Besonders gute Schulden: streichen?
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Mit der 11. GWB-Novelle im Jahr 2023 hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt ein Instrument an die Hand gegeben, das lange gefehlt hat: Nach Sektoruntersuchungen kann die Behörde nun selbst eingreifen, bis hin zu strukturellen Maßnahmen. Bislang wird das Instrument nur begrenzt angewandt.
Autor*innen: Max Bank,
Hrsg.: rebalance now,
Quelle: https://rebalance-now.de/das-bundeskartellamt-muss-seine-neuen-eingriffsrechte-endlich-nutzen/
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