Neues aus dem Bundestag | 16. September 2026
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
Humanitären Hilfen zu 98 Prozent „gendersensibel“
AfD thematisiert deutsch-mauretanische Beziehungen
Bundesregierung verteidigt Zusammenarbeit mit der Ukraine
UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte
Vorkehrungen gegen etwaigen Missbrauch humanitärer Hilfen
Projekt zum Fischerei-Managament in Eritrea
Cyberangriff auf Daten des Welternährungsprogramms in Gaza
Arbeit der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission
Funktionsweise des Transparenzportal des Bundes
Neuer Fokus auf DAAD-Stipendienprogramme
Gründe für erhöhte humanitären Bedarfe 2022 bis 2024
Deutsche Hilfen zur Bekämpfung von Ebola in der DR Kongo
Keine staatlichen Vorräte kritischer Rohstoffe
Förderung von „Islamic Relief Deutschland“
Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung
Bericht: Deutsche Rüstungsexporte 2025 leicht gesunken
Kooperationen des BMZ mit privaten Stiftungen
Rolle von Team Europe in der Entwicklungszusammenarbeit
Projekt zur nachhaltigen Ressourcennutzung in Uganda
Zahlungen Deutschlands an die Vereinten Nationen
Humanitäre Hilfe im Sudan
Haushalt 2027: 46,88 Milliarden Euro im Einzelplan 60
Entwicklungsetat soll 2027 auf 9,47 Milliarden Euro sinken
Haushaltsentwurf 2027 zugeleitet
Finanzplan der Bundes liegt als Unterrichtung vor
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat im Jahr 2025 seine humanitäre Hilfe laut Bundesregierung zu 98 Prozent mindestens „gendersensibel“ umgesetzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7953) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7539) hervor.
Im Jahr 2025 sind demnach mindestens 19,1 Millionen Euro und damit zwei Prozent der Mittel der humanitären Hilfe Deutschlands „genderneutral“, mindestens rund 876 Millionen Euro (91,7 Prozent) „gendersensibel“ und mindestens knapp 96 Millionen Euro (6,3 Prozent) „genderresponsiv“ eingestuft worden. Aufgrund der sukzessiven Verbesserung der Datenerfassung seien die Daten für 2024 und 2025 gegebenenfalls nicht vollständig.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, entstammten diese Definitionen der „Handreichung zur Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung von Frauen und Mädchen“ des Fachausschusses für Entwicklungszusammenarbeit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit orientiert sich das Auswärtige Amt, wo immer möglich, an den international üblichen Begrifflichkeiten und Definitionen.
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Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Nach den deutsch-mauretanischen Beziehungen erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/7987). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach der Reise von Außenminister Johann Wadephul (CDU) nach Mauretanien im Juli dieses Jahres sowie nach etwaigen bilateralen Abkommen oder Absichtserklärungen mit Vertretern der mauretanischen Regierung oder Unternehmen. Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, welche Rolle das Land in ihrer aktuellen Sahelstrategie einnimmt, insbesondere nach dem Ende des MINUSMA-Mandats in Mali und „angesichts der Staatsstreiche in den Staaten Mali, Burkina Faso und Niger“.
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Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Aus Sicht der Bundesregierung trägt die enge Zusammenarbeit mit der Ukraine zur Sicherheit Deutschlands bei. Das Land verteidige sich gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands, der Frieden und Stabilität im euroatlantischen Raum erschüttert hat, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/7971) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7298). „Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die sicherheitspolitischen Kosten und Konsequenzen eines militärischen Siegs Russlands in diesem Krieg und damit einer völkerrechtswidrigen Verschiebung von Grenzen in Europa mit militärischen Mitteln die Risiken der Unterstützung der Ukraine in ihrer jetzigen Form deutlich übersteigen würden.“
Wie die Bundesregierung betont, habe die Ukraine das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen den russischen Angriffskrieg zu wehren. „Das in Artikel 51 der UN-Charta enthaltene Recht auf Selbstverteidigung ist dabei grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt.“ Selbstverteidigungshandlungen dürften sich unter Einhaltung der Maßgaben des humanitären Völkerrechts auch gegen das Territorium des Aggressorstaats richten.
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Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung spricht sich für die weiteren Verhandlungen zum UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte („UN Treaty on Business and Human Rights“) aus. Wie sie in der Antwort (21/7926) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7533) schreibt, gehe es darum „den Opferschutz weltweit zu verbessern und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) für Unternehmen bezüglich Sorgfaltspflichten zu befördern“. Die Bundesregierung sei von Beginn an den Verhandlungen beteiligt gewesen und werde auch an der nächsten Verhandlungsrunde, in enger Abstimmung mit der Europäischen Union und den EU-Partnern, teilnehmen.
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Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Zu ihren Vorkehrungen gegen einen etwaigen Missbrauch humanitärer Hilfen nimmt die Bundesregierung in der Antwort (21/7975) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7667) Stellung. In Syrien wurde demnach ein sogenanntes „Third Party Monitoring“ zur unabhängigen Prüfung der Sicherheitsvorkehrungen der Projektpartner etabliert, das auch stichprobenartig Projektaktivitäten beaufsichtigt hat. „Dabei wurden Sicherheitsvorkehrungen bei erkannten Risiken immer wieder angepasst, um Abzweigungen vorzubeugen.“
In Gaza sei mit dem vom VN-Sicherheitsrat in Resolution 2720 mandatierten „Kaag-Mechanismus“ eine Aufsichtsplattform unter Leitung des Büros für Projektdienste der Vereinten Nationen (UNOPS) eingerichtet worden, die humanitäre Hilfslieferungen mithilfe von QR-Codes und einer beaufsichtigten Verteilung der Hilfsgüter vom Kauf der Hilfsgüter bis zur Endverteilung nachvollziehbar macht, um auch hier Abzweigungen vorzubeugen, schreibt die Bundesregierung.
