Neues aus dem Bundestag | 21. Oktober 2026

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Bundesregierung zum Projekt Klimafasten 2025

Keine Berechnungen zu Verteilungswirkungen der Steuerreform

Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 fortgesetzt

Bundesregierung präsentiert Aktionsplan zur Nachhaltigkeit

Grünes Licht für CO2-Preisdeckel

Einrichtung sogenannter „ Return Hubs“

Keine weitere Fortschreibung der NGO-Förderübersichten

Bundesregierung zu internationalen Zahlungen

Deutsche Entwicklungsprojekte in Tansania

Neue Kandidaturen Deutschlands im VN-Sicherheitsrat

Mittel und Kosten von GIZ und KfW Entwicklungsbank

Bundesregierung erwartet keine Abstufung des AAA-Ratings

Umsetzung des EU-Mercosur-Abkommens

Förderung von Islamic Relief Deutschland

70 Prozent der Jemeniten auf humanitäre Hilfe angewiesen

Umsetzung der Maßnahmen des Zivilen Friedensdienstes

Transnationale Repression autoritärer Staaten

Desinformationskampagnen gegen Entwicklungszusammenarbeit

Finanzielle Aufwendungen für Rohstoffpolitik

Deutscher Beitrag zum internationalen Klimafinanzierungsziel

Ende des „Business Scouts for Development“-Programms


Bundesregierung zum Projekt Klimafasten 2025

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Das Projekt „Klimafasten 2025 – Social-Media-Kampagne zur Klima-Challenge“, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit einem Zuschuss von 4.687,50 Euro gefördert wurde, hat einer Antwort der Bundesregierung (21/8524) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8228) zufolge insgesamt 72.336 Menschen erreicht. Ursprünglich waren die Organisatoren von 15.000 Personen ausgegangen. Mit der Kampagne wurden laut Regierungsantwort Inhalte zu den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 vermittelt, insbesondere zu den Zielen „Nachhaltiger Konsum und Produktion“, „Maßnahmen zum Klimaschutz“ und „Weniger Ungleichheiten“.

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Keine Berechnungen zu Verteilungswirkungen der Steuerreform

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierten Berechnungen zu den Verteilungswirkungen der geplanten Einkommensteuerreform für die Jahre 2027 und 2028. Das geht aus ihrer Antwort (21/8530) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8247) hervor. Demnach liegen ihr weder Berechnungen zur Verteilung der steuerlichen Entlastungen auf einzelne Einkommensgruppen noch zur Zahl der Steuerpflichtigen vor, die in unterschiedlicher Höhe von der Reform profitieren würden.

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Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 fortgesetzt

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat in dieser Woche die Beratungen über den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 (21/7300) fortgesetzt. Die beratenen Einzelpläne passierten den Ausschuss jeweils ohne zahlenmäßige Änderungen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Keiner der zahlreichen Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen zu den jeweiligen Einzelplänen fand während der Beratungen eine Mehrheit.

Beschlossen wurden am Mittwoch die Einzelpläne des Bundesministeriums des Innern (Einzelplan 06) sowie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Einzelplan 10). Am Donnerstag folgten die Beschlüsse zu den Einzelplänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Einzelplan 09), des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Einzelplan 16) und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Einzelplan 07).

Bereits in der vorherigen Sitzungswoche hatte der Ausschuss – ebenfalls ohne Änderungen und mit denselben Stimmverhältnissen – die Einzelpläne des Bundesministeriums für Gesundheit (Einzelplan 15), des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17), des Bundesministeriums der Verteidigung (Einzelplan 14) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23) verabschiedet.

Weitere Änderungen an den Einzelplänen sind in der Bereinigungssitzung möglich, die für Donnerstag, den 12. November 2026, terminiert ist.

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Bundesregierung präsentiert Aktionsplan zur Nachhaltigkeit

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung informiert in einer Unterrichtung (21/8595) über ihren Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“. Der Aktionsplan sei zentrales Instrument der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die seit fast 25 Jahren den politischen und strategischen Rahmen der Nachhaltigkeitspolitik bilde. Der Aktionsplan konkretisiere die Strategie und setze neue Schwerpunkte wie die Stärkung eines nachhaltigen Wachstums und die Staatsmodernisierung, schreibt die Bundesregierung. Viele der zentralen Vorhaben der Bundesregierung trügen auch dazu bei, die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu erreichen.

Der Aktionsplan enthalte 20 „Missionen“, die zum Teil mit Methoden der strategischen Vorausschau in den Bundesministerien entwickelt worden seien und sich auf fünf Handlungsfelder bezögen. Diese Handlungsfelder sind überschrieben mit „In Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft investieren“ (vier Missionen), „Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen“ (sieben Missionen), „Den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität für alle fördern“ (drei Missionen), „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und international stärken“ (drei Missionen) und „Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen schaffen“ (drei Missionen). Eine Mission des ersten Handlungsfelds lautet beispielsweise „Leistungen der Verwaltung durch Digitalisierung bürgernäher, bürokratieärmer und für alle einfacher machen“.

Die Missionen seien auf konkrete Ziele ausgerichtet, die im weiteren Prozess mit „Maßnahmenpaketen, Meilensteinen und – wo möglich – einer Wirksamkeitsmessung“ versehen werden sollen, heißt es weiter. Zudem gelte das Ziel- und Indikatorensystem der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2025 weiter. Das Statistische Bundesamt setze das Monitoring der Indikatoren fort, um ein Nachsteuern zu ermöglichen, wenn Ziele absehbar nicht erreicht werden sollten, so die Regierung.

