„Erster Schritt zur Klima-Transparenz“

Gerichtsurteil zu Aktiengeschäften der Bundesregierung

Laut einem am 19. Februar veröffentlichten Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss das Bundesministerium des Innern (BMI) alle Aktien offenlegen, die es zwischen den Jahren 2021 bis 2023 verkauft hat. Der Kläger Dr. Michael Schreinert hatte das BMI aufgefordert, auch die bestehenden Firmenbeteiligungen, insbesondere an Öl- und Gas-Konzernen, sowie die Klimawirkung des gesamten staatlichen Aktiendepots (18,9 Mrd. €) transparent zu machen. Das Gericht urteilte, dass die im Depot verbliebenen Aktien und deren Treibhausgas-Bilanz nicht veröffentlicht werden müssen.

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