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Titel „Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea“ hat nach Angaben der Bundesregierung den Anteil der Haushalte mit gestiegenem Einkommen im Binnenland um 105 Prozent des Zielwerts und in den Küstengebieten um 125 Prozent des Zielwerts gesteigert. Außerdem habe die Fischereiproduktivität 18.432 Tonnen im Jahr gegenüber einem Zielwert von 16.000 Tonnen pro Jahr erreicht, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7786) auf eine Kleine Anfrage (21/7438) der AfD-Fraktion.
Die abschließende Evaluierung des Programms habe Einschränkungen der Effizienz durch Herausforderungen im Beschaffungs- und Zahlungswesen Eritreas festgestellt. Dazu seien externe Schocks, wie die Auswirkungen der Restriktionen während der Covid-Pandemie, gekommen. Insgesamt habe die Evaluierung aber festgehalten, dass das Programm auf wesentliche und relevante entwicklungspolitische Prioritäten abgestimmt gewesen sei.
Im Rahmen des Programms hätten kleinbäuerliche bzw. handwerkliche Fischerinnen und Fischer verschiedene konkrete Unterstützungsleistungen erhalten, betont die Bundesregierung. So seien Genossenschaften für die Küsten- und Binnenfischerei samt Fischverarbeitung gegründet und Unternehmensgruppen in den Bereichen Herstellung von Fischereigeräten, Bau und Reparatur von Bootsmotoren sowie Fischhandel etabliert worden. Damit habe das Vorhaben unter anderem dazu beigetragen, die Produktion von Fisch in der Region um 15 Prozent zu steigern und den physischen Zugang vieler Haushalte zu Märkten, Verarbeitungsanlagen und Lagermöglichkeiten zu verbessern. Insgesamt habe das Projekt 79.120 Menschen erreicht. Von den Begünstigten seien 49 Prozent Frauen und 33 Prozent junge Menschen gewesen, was die Zielvorgaben von jeweils 30 Prozent Beteiligung übertreffe.
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Die vom Welternährungsprogramm (WFP) entworfene Anwendung zur Selbstregistrierung (Self-Registration Application, SRA) in den Palästinensischen Gebieten hat laut Bundesregierung zum Zeitpunkt eines Cyberangriffs am 30. Mai 2026 Informationen über etwa 600.000 registrierte Haushalte enthalten, die dort Unterstützung von WFP bekommen. Darunter seien Namen, Alter, Mobiltelefonnummern und Standortinformationen, berichtet die Bundesregierung in einer Antwort (21/7787) auf eine Kleine Anfrage (21/7591) der Fraktion Die Linke. Es lägen jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, dass Informationen weitergegeben oder veröffentlicht worden seien.
Gefragt nach den Folgen der Zusammenarbeit des WFP mit der US-Big Data-Analysesoftware Palantir in Bezug auf die Sicherheit vulnerabler Bevölkerungsgruppen im Gazastreifen erklärt die Bundesregierung, sie nehme die möglichen Risiken ernst. Das WFP habe gegenüber der Bundesregierung jedoch versichert, dass der Datenzugang für Palantir wie für jeden anderen Anbieter vertraglich abgesichert und auf die zur Erbringung der Dienstleistung unbedingt erforderlichen Informationen beschränkt sei. Die von dem Cyberangriff betroffene SRA nutze laut WFP zudem keine Software oder Technologie von Palantir.
Die Auswahl, Verwaltung und Nutzung technischer Systeme zur Erfüllung seines Mandats obliege WFP in eigener Verantwortung im Einklang mit seinen internen Regelwerken, betont die Bundesregierung. Sie verfüge daher nur in begrenztem Umfang über Kenntnisse über die beim WFP eingesetzte technische Systemlandschaft. Das geltende Datenschutzrahmenwerk von WFP beruhe aber nach ihrem Wissensstand auf internationalen Datenschutzstandards und bewährten Verfahren sowie den Grundsätzen der Vereinten Nationen (VN) zum Schutz personenbezogener Daten und zur Privatsphäre.
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Die von der Bundesregierung neu eingesetzte Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission (ENSK) soll ihr zufolge die entwicklungspolitischen Beziehungen zu den Ländern des Globalen Südens intensivieren, diversifizieren und zu einem globalen Netzwerk ausbauen. Finanziert werden solle sie aus dem Titel „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“ im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7928) auf eine Kleine Anfrage (21/7598) der AfD-Fraktion.
Die Co-Vorsitzenden Laura Chinchilla und Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz sowie alle anderen Kommissionsmitglieder würden ihre Aufgabe ehrenamtlich übernehmen und dafür keine Vergütungen, Honorare, Sitzungsgelder oder Aufwandentschädigungen erhalten. Lediglich die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Kommissionssitzungen entstehenden Kosten würden erstattet.
Von der AfD-Fraktion gefragt, welche Personen bislang in den strategischen Begleitkreis berufen worden seien, betont die Bundesregierung, dieser Prozess sei noch nicht abgeschlossen, daher könne sie dazu derzeit keine Auskunft geben.
Grundlegend für die Auswahl der Kommissionsmitglieder sind laut Bundesregierung politische Erfahrung, Analysefähigkeit, regionale Expertise, internationale Netzwerke und Persönlichkeit. Außerdem werde eine angemessene Beteiligung junger Vertreterinnen und Vertreter, Geschlechterparität sowie eine regionale Balance der Mitglieder des Globalen Südens aus Afrika, Asien und Lateinamerika angestrebt.
Die Kommission werde erstmals im Oktober 2026 am Rande der Jahrestagung der Weltbankgruppe und des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Thailand, Bangkok, zusammentreten und dabei auch ihre konkreten Themenfelder festlegen.
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Das Transparenzportal der Bundesregierung, das entwicklungspolitische Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland abbildet, hat ihr zufolge seit seiner Einrichtung Gesamtkosten in Höhe von 421.787,83 Euro netto verursacht (Stand 30.07.2026). Davon seien 38.580 Euro netto auf jährliche Betriebskosten entfallen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7785) auf eine Kleine Anfrage (21/7334) der AfD-Fraktion. Gefragt nach den zuständigen organisatorischen Einheiten innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verweist die Bundesregierung auf das Impressum des Portals. Datenquellen und -lieferanten seien zudem in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ ausgewiesen.
