Handel, | 5.12.2024

Der CO2-Grenzausgleich darf arme Länder nicht benachteiligen

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der Europäischen Union sieht vor, den Import der umweltschädlichsten Produkte zu besteuern. Obwohl die ärmsten Länder dadurch stark benachteiligt werden, ist für sie keine Ausnahme vorgesehen. Sollte die Schweiz das Abkommen eines Tages übernehmen, muss sie für eine Korrektur sorgen.

Weiterlesen (extern)

weitere Texte

Die „Pipeline“ überstehen?

Bretton Woods Project

Acht ‚Sehenswürdigkeiten‘ bei den Jahrestagungen von IWF und Weltbank in Bangkok

Eurodad

Wer hat die Macht?

Eurodad