Öffentliche Finanzen, | 18.08.2023

Erste Zahlen zur Überschusserlösabschöpfung nach Strompreisbremsengesetz vorgelegt

Zum Mechanismus der Überschusserlösabschöpfung liegen erste Zahlen für den ersten Abrechnungszeitraum vom 01. Dezember 2022 bis 31. März 2023 vor. Die insgesamt abzuschöpfenden gemeldeten Überschusserlöse belaufen sich auf ungefähr EUR 417 Mio. Der Mechanismus der Überschusserlösabschöpfung wurde im Energiekrisenjahr 2022 eingeführt und zeitlich befristet. Gemäß den §§ 13 ff. Strompreisbremsengesetz begann der Mechanismus am 01. Dezember 2022 und endete am 30. Juni 2023.

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