Sämtliche Projekte würden nach einheitlichen Kriterien dargestellt, heißt es in der Antwort ferner. Die Vergleichbarkeit von Projektdaten über unterschiedlichen Durchführungsorganisationen hinweg werde durch die Verwendung derselben Kodierlisten sichergestellt.
Mit der Veröffentlichung der Daten der so genannten IATI-Maßnahmen (IATI = International Aid Transparency Initiative) sei das BMZ eine freiwillige Verpflichtung für mehr Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit eingegangen, betont die Bundesregierung. Sie verfolge damit das Ziel, die öffentliche Rechenschaftslegung zu verbessern. Eine Überprüfung durch externe Stellen, insbesondere den Bundesrechnungshof, sei in diesem Rahmen nicht vorgesehen.
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/PK) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) will seine Fördermittel an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) künftig auf Stipendienprogramme fokussieren. Sie seien Ausdruck entwicklungspolitischer Stärke des DAAD, heißt es in der Antwort (21/7897) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7584) der Grünen-Fraktion.
Stipendienprogramme dienten der Aus- und Weiterbildung insbesondere junger Menschen im Globalen Süden sowie der Qualifizierung von Fach- und Führungskräften in den Partnerländern. Sie zeigten eine unmittelbare und nachhaltige Wirkung und leisteten so einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.
Laufende, über das BMZ geförderte Hochschulkooperationsprogramme des DAAD mit Ländern des Globalen Südens sollen bis 2030 sukzessive auslaufen. Diese Entscheidung sei Ergebnis des Reformprozesses, dem sich das BMZ unter Einbeziehung von Erfahrungen und Erkenntnissen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft unterzogen habe. Dabei sei auch die Mittelfristige Finanzplanung des Bundes berücksichtigt worden.
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Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) In den Jahren 2022 bis 2024 hat es nach Angaben der Bundesregierung deutlich erhöhte humanitäre Bedarfe weltweit gegenüber den Vorjahren gegeben. Das geht aus ihrer Antwort (21/7835) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7411) hervor. Darin verweist die Bundesregierung unter anderem auf die humanitären Bedarfserhebungen der Vereinten Nationen und die öffentlich einsehbaren Auswertungen im Global Humanitarian Overview. Demnach beliefen sich die humanitären Bedarfe 2022 auf 51,6 Milliarden US-Dollar, 2023 auf 56,1 Milliarden US-Dollar und 2024 auf 49,4 Milliarden US-Dollar.
Gründe seien die COVID-Pandemie und ihre Auswirkungen, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die daraus resultierende Ernährungskrise sowie die Eskalation von Konflikten im Sudan und im Nahen Osten gewesen, schreibt die Bundesregierung.
Zwischen 2022 und 2024 hätten im Haushaltstitel für Humanitäre Hilfe im Ausland (0501 687 32) insgesamt mehr Haushaltsmittel zur Verfügung gestanden als in den Jahren zuvor. In Reaktion auf die massiven humanitären Bedarfe infolge von Russlands Krieg gegen die Ukraine einschließlich der globalen Auswirkungen steigender Lebensmittelpreise seien zudem 2022 überplanmäßige Mittel bereitgestellt worden.
Bei der Anfrage der AfD handelte es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 21/5178.
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Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach Bekanntwerden des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo vier Millionen Euro für Maßnahmen zur Eindämmung und zur Patientenbehandlung direkt bereitgestellt. Das geht aus der Antwort (21/7828)der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7466) hervor. Davon entfielen zwei Millionen Euro auf den WHO-Nothilfefonds und zwei Millionen Euro auf die laufende afrikaweite Förderung der WHO.
Darüber hinaus gehöre Deutschland zu den größten Gebern des Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen (CERF), der für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs bisher insgesamt 60 Millionen US-Dollar vorgesehen habe. Zudem sei Deutschland nach den USA und der EU drittgrößter Geber des Pandemiefonds. Dieser habe insgesamt 220,6 Millionen US-Dollar für die Reaktion auf den Ebola-Ausbruch und für die Vorsorge in Nachbarländern bereitgestellt habe.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, erschweren bewaffnete Kämpfe im Osten der DR Kongo die Bekämpfung des Ausbruchs massiv. Hilfsorganisationen könnten sich nur eingeschränkt und unter hohem Sicherheitsaufwand bewegen. Das Konfliktgeschehen selbst verursache weitere medizinische Notfälle und binde dadurch medizinische Kapazitäten, die sonst zur Überprüfung und Behandlung von Ebola-Fällen genutzt werden könnten. Durch wiederholte Angriffe bewaffneter Gruppen würden zudem weiterhin Tausende Personen zur Flucht gezwungen. Diese Personen seien einerseits selbst besonders anfällig, andererseits in der Kontaktnachverfolgung nur schwer zu erfassen. Die schwierigen Lebensbedingungen von rund 5,9 Millionen Binnenvertrieben in der DR Kongo würden zudem das Risiko einer schnellen Verbreitung des Virus bergen.
Ebola ist eine Infektionskrankheit, die vom Tier zum Menschen und vom Menschen zum Menschen durch den direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen wird und im Durchschnitt in 50 Prozent der Fälle tödlich verläuft. Nach einer großflächigen Epidemie zwischen 2014 und 2016 in Westafrika ist es ab Mai 2026 zu einer neuen Infektionswelle im Osten der DR Kongo mit bisher laut WHO-Angaben rund 5.000 bestätigten Erkrankten und 2.325 Todesfällen (Stand Mitte August) gekommen.
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Wirtschaft und Energie/Antwort
Berlin: (hib/SCR) In Deutschland gibt es derzeit keine staatlichen, halbstaatlichen oder im staatlichen Auftrag gehaltenen Vorräte kritischer oder strategischer Rohstoffe. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7684) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7488). Dies habe sie auch der Europäischen Kommission im Rahmen eines Berichtes auf Grundlage des „Critical Raw Materials Act“ mitgeteilt.
