Eingefrorene Vermögenswerte, heiße Forderungen – wie russische Oligarchen und andere Investoren wegen Sanktionen klagen
Nach dem vollständigen Einmarsch Russlands in die Ukraine haben die EU, die Ukraine selbst und fast 20 weitere Länder weitreichende Wirtschaftssanktionen gegen den russischen Staat verhängt. Die Sanktionen richten sich auch gegen Unternehmen und Personen, die eng mit dem Regime und den Kriegsanstrengungen verbunden sind. Diese Sanktionen werden nun von russischen Oligarchen und Unternehmen vor privaten Schiedsgerichten unter Berufung auf einen in Investitionsabkommen verankerten Mechanismus angefochten, der als Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) bekannt ist. Obwohl sich die Verfahren noch in einem frühen Stadium befinden, haben sie bereits erhebliche Auswirkungen auf die Sanktionspolitik der EU und die nationale Sicherheitspolitik der Ukraine.
So könnte die EU ihre Position gegenüber Trump verbessern
Trotz der Reisen von Friedrich Merz und vieler hochrangiger EU-Offizieller nach Washington zeichnet sich keine Lösung im Handelskonflikt mit den USA ab. Doch es gibt verschiedene Strategien, mit denen Europa seine ökonomische Stärke, Umweltstandards und globale Partnerschaften verteidigen kann – ohne sich den USA zu unterwerfen.
Gefährlicher Präzedenzfall – Wie eine Schiedsgerichtsklage den deutschen Kohleausstieg gefährdet
Das öffentliche schweizerische Unternehmen Azienda Elettrica Ticinese (AET) verlangt vor einem internationalen Schiedsgericht eine Entschädigung für den deutschen Kohleausstieg. Das Unternehmen hält Anteile an einem deutschen Kohlekraftwerk, das wegen des Kohleausstiegs seinen Betrieb einstellen wird. Ein neues PowerShift-Briefing zeigt auf, wie die Klage vor einem Schiedsgericht genutzt wird, um Entschädigungen für ein verlustträchtiges Kraftwerk zu erstreiten und wie damit der deutsche Kohleausstieg gefährdet wird.
EuGH versus Energiecharta-Vertrag
Schafft es Europas höchstes Gericht, Konzernklagerechte einzuschränken?
Das Urteil war erwartet worden und in seiner Klarheit doch überraschend: Am 2. September verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Schiedsverfahren unter dem Energiecharta-Vertrag zwischen InvestorInnen aus der EU und EU-Mitgliedstaaten gegen europäisches Rechtverstoßen und deshalb illegal sind. 1 Doch während die RichterInnen des EuGH an ihrer Sichtweise keine Zweifel ließen, sind die Auswirkungen des Urteils auf derzeitige und zukünftige Schiedsverfahren nur schwer abzusehen.