Alles im Lot?
Weltneuvermessung
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
„Das Parlament“: Entwicklungspolitik – Kurswechsel in der Krise
Biodiversitätsziele: Ausbau von Artenhilfsprogrammen geplant
VN-Beiträge: Bundesregierung weist Berechnungen zurück
Regierung: Keine quantitativen Ziele für Vermögensverteilung
G54 Finanzinstitute mit Beteiligung an Cum/Cum-Gestaltungen
Soziale und ökologische Bekleidungsindustrie voranbringen
Fördermittel für kanadischen „Equality Fund“
Humanitäre Hilfe für den Südsudan
Kontrollen des Lieferkettengesetzes
Dienstreisen im Bundesentwicklungsministerium erläutert
Zertifizierung von grünem Wasserstoff in Kolumbien
Austausch zum Wasserstoffprojekt in Namibia
Zwischenbilanz der Zentralafrikanischen Waldinitiative
Transparenz bei Mittelverwendung für humanitäre Hilfe
Regierung: BMZ von Bürokratierückbauzielen nicht betroffen
Europäische Handwerker fördern das afrikanische Handwerk
GIZ: Mehr als 40.000 Dienstleistungverträge in fünf Jahren
Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung
Regionalprogramm „Afrika südlich der Sahara“ weiter relevant
Verbesserung der Notfallversorgung in Uganda und Kenia
Förderung von „Islamic Relief Deutschland e. V.“
Aufarbeitung des Kolonialismus
Projekt zur sozial-ökologischen Transformation in Afrika
Bundestagsnachrichten/Bericht
Berlin: (hib/FB) Die aktuelle Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ ist dem Thema „Entwicklungszusammenarbeit“ gewidmet.
Über Jahre haben die größten westlichen Geberländer jährlich zusammen dreistellige Milliardenbeträge für die Entwicklung der Länder des globalen Südens bereitgestellt – und damit dazu beigetragen, Hunger und Armut zu reduzieren, Kinder- und Müttersterblichkeit zu verringern und Menschen bessere Bildung und Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Unter Druck kommt die Entwicklungszusammenarbeit jüngst nicht nur durch eine Verschiebung der Prioritäten. Einen Plan für die Neuausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik hat Bundesministerin Reem Alabali Radovan (SPD) im Januar vorgelegt.
INTERVIEW: Die entwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sanae Abdi, warnt im Interview vor den Folgen der Kürzungen im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). „Was wir jetzt einsparen, wird hinterher mehr Geld kosten, wenn sich wieder mehr Menschen auf die Flucht begeben oder die Klimakatastrophe voranschreitet“, sagte sie. Dort, wo sich Deutschland zurückziehe, füllten außerdem Staaten wie Russland und China die Lücke. Deutschland brauche mehr Entwicklungszusammenarbeit und mehr Investitionen in globale Partnerschaften statt weniger.
PROFIL: Als Abgeordneter der AfD beackert Rocco Kever für seine Fraktion das Feld der Entwicklungspolitik. Unser Autor stellt ihn im Profil vor. „Wir machen seit 60 Jahren Entwicklungshilfe“, erklärt Kever, „und in Afrika kippt wieder ein Staat nach dem anderen“. Dies, sagt er, sei eine „unendliche Geschichte“. Seine Bestandsaufnahme sieht zu wenige Erfolgsgeschichten und zu maue Ergebnisse. Außerdem komme zu wenig vom investierten Geld unten bei den Bedürftigen an. „Wir sollten aus diesem Modus raus“, meint er. Von der Sozialpädagogik zur Entwicklungspolitik: Rocco Kever
EXPERTENINTERVIEW: Der Leiter des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval), Jörg Faust, begrüßt die geplante Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Hinblick auf eine stärkere Fokussierung von Themen und Instrumenten. Allerdings könnte es für die politischen Akteure schwer werden, diese Fokussierung erfolgreich umzusetzen, sagte er im Interview. Die Zentrifugalkräfte in der Entwicklungszusammenarbeit seien groß, eine Vielzahl staatlicher und nichtstaatlicher Akteure würde um Mittel für ihre spezifischen Themen und Instrumente werben. Jörg Faust vom Evaluierungsinstitut DEval über Erfolgsfaktoren für Entwicklungszusammenarbeit
GESICHTER: Entwicklungszusammenarbeit berührt Menschen auf ganz unterschiedliche Weise: Sie finden mit der Jugendseelsorge in Rio de Janeiro ihren Weg ins Leben, schützen als Wildhüter in Mauretanien einen Nationalpark oder koordinieren Nothilfe in Nord-Darfur. Unsere Autoren stellen drei Gesichter und Geschichten vor. Wenn Unterstützung den Unterschied macht
