Don’t let the financial sector off the hook!
Für eine umfassende Verpflichtung des Finanzsektors im EU-Wertschöpfungskettengesetz
Das vorliegende Policy Briefing Paper beschäftigt sich mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für Finanzunternehmen. Es zählt die diesbezüglichen Anforderungen auf, die die OECD-Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct und die UN Guiding Principles on Business and Human Rights an ihre Übertragung in Rechtsnormen formulieren. Die Stärken und Schwächen der Vorschläge zur gesetzlichen Umsetzung im EU-Wertschöpfungskettengesetz der EU-Kommission, des EU-Rats und des EU-Parlaments werden vergleichend zu diesen Anforderungen bewertet. Für die laufenden Trilogverhandlungen werden diejenigen Vorschläge hervorgehoben, für deren Beibehaltung sich die deutsche Bundesregierung und die deutschen Mitglieder des Europaparlaments mit dem Ziel einer bestmöglichen Übereinstimmung des EU-Wertschöpfungskettengesetzes mit globalen Standards einsetzen sollten.
„Corporate Sustainability Due Diligence“ für den Finanzsektor
Positionspapier
Der EU-Finanzsektor verfügt über ein Finanzvermögen von insgesamt über 30 Billionen Euro, was dem Doppelten des BIP der EU-27 im Jahr 2021 entspricht. Der größte Anteil entfällt mit 22,9 Billionen Euro auf Investmentfonds. Neben seinen unbestreitbaren Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit ist der Finanzsektor direkt oder indirekt an zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden beteiligt (HR&E adverse impacts). Freiwillige Sorgfaltspflichten sind nicht wirksam, um diese negativen Auswirkungen zu verhindern.
Mindeststandard: Menschenrechte
Anforderungen an Investoren
Das Thema Sustainable Finance ist im Aufwind. Keine Finanzinstitution kann sich heute noch erlauben, Nachhaltigkeitsaspekte unter den Tisch fallen zu lassen – auch wenn es sehr große Unterschiede dabei gibt, wie weit Finanzdienstleister Nachhaltigkeit in ihre Produkte einbeziehen. Das gilt insbesondere für die Achtung von Menschenrechten. Diese geraten mit Blick auf die drängende Frage nach Lösungen für die Klimakrise häufig in den Hintergrund.
Menschenrechte sind Investorenpflichten
Vorschlag für eine soziale Taxonomie des nachhaltigen Investierens
Im Juni 2020 hat das EU-Parlament die EU-Taxonomie für „Sustainable Finance“ verabschiedet. Alle in der EU angebotenen nachhaltigen Investmentfonds werden zukünftig berichten müssen, wie sehr sie mit dieser Klassifikation für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten übereinstimmen. Während sich der Entwurf ausführlich mit ökologischer Nachhaltigkeit befasst, wurden soziale Themen nur unzureichend berücksichtigt. SÜDWIND hat ausgehend von dieser Lücke daher eine „Soziale Taxonomie“ für nachhaltige Investition entwickelt. Denn: Gerade in Zeiten der Corona Pandemie wird erneut deutlich, dass Kapital dort investiert werden muss, wo es nicht nur ökologisch, sondern auch sozial sinnvoll ist. Orientierung bei der Verortung sozialer Nachhaltigkeit geben sowohl die Nachhaltigen Entwicklungszielen der UN (SDG) als auch die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Nachhaltige Finanzen für eine nachhaltige Entwicklung
Wie Geldanlagen entwicklungspolitisch wirksam werden
Sogenannte nachhaltige Geldanlagen stellen ein stark wachsendes Segment auf dem Finanzmarkt dar. Nachhaltige Investmentfonds erfreuen sich gerade unter dem Eindruck der Finanzkrise einer zunehmenden Nachfrage institutioneller und privater Anleger. Gegenwartig sind im deutschsprachigen Raum fast 400 nachhaltige Publikumsfonds zum Vertrieb zugelassen – mit einem Anlagevolumen von rund 40 Milliarden Euro. Tendenz steigend.
Große Erwartungen
Glaubwürdigkeit und Zusätzlichkeit von Green Bonds
Seit dem Jahr 2007 gibt es mit Green Bonds festverzinsliche Wertpapiere, deren Erlöse nur in Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz fließen. Sie erfreuen sich hoher Beliebtheit, meist ist die Nachfrage von Investoren höher als das Angebot. Doch es gibt kritische Stimmen. In dieser Studie werden die beiden wohl häufigsten Kritikpunkte an Green Bonds untersucht. Zum einen wird Green Bonds mangelnde Transparenz und Glaubwürdigkeit vorgeworfen. Zum zweiten ist fragwürdig, inwieweit Green Bonds tatsächlich zusätzliches Kapital für ökologisch sinnvolle Projekte generieren (sog. Zusätzlichkeit/ Additionalität).