Das Recht auf Entwicklung in, mit und durch Deutschland
Der neue Bericht des UN-Sonderberichterstatters zum Recht auf Entwicklung Surya Deva über seinen „Country Visit“ in Deutschland bietet eine wichtige Grundlage für die weitere Debatte über die Umsetzung menschenrechtsbasierter Entwicklungszusammenarbeit. Die Veröffentlichung enthält eine Reihe von Beobachtungen und Empfehlungen zu Themen wie Beteiligung, Gleichstellung, ODA, sozialer Teilhabe und internationaler Verantwortung.
Moral nach Maß
Zwangsarbeit als Vorwand: Mit neuen Zöllen setzt Trump seinen Angriff auf die internationale Handelsordnung fort
Und er fängt schon wieder damit an. US-Präsident Donald Trump erhöht und senkt Zölle nach Belieben, verstößt dabei gegen internationale Abkommen, die er selbst unterzeichnet hat, und mit ziemlicher Sicherheit auch gegen amerikanisches Bundesrecht. Anders ist diesmal nur, dass er einen neuen Vorwand für den Missbrauch von Zöllen hat: die Bekämpfung von Zwangsarbeit.
Menschen in den Mittelpunkt der Finanzpolitik stellen
Sparpolitik in Frage stellen, öffentliche Dienstleistungen zurückgewinnen und Menschenrechte wahren
Die Globale Initiative für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat eine Reihe von von rechtlichen Einschätzungen zu Fragen der Finanzpolitik veröffentlicht. Dazu gehören:
WeiterlesenGesetzesabschaffung durch die Hintertür: Wie das Wirtschaftsministerium die Durchsetzung des Lieferkettengesetzes sabotiert
Insider*innen aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle berichten von einer „kalten Abwicklung“ der für die Durchsetzung des Lieferkettengesetzes zuständigen Abteilung durch das weisungsbefugte Wirtschaftsministerium – und das obwohl das Gesetz nach wie vor unverändert in Kraft ist.
EU-Indonesien-Abkommen: No Sustainable Trade without Strong Labour Rights
Die Arbeiterkammer Wien und PowerShift haben eine neue Analyse zum geplanten EU-Indonesien-Freihandelsabkommen CEPA veröffentlicht. Die Studie untersucht kritisch das Nachhaltigkeitskapitel des Abkommens und zeigt: Die vorgesehenen Regelungen zu Arbeitsrechten, Klima- und Umweltschutz bleiben bislang zu schwach, zu vage und nur unzureichend durchsetzbar. Zwar verweist das Abkommen auf zentrale Standards der Internationalen Arbeitsorganisation, das Pariser Klimaabkommen und weitere internationale Umweltabkommen. Doch gerade dort, wo es auf wirksame Umsetzung, Kontrolle und Sanktionen ankommt, bestehen erhebliche Lücken.
Handel darf nicht auf Menschenrechtsverletzungen beruhen
Die Europäische Union (EU) verhandelt derzeit mit den Philippinen über ein Freihandelsabkommen (FTA) und stellt dieses als Teil einer zukunftsorientierten Wirtschaftspartnerschaft und als Eckpfeiler der Strategie der EU für den ökologischen Wandel dar. Die Fortsetzung dieser Verhandlungen unter den derzeitigen Bedingungen birgt jedoch die Gefahr, dass Menschenrechtsverletzungen, Landkonflikte und Umweltzerstörung auf den Philippinen verschärft werden. Europäische Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO) äußern ernsthafte Besorgnis darüber, dass das Bestreben der EU, sich den Zugang zu kritischen Rohstoffen zu sichern und den Marktzugang zu erweitern, zunehmend Vorrang vor Menschenrechten, Umweltintegrität, Klimazielen, Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz betroffener Gemeinschaften hat.
Internationale Finanzinstitutionen, Austerität und MenschenrechteEin struktureller Widerspruch
Ziad Abdel Samad vom Arab NGO Network for Development argumentiert, dass es zwischen den Programmen internationaler Finanzinstitutionen und der Umsetzung von Menschenrechten einen grundlegenden strukturellen Konflikt gebe. Er beschreibt, wie Austerität, Kürzungen öffentlicher Ausgaben, Privatisierung und andere Auflagen in vielen Ländern soziale Rechte schwächen und demokratische Handlungsspielräume einschränken. Der Text ordnet diese Dynamik in die größere Krise des globalen Finanzsystems ein und plädiert dafür, Wirtschafts- und Finanzpolitik stärker an Menschenrechten, sozialer Gerechtigkeit und staatlichem Gestaltungsspielraum auszurichten.
Für Menschenrechte braucht es Geld
Attiya Waris schreibt, dass Menschenrechte nicht nur von guten Normen abhängen, sondern von verlässlichen öffentlichen Mitteln, internationaler Kooperation und fairen Regeln dafür, wie Geld über Grenzen hinweg verteilt wird. Sie kritisiert, dass derzeit ein kleiner Kreis wohlhabender Staaten und privater Akteure die Finanzordnung stark prägt, während Länder im Globalen Süden zu wenig fiskalischen Spielraum haben, um Rechte praktisch umzusetzen. Der Text ordnet deshalb Steuerfragen in eine größere Debatte über Schulden, Entwicklungsfinanzierung, Kapitalflüsse und globale Ungleichheit ein.
Global Gag Rule: tödliche US-Knebel-Regel
US-Präsident Donald Trump hat die sogenannte Global Gag Rule (deutsch: Knebel-Regel) wieder in Kraft gesetzt und dramatisch verschärft. Wie bei der Auflösung der US-amerikanischen Entwicklungsbehörde USAID sind die Auswirkungen dieser Entscheidung für Entwicklungs- und humanitäre Projekte gravierend und schränken die gesundheitliche Versorgung von Millionen Menschen im Global Süden massiv ein.
Wer IFIs prägt, muss auch ihre Macht begrenzen und kontrollieren
Ein neuer Bericht von CESR beleuchtet die Macht von IWF, Weltbank und anderen Finanzinstitutionen, die Staaten nicht nur Geld verleihen, sondern auch wirtschaftspolitische Weichen stellen. Die Rolle und Verantwortung der jeweiligen Eigentümer und größten Anteilseigner komme in diesen Betrachtungen oft zu kurz. Gefordert werden klare menschenrechtliche und ökologische Leitplanken, mehr Transparenz und echte Mitsprache für Betroffene.