ORTSTERMIN: Mit dem weltwärts-Freiwilligendienst lernen junge Menschen für sie neue Kulturen über eine Tätigkeit kennen. In Mexiko und Ghana zum Beispiel – oder in Bielefeld. Unsere Redakteurin hat Daniel Choque aus Peru in Bielefeld beobachtet: Als Süd-Nord-Freiwillige in Deutschland
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag erneut dazu aufgefordert, bei der Prüfung der Wahleinsprüche mehr Tempo zu machen. Es bestehe Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass die weitere Wahlprüfung „zeitnah und sachgerecht durchzuführen ist“, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Darin zeigt der 2. Senat sein Unverständnis darüber, dass der Bundestag knapp 1,5 Jahre nach der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag und 15 Monate nach Verstreichen der Einspruchsfrist noch nicht einmal die Hälfte der aufgelaufenen 1.041 Einsprüche beschieden hat. Bundesverfassungsgericht verliert die Geduld
BUCHEMPFEHLUNG: Namibias langer und leidvoller Weg in die Freiheit: Wer sich einen Überblick über die Geschichte des Landes verschaffen will, dem sei der kompakte Band von Hennig Melber empfohlen. Melber ist nicht nur ein ausgewiesener Experte der namibischen Geschichte, auch sein eigener Lebensweg ist eng mit dem Land verbunden. Als Melber 1974 der Befreiungsorganisation SWAPO beitrat, wurde er mit einem bis 1989 gültigen Einreiseverbot belegt. Seine tiefe Verbundenheit mit dem Land ist seinem mit viel Empathie für das Land und seine Menschen geschriebenen Buch anzumerken. Buchtipp: Henning Melber: Geschichte Namibias
KOPF DER WOCHE: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist nach dem Fund einer mit Sprengstoff beladenen Drohne am Leipziger Flughafen unerwartet aus dem Urlaub zurückgekehrt. Nach seiner Einschätzung steht unser Land einer „neuen Gefahrenqualität“ und einem „neuen Bedrohungsszenario“ gegenüber. Wer hinter dem mutmaßlichen Anschlagsversuch steckt, ist noch unklar. Der Minister geht von Profis aus, will aber nicht spekulieren, eine Beteiligung „fremder Mächte“ könne nicht ausgeschlossen werden.
PRO UND CONTRA: Mehr Eigeninteresse bei der Entwicklungspolitik, haben wir unsere Kommentatorinnen gefragt: Natürlich sei Entwicklungspolitik keine reine Wohltätigkeit, argumentiert Claudia Ehrenstein, Redakteurin der Tageszeitung „Die Welt“: „Das Engagement für ärmere Länder ist immer mit gewissen Interessen verbunden.“ Die Entwicklungshilfe sei ein Instrument strategischer Außenpolitik, die längerfristige Ziele verfolge. Es liegt im Interesse Deutschlands, Länder bei ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Werteorientierung droht zur Fußnote zu werden, warnt dagegen Anja Wehler-Schöck vom Berliner „Tagesspiegel“. Wertegebundene Entwicklungszusammenarbeit bedeute keine neokoloniale Missionierung, sondern Verlässlichkeit als Partner, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördere und die Zivilgesellschaft stärke.
APuZ: Die aktuelle Ausgabe der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ) ist dem Thema „Sudan“ gewidmet. Am 1. Januar 1956 erlangte die Republik Sudan formal die Unabhängigkeit. In den vergangenen drei Jahren erlangte das Land vorrangig für den Krieg zwischen den sudanesischen Streitkräften und paramilitärischen „Rapid Support Forces“ Aufmerksamkeit. Militarisierung und politische Unruhen prägen dabei die gesamte Geschichte des modernen Sudan.
AUSGABE: Aktuelle Themen der Ausgabe sind die Konsequenzen des extremen Rhein-Niedrigwassers und der verzögerte Amtseid der neuen Bundesminister.
EPAPER: Das komplette E-Paper der aktuellen Ausgabe von „Das Parlament“ https://www.das-parlament.de/epaper/2026/33_34/index.html?hib
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
Berlin: (hib/SAS) Als Beitrag zur Erreichung der globalen Biodiversitätsziele plant die Bundesregierung, den Schutz seltener Arten zu verbessern. In ihrer Antwort (21/7366) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6628) teilt sie mit, dass sie konkret die nationalen Artenhilfsprogramme weiter ausbauen will. Derzeit werde der zweite Aktionsplan zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030) erarbeitet und der „Nachsteuerungsbedarf“ ermittelt.