Das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt sich den Angaben zufolge an den Arbeiten der Europäischen Kommission für eine koordinierte Bevorratung, der sogenannten Stockpiling-Initiative, und leitet dort eine Arbeitsgruppe zum Thema „Demand and Production“. Der aktuelle Stand der Arbeiten sei nicht öffentlich, schreibt die Bundesregierung unter anderem auf die Frage, welche Rohstoffe auf europäischer Ebene im Fokus stehen. Sie werde zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Beratungen informieren.
Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben ergebnisoffen Möglichkeiten, die Lagerhaltung durch Unternehmen zu unterstützen. Der Rohstofffonds diene bislang der Sicherung und Diversifizierung der Rohstoffversorgung durch Beteiligungen an „aussichtsreichen Rohstoffprojekten“, unterstütze eine Bevorratung aber nicht unmittelbar.
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Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass sie im Zusammenhang mit der Förderung der Organisation „Islamic Relief Deutschland“ (IRD) keine Hinweise für eine zweckwidrige Verwendung von Zuwendungsmitteln festgestellt hat. Wie sie in ihrer Antwort (21/7704) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7525) betont, hätten die vom Auswärtigen Amt bis 2020 geförderten Projekte von „Islamic Relief Deutschland“ in Syrien zur Bewältigung der humanitären Auswirkungen einer der größten humanitären Krisen der letzten Jahrzehnte beigetragen. Insgesamt seien mindestens 2.453.843 hilfsbedürftige Personen erreicht und 60 Gesundheitseinrichtungen mit Medikamenten, medizinischen Verbrauchsmaterialien und Geräten versorgt worden.
Die Fragesteller hatten sich in ihrer Nachfrage zu einer früheren Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 21/7525 nach den Entscheidungsprozessen im Auswärtigen Amt bei der Förderung von IRD erkundigt sowie auf Erkenntnisse zu Verbindungen zur Muslimbruderschaft und zwei kritische Prüfberichte des Bundesrechnungshofes verwiesen.
Wie die Bundesregierung schreibt, seien bei der IRD-Förderung der damalige Arbeitsstab humanitäre Hilfe (VN05) sowie dessen Nachfolgereferate S05 und S09 federführend gewesen. Grundsätzlich beteilige das federführende humanitäre Fachreferat vor einer Förderung das zuständige Länderreferat sowie die jeweilige Auslandsvertretung im Hinblick auf außenpolitische Bedenken.
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Wirtschaft und Energie/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien im November 2023 bis zum Juni 2026 sind weder Anfragen nach einem Letter of Interest noch Anträge für Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) beziehungsweise für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7615) auf eine Kleine Anfrage (21/7422) der Fraktion Die Linke hervor.
Diese hatte darin nach der Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe gefragt. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass in diesem Zeitraum eine Anfrage zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien eingegangen ist, für die die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit bestätigt wurde. Anträge auf UFK-Garantien (Garantien für Ungebundene Finanzkredite) habe es in diesem Zusammenhang nicht gegeben. Seit Inkrafttreten der Klimastrategie seien auch keine Voranfragen und Neuanträge für Investitionsgarantien im Zusammenhang mit Projekten für LNG-Terminals beziehungsweise für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker eingegangen, so die Bundesregierung.
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Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
Berlin: (hib/SAS) Deutschlands Rüstungsexporte sind im vergangenen Jahr leicht gesunken. Laut dem Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2025, der als Unterrichtung (21/7590) vorliegt, lag der Gesamtwert der im Jahr 2025 erteilten Genehmigungen (Einzelgenehmigungen sowie vorliegende Meldedaten zu den Allgemeinen Genehmigungen) bei 13,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 lag dieser bei 13,4 Milliarden Euro.
Mit Genehmigungen in Höhe von 2,27 Milliarden Euro steht die Ukraine laut Bericht erneut an erster Stelle der Empfängerländer deutscher Rüstungsexporte. In die EU sowie in Nato- und Nato-gleichgestellte Länder (wie Australien, Japan und die Schweiz) wurden Ausfuhren in Höhe von 8,7 Milliarden Euro genehmigt.
Für Drittländer, zu denen auch die Ukraine zählt, wurden demnach Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 4,6 Milliarden Euro erteilt. So entfielen auf Südkorea Ausfuhren im Wert von 308 Millionen Euro und auf Singapur im Wert von 759,8 Millionen Euro.
Einzelgenehmigungen machten im Jahr 2025 insgesamt rund 8,57 Milliarden Euro (2024: 12,83 Milliarden Euro) aus. Der Wert der Meldewerte von Allgemeinen Genehmigungen wird im Bericht mit rund 4,7 Milliarden Euro beziffert. Außerdem wurden demnach 140 Sammelausfuhrgenehmigungen im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und Nato-Partnern erteilt. Diese beliefen sich auf einen Gesamtwert von 5,36 Milliarden Euro.
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich 2025 auf 94,7 Millionen Euro (2024: 161,3 Millionen Euro).
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Über von der Bundesregierung unterstützte Kooperationsprojekte sowie Programme, Netzwerke, Plattformen und Dialogformate mit privaten Stiftungen gibt diese in einer Antwort (21/7654) auf eine Kleine Anfrage (21/7341) der Fraktion Die Linke Auskunft. Danach kooperiert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter anderem mit der Gates Foundation innerhalb der Impfallianz Gavi sowie im Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria. Außerdem gibt es der Auflistung zufolge auch zahlreiche Finanzierungsverträge mit der Gates Foundation, der Clinton Health Access Initiative (CHAI) und anderen Stiftungen.
Private Stiftungen seien wie andere Akteure der Zivilgesellschaft wichtige Partner für die Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, betont die Bundesregierung. Sie engagierten sich in Ergänzung staatlicher Zusammenarbeit als Entwickler und Umsetzer innovativer Lösungsansätze, als Förderer und Mitwirkende sowie als Fürsprecher für nachhaltige Entwicklung. Außerdem verfügten sie oft über gute Netzwerke und zum Teil substanzielle Eigenmittel zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. In gemeinsam finanzierten Projekten könnten so Synergien durch einen wirksamen Einsatz komplementärer Ressourcen und komparativer Vorteile entstehen. Gleichwohl stellt die Bundesregierung klar, dass die Stiftungen die politische Agenda nicht bestimmen würden und auch keine staatlichen Strukturen ersetzen könnten.
