Private Finanzierung, | 19.03.2026

EU darf Forst- und Biomasseprojekte weiterhin als „grüne“ Investitionen einstufen

Kahlschlag-Projekte und Biomasse-Energieprojekte dürfen im Rahmen der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen weiterhin als klima- und biodiversitätsfreundliche Investitionen behandelt werden. Dies geht aus einem am 18. März veröffentlichten Urteil des Gerichts der Europäischen Union in Luxemburg hervor, mit dem die Klage von sieben Nichtregierungsorganisationen, darunter ROBIN WOOD, abgewiesen wurde. Das Gericht bestätigte damit, dass die rechtliche Hürde zur Einstufung von Aktivitäten als „nachhaltig“ niedrig ist. Die NGOs befürchten weiteres Greenwashing und prüfen derzeit, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden.

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