In ihrer Anfrage hatten sich die Grünen nach der Erreichung der Ziele des Weltnaturabkommens von Montreal und der Nationalen Biodiversitätsstrategie erkundigt. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, dass aufgrund der kurzen Laufzeit des Kabinettsbeschlusses zur NBS 2030 im Dezember 2024 viele der Maßnahmen des ersten Aktionsplans nicht mehr beschlossen werden konnten.
Aufgrund der thematischen Breite der NBS 2030 gebe es aber viele „Querverbindungen zu bereits bestehenden Strategien und Programmen“, die ihrerseits zur Zielerreichung beitrügen, heißt es in der Antwort.Die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz adressiere „Synergien zum Biodiversitätsschutz und Nationaler Wiederherstellungsplan sowie Aktionsplan Meer stellten darüber hinaus “wichtige Weichen„ für naturschutzpolitische Maßnahmen, schreibt die Bundesregierung.
Auf die Frage, welche Ziele des Weltnaturschutzabkommens sie bis 2030 für wahrscheinlich hält, verweist sie auf die vorläufigen Erkenntnisse aus dem Globalen Bericht der Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD). Dieser wertet die Nationalberichte der Vertragsstaaten für eine erste Zwischenbilanz aus. Auch die Nationalberichte sind öffentlich zugänglich.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung weist Aussagen aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/6760) zu Zahlungen an die Vereinten Nationen zurück. Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage eine Recherche der „Jungen Freiheit“ angeführt, nach der Deutschland „genau das 30-fache seines Pflichtbeitrags“ überweise.
In ihrer Antwort (21/7343) nennt sie die darin zitierten Berechnungen „nicht korrekt“ und verweist unter anderem auf ein falsches Bezugsjahr sowie auf ein irriges Verständnis des in den Berechnungen zugrunde gelegten Haushaltstitels. Zu weiteren Details über Beiträge Deutschlands an das System der Vereinten Nationen verweist die Bundesregierung auf VN-Internetseiten.
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung verfolgt keine quantitativen Ziele für einzelne Indikatoren der Vermögensverteilung. Ein über die Armuts- und Reichtumsberichterstattung hinausgehender Evaluierungs- und Strategieprozess sei ebenfalls nicht geplant, heißt es in ihrer Antwort (21/7389) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7117).
Handlungsleitend sei vielmehr die Stärkung der Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten. Dazu zählt die Bundesregierung unter anderem die Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, bessere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und die Wohneigentumsförderung.
Zudem erklärt die Bundesregierung, dass sie keine zusätzlichen Erhebungen zur besseren statistischen Erfassung besonders hoher Vermögen plane. Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung würden neben dem sogenannten Gini-Koeffizienten bereits weitere Verteilungsmaße wie die Nettovermögensanteile einzelner Dezile und das Verhältnis von Mittelwert zu Median verwendet.
Zu dem von mehreren Staaten angestrebten „International Panel on Inequality“ hat sich die Bundesregierung laut Antwort bislang nicht positioniert. Sie beobachte die Bemühungen um dessen Einrichtung; ein offizieller Entscheidungsvorschlag liege noch nicht vor.