Weiter heißt es in der Antwort, vor einer Zusammenarbeit erfolge eine Trägerprüfung, in der auch die steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit bestätigt werden müsse. Die Prüfung einer möglichen und gegebenenfalls längerfristigen Kooperation erfolge individuell hinsichtlich regionaler und sektoraler Schwerpunkte sowie der konkreten Stiftungsstrategie.
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Für entwicklungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung, die im Rahmen von Team-Europe-Initiativen durchgeführt werden, gelten ihr zufolge die üblichen Vorgaben hinsichtlich Transparenz, Neutralität, Vergabeverfahren sowie fachlicher Standards bei der Auswahl von Projektträgern und Umsetzungspartnern. Auch der Deutsche Bundestag verfüge über umfassende parlamentarische Kontrollrechte, hebt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7577) auf eine Kleine Anfrage (21/7274) der AfD-Fraktion hervor.
Bei Team-Europe-Initiativen handelt es sich demzufolge um einen Ansatz der inhaltlichen, politischen und operativen Koordinierung innerhalb der Europäischen Union (EU). Ziel sei die Stärkung deutscher und EU-gemeinsamer entwicklungspolitischer Wirkungen. Bei gemeinsamen Finanzierungen würden geeignete Träger und Umsetzungspartner im Rahmen der Vorhabenprüfung identifiziert.
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf den öffentlich zugänglichen Leitfaden der EU-Kommission für Team-Europe-Initiativen sowie auf die ebenfalls öffentlich zugängliche Webseite der Kommission, die Informationen zu den einzelnen Initiativen, darunter auch zu den jeweiligen Beteiligungen der Mitgliedstaaten und den thematischen Schwerpunkten, bereitstellt.
Weiter heißt es in der Antwort, veränderte Rahmenbedingungen wie geopolitische Entwicklungen und Budgetkürzungen von Geberstaaten erhöhten die Bedeutung des Team-Europe-Ansatzes. Ziel sei es, bilaterale und europäische Maßnahmen gezielt zu verzahnen, Synergien zu hebeln, Doppelstrukturen zu vermeiden sowie zusätzliche Mittel zu mobilisieren. „Der Team-Europe-Ansatz bündelt die Ressourcen der EU und ihrer Mitgliedstaaten und leistet so einen maßgeblichen Beitrag, Europa als handlungsfähigen entwicklungspolitischen Akteur zu positionieren“, schreibt die Bundesregierung. Damit gewinne auch Deutschland als entwicklungspolitischer Akteur an Profil, Sichtbarkeit und Wirkung.
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördertes Projekt zur nachhaltigen Ressourcennutzung im Bereich des Kleinbergbaus und der Fischerei in Uganda hat nach Angaben der Bundesregierung die wirtschaftliche Situation von mehr als 30.000 Personen signifikant verbessert. Das geht aus einer Antwort (21/7623) auf eine Kleine Anfrage (21/7441) der AfD-Fraktion hervor.
Im Projektzeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2019 seien Maßnahmen für einen sicheren und umweltgerechten Ressourcenabbau sowie alternative umweltfreundliche Einnahmequellen in der Fischerei, Landwirtschaft und Agroforstwirtschaft durchgeführt worden. Die Zielgruppen hätten Unterstützung in Form von Schulungen und bei Vermarktung und Wertschöpfung erhalten. Bestandteil des Projekts seien außerdem Business- und Finanztrainings gewesen.
Eine unabhängige Evaluierung hat laut Bundesregierung bestätigt, „dass das Projekt durch Einkommensdiversifizierung, Produktivitätssteigerung und verbesserte Marktzugänge die wirtschaftliche Situation der Zielgruppen signifikant verbessert hat“. Die während der Laufzeit eingeführten Regelungen zur Vermeidung schädlicher Bergbaupraktiken, zur Bekämpfung von Entwaldung und zur nachhaltigen Fischerei hätten außerdem weiter Bestand. Durch den integrierten Projektansatz seien die Zielgruppen in der Lage, auch über das Ende des Projekts hinaus ihren Lebensunterhalt, unter Berücksichtigung des Schutzes der natürlichen Ressourcen, zu erzielen.
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Auswärtiges/Unterrichtung
Berlin: (hib/AHE) Die Gesamtzahlungen der Bundesregierung an die Vereinten Nationen haben sich im Jahr 2024 auf 4,155 Milliarden Euro und im Jahr 2025, „im Zuge der Konsolidierung des Bundeshaushalts“, auf 3,241 Milliarden Euro belaufen. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/7580) vorliegendem „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen“ hervor. Demnach ist Deutschland viertgrößter Beitragszahler für den regulären VN-Haushalt und über freiwillige Beiträge im Jahr 2024 zweitgrößter Geber an das VN-System insgesamt gewesen.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hätten sich im Berichtszeitraum 2024/2025 die Tendenzen verstärkt, dass Großmächte das gemeinsame System der Friedenssicherung, der nachhaltigen Entwicklung und des Menschenrechtsschutzes auf verschiedene Weise schwächen. Unverändert greife Russland mit dem fortgesetzten Angriffskrieg gegen die Ukraine das Fundament der internationalen Ordnung an. Der von China vorangetriebene Aufbau paralleler Global Governance-Institutionen und Initiativen richte sich gegen das etablierte System. Die US-Regierung, die im Januar 2025 ihr Amt antrat, habe den Austritt aus mehreren VN-Organisationen erklärt und ihre finanziellen Beiträge an das VN-System drastisch zurückgefahren
Die Bundesregierung betont, dass sie sich diesen Herausforderungen stelle und an „ihrem multilateralem Kompass“ auch aus eigenem Interesse festhalte.