Ziel sei es, bis zum Ende der Legislaturperiode Maßnahmen mit messbaren Ergebnissen umzusetzen. Die Ziele der Missionen reichten teilweise über diese Legislaturperiode und auch über die zeitliche Zielstellung der Agenda 2030 hinaus. Schon jetzt werde inoffiziell im internationalen Kontext über die Weiterentwicklung der Agenda 2030 diskutiert. Der Aktionsplan diene deshalb auch dazu, zur Weiterentwicklung der internationalen Nachhaltigkeitsagenda über 2030 hinaus beizutragen. Der mit der Umsetzung des Aktionsplans verbundene Finanzbedarf muss sich den Angaben zufolge „in die haushalts- und finanzpolitischen Vorgaben der Bundesregierung“ einfügen. Alle Maßnahmen stünden unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt der finanziellen Zuständigkeit des Bundes.

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Grünes Licht für CO2-Preisdeckel

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Vor der abschließenden Lesung am späten Donnerstagabend hat der Umweltausschuss am heutigen Mittwoch grünes Licht für die von der Bundesregierung geplante Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (21/7869) gegeben. Für den Gesetzentwurf in der zuvor vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme, während die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen die BEHG-Änderung ablehnten. Mit der Änderung will die Bundesregierung den CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auch im kommenden Jahr auf dem gegenwärtigen Niveau deckeln.

Anders als von der Bundesregierung zunächst vorgesehen, soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen darauf verzichtet werden, für die Ermittlung der Gesamtversteigerungsmenge den bereinigten Zusatzbedarf für das Jahr 2026 im Umfang von 40 Millionen Emissionszertifikaten abzuziehen. Dadurch erhöht sich die Menge der zu versteigernden Emissionszertifikate im Jahr 2027 auf rund 234 Millionen Zertifikate.

Zudem soll der Überschussmengenpreis gemäß des Änderungsantrags gegenüber dem Regierungsentwurf von 73 Euro auf 71 Euro abgesenkt werden. Ebenfalls um zwei Euro soll der ab 2028 geltende Nachkaufsmengenpreis für 2027 von 75 auf 73 Euro reduziert werden. Ein Unionsmitglied erklärte im Ausschuss, dass es mit diesen Änderungen gelinge, den CO2-Preis für Emissionszertifikate exakt auf dem Niveau von 2026 zu stabilisieren.Das sei im Übergangsjahr 2027 richtig, bevor 2028 der Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) starte und der nationale CO2- Preis in einen europäischen Preis übergehe. Ein Mitglied der SPD-Fraktion betonte, die Bundesregierung halte so ihr Versprechen ein, Unternehmen und Verbraucher in Zeiten von Unsicherheit an den Energiemärkten und hohen Lebenshaltungskosten zu unterstützen – trotz der sehr angespannten Haushaltslage. Die Entlastungen bedeuteten Mindereinnahmen in Höhe von 400 Millionen Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF).

In einem Entschließungsantrag dringen Union und SPD unter anderem darauf, im Zuge der Versteigerungen die „erhebliche Liquiditätsbelastung“ bietender Unternehmen durch die für die jeweilige Gebotsmenge zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen zu reduzieren. Zudem soll geprüft werden, inwieweit alternative Sicherheitsleistungen hinterlegt werden können. Die Koalition reagiert damit auf Empfehlungen, die einzelne Experten in einer öffentlichen Anhörung geäußert hatten.

Von der Opposition kam Kritik: Die AfD-Fraktion monierte, dass der Preisdeckel in der Praxis nicht wirke. Auch mit den Änderungen schaffe es die Koalition nicht, die Preise innerhalb des gegenwärtigen Preiskorridors zu halten. Die Entlastung, von der die Koalition spreche, sei de facto eine Fortschreibung der hohen Belastung. Ändern lasse sich das nur durch eine Abschaffung des Emissionshandels, die seine Fraktion fordere, so ein Abgeordneter der AfD.

Die Grünen warfen Schwarz-Rot vor, völlig falsche Preissignale zu setzen. Durch das Einfrieren des Preispfades im Vergleich zu einem freien Marktpreis, der sich am ETS1 orientiert hätte, zementiere die Bundesregierung die Abhängigkeit von Öl und Gas. Die Mindereinnahmen im KTF, die das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft sogar auf vier Milliarden Euro schätzt, führten ausgerechnet zu Kürzungen bei den Mitteln, mit denen erneuerbares Heizen, Gebäudesanierung, Elektromobilität und Energieeffizienz gefördert würden.

Die Linke kritisierte insbesondere die soziale Schieflage der schwarz-roten Klimapolitik. Es sei zwar klimapolitisch richtig, CO2-Emissionen zu verteuern, jedoch falsch, Haushalte dadurch mit Mehrkosten zu belasten. Ein Fraktionsmitglied der Linken plädierte statt des Einfrierens des CO2-Preises für eine moderate Erhöhung und gleichzeitige Umwandlung der Mehreinnahmen in ein soziales Klimageld.