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) 54 Finanzinstitute haben bei einer Befragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Beteiligung an Cum/Cum-Gestaltungen bejaht beziehungsweise wurden als solche gewertet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7322) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6863) mit. In der Antwort versichert die Regierung, die Bekämpfung von Cum/Ex- und Cum/Cum-Gestaltungen habe höchste Priorität. Der Koalitionsvertrag sehe die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehungen der Dividendenbesteuerung vor. In einem Bund-Länder-Kernteam werde derzeit ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt. Zur wirksamen Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität soll die Effektivität des Steuervollzugs durch eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder und durch den verstärkten Einsatz von IT-Verfahren gestärkt werden, erklärt die Bundesregierung.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind von den 54 Instituten mit Cum-Cum-Bezug 21 in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. 16 sind genossenschaftliche und 17 privatrechtliche Institute. Außerdem hätten 18 Versicherer in der aktuellen Cum/Cum-Abfrage eine Beteiligung an Cum/Cum-Gestaltungen angegeben, berichtet die Regierung. Auf die Frage nach den Schadenssummen antwortet die Regierung, auf Grundlage der Meldungen ergebe sich ein Wert von 4,8 Milliarden Euro. Dieser Wert erfasse sowohl bereits geleistete Zahlungen als auch potenzielle künftige finanzielle Belastungen der Unternehmen. Es handele sich nicht ausschließlich um realisierte oder potenzielle Steuerforderungen, sondern auch um sonstige, in Zusammenhang mit Cum/Cum-Gestaltungen zu berücksichtigende Belastungen. Von den 4,8 Milliarden Euro entfallen rund 2,6 Milliarden auf privatrechtliche Kreditinstitute, rund 1,2 Milliarden auf öffentlich-rechtliche und 264 Millionen auf genossenschaftliche Kreditinstitute.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/NKI) Ziel des Textildialogs sei eine soziale, ökologische und ökonomisch nachhaltige Textil- und Bekleidungsindustrie weltweit. Der Fokus solle vorrangig auf Umsetzungsinitiativen in Partnerländern mit Wirkungen vor Ort liegen. Zusätzlich ziele das Format darauf ab, die Einbindung von Akteuren aus Produktionsländern sicherzustellen. Der Textildialog – ein Netzwerk von Partnern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften – agiere dabei bedarfsorientiert und setze auf Eigeninitiative der Teilnehmenden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7306) auf eine Kleine Anfrage (21/6677) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Für die fachliche Steuerung und Umsetzung standen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Durchschnitt jährlich etwa vier Vollzeitäquivalente in den zuständigen Referaten zur Verfügung. Bundesministerin Reem Alabali Radovan (SPD) habe entschieden, das von Bundesminister Gerd Müller (CSU) im Jahr 2014 ins Leben gerufene Bündnis für nachhaltige Textilien (BNT), das sogenannte Textilbündnis, in einem geänderten Format unter der neuen Bezeichnung „Dialogue for Impact and sustainable Textiles“ (Textildialog) weiterzuführen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/NKI) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt den Equality Fund seit 2025. Die Zuwendungen an den 2019 durch die kanadische Bundesregierung gegründete Fonds beliefen sich im Jahr 2025 auf neun Millionen Euro. Das geht aus der Antwort (21/7310) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6718) der AfD-Fraktion hervor.
Die Zusammenarbeit mit dem Equality Fund erfolge auf Grundlage einer Fördervereinbarung vom 20. November 2025. Für die kommenden Jahre plane das BMZ mit einer Förderung in Höhe von 18 Millionen Euro.
In den vergangenen fünf Jahren habe der Equality Fund über 1.500 Organisationen und Bewegungen unterstützt, die sich für die Förderung der Geschlechtergleichstellung in Afrika, Asien und Lateinamerika in verschiedenen Bereichen einsetzen, heißt es in der Antwort.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/NKI) In den Jahren von 2022 bis 2026 hat die Bundesregierung rund 123,8 Millionen Euro an humanitärer Hilfe zur Linderung der Lage im Südsudan zur Verfügung gestellt. Das geht aus einer Antwort (21/7232) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6495) der Fraktion Die Linke hervor.
Demnach habe die Bundesregierung in der Zeit von 2022 bis 2026 Nichtregierungsorganisationen aus Mitteln der humanitären Hilfe rund 84,52 Millionen Euro für humanitäre Projekte im Südsudan bereitgestellt. In den humanitären Länderfonds Südsudan der Vereinten Nationen wurden aus Mitteln der humanitären Hilfe in dem Zeitraum rund 39,3 Millionen Euro eingezahlt. Eine Aussage zu den Planungen für das Jahr 2027 sei aktuell noch nicht möglich, da dies von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängen werde, heißt es in der Antwort.
„Die humanitäre Lage im Südsudan ist weiterhin katastrophal“, schreibt die Bundesregierung. Gemäß Welternährungsprogramm (WFP) seien aktuell 7,8 Millionen Menschen von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen. In einigen konfliktbetroffenen Bezirken bestehe die Gefahr einer Hungersnot. Beide Konfliktparteien behinderten die Arbeit humanitärer Akteure. Der humanitäre Zugang sei in weiten Landesteilen eingeschränkt und erschwere die Versorgung der auf Hilfe angewiesenen Menschen.
Die Bundesregierung unterstütze die Vermittlungsbemühungen der Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD), der Afrikanischen Union (AU) und deren Sondergesandten Jakaya Kikwete sowie der Friedensmission der vereinten Nationen in Sudan (UNMISS). Als Mitglied des sogenannten IGAD Partners Forum im Überwachungsmechanismus des Friedensabkommens Re constituted Joint Monitoring and Evaluation Commission (RJMEC) unterstütze Deutschland die laufenden Bemühungen, die Konfliktparteien zur Rückkehr zum Friedensabkommen zu bewegen.
