Finanzpolitische Ergebnisse in Sharm el-Sheikh

Bei den Klimaverhandlungen in Sharm el-Sheikh wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern eine Reihe von Beschlüssen zur Klimafinanzierung gefasst. Dazu gehören die langfristige Klimafinanzierung, Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Ständigen Finanzausschuss, die Aufgabenbeschreibung für die zweite Überprüfung der Funktionen des SCF, ein neues kollektives quantifiziertes Ziel für die Klimafinanzierung sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Anpassungsfonds, der Bericht des AF-Vorstands für 2022 und die vierte Überprüfung des AF.

Die Parteien einigten sich auch auf die Einrichtung eines Fonds für Verluste und Schäden.

Klimafinanzierung mit Sonderziehungsrechten?

Am 1. November 2021 schlug die Premierministerin von Barbados, Mia Mottley, vor, die Finanzierung des Klimaschutzes durch regelmäßige Ausschüttungen der Sonderziehungsrechte (SZR) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu mobilisieren. Sie schlug eine jährliche Ausgabe von 500 Milliarden Dollar für 20 Jahre vor, die für die Klimafinanzierung verwendet werden können. Wie in einem Artikel von Manuel Montes in Third World Resurgence untersucht wird, kann die regelmäßige Ausgabe von SZR zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen aus einer Vereinbarung im Rahmen der UNFCCC hervorgehen. Da es sich um eine monetäre Ressource handelt, die unter der politischen Kontrolle souveräner Staaten steht, gibt es bei der Verwendung von SZR aber kein „magisches“ finanztechnisches Ergebnis für die Klimafinanzierung.

Neuere Texte »

Herausgeber