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Einrichtung sogenannter „Return Hubs“

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Einrichtung sogenannter „ Return Hubs“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8424) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Verhandlungen über Abschiebezentren in Drittstaaten“ (21/7939). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sieht sie es als einen Baustein einer funktionsfähigen Migrationspolitik an, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen Deutschland verlassen. „Innovative Lösungen wie Return Hubs“ könnten bestehende europäische Ansätze zur Migrationssteuerung und -kontrolle ergänzen. „Hierdurch sollen Anreize zu irregulärer Migration genommen und das Geschäftsmodell von Schleppern bekämpft werden“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Mit der EU-Rückkehrverordnung wird den Angaben zufolge erstmalig eine europarechtliche Grundlage für die Einrichtung von Return Hubs im Rahmen von umfassenden Partnerschaften mit Drittstaaten geschaffen. Die Verordnung regele klar, dass Return Hubs nur in solchen Drittstaaten eingerichtet werden dürfen, in denen internationale Menschenrechtsnormen und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht eingehalten werden, insbesondere das Refoulementverbot.

Return Hubs sollen laut Vorlage Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen ohne Bleiberecht ermöglichen, die bisher beispielsweise aufgrund fehlender Kooperation des Herkunftsstaats oder der ausreisepflichtigen Person, beispielsweise bei der Passbeschaffung oder Identitätsklärung, nicht zurückgeführt werden können. Ziel der aktuellen Bestrebungen sei es, „umfassende Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten partnerschaftlich und im gemeinsamen Interesse auszubauen und Return Hubs gemeinsam umzusetzen und dabei auch internationale Organisationen einzubinden“.

Deutschland tauscht sich hierzu in einer Arbeitsgruppe mit Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland aus, wie die Bundesregierung des Weiteren darlegt. Danach werden aktuell bilaterale und multilaterale Gespräche mit möglichen Partnerstaaten geführt. Diese seien vertrauensvoll, partnerschaftlich und ergebnisoffen.

„Das Ziel sind konkrete Schritte bis Ende des Jahres“, heißt es in der Antwort ferner. Für Aussagen dazu, mit welchen Partnerstaaten eine Zusammenarbeit erfolgen wird und wie diese ausgestaltet werden, sei es derzeit noch zu früh. Vielmehr sei „im Sinne des partnerschaftlichen Ansatzes Vertraulichkeit vereinbart“. Daraus ergebe sich auch, „dass weder eine Bestätigung noch eine Dementierung von Gesprächen mit einzelnen Staaten, weder direkt noch indirekt, im jetzigen Stadium erfolgt“.

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Keine weitere Fortschreibung der NGO-Förderübersichten

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung plant keine weitere Fortschreibung der Übersichten zur finanziellen Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) durch den Bund, die sie in der Vergangenheit auf parlamentarische Anfragen hin erstellt hat. Dies sei zur Steuerung der Zuwendungen nicht erforderlich, schreibt sie in ihrer Antwort (21/8307) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6836). Zu bereits vorliegenden Übersichten verweist die Bundesregierung auf ihre frühere Antwort (21/7968) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5990). Darüber hinaus lägen „keine weiteren aktualisierten oder verbesserten Übersichten“ vor.

Der aktuellen Antwort sind umfangreiche Anlagen zur finanziellen Förderung von in Deutschland ansässigen oder aktiven sowie internationalen Nichtregierungsorganisationen in den Jahren 2024 und 2025 beigefügt. Sie enthalten unter anderem Angaben zu Förderempfängern, Förderhöhe, Förderart und Förderzeitraum sowie zu den zuständigen Bundesbehörden.

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Bundesregierung zu internationalen Zahlungen

Haushalt/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (21/8327) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (21/5055) über Zahlungen Deutschlands an unter anderem internationale und supranationale Organisationen seit Gründung der Bundesrepublik. Die Antwort umfasst unter anderem Angaben zu Zahlungen an die Europäische Union und internationale Organisationen, zu den diversen Mechanismen der Euro-Rettung und dem Corona-Wiederaufbaufonds sowie zu Zinsausgaben des Bundes und internationalen Schuldenerlassen. Weitere Themen sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Stationierung ausländischer Streitkräfte in Deutschland, Militärhilfen unter anderem für die Ukraine sowie die Entwicklungszusammenarbeit, internationale Klimafinanzierung und humanitäre Hilfe sowie Aufwendungen für Asylverfahren, die Unterbringung und Integration von Schutzsuchenden, Sozialleistungen, Gerichtsverfahren und Abschiebungen.

In ihrer Vorbemerkung weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie die Fragen ausschließlich mit Blick auf das Wirken der Bundesverwaltung und Zahlungen aus dem Bundeshaushalt beantworte. Dabei würden keine betriebswirtschaftlichen Kosten, sondern lediglich Ausgaben und Auszahlungen erfasst. Auch nehme sie weder Inflationsbereinigungen noch Schätzungen zur Vervollständigung der Daten vor. Bei zahlreichen Fragen verweist die Bundesregierung auf fehlende Daten, öffentlich zugängliche Quellen oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zur Ermittlung historischer Angaben. Sie betont zudem, dass Aufwendungen für Entwicklungszusammenarbeit oder Beiträge an internationale Organisationen grundsätzlich „keine einseitigen Ausgaben“ seien. Deutschlands internationale Investitionen seien vielmehr eine Kernvoraussetzung für seine wirtschaftliche Prosperität.

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Deutsche Entwicklungsprojekte in Tansania

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Entwicklungsvorhabens zur nachhaltigen Entwicklung des Serengeti‑Ökosystems in Tansania die Unterstützung der Landnutzungsplanung, einschließlich der Zuteilung von Zertifikaten, beendet. Die erarbeiteten Pläne seien durch das zuständige District Council nach Kritik von indigenen Maasai abgelehnt worden, schreibt sie in einer Antwort (21/8222) auf eine Kleine Anfrage (21/7592) der Fraktion Die Linke. Sie hatte bezugnehmend auf Berichte über „gewaltsame Vertreibungen von indigenen Maasai aus angestammten Gebieten im Zusammenhang mit Naturschutzinitiativen, Tourismusentwicklungen und neuerdings auch mit Projekten im Bereich der CO2-Kompensation“ nähere Informationen über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania erbeten.