Wirtschaft und Energie/Antwort
Berlin: (hib/NKI) Derzeit sind 40 Personen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) beschäftigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7228) auf eine Kleine Anfrage (21/6603) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
In der zuständigen Abteilung 7 des BAFA seien insgesamt 101 Planstellen und Stellen (Stand 20. Mai 2026) zur Kontrolle der Einhaltung des LkSG vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Beantwortung waren jedoch zwei Personen abgeordnet, 43 Personen erhielten zeitweilig andere Aufgaben oder wurden umgesetzt.
14 Stellen seien aktuell unbesetzt, davon fünf Führungspositionen (Abteilungsleitung, Unterabteilungsleitung, Referatsleitung), eine Referentenstelle sowie acht Sachbearbeiterstellen. Aktuell laufen Ausschreibungen für Referentinnen und Referenten im höheren Dienst. Die Prüfung des Personalbedarfs im gehobenen Dienst ist in Bearbeitung, heißt es in der Antwort.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort (21/7219) auf eine Kleine Anfrage (21/6713) der AfD-Fraktion die Dienstreisen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie bestimmte Kosten. So sind den Angaben zufolge für die Presse- und Medienarbeit seit Amtsantritt der Bundesregierung Kosten in Höhe von rund 128.000 Euro entstanden. Kosten für Visagistik, Styling oder vergleichbare persönliche Dienstleistungen seien hingegen nicht angefallen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung unterstützt über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) die Entwicklung von Grundlagen für die Zertifizierung von grünem Wasserstoff in Kolumbien. Zu den Partnern gehören insbesondere das kolumbianische Ministerium für Bergbau und Energie, das Umweltministerium sowie der Netzbetreiber XM, heißt es in der Antwort (21/7218) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6536) der Linksfraktion.
Darüber hinaus würden weitere öffentliche und private Akteure des Wasserstoffsektors in den Dialog und Schulungen einbezogen. Die GIZ unterstütze die Entwicklung von Zertifizierungsansätzen für grünen Wasserstoff in Kolumbien insbesondere durch technische Beratung, Studien und Schulungen.
Dabei würden neben Umweltaspekten auch soziale Standards berücksichtigt. Dazu zählten Anforderungen in den Bereichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Beteiligung und Information betroffener Interessengruppen, Schutz indigener Gemeinschaften, Umgang mit Umsiedlungen sowie soziale Folgenabschätzungen.
Wirtschaft und Energie/Antwort
Berlin: (hib/NKI) Eine Einzelauflistung von Kontakten und Treffen, die es mit Vertretern der Nama seit dem Jahr 2020 zu dem Wasserstoffprojekt Hyphen in Namibia gegeben hat, „ist in der Kürze der Zeit nicht möglich“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7199) auf eine Kleine Anfrage (21/6555) der Fraktion Die Linke.
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung stünden „auf allen Ebenen in regelmäßigem Austausch sowohl mit Regierungsvertreterinnen und -vertretern aus Namibia als auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und den betroffenen Gemeinschaften, darunter auch Vertreterinnen und Vertretern der Nama, einschließlich zu Fragen im Zusammenhang mit der Wasserstoffproduktion in Namibia sowie auch bezogen auf die Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen in Namibia“, heißt es in der Antwort.
In Bezug auf die Wasserstoffproduktion in Namibia habe es zudem verschiedene Vorgespräche auf Arbeitsebene mit der Privatwirtschaft zu den Möglichkeiten der Außenwirtschaftsförderinstrumente gegeben, insbesondere zum sogenannten Hyphen-Projekt. Hierbei seien insbesondere das Antragsverfahren sowie die Deckungsübernahmekriterien erläutert worden.
Hintergrund ist ein Wasserstoffprojekt im Tsau-IlKhaeb-Nationalpark in dem südwestafrikanischen Land. Im November 2021 wurde das Unternehmen Hyphen Hydrogen Energy von der namibischen Regierung als bevorzugter Bieter für ein großskaliges Projekt zur Produktion von grünem Wasserstoff in dem Nationalpark nahe Lüderitz ausgewählt. Dort sollen jährlich bis zu 350.000 Tonnen Wasserstoff, umgewandelt in rund zwei Millionen Tonnen Ammoniak, produziert und nach Europa exportiert werden. Im Mai 2023 unterzeichneten Namibia und Hyphen Hydrogen Energy das maßgebliche Umsetzungsabkommen für das sogenannte Hyphen-Projekt. Bislang wird noch kein Wasserstoff produziert, das Projekt befindet sich weiter in der Vorbereitungsphase. Ursprünglich war geplant, dass Ende 2026 bzw. im Verlauf des Jahres 2027 mit der kommerziellen Produktion von grünem Wasserstoff begonnen werden sollte.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Seit ihrer Einrichtung im Jahr 2019 hat die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderte Zentralafrikanische Waldinitiative (CAFI) laut Bundesregierung dazu beigetragen, 606.576 Hektar Gemeindewälder in der Demokratischen Republik Kongo sowie rund 28.000 Hektar Gemeindewälder in Gabun abzusichern. Das geht aus einer Antwort (21/7131) auf eine Kleine Anfrage (21/6488) der AfD-Fraktion hervor. Der detaillierte Stand der Umsetzung ergebe sich aus den von CAFI veröffentlichten Jahresberichten, die auf der CAFI-Webseite abrufbar seien.
