Nach dem EU-Lieferkettengesetz ist vor dem UN-Treaty
Ein EU-Mandat für die Verhandlungen über ein internationales Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten
Die Europäische Union (EU) steht kurz davor, ein EU-Lieferkettengesetz einzuführen. Eine Einigung unter den beteiligten EU-Institutionen soll bis Ende des Jahres 2023 erzielt werden. Damit rückt auch eine aktive Beteiligung der EU an den Verhandlungen auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) über ein international verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten, auch „UN-Treaty“ genannt, immer näher. Schließlich liegt es in ihrem Interesse, dass ähnliche Standards nicht nur für EU-ansässige Unternehmen gelten und gleiche Wettbewerbsbedingungen (sog. level playing field) weltweit geschaffen werden. Welche Rolle hat die EU bislang im UN-Treaty-Prozess gespielt? Wie läuft das Verfahren hin zu einem EU-Verhandlungsmandat ab und wie könnte ein solches Mandat aussehen?
Methode „Copy & Paste“
Wie deutsche Europaabgeordnete beim EU-Lieferkettengesetz Forderungen der Wirtschaftslobby wörtlich übernehmen
Das EU-Lieferkettengesetz bietet eine einzigartige Chance, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen vorzubeugen und Betroffenen endlich eine echte Chance auf Schadensersatz zu eröffnen. Im Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie vorgelegt. Dieser geht an mehreren Stellen über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Doch er enthält auch zahlreiche Schlupflöcher, maßgeblich durchgesetzt auf Druck von Wirtschaftsverbänden. Im Europäischen Parlament (EP) haben deutsche Abgeordnete der CDU und ihrer Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) Änderungsvorschläge eingebracht, die das EU-Lieferkettengesetz vollends wirkungslos machen würden.
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Bericht über die achte Tagung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten („Treaty“)
Seit 2014 wird im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) in Genf über ein international verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten – auch UN Treaty genannt – verhandelt. Vom 24. bis zum 28. Oktober 2022 tagte die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur Formulierung eines verbindlichen Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten zum achten Mal. Die Länder des globalen Südens wie auch die großen Industrienationen waren zahlreich vertreten. Für anfängliche Verwirrung bei den Verhandlungen sorgten neue informelle Vorschläge des ecuadorianischen Vorsitzenden zu einzelnen Artikeln des Abkommens. Mit dem Bekenntnis der G7 im Juni 2022 zu einem international verbindlichen Abkommen, der Formierung der „Friends of the Chair“-Gruppe, der mittlerweile mitverhandelnden US-Regierung, sowie der Aussicht auf ein baldiges EU-Verhandlungsmandat, hat der Prozess neues Gewicht und neuen Aufwind bekommen.
Die Agenda 2030, Geberprioritäten und ein neuer Funding Compact der UN
GPF-Briefing: Einige Lehren aus den Erfahrungen der WHO
Die Vereinten Nationen (UN) und viele ihrer Sonderorganisationen befinden sich seit Jahren in einer strukturellen Finanzierungskrise. Es besteht eine zunehmende Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Mitgliedstaaten an die UN und den ihr zur Verfügung gestellten Mitteln. In den letzten Jahren konnte ein Trend weg von Pflichtund flexibel einsetzbaren Beiträgen (sog. assessed contributions und core- oder flexible funding) der UN-Mitgliedstaaten hin zu freiwilligen und zweckgebundenen Mitteln (sog. voluntary contributions und earmarked oder non-core funding) einer Vielzahl von Gebern, einschließlich privater Stiftungen und Unternehmen, beobachtet werden. Im Zuge dieses Trends verfügen die einzelnen Geber, ob öffentlich oder privat, über einen wachsenden Spielraum zur Einflussnahme auf die Arbeit der UN-Organisationen. Besonders deutlich ist dies im Fall der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
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