Die Bundesregierung betont, die Bevölkerung werde vor Ort in die Planung und Finanzierung der Aktivitäten und Infrastrukturmaßnahmen involviert. Ihr seien zudem keine Vorfälle bekannt, wonach die von der Linksfraktion erfragten Projekte oder Partnerorganisationen seit 2016 im Zusammenhang mit Umsiedlungen, Einschränkungen traditioneller Weiderechte, der Beschlagnahmung von Viehbeständen oder Gewaltanwendung von Sicherheitskräften stünden.

Die von ihr finanzierten Projekte verfügten über Nachhaltigkeitsrichtlinien sowie Umwelt- und Sozialstandards, stellt die Bundesregierung klar. Diese umfassten insbesondere auch menschenrechtliche Risiken.

Informationen und Forderungen von Nichtregierungsorganisationen und NGO‑Verbänden – wie die „Maasai Conservation Vision“ – nehme die Bundesregierung zur Kenntnis, heißt es ferner. Maßgeblich für die Ausgestaltung der Projektaktivitäten bleibe in erster Linie die Konsultationen mit der von den Maßnahmen betroffenen Bevölkerung

In der „Maasai Conservation Vision“ haben die indigenen Maasai eine Vision von Naturschutz erarbeitet, welche die Koexistenz von Wildtieren mit den Weidetieren der Maasai ins Zentrum stellt. Vertreterinnen und Vertreter der Maasai hätte sie im Januar 2025 in Daressalam an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) überreicht, gibt die Bundesregierung an.

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Neue Kandidaturen Deutschlands im VN-Sicherheitsrat

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat Deutschlands Kandidaturen für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Wahlperioden 2035 bis 2036 sowie 2043 bis 2044 angemeldet und am 5. Juni 2026 alle VN-Mitgliedstaaten hierüber schriftlich informiert. Das geht aus der Antwort (21/8223) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7983) hervor. Zu Absprachen im Vorfeld der gescheiterten Wahl für einen nicht-ständigen Sitz in den Jahren 2027/2028 macht die Bundesregierung keine Details öffentlich. „Zur Sicherung der Integrität von Wahlen und des Wahlgeheimnisses macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben zu vertraulichen Absprachen bei geheimen Wahlen in internationalen Organisationen.“

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Mittel und Kosten von GIZ und KfW Entwicklungsbank

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat im Jahr 2025 rund 2,43 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten, um Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu finanzieren, heißt es in einer Antwort (21/8190) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7399) der AfD-Fraktion. Im gleichen Jahr habe die KfW Entwicklungsbank 7,5 Milliarden Euro für Projekte der Finanziellen Entwicklungszusammenarbeit erhalten.

Die Gesamtausgaben der KfW Entwicklungsbank in den Jahren 2020 bis 2025 belaufen sich der Bundesregierung zufolge auf insgesamt 48,2 Milliarden Euro. Davon seien 27,9 Milliarden Euro rückzahlbare/verzinsliche Darlehen, 18 Milliarden Euro nicht rückzahlbare Haushaltsmittel über alle Bundesressorts und 2,3 Milliarden Euro nicht rückzahlbare Drittmittel.

Gefragt nach den Verwaltungskosten beziehungsweise den Steuerungskosten im Fall der GIZ heißt es in der Antwort weiter, ihr Anteil an den Gesamtkosten habe bei der GIZ im Jahr 2025 bei 12,5 Prozent gelegen, bei der KfW Entwicklungsbank bezogen auf das Volumen der Neuzusagen bei 4,4 Prozent.

Die Bundesregierung betont, dass eine einheitliche Abgrenzungssystematik zur Vergleichbarkeit der Kostenstrukturen von GIZ und KfW Entwicklungsbank nicht existiere. Dies wäre ihr zufolge aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsfelder und -modelle von GIZ und KfW auch nicht sinnvoll.

In der Antwort gibt die Bundesregierung außerdem Auskunft über die Kosten der Landesbüros beziehungsweise Außenstellen im Ausland, über Personalkosten, interne und externe Evaulierungen und Überprüfungen der Kostenstrukturen.

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Bundesregierung erwartet keine Abstufung des AAA-Ratings

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) geht derzeit nicht von einer Abstufung des AAA-Ratings der Bundesrepublik aus. Die begonnenen Reformprogramme würden konsequent fortgeführt und das im Koalitionsausschuss vom 1. Juli 2026 beschlossene „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ umgesetzt, betont sie in einer Antwort (21/8187) auf eine Kleine Anfrage (21/7945) der AfD-Fraktion. Die Sicherung dauerhaft tragfähiger öffentlicher Finanzen bleibe ein zentrales Ziel der Finanzpolitik.

Gleichwohl behalte die Bundesregierung mögliche Risiken für die Kreditwürdigkeit Deutschlands, auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung von Schuldenstandsquote und Zinslasten, fortlaufend im Blick. Im Rahmen der regelmäßigen Gespräche mit den Ratingagenturen würden die für die Bewertung der Bonität Deutschlands relevanten wirtschaftlichen und finanzpolitischen Entwicklungen erörtert.