Da die Mittel Deutschlands in diesem multilateralen Fonds mit Beiträgen anderer Geber gebündelt würden, sei die Wirkung einzelner deutscher Zahlungen nicht isoliert messbar, betont die Bundesregierung. Die Wirkungen ließen sich nur auf Ebene des Fonds insgesamt ausweisen.
Sie verweist auf eine von unabhängigen Dritten erstellte und im Jahr 2020 abgeschlossene Evaluierung, die insgesamt zu dem Ergebnis komme, dass der Ansatz von CAFI, Waldschutz mit nachhaltiger Entwicklung der lokalen Bevölkerung zu verbinden, „relevant ist und mit der internationalen Klima- und Entwicklungsagenda im Einklang steht“. Die Evaluierung enthalte darüber hinaus eine Vielzahl technischer und organisatorischer Empfehlungen zur weiteren Stärkung von Steuerungsstrukturen, Monitoring und Evaluierung sowie zur Einbindung weiterer Akteure, die – auch mit deutscher Beteiligung – in die weitere Arbeit von CAFI eingeflossen seien. Derzeit werde eine weitere unabhängige Evaluierung der CAFI-Initiative vorbereitet.
Seit ihrer Einrichtung habe CAFI 80 Vorhaben und vorbereitende Zuschüsse finanziert, 30 Vorhaben seien bislang erfolgreich abgeschlossen worden, heißt es in der Antwort weiter. Bis 2025 hätten diese Vorhaben mehr als 900.000 direkte Begünstigte im Kongobecken erreicht. Die verfügbaren Daten deuteten auf eine relative Stabilisierung der nationalen Entwaldungsraten in den CAFI-Partnerländern seit 2019 hin.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/FB) Zur Offenlegung von Caritas-Projektförderungen äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6847) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6543). Die Fraktion wollte wissen, welche Einzelprojekte die Caritas international zwischen 2020 und 2025 mit insgesamt über 142 Millionen Euro Bundesförderung umgesetzt hat – die bisherige Antwort der Regierung hatte diese Zahlungen nur als Sammelposten ausgewiesen.
Die Verwendung der Mittel wird nach Angaben der Bundesregierung transparent gemacht. So seien Informationen über Projekte und geförderte Organisationen über die sogenannten Financial Tracking Services (FTS) des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) öffentlich zugänglich.
Das Auswärtige Amt veröffentliche zudem regelmäßig, zuletzt im Juni 2026, im „Vierjahresbericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland“ (21/6500) Informationen zur globalen Mittelverteilung und Zielerreichung.
Eine Detailaufschlüsselung der Förderjahre 2020 bis 2025 lehnt die Regierung ab – sie beruft sich darauf, dass eine Durchsicht aller Projektakten, die teilweise in Papierform vorliegen, Ressourcen für einen „nicht absehbaren Zeitraum“ beanspruchen würde. Auch Fragen zu Evaluierungen, Beanstandungen oder administrativen Kostenquoten beantwortet sie unter Verweis auf den Aufwand nicht.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist laut Bundesregierung von den Bürokratierückbauzielen des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode nicht betroffen. Die Rechtsetzungstätigkeit des Ministeriums beschränke sich auf Vertragsgesetze zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, schreibt sie in einer Antwort (21/7105) auf eine Kleine Anfrage (21/6748) der AfD-Fraktion. Der verursachte jährliche Erfüllungsaufwand und die Bürokratiekosten betrügen jeweils bereits null Euro und könnten nicht reduziert werden.
