Berufung gegen Urteil zur EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen eingelegt
Die gerichtliche Auseinandersetzung um die EU-Vorschriften für „grüne Investitionen“ in der Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen geht in die nächste Runde. Eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen aus mehreren EU-Ländern, darunter ROBIN WOOD, hat beim höchsten europäischen Gericht Berufung gegen eine Entscheidung der Vorinstanz eingelegt. Die NGOs argumentieren, dass die aktuellen Vorschriften in der Taxonomie ein „Greenwashing“ von Forst- und Bioenergieprojekten ermöglichen, die die Klimakrise weiter anheizen. Die am 28. Mai 2026 eingereichte Berufung zielt darauf ab, ein Urteil des EU-Gerichts vom 18. März 2026 aufzuheben. Die Klage war ursprünglich im Februar 2022 eingereicht worden.
Green Finance – Beyond Transparency
Warum mehr Informationen allein nicht zur grünen Transformation führen
Sören Hilbrich und Kathrin Berensmann vom IDOS argumentieren, dass politische Maßnahmen für grüne Finanzmärkte bisher zu stark auf Transparenz gesetzt haben – etwa durch Berichtspflichten, Taxonomien und Standards. Diese sind wichtig, aber allein nicht ausreichend, um Finanzmärkte von Treiber der Umweltkrise zu Werkzeug der grünen Transformation. Der Policy Brief zeigt, dass viele Investitionen in grüne Projekte für private Marktteilnehmer zu wenig Rendite oder zu riskant sind und deshalb durch öffentliche Investitionen, öffentliches Steering und gezielte politische Instrumente ergänzt werden müssen. Vorgeschlagen wird ein umfassender Policy Mix mit Kreditzielen, grünen Refinanzierungsprogrammen, differenzierten Kapitalanforderungen und steuerlichen Anreizen, ergänzt durch internationale Foren wie NGFS und SBFN für länderübergreifende Koordination.
Finanzwende-Standpunkt: Eine Finanz-Biokiste für die Transformation vor der eigenen Haustür
Über 500 Milliarden Euro: Diese Summe müssen wir in Europa im Energiebereich jährlich investieren, um die Erderwärmung zu begrenzen und unser Klimaziel für 2030 zu erreichen.
Vorschläge für EFRAG-Umsetzungsleitfaden
Synergien zwischen CSRD und EU-Taxonomie
Das Umweltbundesamt (UBA) legt in dieser Publikation Vorschläge für eine EFRAG-Implementation Guidance vor, die Synergien zwischen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie stärkt. Der Bericht analysiert Überschneidungen beider Rahmenwerke, identifiziert Umsetzungsherausforderungen und schlägt vor, wie Unternehmen redundante Datenerfassung vermeiden und kohärente Berichterstattung erreichen können. Ziel ist eine effizientere Compliance für Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
ClientEarth führt eine Greenwashing-Beschwerde gegen BlackRock
In ihrer ersten Greenwashing-Beschwerde gegen ein Finanzinstitut reichte ClientEarth eine Beschwerde gegen das Investmentunternehmen BlackRock wegen irreführenden Marketings ein. In der Beschwerde wird angeführt, dass BlackRock Greenwashing betreibe, da Investmentfonds, die das Unternehmen als „nachhaltig“ bezeichnete, dies tatsächlich nicht seien – sie hätten über eine Milliarde Euro in fossile Brennstoffunternehmen wie Shell und BP investiert. Seit der Einreichung der Beschwerde hat BlackRock im März 2025 Änderungen an vielen seiner zuvor als „nachhaltig“ und „ESG“ bezeichneten Fonds angekündigt. Dies betraf 17 der 18 Fonds, die in der Beschwerde genannt waren. BlackRock erklärte, dass diese Änderungen vorgenommen wurden, um den neuen Leitlinien der ESMA für die Namensgebung von Fonds zu entsprechen. ClientEarth hält jedoch weiterhin daran fest, dass die Aufsichtsbehörden tätig werden sollten, wenn Anleger in die Irre geführt wurden.
