Über das Recht auf Entwicklung

Besuch des UN-Sonderberichterstatters in Deutschland

Vom 10. bis 19. November 2025 war der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung, Surya Deva, zu Besuch in Deutschland. Ziel des Besuchs war es, Einblicke zu gewinnen, wie Deutschland das Recht auf Entwicklung im eigenen Land umsetzt und was Deutschland tut, um seine internationalen Verpflichtungen zur Verwirklichung der Menschenrechte zu erfüllen. Er hat hierzu erste Empfehlungen abgegeben. Diese Information geht den Fragen nach: Was umfasst das Recht auf Entwicklung? Wer hat ein Recht auf Entwicklung? Welche Pflichten haben Staaten?

Handel, | 8.12.2025

Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2024 – Juni 2025

Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG

Dies ist der zehnte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind. In seinem zehnten Erscheinungsjahr widmet sich der Bericht fünf Themen, die im Berichtszeitraum von hoher menschenrechtlicher Relevanz waren: Partizipation junger Menschen, Gefährdung des Rechtsstaats, Prävention von Femiziden, Schutz der Betroffenen von Menschenhandel und Rechtsschutzaufgaben im Kontext von Rüstungsexporten.

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