Gefragt nach eventuell geplanten Maßnahmen, um die Zielsetzungen des Bürokratierückbaus weiter umzusetzen und messbar zu evaluieren, berichtet die Bundesregierung, das BMZ habe sich mit dem Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ neu aufgestellt. Damit würde die Entwicklungspolitik „fokussierter, effizienter und wirksamer“ werden. Das BMZ arbeite außerdem im Rahmen des Aktionsplans „Starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“ gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an einer engeren Verzahnung der Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit und der Außenwirtschaftsförderung.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Durch ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstütztes Projekt zur Förderung des afrikanischen Handwerks („Handwerker ohne Grenzen“) sind nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 715 Personen geschult worden, darunter 378 lokale Handwerkerinnen. Das geht aus einer Antwort (21/7089) auf eine Kleine Anfrage (21/6762) der AfD-Fraktion hervor.
Die 51 europäischen Handwerkerinnen und Handwerker hätten im Projektzeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 1. Februar 2026 insgesamt 35 Einsätze absolviert, um Kolleginnen und Kollegen in den Partnerländern zu schulen. Als Partnerländer führt die Bundesregierung unter anderem Georgien, Madagaskar und Namibia auf. Bei verschiedenen Einsätzen sei auch mit geflüchteten Personen zusammengearbeitet worden.
Laut Bundesregierung zielt das Projekt darauf ab, Handwerkerinnen und Handwerker in den Partnerländern zu befähigen, ihren Betrieb effizienter zu führen und neue Fachkenntnisse anzuwenden. Das solle ihnen einen verbesserten Marktzugang und gesteigerten Umsatz ermöglichen und ihre Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten erhöhen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat nach Angaben der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 mehr als 40.000 Dienstleistungsverträge abgeschlossen. Das geht aus einer Antwort (21/7053) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6714) hervor. Angaben zu Auftragnehmern, Auftragsgegenstand, Vergabearten und Kosten seien jedoch einzelfallabhängig, daher müssten die Verträge zur differenzierten Beantwortung der Fragen händisch geprüft und kategorisiert werden. Dies wäre laut Bundesregierung nur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand zu leisten, der das Maß der Zumutbarkeit überschreiten würde.
Auf öffentlichen Wegen informiere die GIZ über ihre Ausschreibungen unter anderem auf dem GIZ Vergabemarktplatz und im TED-System zu Ausschreibungen der EU, betont die Bundesregierung. Darüber hinaus veröffentliche die GIZ regelmäßig Beschaffungsberichte. Die Veröffentlichung der Ausgabe 2025 erfolge in den nächsten Wochen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird laut Bundesregierung immer erst im Folgejahr ex-post erhoben, sodass noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr 2026 getroffen werden könnten. Das geht aus einer Antwort (21/6957) auf eine Kleine Anfrage (21/6605) der AfD-Fraktion hervor.
Die Zusammensetzung des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung seit 2022 betreffend verweist die Bundesregierung auf die Berichterstattung an die Europäische Union unter Verordnung (EU) 2018/1999, zu Kriterien und Zielen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf die Kernthemenstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), „Verantwortung für unseren Planeten – Klima und Energie“, sowie den Reform- und Strategieplan „Zukunft zusammen global gestalten“.
Die Ziele der internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) bezüglich der Entwicklung von Deutschlands Partnerländern könnten der IKI-Strategie bis 2030 entnommen werden, die Auswahlkriterien und -verfahren für Förderinstrumente der IKI-Webseite.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Dass das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2010 geförderte „Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara“ wiederholt verlängert und weiter finanziert wurde, liegt laut Bundesregierung an der fortbestehenden entwicklungspolitischen Relevanz der Zielsetzungen, der positiven Bewertung der bisherigen Umsetzung sowie an der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Mit dem Projekt würden die Lebensbedingungen vor Ort verbessert, demokratische und rechtsstaatliche Strukturen gestärkt sowie Perspektiven vor Ort geschaffen, betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7065) auf eine Kleine Anfrage (21/6438) der AfD-Fraktion. Damit würden Migrationsanreize vermindert.
Unterstützt würden vor allem Dialog-, Bildungs-, Beratungs- und Vernetzungsformate sowie Informations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen, heißt es in der Antwort weiter. Träger der einzelnen Projekte seien unter anderem die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung.
Eine detailtiefe Aufschlüsselung der Ausgaben liege der Bundesregierung bisher nicht in abgeschlossener Form vor. Für nähere Informationen zu Zielen, Laufzeiten und Finanzvolumina verweist sie auf die Angaben im BMZ-Transparenzportal.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Von einem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 geförderten Projekt zur Verbesserung der Notfallversorgung in Uganda und Kenia hat nach Angaben der Bundesregierung die gesamte lokale Bevölkerung in den Zielbezirken profitiert, indem die Reaktionsfähigkeit bei Herzinfarkten, Geburten und anderen medizinischen Notfällen gestärkt wurde. Das geht aus einer Antwort (21/7056) auf eine Kleine Anfrage (21/6715) der AfD-Fraktion hervor.
