UN-Vorbereitungsausschuss legt Kurs für FfD4 fest
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Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen einheitliche Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU schaffen. Berichtet werden soll etwa, wie sich Unternehmensaktivitäten auf Biodiversität und Ökosysteme, Verschmutzung oder auf das Fortschreiten der Klimakrise auswirken. Der ursprüngliche Vorschlag zur ESRS ist von der EU-Kommission bereits abgeschwächt worden. Im Juli 2023 enden nun in die öffentlichen Konsultation zu den delegierten Rechtsakten der ESRS.
In einem gemeinsamen Brief plädieren neun deutsche Organisationen aus dem Umwelt- und Wirtschaftsbereich an die Bundesregierung und die EU-Kommission, die ESRS nicht weiter zu verwässern. Das vom Expert:innengremium, der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), empfohlene Ambitionsniveau müsse wiederhergestellt werden, zumal es auch von Unternehmen und Unternehmensverbänden mitgetragen werde.
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