Die Bundesregierung verweis auf das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK), das gezielt die öffentlichen Investitionen und die Wachstumsaussichten der deutschen Volkswirtschaft stärke. Infolge der Ausgaben aus dem SVIK dürfte das reale Bruttoinlandsprodukt gemäß einer ersten Abschätzung in der kurzen Frist für sich genommen rund einen halben Prozent höher liegen als in einem Szenario ohne diese Ausgaben, schreibt sie. „Diese Schätzung steht grundsätzlich im Einklang mit Einschätzungen unabhängiger Institutionen wie den Wirtschaftsforschungsinstituten der Gemeinschaftsdiagnose oder dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.“

Gefragt nach den Zinsaufwendungen für die öffentlichen Schulden auf Bundesbene in den Jahren von 2020 bis 2025 und Prognosen für die folgenden Jahre verweist die Bundesregieurng auf die jährlichen Haushaltsrechnungen des Bundes sowie auf die jeweiligen Wirtschaftspläne zu den Sondervermögen des Bundes und den Kreditaufnahmebericht des Bundes. Sie nehme keine Zinsprognosen vor.

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Umsetzung des EU-Mercosur-Abkommens

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (21/8240) zu dem Partnerschaftsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorgelegt. Durch die Vereinbarungen im Handelsbereich im Partnerschaftsabkommen sollen innerhalb von 15 Jahren sukzessive mehr als 91 Prozent der EU-Ausfuhren in die Mercosur-Staaten von Zöllen befreit sowie Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere Handelserleichterungen eingeführt werden.

Das Abkommen schaffe einen umfassenden Rahmen für die verstärkte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, schreibt die Bundesregierung. Begleitet würden die Bestimmungen von der Vereinbarung der wirksamen Umsetzung ambitionierter multilateraler Standards, etwa in den Bereichen Umwelt und Arbeit. Dadurch solle das Partnerschaftsabkommen zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und einer verbesserten Integration der Vertragsparteien in die Weltwirtschaft beitragen.

Das Abkommen löst innerstaatlich das Erfordernis eines Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes aus.

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Förderung von Islamic Relief Deutschland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat gegenüber dem Bundesrechnungshof eingeräumt, dass es im Zeitraum von 2013 bis 2019 vereinzelt Versäumnisse bei der lückenlosen Dokumentation und Aktenführung gegeben hat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/8057) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7574) zur Förderung von Islamic Relief Deutschland hervor. Seit 2020 sei die Geschäftspartnerprüfung in der humanitären Hilfe, der so genannte Qualitätsprofilprozess, kontinuierlich weiterentwickelt und in der Richtlinie des Auswärtigen Amts für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland vom 17. Dezember 2025 verankert worden, schreibt die Bundesregierung.

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70 Prozent der Jemeniten auf humanitäre Hilfe angewiesen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Von den etwa 32 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Jemens sind 2026 insgesamt 22,2 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon sind 23 Prozent Frauen und 53 Prozent Kinder. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/8147) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7796) hervor. Die Zahl der Binnenvertriebenen liegt laut Bundesregierung bei etwa 4,5 Millionen. Zudem sei Jemen Aufnahme- und insbesondere Transitland für Geflüchtete unter anderem aus Somalia, Äthiopien und Dschibuti.

Zur Lage religiöser Minderheiten führt die Bundesregierung aus, dass etwa 99 Prozent der Jemeniten Muslime seien, darüber hinaus gebe es wenige Juden, Christen, Hindus und Baha’i. Die politischen Rechte von Nicht-Muslimen seien eingeschränkt, sie hätten das aktive, jedoch nicht das passive Wahlrecht. Gotteslästerung und die Verunglimpfung jeglicher Religion seien strafbar. Auf den Abfall vom Islam und die Missionierung von Muslimen stehe die Todesstrafe. Der Neubau nicht-muslimischer Sakralbauten sei untersagt.

Der Jemen befinde sich seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs Ende 2014 in einer der schwersten humanitären und politischen Krisen der Gegenwart, heißt es in der Antwort weiter. Das Land sei de facto tief gespalten: Während die Huthi-Bewegung (Ansar Allah) weite Teile des Nordens einschließlich der Hauptstadt Sanaa kontrolliere, stünden ihr die international anerkannte jemenitische Regierung und weitere Akteure, darunter der Südliche Übergangsrat (STC), gegenüber. Gleichzeitig nutzten dschihadistische Terrorgruppen wie al Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und Ableger des sogenannten Islamischen Staates (IS) staatliche Schwäche und lokale Sicherheitsvakua aus.

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Umsetzung der Maßnahmen des Zivilen Friedensdienstes

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung wird die Arbeit des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) derzeit durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) evaluiert. Daher könnten bisher keine abschließende Angaben zu Zeitraum und Kosten gemacht werden, schreibt sie in einer Antwort (21/8097) auf eine Kleine Anfrage (21/8097) der AfD-Fraktion.

Der ZFD wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit vielen Jahren über die Engagement Global gGmbH gefördert. Es entsendet Fachkräfte ins Ausland, um dort zivile Konfliktbearbeitung zu fördern.

In der Antwort heißt es dazu, die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Einzelprojekte werde unter anderem durch jährliche Portfoliogespräche und trägerübergreifende Länderstrategien zwischen dem BMZ und den ZFD-Trägerorganisationen vereinbart. Vorrangig arbeite der ZFD mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, die sich für Gewaltfreiheit in Konflikten engagieren. Sie würden in ziviler Konfliktbearbeitung geschult.

