Handel, | 5.12.2024

Der CO2-Grenzausgleich darf arme Länder nicht benachteiligen

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der Europäischen Union sieht vor, den Import der umweltschädlichsten Produkte zu besteuern. Obwohl die ärmsten Länder dadurch stark benachteiligt werden, ist für sie keine Ausnahme vorgesehen. Sollte die Schweiz das Abkommen eines Tages übernehmen, muss sie für eine Korrektur sorgen.

Weiterlesen (extern)

weitere Texte

Nein zum EU-Mercosur Handelsabkommen – Verantwortung für die Zukunft unseres Planeten übernehmen

Netzwerk Gerechter Welthandel

Gemeinsames Positionspapier: Bundesregierung soll Kurs für zukunftsfähigen EU-Haushalt setzen

Bund für Umwelt und Naturschutz, Deutsche Umwelthilfe, Deutscher Naturschutzring, Germanwatch, Naturschutzbund Deutschland - NABU, WWF Deutschland, Euronatur

EU-Kommission legt Civil Society Strategy vor

Deutscher Naturschutzring