Öffentliche Finanzen, | 17.10.2024

Die Auswirkungen der Beschränkungen von Besteuerungsrechten für Entwicklungsländer

Die Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen wurde bei den Verhandlungen der Vereinten Nationen (UN) zur Schaffung eines neuen globalen Steuerrahmens als vorrangiges Thema identifiziert. In dieser South Centre-Studie werden die Mängel der internationalen Steuervorschriften in Bezug auf Dienstleistungen und deren Ausnutzung durch multinationale Unternehmen (MNEs) analysiert, wobei der Schwerpunkt auf den Auswirkungen auf Entwicklungsländer liegt.

Handel, | 8.07.2024

Das Gras grün anmalen

Eine Ausnahmeregelung für den Klimawandel in Investitionsvereinbarungen

Auf der achtundzwanzigsten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP-28) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) erkannten die Staaten die dringende Notwendigkeit an, die Anstrengungen zur Eindämmung des Klimawandels zu beschleunigen, und forderten die Vertragsparteien auf, Maßnahmen zur Abkehr von fossilen Brennstoffen in den Energiesystemen zu ergreifen, um bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die Umsetzung einer solchen Umstellung stößt jedoch auf Hindernisse in Form von Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen (ISDS), die die für die Klimapolitik erforderlichen Regulierungsmaßnahmen untergraben können, was zu einem „regulatory chill“ führt. Als Antwort auf diese Herausforderungen hat das Programm der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die Zukunft der Investitionsverträge eine Modellklausel vorgeschlagen, um die Sektoren mit fossilen Brennstoffen vom ISDS-Schutz auszunehmen, wobei verfahrensrechtliche Garantien vorgesehen sind. Eine ganzheitliche Reform von Investitionsabkommen und zusätzliche Maßnahmen, wie der Rückzug aus internationalen Investitionsabkommen, sind notwendig, um den Regulierungsraum zu schützen und nachhaltige Investitionen und einen gerechten Übergang zu fördern.

Handel, | 27.06.2024

Das Indien-EFTA-Abkommen: Ein neues Modell für Entwicklungsländer?

Die Regierungen gehen von Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen zu Verträgen über, die Investitionen fördern und erleichtern. Das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Indien und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) könnte einen neuen Standard für Entwicklungsländer setzen, um ausländische Investitionen zu fördern und davon zu profitieren.

Für ein globales Vermögensregister

Finanzielle Intransparenz und in Steuer- und Verdunkelungsoasen gebunkerte Vermögenswerte sind zu einem großen wirtschaftlichen und politischen Problem geworden. Steueroasen existieren weiterhin und bieten Dienstleistungen an, die es den reichsten Menschen der Welt ermöglichen, ihr Vermögen vor den nationalen Steuerbehörden zu verstecken. Die Einführung eines globalen Vermögensregisters könnte den Steuerbehörden helfen, das gesamte Vermögen zu identifizieren, aufzuzeichnen und zu besteuern, unabhängig davon, wo es sich befindet. Es wäre auch ein wichtiges Instrument bei den Bemühungen um die Wiedererlangung gestohlener Vermögenswerte in Ländern, in denen Korruption weit verbreitet ist.

Öffentliche Finanzen, | 27.07.2022

Das G20/OECD-Zwei-Säulen-Modell für die Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft

Politische Implikationen und Leitlinien für den globalen Süden

Die Besteuerung der Digital-Wirtschaft ist heute das wichtigste Thema in internationalen Steuerverhandlungen. Die OECD hat ein „Zwei-Säulen-Modell“ für dieses Problem entwickelt. Die erste Säule konzentriert sich auf eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte auf Marktländer. Die zweite Säule sieht die Einführung einer globalen Mindeststeuer vor. Die erste Säule wird gegenwärtig in einem multilateralen Übereinkommen kodifiziert und soll den Ländern Anfang 2023 zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Die Lösung läutet ein neues Paradigma bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen ein, ist jedoch äußerst komplex und dürfte für die meisten Entwicklungsländer nur minimale Einnahmegewinne bringen. Außerdem sollen sie im Gegenzug das Recht auf weitergehende Steuern für alle Unternehmen aufgeben, die nicht in den Anwendungsbereich des G20/OECD-Modells fallen. Das bedeutet, dass sie – wenn überhaupt – nur weniger als 100 international agierende Unternehmen der Digitalwirtschaft besteuern können. Die Entscheidung, das Abkommen zu unterzeichnen oder nicht, ist somit von historischer Bedeutung.

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Öffentliche Finanzen, | 14.02.2022

Globaler Mindeststeuersatz: Losgelöst von den Realitäten der Entwicklungsländer

Unter der Schirmherrschaft von G20 und OECD wurde am 8. Oktober 2021 mit dem Inclusive Framework eine Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen verabschiedet, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben. Diese Lösungen gehen jedoch nicht auf die Bedürfnisse vieler Entwicklungsländer ein. Das gilt insbesondere für den globalen Mindeststeuersatz von 15 %. Die meisten Entwicklungsländer haben einen durchschnittlichen effektiven Steuersatz der darüber liegt. Dieses Kurzdossier enthält Informationen über die aktuellen effektiven Steuersätze in einigen Entwicklungsländern und zeigt auf, warum der Mindestsatz von 15 % in der zweiten Säule für diese Länder unzureichend ist. Die Mobilisierung von Steuereinnahmen ist für Entwicklungsländer wichtig, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Es wird daher empfohlen, dass die Entwicklungsländer die zweite Säule einfach ignorieren und ihre derzeitigen höheren Steuersätze beibehalten oder auf ein angemessenes Niveau anheben und sie durch einseitige Maßnahmen durchsetzen, anstatt sich an die Regeln der zweiten Säule zu halten.

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