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Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung richtet sich nach humanitären Grundsätzen und erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert sowie unabhängig von Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Begünstigten. Das geht aus der Antwort (21/7616) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7186) der AfD-Fraktion hervor, die sich nach der christlichen Minderheit im Sudan im Kontext des Bürgerkriegs erkundigt hatte. Wie es in der Antwort weiter heißt, sind laut Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) seit Beginn des Konflikts 4,6 Millionen Menschen aus Sudan in Nachbarländer geflohen.
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Haushalt/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SCR) Im Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung“ sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300) Ausgaben in Höhe von rund 46,88 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 475,9 Millionen Euro weniger als 2026. Die Einnahmen sollen von 403,05 Milliarden Euro auf 413,71 Milliarden Euro steigen. Der Einzelplan umfasst Einnahmen und Ausgaben, die keinem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Die Verpflichtungsermächtigungen – also Ausgaben, die erst in künftigen Haushaltsjahren wirksam werden – belaufen sich auf rund 11,06 Milliarden Euro.
Den größten Teil der Einnahmen bilden die Steuern. Für die Eigenmittel der Europäischen Union sind nach Abzug der Erhebungskostenpauschale insgesamt rund 46,13 Milliarden Euro veranschlagt, nach 43,61 Milliarden Euro 2026. Davon entfallen allein rund 34,86 Milliarden Euro auf die sogenannten BNE-Eigenmittel. Weitere 5,94 Milliarden Euro sind Mehrwertsteuer-Eigenmittel, 5,43 Milliarden Euro Zölle und 1,26 Milliarden Euro Kunststoff-Eigenmittel.
Weitere Einnahmen sind im Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ veranschlagt. Vorgesehen ist unter anderem, erstmals 2,7 Milliarden Euro aus der Versteigerung von Berechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz im Bundeshaushalt zu vereinnahmen. 2026 waren diese Einnahmen noch vollständig im Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Dort verbleiben 2027 rund 2,51 Milliarden Euro aus diesem Einnahmetitel. Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen werden auf 2,52 Milliarden Euro geschätzt, nach 1,47 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Das Plus wird mit Einmaleffekten und zu erwartenden Geschäftsentwicklungen begründet. Zudem ist anders als im laufenden Jahr eine Entnahme aus der Rücklage von rund 6,76 Milliarden Euro eingeplant.
Die Münzeinnahmen sollen mit 64 Millionen Euro deutlich unter dem Ansatz von 145 Millionen Euro für 2026 liegen. Zur Begründung wird auf die Anpassung an den „Neuprägebedarf bei Euro-Umlaufmünzen“ verwiesen. Die Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen sind auf 434 Millionen Euro taxiert, 83 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Für Präge- und Metallbeschaffungskosten, den Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs sind 398 Millionen Euro veranschlagt, 20 Millionen Euro mehr als 2026.
Im Kapitel 6002 ist außerdem eine pauschale Einsparvorgabe – eine sogenannte globale Minderausgabe, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet ist – von acht Milliarden Euro veranschlagt. Der Betrag entspricht dem Ansatz für 2026. Die Minderausgabe kann laut Haushaltsentwurf auch durch Mehreinnahmen in den Einzelplänen erwirtschaftet werden. Neu veranschlagt ist außerdem eine globale Mehreinnahme – also eine pauschale Vorgabe für zusätzliche Einnahmen – von rund 2,61 Milliarden Euro. Dem steht eine globale Mindereinnahme von rund 1,64 Milliarden Euro gegenüber (2026: 1,38 Milliarden Euro). Saldiert ergibt sich daraus ein Plus von rund 972 Millionen Euro.
Den Schwerpunkt auf der Ausgabenseite bildet das Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ mit rund 43,91 Milliarden Euro, nach 44,44 Milliarden Euro 2026. Größter Einzelposten sind die Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis mit 16,5 Milliarden Euro (2026: 16,16 Milliarden Euro). Der Titel wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bewirtschaftet. Der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse steigt von rund 10,34 Milliarden Euro auf 10,69 Milliarden Euro. Für Investitionen im Rahmen der ersten Säule des Startchancen-Programms sind wie 2026 400 Millionen Euro vorgesehen.
Für die Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung sind rund 11,61 Milliarden Euro vorgesehen. Für den Beitrag zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel sind wie 2026 65 Millionen Euro eingeplant.
Für Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen nach dem Strukturstärkungsgesetz umfasst die entsprechende Titelgruppe rund 4,19 Milliarden Euro, nach 3,15 Milliarden Euro 2026. Die Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ sinkt dagegen von 2,5 Milliarden Euro auf rund 1,17 Milliarden Euro. Für die Verstärkung der Personalausgaben in den Einzelplänen, insbesondere für mögliche Mehrbedarfe aus Besoldungs- und Tarifrunden, sind rund 3,15 Milliarden Euro vorgesehen.
Dem Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ sind zudem sechs Wirtschaftspläne von Sondervermögen angehängt. Dabei handelt es sich um den Investitions- und Tilgungsfonds, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, den Klima- und Transformationsfonds, die „Aufbauhilfe“, den Kommunalinvestitionsförderungsfonds und die „Aufbauhilfe 2021“. Weitere Kapitel des Einzelplans betreffen unter anderem Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit, Bundesimmobilienangelegenheiten und sonstige Versorgungsausgaben.
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im kommenden Jahr weiter kürzen. Laut dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300) sind im Einzelplan 23 Ausgaben in Höhe von rund 9,47 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 586,6 Millionen Euro weniger als 2026 (10,06 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen – also Ausgaben, die erst in künftigen Haushaltsjahren wirksam werden – belaufen sich auf rund 7,42 Milliarden Euro.
Auch die Einnahmen des Entwicklungsministeriums sollen zurückgehen. Der Entwurf rechnet 2027 mit rund 513,9 Millionen Euro, nach knapp 679 Millionen Euro im laufenden Jahr.
Im Einzelplan sind außerdem pauschale Einsparvorgaben – sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind – von insgesamt 99,43 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen wie schon 2026 rund 45,43 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag. Neu hinzukommen soll eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 54 Millionen Euro.