Eine Weiterleitung von Mitteln durch die Trägerorganisationen an lokale Partnerorganisationen erfolge nicht in allen Fällen und nur in projektspezifischen Kontexten, betont die Bundesregierung. Die Auswahl der Fachkräfte erfolge anhand von öffentlichen Stellenausschreibungen und den darin definierten Qualifikationsvoraussetzungen. Vergütet würden die Fachkräfte nach dem Entwicklungshelferentsendegesetz und den Unterhaltsrichtlinien der Entsendedienste für Fachkräfte im Entwicklungsdienst. Es werde projektbezogen abgerechnet.

Von der AfD-Fraktion gefragt, welche messbaren Beiträge zur Reduktion von Flucht- und Migrationsursachen den ZFD-Maßnahmen zugeschrieben würden, antwortet die Bundesregierung, diese fänden oft in Erstaufnahmeländern nahe den Herkunftsregionen statt. Eine Reduzierung von Konfliktpotential zwischen Aufnahmegemeinden und Flüchtlingsgemeinschaften wirke sich grundsätzlich auch positiv auf lokale Lebensbedingungen und damit den Verbleib in der Nähe der Herkunftsregion aus.

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Transnationale Repression autoritärer Staaten

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Deutschland wird der Bundesregierung zufolge immer öfter Zielland transnationaler Repression. Taten, die Staaten außerhalb ihres eigenen Hoheitsgebietes begehen, um Menschen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, seien zwar kein neues, aber ein weltweit wachsendes Phänomen, erklärten Vertreter von Auswärtigem Amt (AA) und Bundesinnenministerium (BMI) am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Von transnationaler Repression betroffen sind vor allem aus ihren Herkunftsländern Geflohene und im Exil Lebende, darunter Menschenrechtsverteidiger, oppositionelle Aktivisten, Journalisten, aber auch Wissenschaftler, Studierende oder allgemein Mitglieder von Diasporagemeinden.

In Deutschland gebe es eine Vielzahl verschiedener Diasporagruppen, die Aktivitäten fremder Nachrichtendienste seien groß, berichtete eine Vertreterin des BMI im Ausschuss. Als Beispiel transnationaler Repression nannte sie unter anderem den Fall des früheren Mitarbeiters von AfD-Politiker Maximilian Krah. Dieser war im September 2025 wegen Spionage für China verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah es als erwiesen an, dass er im Büro des damaligen Europaabgeordneten Informationen gesammelt und vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergegeben hatte, sondern darüber hinaus seit längerem chinesische Oppositionelle im Exil ausgespäht hatte.

Zu den Hauptakteure transnationaler Repression zählten neben China vor allem Russland, Vietnam und Iran, so die Regierungsvertreter. Iran bediene sich auch staatlicher Hackergruppen wie „Charming Kitten“, die mit Cyber-Angriffen ihre Opfer – darunter Politiker, Journalisten und Wissenschaftler aber auch Auslandsoppositionelle – ausspähten und Daten entwendeten.

Die Vertreter von AA und BMI verwiesen darauf, dass die Bundesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen habe, entschiedener gegen transnationale Repression vorzugehen. Diese stelle nicht nur einen Eingriff in die Souveränität Deutschlands dar, sondern auch eine massive Verletzung der Menschenrechte der Betroffenen, so der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Inzwischen habe das BMI einen Ansatz entwickelt, um die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Ministerien und ausländischen Partnern zu verbessern. Zudem sei ein Leitfaden für Betroffene entwickelt worden, berichtete die BMI-Vertreterin, es gebe Informationsveranstaltungen für Landespolizeien, außerdem einen Runden Tisch mit Angehörigen von Diasporagruppen. Auch die Sicherheitsbehörden hätten ihr Informationsangebot weiterentwickelt und einen Hinweiskanal eingerichtet.

Ziel sei es, die Kosten für die Verursacherstaaten zu erhöhen und transnationale Repression in Deutschland aber auch international zurückzudrängen. Das sei aber nicht leicht, räumten die Vertreter der Bundesregierung ein. Es gebe eine Vielzahl an Akteuren und ein höheres Dunkelfeld.

Die SPD-Fraktion betonte die Bedeutung von Schulungen für die Polizei im Umgang mit diesem Phänomen. Aus dem Kontakt mit Dissidenten wisse man, dass sie sich in Deutschland sicherer fühlten, wenn sie sich besser gegen transnationale Repression wehren könnten. Die Unionsfraktion thematisierte die Gefahr, dass autoritäre Staaten Interpol-Datenbanken zur Ausspähung ihrer Opfer nutzen. Die AfD erkundigte sich nach Fällen transnationaler Repression seitens der Ukraine.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wies auf die Pass-Probleme russischer Regimegegner im Exil hin. Moskaus Botschaften weigerten sich immer öfter, Reisedokumente zu verlängern. Auf die Frage, ob dies bei Ausländerbehörden berücksichtigt würde, erklärte die BMI-Vertreterin, dass wie schon im Fall nachweislich politisch verfolgter Belarussen auch bei verfolgten Russen die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung angenommen würde. Die Grünen sprachen sich zudem dafür aus, Angehörigen humanitäre Visa auszustellen. Menschenrechtsverteidiger aus dem Iran berichteten immer wieder, dass versucht werde, sie auch über die Verfolgung ihrer noch in der Heimat lebenden Familien unter Druck zu setzen.

