Systemische Fragen, | 15.09.2026

Das Bundeskartellamt muss seine neuen Eingriffsrechte endlich nutzen

Mit der 11. GWB-Novelle im Jahr 2023 hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt ein Instrument an die Hand gegeben, das lange gefehlt hat: Nach Sektoruntersuchungen kann die Behörde nun selbst eingreifen, bis hin zu strukturellen Maßnahmen. Bislang wird das Instrument nur begrenzt angewandt.

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