Für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit sind 2027 rund 3,91 Milliarden Euro eingeplant (2026: 4,64 Milliarden Euro). Darunter fällt auch die bilaterale technische Zusammenarbeit, für die nur noch 1,57 Milliarden Euro vorgesehen sind, nach 1,74 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Die Mittel für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit sollen dagegen von 1,97 Milliarden Euro auf rund 2,09 Milliarden Euro steigen.
Allerdings hinkt der Vergleich aufgrund einer Umgliederung im Einzelplan. Denn 2027 wird der Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ geführt. Auch hier soll deutlich gespart werden: Nur noch rund 434,9 Millionen Euro sind für die Krisenbewältigung vorgesehen, nach rund 710,8 Millionen Euro 2026. Der Ansatz für die „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ soll von 259,4 Millionen Euro auf 173,2 Millionen Euro sinken. Für die Unterstützung von Geflüchteten und Aufnahmeländern sind dagegen 450 Millionen Euro eingeplant, 30 Millionen Euro mehr als 2026.
Für das zivilgesellschaftliche, kommunale und wirtschaftliche Engagement sollen die Ausgaben von rund 1,32 Milliarden Euro auf 1,17 Milliarden Euro zurückgehen. Für Vorhaben der politischen Stiftungen stehen nur noch 267 Millionen Euro bereit, nach rund 374,5 Millionen Euro 2026. Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen sinkt von 295 Millionen Euro auf 278 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements sollen hingegen von rund 394,5 Millionen Euro auf 425,5 Millionen Euro steigen.
Für das Kapitel „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ sieht der Entwurf rund 1,61 Milliarden Euro vor, nach 1,78 Milliarden Euro 2026. Unter anderem sollen die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen von rund 515,9 Millionen Euro auf 442,7 Millionen Euro zurückgehen.
Der Beitrag zu den Europäischen Entwicklungsfonds der Europäischen Union soll auf 94,7 Millionen Euro sinken (2026: 144,1 Millionen Euro), der für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria auf 286 Millionen Euro nach 288 Millionen Euro 2026. Für die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum weltweiten Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz sind nur noch rund 694,6 Millionen Euro eingeplant, nach 728,7 Millionen Euro 2026.
Mehr Geld soll demgegenüber an multilaterale Entwicklungsbanken fließen. Dafür sollen rund 1,36 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2026: 1,21 Milliarden Euro). Allein die Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe sollen von rund 909,9 Millionen Euro auf 1,09 Milliarden Euro steigen.
Zusätzliche Mittel – insgesamt 178,6 Millionen Euro – bewirtschaftet das BMZ 2027 im Klima- und Transformationsfonds. Davon sollen 126,6 Millionen Euro auf die im Rahmen der Weltklimakonferenz 2025 in Brasilien verkündete „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) zum Schutz von Tropenwäldern entfallen sowie 52 Millionen Euro auf Maßnahmen der internationalen Transformation. Für den deutschen Beitrag zum TFFF sind außerdem Verpflichtungsermächtigungen von 873,4 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt plant die Bundesregierung dafür eine Milliarde Euro ein.
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Haushalt/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300) zugeleitet. Danach soll der Bund im kommenden Jahr im Kernhaushalt 555,4 Milliarden Euro ausgeben können. Das sind 30,9 Milliarden Euro beziehungsweise 5,9 Prozent mehr als im laufenden Jahr.
Für Investitionen sind im Kernhaushalt 56,3 Milliarden Euro vorgesehen. Bereinigt um finanzielle Transaktionen sind es 50 Milliarden Euro nach 47,9 Milliarden Euro im Jahr 2026. Deutlich steigen sollen die Zinsausgaben: Dafür veranschlagt die Bundesregierung 2027 rund 41,9 Milliarden Euro und damit rund 11,6 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr.
Das größte Ausgabevolumen entfällt auf den Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit rund 201,5 Milliarden Euro sind dort etwa 4,1 Milliarden Euro mehr als 2026 vorgesehen. Der Verteidigungsetat soll von 82,7 Milliarden Euro auf 109,8 Milliarden Euro steigen. Für den Verkehrsetat sind 26,4 Milliarden Euro nach 27,9 Milliarden Euro im laufenden Jahr eingeplant.
Die Bundesregierung rechnet 2027 mit Steuereinnahmen von 394,7 Milliarden Euro. Das wären 7,5 Milliarden Euro mehr als 2026. Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll zugleich um 20,7 Milliarden Euro auf 118,7 Milliarden Euro steigen. Davon entfallen 33,4 Milliarden Euro auf die nach der regulären Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme, die nach Angaben der Bundesregierung vollständig ausgeschöpft werden soll. Weitere 85,4 Milliarden Euro sollen über die grundgesetzliche Bereichsausnahme insbesondere für Verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben aufgenommen werden.
Teil des Entwurfes sind auch die Wirtschaftspläne für das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für das Sondervermögen Bundeswehr. Ausgaben aus diesen Sondervermögen werden vollständig kreditfinanziert. Ebenso enthalten ist der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds.
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Haushalt/Unterrichtung
Berlin: (hib/SCR) Der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2026 bis 2030 liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/7301) vor. Danach sollen die Ausgaben des Bundes von 524,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 555,4 Milliarden Euro 2027 steigen. Für 2028 sind 588,2 Milliarden Euro, für 2029 597,8 Milliarden Euro und für 2030 schließlich 635,4 Milliarden Euro vorgesehen.
Die Nettokreditaufnahme soll zugleich von 98 Milliarden Euro 2026 auf 118,7 Milliarden Euro 2027 und bis auf 167,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 wachsen. Die Steuereinnahmen sollen von 387,2 Milliarden Euro und 394,7 Milliarden Euro 2027 auf 437,3 Milliarden Euro 2030 steigen.
Die Sozialausgaben bleiben der größte Ausgabenbereich des Bundes. Für 2027 sind dafür rund 238,9 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber 2026 fällt die Sozialausgabenquote laut Bundesregierung von 46,7 Prozent auf 43,0 Prozent. Um dieses Niveau soll sie bis 2030 verharren. Dabei seien die entlastenden Finanzwirkungen aus der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht berücksichtigt.