Die Linksfraktion wies darauf hin, dass auch Afghanen vermehrt berichteten, Probleme bei der Passverlängerung zu haben. Das BMI räumte ein, diese Sorgen zu kennen. Belegte Fälle, in denen konsularische Dienstleistungen als Mittel transnationaler Repression genutzt würden, seien jedoch nicht bekannt.

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Desinformationskampagnen gegen Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Vertreter der Bundesregierung und gemeinnütziger Organisationen haben sich am Mittwochmittag in einer öffentlichen Sitzung des Entwicklungsausschusses besorgt über die Zunahme gezielter Desinformationskampagnen gegen die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) gezeigt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Johann Saathoff (SPD), sprach von einer zunehmenden Behinderung der Arbeit der Bundesregierung und ihrer Partner. Projekte würden dekontextualisiert, Finanzierungssummen und Projektziele falsch dargestellt und Mitarbeitende im Ausland zunehmend als ausländische Agenten diffamiert.

Um dem entgegenzuwirken, habe im Juni 2024 eine interministerielle Projektgruppe zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation ihre Arbeit aufgenommen, erklärte Saathoff. Das BMZ habe zudem ein Online-Monitoring entwickelt, um Desinformationskampagnen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls aktiv zu reagieren. Glaubwürdigkeit entstehe zudem „aus nachvollziehbaren Entscheidungen, offenen Daten, benannten Risiken und sichtbar gemachten Wirkungen“. Saathoff betonte, dass konstruktive Kritik an Zielen, Ausgaben und Wirksamkeit der EZ „absolut legitim und auch notwendig“ sei.

Silke Pfeiffer von Brot für die Welt nannte Desinformation einen „massiven Treiber und Beschleuniger“ von weltweit schrumpfenden Handlungsräumen für die Zivilgesellschaft. „Ausländische Agenten, Staatsfeinde, Antipatrioten, Terroristen, Verschwender“ seien zentrale Narrative, die über zivilgesellschaftliche Organisationen verbreitet würden. Die technologischen Möglichkeiten sowie die Allianz zwischen „Big Tech“, autokratischen Regimen und deren Netzwerken eröffneten Lügen und Propaganda völlig neue Dimensionen.

Pfeifer zufolge lässt sich in Bereichen, in denen besonders polemisiert werde, „gut nachvollziehen, wie systematisch eingesetzte Desinformation Einstellungen in der Bevölkerung beeinflusst und den Boden für Politikveränderungen bereitet“. Als Gegenmaßnahme empfahl sie neben dem Schutz der Organisationen verstärkte Maßnahmen zum Resilienzaufbau der Zivilgesellschaft, eine verlässliche mehrjährige Finanzierung sowie Initiativen für Faktenchecks, Medienkompetenz und unabhängigen Journalismus.

Julia Smirnova vom Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) definierte Desinformation als „absichtliche Verbreitung von Forschung oder irreführender Informationen, mit dem Ziel, die öffentliche Meinung zu manipulieren und Schaden anzurichten“. So stehe die westliche Entwicklungszusammenarbeit bereits seit Jahren im Fokus russischer Desinformationsaccounts in sozialen Medien. Dabei gehe es online und offline insbesondere um die Diskreditierung der Ukraine und ihrer Unterstützer.

Als Beispiel nannte sie Poster, die im März 2025 in Berlin aufgetaucht seien. Darauf sei die US-Entwicklungsbehörde USAID in Verbindung mit der Entwicklung von Biowaffen gebracht worden. Fotos davon seien in russischen und prorussischen Telegram-Kanälen verbreitet worden, mit der Behauptung, USAID habe die Entwicklung von Biowaffen in der Ukraine und anderen Staaten unterstützt.

Christoph Naser (CDU) vertrat in der anschließenden Fragerunde die Ansicht, die EZ könne von unterschiedlichen Seiten verunglimpft werden. Für die einen sei sie eine Verschwendung von Steuergeldern im Ausland, die anderen kritisierten sie als Instrument zur Durchsetzung postkolonialistischer Interessen. Naser nannte es bisweilen „schwierig, auch für eine kritische Öffentlichkeit, zwischen berechtigter Kritik und Des- und Falschinformationen zu unterscheiden“.

Für die AfD betonte Rocco Kever, in einer Demokratie müsse es möglich sein, kritisch nachzufragen. „Kritik an Entwicklungshilfe ist nicht automatisch Hetze und eine kritische Auseinandersetzung mit staatlichen Ausgaben ist keine Desinformation.“ Denis Pauli (ebenfalls AfD) warf der Bundesregierung wiederholt lückenhafte oder keine Antworten auf AfD-Anfragen und somit mangelnde Transparenz vor. Damit öffne sie Desinformation „Tür und Tor“.

Sanae Abdi (SPD) erwiderte darauf, in den Vorträgen seien Desinformation und Kritik nicht gleichgesetzt worden, „weil es auch nicht das Gleiche ist“. Desinformation entstehe beispielsweise, wenn man wie die AfD mit Blick auf die Fahrradwege in Lima verschweige, „dass es sich dabei um Kredite handelt“. Abdi verwies ferner auf das Transparenzportal des BMZ und die Evaluierungsinstitute, die das internationale Engagement regelmäßig überprüften.

Schahina Gambir (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, Desinformationskampagnen könnten wirken, weil sie im Bundestag und anderen Räumen Gehör fänden. Die Frage sei, ob sie auch in Regierungshandeln mündeten, „nicht, weil man ihnen glaubt, sondern weil man sich vielleicht schützen will oder unter Druck gesetzt fühlt“.