EU darf Forst- und Biomasseprojekte weiterhin als „grüne“ Investitionen einstufen
Kahlschlag-Projekte und Biomasse-Energieprojekte dürfen im Rahmen der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen weiterhin als klima- und biodiversitätsfreundliche Investitionen behandelt werden. Dies geht aus einem am 18. März veröffentlichten Urteil des Gerichts der Europäischen Union in Luxemburg hervor, mit dem die Klage von sieben Nichtregierungsorganisationen, darunter ROBIN WOOD, abgewiesen wurde. Das Gericht bestätigte damit, dass die rechtliche Hürde zur Einstufung von Aktivitäten als „nachhaltig“ niedrig ist. Die NGOs befürchten weiteres Greenwashing und prüfen derzeit, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden.
Sustainable Finance, reflexives Recht und die epistemische Infrastruktur der Finanzmärkte
In den letzten Jahren hat die EU mehrere politische Maßnahmen eingeführt, um die Finanzmärkte besser auf Nachhaltigkeitsziele auszurichten. Bislang zielten diese Maßnahmen vor allem darauf ab, die Erhebung und Weitergabe von Informationen über die Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionen zu verbessern. Die politischen Entscheidungsträger hoffen, dass Anpassungen an der epistemischen Infrastruktur der Finanzmärkte zu einer Verlagerung der Investitionen führen werden, die sich in einem transformativen Wandel der Realwirtschaft niederschlägt. Die Politik der EU im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft folgt häufig einem reflexiven Rechtsansatz und beschränkt sich auf die Festlegung verfahrenstechnischer und organisatorischer Normen. Dieser Artikel analysiert das Potenzial und die Grenzen dieses Ansatzes und argumentiert, dass politische Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzwirtschaft ausreichend detailliert und verbindlich sein müssen, um das mit reflexiven Rechtsmaßnahmen verbundene Risiko zu vermeiden, Akteuren mit Eigeninteressen, zu viel Ermessensspielraum einzuräumen.
Greenwashing in ESG-Fonds
Neue Namensleitlinien zeigen Wirkung – doch große Schlupflöcher bleiben
Eine neue Studie von Finanzwende und urgewald in Kooperation mit Facing Finance zeigt: Die im Mai 2025 eingeführten Namensleitlinien der Aufsichtsbehörde European Securities and Markets Authority (ESMA) haben zwar zu mehr Transparenz und weniger fossilen Investitionen in Fonds mit Nachhaltigkeitsbegriffen geführt. Doch viele Anbieter konnten durch eine gezielte Umbenennung ihrer Fonds weiterhin massiv in Kohle, Öl und Gas investiert bleiben.
„Erster Schritt zur Klima-Transparenz“
Gerichtsurteil zu Aktiengeschäften der Bundesregierung
Laut einem am 19. Februar veröffentlichten Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss das Bundesministerium des Innern (BMI) alle Aktien offenlegen, die es zwischen den Jahren 2021 bis 2023 verkauft hat. Der Kläger Dr. Michael Schreinert hatte das BMI aufgefordert, auch die bestehenden Firmenbeteiligungen, insbesondere an Öl- und Gas-Konzernen, sowie die Klimawirkung des gesamten staatlichen Aktiendepots (18,9 Mrd. €) transparent zu machen. Das Gericht urteilte, dass die im Depot verbliebenen Aktien und deren Treibhausgas-Bilanz nicht veröffentlicht werden müssen.
Für eine soziale und grüne Europäische Investitionsbank
Diese neue Kampagne bringt soziale und ökologische zivilgesellschaftliche Organisationen, Aktivisten, Gewerkschaften und Netzwerke zur Bekämpfung der Armut aus ganz Europa und dem Globalen Süden zusammen. Sie fordert eine mutige Änderung in der Politik der Europäischen Investitionsbank: keine Finanzierung von Unternehmensgewinnen mehr, sondern die Förderung nachhaltiger Projekte, die den Bedürfnissen der Menschen entsprechen.