Im Finanzplanungszeitraum entwickelt sich die Kreditaufnahme innerhalb und außerhalb der regulären Schuldenregel gegenläufig. Die Nettokreditaufnahme ohne die im Grundgesetz verankerte Bereichsausnahme soll demnach von 40,4 Milliarden Euro 2026 auf 33,4 Milliarden Euro 2027 und 15,6 Milliarden Euro 2030 sinken. Nach Angaben der Bundesregierung wird die jeweils zulässige Nettokreditaufnahme nach der regulären Obergrenze der Schuldenregel in jedem Jahr vollständig ausgeschöpft.
Hinzu kommen Kredite zur Finanzierung von Ausgaben insbesondere für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten. Diese von der Schuldenregel ausgenommene Kreditaufnahme soll von 85,4 Milliarden Euro 2027 auf 151,8 Milliarden Euro 2030 steigen. Den Anstieg führt die Bundesregierung im Wesentlichen auf den Hochlauf der Verteidigungsausgaben zurück.
Zusätzlich zur Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts tritt die Kreditaufnahme von Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung. Dazu gehört das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für dieses sind 2027 Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt von rund 54,9 Milliarden Euro vorgesehen. Auch das 2022 mit einem Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr verfügt über eine eigene Kreditermächtigung. Für 2027 sieht dessen Wirtschaftsplan Ausgaben von rund 30 Milliarden Euro vor. Nach derzeitiger Planung soll das Sondervermögen damit Ende 2027 verausgabt sein.
Deutlich steigen sollen zugleich die Zinsausgaben des Bundes. Im Kernhaushalt sind dafür 2027 rund 41,9 Milliarden Euro veranschlagt. 2028 sollen es 55,2 Milliarden Euro, 2029 68,1 Milliarden Euro und 2030 80,7 Milliarden Euro sein. Die Bundesregierung führt den Anstieg wesentlich auf den höheren Schuldenstand und gestiegene Renditen für Bundeswertpapiere zurück. In den Beträgen sind die Zinsausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie ab 2028 die Zinszahlungen für die vom Sondervermögen Bundeswehr aufgenommenen Kredite berücksichtigt.
Als Leitlinie ihrer Haushaltspolitik nennt die Bundesregierung in dem Finanzplan einen „Dreiklang von Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung“. Für 2027 sind demnach aus dem Kernhaushalt, dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem Klima- und Transformationsfonds insgesamt 124 Milliarden Euro an investiven Ausgaben im Rahmen einer „Investitionsoffensive“ vorgesehen. Bereinigt um finanzielle Transaktionen sind es 117,7 Milliarden Euro. Davon entfallen 50,0 Milliarden Euro auf den Kernhaushalt, 44,9 Milliarden Euro auf das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und 22,8 Milliarden Euro auf den Klima- und Transformationsfonds. Insgesamt sieht der Finanzplan für diese drei Bereiche Investitionen von 124,0 Milliarden Euro 2027, 120,0 Milliarden Euro 2028, 120,3 Milliarden Euro 2029 und 112,6 Milliarden Euro 2030 vor.
Einen weiteren Schwerpunkt der Haushaltspolitik bildet laut Bundesregierung die innere und äußere Sicherheit. Bei den Sicherheitsbehörden soll es einen „zielgerichteten, bedarfsorientierten Aufbau von Personalkapazitäten“ geben. Die Bundesregierung hebt zudem Investitionen beim Technischen Hilfswerk und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie die Abwehr hybrider Bedrohungen hervor.
Für die Verteidigung sind im Einzelplan des Bundesverteidigungsministeriums 2027 rund 109,8 Milliarden Euro vorgesehen, hinzu kommen die Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Der Verteidigungsetat soll – nach Verausgabung der Mittel im Sondervermögen – auf 153,9 Milliarden Euro 2028, 162,9 Milliarden Euro 2029 und 183,7 Milliarden Euro 2030 steigen. Für die Unterstützung der Ukraine sind 2027 zusätzlich rund 11,6 Milliarden Euro im Einzelplan 60 eingeplant.
Zugleich kündigt die Bundesregierung weitere Konsolidierungsmaßnahmen an. Der in der bisherigen Finanzplanung für 2027 ausgewiesene Handlungsbedarf von rund 34 Milliarden Euro sei mit dem Haushaltsentwurf vollständig aufgelöst worden. Für 2028 verbleibe allerdings ein Handlungsbedarf von rund 22 Milliarden Euro, für 2029 von rund 39 Milliarden Euro und für 2030 von rund 48 Milliarden Euro. Diese noch offenen Handlungsbedarfe werden in den Finanzplanjahren in einer Globalen Minderausgabe im Einzelplan 60 abgebildet. Durch Aufgabenkritik sowie eine stärkere Ziel- und Wirkungsorientierung seien für 2027 bereits strukturelle Einsparungen von rund vier Milliarden Euro pro Jahr erreicht worden. Ab 2028 will die Bundesregierung zusätzliche strukturelle Einsparungen von rund acht Milliarden Euro erzielen.
Weitere Konsolidierungsbeiträge sollen nach den Plänen der Bundesregierung unter anderem durch den Abbau noch nicht gebundener Finanzhilfen, Reformen bei Elterngeld und Wohngeld sowie in der Kranken- und Rentenversicherung und Effizienzmaßnahmen in der Bundesverwaltung erreicht werden. Auch die Einnahmeseite soll gestärkt werden. Genannt werden unter anderem eine Reform der Besteuerung von Kryptowerten, höhere Alkohol- und Tabaksteuern sowie die Einführung einer Plastiksteuer und einer Zuckergetränkesteuer.
Zudem will die Bundesregierung den bisherigen Tilgungsplan für Kredite aus der Corona-Zeit ersetzen. Nach dem neuen Plan soll die Tilgung 2033 beginnen und bis 2060 abgeschlossen sein. Auch für das Sondervermögen Bundeswehr ist ein Tilgungsbeginn im Jahr 2033 vorgesehen.
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