Maren Kaminski (Linke) erkundigte sich bei der Bundesregierung nach dem Stand der Regulierung von radikalisierungsfördernden Algorithmen sowie möglichen Maßnahmen in Bezug auf Telegram-Kanäle. Dort werde Desinformation „einfach unmoderiert in die Welt gespült“.


Finanzielle Aufwendungen für Rohstoffpolitik

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Eine Summe der Gesamtausgaben zu finanziellen Aufwendungen der Bundesregierung zur Sicherung der Rohstoffversorgung und zur Förderung der Ressourceneffizienz im In- und Ausland lässt sich nicht seriös ableiten. Das geht aus der Antwort (21/8025) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7519) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Die Bundesregierung verfolge einen breiten Ansatz zur Unterstützung der Wirtschaft bei der Diversifizierung ihrer Rohstoffversorgung. Eine systematische und übergreifende Erfassung aller haushaltsrelevanten Maßnahmen, die dazu geeignet seien, einen Beitrag zur Diversifizierung der Rohstoffversorgung zu leisten, liege der Bundesregierung nicht vor.

Allerdings könnten verschiedene Vorhaben genannt werden. So beliefen sich etwa die Gesamtausgaben des Bundes für das Sektorvorhaben „Rohstoffe und Entwicklung“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Juli 2026 auf rund 15 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben des Bundes für die Kompetenzzentren Bergbau beziehungsweise Rohstoffe an Auslandshandelskammern beliefen sich in dem Zeitraum auf rund 9,1 Millionen Euro. Für die Extractive Industries Transparency Initiative Germany (D EITI; Umsetzung, Koordinierung, Betreuung) des Bundes seien im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Juli 2026 rund 9,8 Millionen Euro gezahlt worden. Die Gesamtausgaben des Bundes im Rahmen des Programms FONA (bis 2020) und der FONA-Strategie (ab 2020), jeweils mit Rohstoffbezug, betrugen den Angaben zufolge rund 159,6 Millionen Euro.

Der Bund bezuschusste laut Antwort in der Zeit auch verschiedene Forschungs- und Förderprogramme des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit Rohstoffbezug, wie die DigiRess I, DigiRess II (NRW) und DigiRess Circular, sowie den Green AI Hub, die im genannten Zeitraum mit 30, 6 Millionen Euro gefördert wurden. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) seien rohstoffbezogene Initiativen, Programme oder Veranstaltungen der Außenhandelskammern (AHKs) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit rund 2,3 Millionen Euro gefördert worden.

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Deutscher Beitrag zum internationalen Klimafinanzierungsziel

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung berät ihr zufolge derzeit über die künftige Ausgestaltung des deutschen Beitrags zum internationalen Klimafinanzierungsziel. Im Koalitionsvertrag sei festgelegt, dass Deutschland seinen fairen Anteil leisten und ein verlässlicher Partner bleiben werde, schreibt sie in einer Antwort (21/7881) auf eine Kleine Anfrage (21/7589) der Fraktion Die Linke.

Neben Haushaltsmitteln spiele die Mobilisierung zusätzlicher Mittel für den Klimaschutz, unter anderem durch Entwicklungs- und Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und eine stärkere Einbindung von privatem Kapital, eine entscheidende Rolle. Außerdem setzte sie verstärkt auf die Mobilisierung von privaten Mitteln sowie Beiträge nicht-traditioneller Geber. Die Bundesregierung betont, dass weitere innovative Finanzierungsquellen – wie andere Maßnahmenvorschläge auch – einer genauen Prüfung unterzogen werden müssten.

Da der deutsche Beitrag jeweils erst im Folgejahr erhoben werde, könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen für die Jahre 2026 und 2027 getroffen werden.

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Ende des „Business Scouts for Development“-Programms

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zwischen 2021 und 2025 geförderte Kooperationsnetzwerk „Business Scouts for Development“ (BSfD) besteht laut Bundesregierung nicht mehr als eigenes Programm, nachdem der Bundesrechnungshof strukturelle Defizite festgestellt hatte. Seit dem 1. Januar 2024 würden die Beratungsangebote für Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure in der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) gebündelt, schreibt sie in einer Antwort (21/8009) auf eine Kleine Antwort (21/7596) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Das BMZ habe dabei die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes im Zuge der Neuordnung seiner Instrumente zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft berücksichtigt. Insbesondere sei die Doppelbesetzung beendet, der Anteil der Inlandsscouts gegenüber den Auslandsstellen verringert und die Zahl der Partnerinstitutionen reduziert worden. Zudem habe man die Empfehlung, die Einsatzdauer in derselben Partnerinstitution konsequenter zu begrenzen, bei der weiteren strategischen Entwicklung berücksichtigt.

„Die Bundesregierung zieht aus den Feststellungen des Bundesrechnungshofes die Konsequenz, vergleichbare Förderprogramme klarer an ihren Zielsetzungen auszurichten, Personal und Mittel bedarfsgerecht einzusetzen und inhaltliche Überschneidungen zu vermeiden“, betont sie.

Im Zuge der Zusammenführung des BSfD-Programms mit der AWE sei die Beratung von Unternehmen zu Förderinstrumenten und Angeboten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie das Wirkungsmonitoring in die neue Struktur überführt worden. Zum Projektstart habe außerdem eine Übertragung der Restmittel des BSfD-Programms stattgefunden.

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