Zollbruchstellen im System
Für eine gerechte, inklusive und nachhaltige globale Handelspolitik über die WTO hinaus
Die aktuelle Handelspolitik zeigt den Verfall der „regelbasierten“ Ordnung: Seit Trumps zweiter Amtszeit werden WTO-Prinzipien wie Meistbegünstigung missachtet, der Streitschlichtungsmechanismus blockiert – mit wachsendem Reformdruck zur 14. WTO-Ministerkonferenz in Yaoundé. Aber: Bereits vor dieser Eskalation war das System weder gerecht noch inklusiv, vor allem für Länder des Globalen Südens. Kritik entzündete sich an ungerechten Agrarsubventionen der Industrieländer, TRIPS-bedingten Monopolen auf Saatgut und Medikamente, digitaler Liberalisierung, einseitigen Nachhaltigkeitsmaßnahmen wie EUDR und CBAM sowie Investor-Staat-Schiedsverfahren. Reformen, die nur den Status Quo Ante Trump wiederherstellen wollen, sind entsprechend zum Scheitern verurteilt.
WeiterlesenGreenwashing in ESG-Fonds
Neue Namensleitlinien zeigen Wirkung – doch große Schlupflöcher bleiben
Eine neue Studie von Finanzwende und urgewald in Kooperation mit Facing Finance zeigt: Die im Mai 2025 eingeführten Namensleitlinien der Aufsichtsbehörde European Securities and Markets Authority (ESMA) haben zwar zu mehr Transparenz und weniger fossilen Investitionen in Fonds mit Nachhaltigkeitsbegriffen geführt. Doch viele Anbieter konnten durch eine gezielte Umbenennung ihrer Fonds weiterhin massiv in Kohle, Öl und Gas investiert bleiben.
Stablecoins bergen neue Risiken für Schwellenländer
Stablecoins entwickeln sich in Afrika, Asien und Lateinamerika rasch von Zahlungsmitteln zu einer vollwertigen Finanzinfrastruktur und bringen Risiken mit sich, die in der US-zentrierten Debatte weitgehend übersehen wurden. Da parallele Zahlungssysteme über den Geltungsbereich der bestehenden Bankvorschriften hinauswachsen, müssen die politischen Entscheidungsträger den Regulierungsrahmen erweitern.
Mittelmächte in der Entwicklungszusammenarbeit verstehen
Da das internationale System zunehmend multipolar wird und traditionelle Geber sich zurückziehen, entwickeln sich mittlere Mächte zu wichtigen Akteuren in der globalen Entwicklungszusammenarbeit und -finanzierung. Ihre Flexibilität, Legitimität und Fähigkeit zum Aufbau von Koalitionen machen sie in einer Welt, die mit steigenden Bedürfnissen, schrumpfender Hilfe und Forderungen nach fairerer Regierungsführung konfrontiert ist, unverzichtbar.
Frage des Instinkts
Für einen auf Wahlerfolge achtenden Politiker wie US-Präsident Donald Trump ist es schon erstaunlich: Nicht nur hat der Oberste Gerichtshof einen Großteil seiner Zölle für nicht verfassungsgemäß erklärt, sie werden in Umfragen auch von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Dazu gehört auch ein Teil derjenigen, die ihn 2024 gewählt haben. Gerade viele Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen stöhnen nicht nur unter der Last der Zölle, sondern auch unter der damit verbundenen Bürokratie. Die republikanischen Kongressabgeordneten in Wahlkreisen mit wechselnden Mehrheiten werden mit Blick auf die im November 2026 anstehenden Zwischenwahlen bereits nervös.
Industrieförderung um jeden Preis
Wie InvestEU eine gerechte Transformation untergräbt
Weniger als zwei Wochen nach dem Treffen politischer Entscheidungsträger und CEOs der Industrie auf dem dritten Europäischen Industriegipfel in Antwerpen (11. Februar) warnt dieser Bericht, dass InvestEU, das Flaggschiff-Instrument der EU zur Mobilisierung privater Investitionen zur Unterstützung der Klima- und Industrieprioritäten der Union, öffentliche Garantien ausweitet, ohne jedoch für politische Steuerung und demokratische Rechenschaftspflicht zu sorgen. Das Instrument soll zum Eckpfeiler des künftigen Europäischen Wettbewerbsfonds im Rahmen des nächsten EU-Haushalts werden. Ohne Reformen wird es jedoch nicht gewährleisten können, dass die Industrie ihre produktiven Investitionen erhöht und zu einem gerechten Übergang beiträgt.
EU-Handels-Deal mit Trump: Ein gefährliches Spiel
Roland Süß warnt vor dem geplanten EU‑Handelsdeal mit Präsident Trump, weil dieser die EU trotz neuer Zusagen mit immer neuen Strafzöllen unter Druck setzt und damit als unzuverlässiger Partner erscheint. Ein Abkommen würde der EU zwar kurzfristig Erleichterung im Zollstreit verschaffen, zugleich aber zentrale sozial‑ökologische Regulierungen und Steuerinitiativen zugunsten US‑amerikanischer Konzerninteressen schwächen.
Besteuerung digitaler Dienstleistungen – Eine innerstaatliche zur Überwindung von Hindernissen durch Steuerabkommen
Die steuerliche Behandlung der Quellenbesteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen im Rahmen von Steuerabkommen ist auch fünfzehn Jahre, nachdem sie im Rahmen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) als wichtiges Thema erkannt wurde, weiterhin ungelöst. Während die Inklusivvereinbarung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu Säule 1, Betrag A, offenbar noch nicht endgültig abgeschlossen ist, arbeitet ein zwischenstaatlicher Verhandlungsausschuss (INC) der Vereinten Nationen (UN) an einem UN-Rahmenübereinkommen über internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich, das eine Lösung für dieses Problem bieten soll. Der Erfolg der UN-Initiative wird davon abhängen, wie viele Industrieländer das Rahmenübereinkommen und die entsprechenden Protokolle unterzeichnen.
Handbuch Umweltkosten
Umweltkostensätze spiegeln den gesellschaftlichen Nutzen des Umweltschutzes wider – und die Kosten, die der Gesellschaft entstehen, wenn der Umweltschutz vernachlässigt wird. Sie übersetzen die Umweltauswirkungen von Schadstoffemissionen oder wirtschaftlichen Aktivitäten in Geldeinheiten und ermöglichen so den Vergleich und die Aggregation über verschiedene Umweltwirkungen hinweg. Die Berücksichtigung von Umweltkosten kann Management- und Investitionsentscheidungen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen unterstützen. Im öffentlichen Bereich lassen sich mithilfe von Umweltkosten die Folgen von Gesetzen oder von Infrastrukturinvestitionen besser abschätzen.
„Erster Schritt zur Klima-Transparenz“
Gerichtsurteil zu Aktiengeschäften der Bundesregierung
Laut einem am 19. Februar veröffentlichten Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss das Bundesministerium des Innern (BMI) alle Aktien offenlegen, die es zwischen den Jahren 2021 bis 2023 verkauft hat. Der Kläger Dr. Michael Schreinert hatte das BMI aufgefordert, auch die bestehenden Firmenbeteiligungen, insbesondere an Öl- und Gas-Konzernen, sowie die Klimawirkung des gesamten staatlichen Aktiendepots (18,9 Mrd. €) transparent zu machen. Das Gericht urteilte, dass die im Depot verbliebenen Aktien und deren Treibhausgas-Bilanz nicht veröffentlicht werden müssen.