Der Bundesregierung zufolge wurden im Rahmen des Projekts unter anderem 2.202 Rettungskräfte entlang der gesamten Rettungskette in Kenia und 412 Gesundheitsfachkräfte in spezialisierten Fortbildungen in Uganda geschult. 606.072 Euro seien in Form von Sachmitteln an lokale Partnerorganisationen und Krankenhäuser gegangen, beispielsweise durch Ausrüstung von Simulationszentren, Notaufnahmen und Rettungswägen.
Für das Projekt sei eine externe Abschlussevaluierung durchgeführt worden, die es insgesamt positiv bewertet habe. Die Umsetzung hat laut Bundesregierung der Erfüllung des dritten, nachhaltigen Entwicklungsziels der Vereinten Nationen (SDG 3) – „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ – gedient.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Die vom Auswärtigen Amt bis 2020 geförderten Projekte der Organisation „Islamic Relief Deutschland e. V.“ in Syrien haben zur Bewältigung der humanitären Auswirkungen einer der größten humanitären Krisen der letzten Jahrzehnte beigetragen. Insgesamt wurden mindestens 2.453.843 hilfsbedürftige Personen erreicht, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/7057) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6719). 60 Gesundheitseinrichtungen seien mit Medikamenten, medizinischen Verbrauchsmaterialien und Geräten versorgt worden, 65 Krankenhäuser hätten ihren Betrieb aufrechterhalten und 1.350.784 Patienten behandeln können.
Die projektbezogene Förderung sei nach umfänglichem Informationsaustausch mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) erfolgt. Das Auswärtige Amt habe sich im Projektverlauf durch regelmäßige Gespräche, Zwischenberichte, Nachweise und Gespräche mit anderen Gebern davon überzeugt, dass der Zuwendungsempfänger in Syrien einen wesentlichen Beitrag zur Minderung des humanitären Leids leistet. „Nach Abschluss wurden die Projekte einer vertieften Verwendungsnachweisprüfung unterzogen. Dabei wurden keine Hinweise für eine zweckwidrige Verwendung von Zuwendungsmitteln festgestellt“, schreibt die Bundesregierung.
Kultur und Medien/Antwort
Berlin: (hib/AW) Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, will im Herbst dieses Jahres ein Papier zu den zentralen Handlungsfeldern seines Hauses bei der Aufarbeitung des Kolonialismus vorlegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7044) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/6384) mit. Das Papier werde unter Einbeziehung unabhängiger Experten und „in engem Austausch“ mit Vertretern der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Kultur erarbeitet.
Laut der Antwort der Bundesregierung fördern das Auswärtige Amt aktuell Projekte zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte mit Fördergeldern in Höhe von rund 2,524 Millionen Euro und der BKM in Höhe von rund 2,537 Millionen Euro.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderte Projekt „Sozial-ökologische Transformationen verbunden mit einer Demokratisierung von links in Afrika“ mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 hat nach Angaben der Bundesregierung der Stärkung demokratischer Teilhabe und der Zivilgesellschaft gedient. Das geht aus einer Antwort (21/7068) auf eine Kleine Anfrage (21/6454) der AfD-Fraktion hervor. Ziel sei außerdem die Auseinandersetzung mit Fragen sozialer Gerechtigkeit, sozial-ökologischer Entwicklung und Transformation sowie der fachliche Austausch und die Vernetzung relevanter Akteurinnen und Akteure in der Region gewesen.
Eine detailtiefe Aufschlüsselung der Ausgaben liege ihr nicht in abgeschlossener Form vor, schreibt die Bundesregierung. Für nähere Informationen zu Zielen, Laufzeiten verweist sie auf die Angaben im Transparenzportal des BMZ.
Eine vollständige namentliche Auflistung aller lokalen Partnerorganisationen erfolge grundsätzlich nicht, erklärt sie weiter. In bestimmten Kontexten könne die Veröffentlichung detaillierter Partnerlisten die Handlungsspielräume, Sicherheit und Arbeitsfähigkeit der beteiligten Akteurinnen und Akteure beeinträchtigen „bis hin zur Gefährdung von Leben und Gesundheit der lokalen Kräfte“, heißt es zur Begründung.
Hrsg.: Deutscher Bundestag,
Quelle: https://www.bundestag.de/hib
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