Handel
In einer globalisierten Welt hat Handels- und Investitionspolitik Auswirkungen auf fast alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Ob bei Diskussionen innerhalb der Welthandelsorganisation WTO oder der UN-Konferenz über Handel und Entwicklung (UNCTAD), beim Abschluss von bilateralen und plurilateralen Handelsabkommen der EU, oder bei Investitionsschutzabkommen der Bundesrepublik: Immer geht es auch um Fragen von Demokratie, Verbraucherschutz, Produktpreisen, Umwelt- und Sozialstandards oder der Durchsetzung von Konzerninteressen gegenüber Menschenrechten.
EU-Wettbewerbskompass: Deregulierung statt robuster Klimaschutz
Um die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber den USA und China zu stärken, hat die EU-Kommission einen Wettbewerbsfähigkeitskompass veröffentlicht. Dabei setzt sie auf Deregulierung und vereinfachte Regeln. Umweltverbände warnen, die geplanten Maßnahmen könnten wichtige Umwelt- und Sozialstandards aushöhlen und langfristig den Fortschritt beim Klimaschutz gefährden.
Sicherstellung einer entwicklungsfreundlichen US-Handelspolitik
Die dringende Notwendigkeit einer AGOA-Überarbeitung
In Zeiten erhöhter Unsicherheit in Bezug auf die US-Handelspolitik wird es immer wichtiger, einen entwicklungsfreundlichen Ansatz gegenüber afrikanischen Ländern sicherzustellen. Sie gehören zu den am stärksten von Klimawandel, Konflikten und Pandemien betroffenen Ländern, gewinnen aber auch an geoökonomischer Bedeutung. Angesichts des Auslaufens des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der USA im Jahr 2020 und des bevorstehenden Auslaufens des African Growth and Opportunity Act (AGOA) im September 2025 fordern die Länder südlich der Sahara die politischen Entscheidungsträger dringend auf, das nicht auf Gegenseitigkeit beruhende Handelsprogramm rechtzeitig zu verlängern und zu aktualisieren, um den Marktzugang zu den USA zu verbessern und eine langfristige Unterstützung für eine nachhaltige Entwicklung auf dem gesamten afrikanischen Kontinent sicherzustellen.
Europe – A Raw Materials Powerhouse
Unter dem Motto lud die EU-Kommission im Dezember zur Raw Materials Week nach Brüssel. Anlass zur Sorge bereitet nicht nur die mangelnde zivilgesellschaftliche Beteiligung an zentralen Debatten der Konferenz. Hinzu kommt ein einseitiges Narrativ von Wettbewerbsfähigkeit der EU, das die Diskussionen beherrschte. Es geht mit Deregulierungsbestrebungen im Bereich unternehmerischer Sorgfalt einher.
Die EU zwischen unilateralen Nachhaltigkeitsansätzen und Handelsabkommen
Wege zu besseren Partnerschaften
Die EU-Handelspolitik bewegt sich im Spannungsfeld der strategischen Ziele Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, Entwicklungsförderung, Nachhaltigkeit und Bildung politischer Allianzen. Vor dem Hintergrund ihrer sinkenden Bedeutung für viele Partner und steigender geopolitischer Spannungen will die EU neue Handelsabkommen vereinbaren. Ihre einseitig eingeführten unilateralen Nachhaltigkeitsmaßnahmen entlang internationaler Lieferketten, etwa in Form von Sorgfaltspflichten oder Regeln zur Entwaldungsfreiheit, rufen aber Widerstand bei Handelspartnern hervor – und gefährden dadurch neue Abkommen.
Trumps Wahl verschärft digitalen Kolonialismus
Tech-Milliardäre wie Elon Musk bekommen durch Trumps Comeback ein großes Mitspracherecht im Weißen Haus. Der Digitalwirtschaft droht eine weitere Deregulierung und Monopolisierung – dem Wirtschaftszweig, der ohnehin von wenigen Tech-Konzernen dominiert wird. Dem Globalen Süden steht eine verschärfte Ausbeutung durch Google, Meta und Co. bevor.
ASEAN steht vor dem China-Schock und Trump 2.0
Da seine traditionellen Wirtschaftsmotoren stottern, hat Peking seine Exportmaschine stark auf die verarbeitende Industrie umgestellt, um das Wachstum aufrechtzuerhalten. Die kolossalen chinesischen Überkapazitäten stehen nun den industriellen Ambitionen der meisten anderen Länder der Welt im Wege, nicht zuletzt der ASEAN. Südostasien erlebt seine Version des „China-Schocks“, auch wenn es mit der neuen Drohung weiterer Trump-Zölle konfrontiert ist.
Kostenverteilung und Anreizmechanismen für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz entlang globaler Lieferketten
Roadmaps für die Umsetzung von Ansätzen und Instrumenten des nachhaltigen Lieferkettenmanagements
In diesem Bericht werden beispielhafte Roadmaps für die Umsetzung von Praktiken des nachhaltigen Lieferkettenmanagements in den Lieferketten Baumwolle-Bekleidung, Kaffee, Eisenerz-Stahl und Zinn-Lötzinn vorgestellt. Die Fahrpläne können Unternehmen des Sektors und anderen Interessengruppen dabei helfen, die Umweltleistung von Lieferanten und Unterlieferanten vor allem durch Anreize und Zusammenarbeit zu verbessern. Jeder Fahrplan enthält eine Beschreibung eines Umweltziels, maßgeschneiderte Ansätze und Instrumente für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement, Schlüsselakteure für die Umsetzung, Wechselwirkungen zwischen den Instrumenten und notwendige Rahmenbedingungen. Der Bericht schließt mit einer Synthese, in der wirksame Instrumente und Ansätze für die untersuchten Lieferketten identifiziert werden.
Wirtschaftliche Entwicklung in einer protektionistischen Welt
Unabhängig davon, ob der designierte US-Präsident Donald Trump einen neuen Handelskrieg anzettelt, ist es für ärmere Länder bereits schwierig geworden, in der globalen Wertschöpfungskette aufzusteigen und durch Exporte des verarbeitenden Gewerbes einen Status mit mittlerem Einkommen zu erreichen. Wenn die Gefahr eines verstärkten Protektionismus sie nun dazu bringt, sich mehr auf Dienstleistungen zu konzentrieren, umso besser.
Neuer Schwung für den Binding Treaty
Die Verhandlungen für ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (Binding Treaty) feiern in diesem Jahr ihr zehnjähriges Jubiläum. Das Abkommen soll Menschenrechtsverletzungen wie Ausbeutung, Kinderarbeit und Landraub in globalen Lieferketten stoppen. Lange dümpelten die Verhandlungen vor sich hin, doch das hat sich grundlegend gewandelt.
Internationale Abkommen in der EU-Lieferkettenrichtlinie
Völkervertragsrecht als Bezugspunkt menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der CSDDD
Ein UBA-Kurzgutachten untersucht, inwieweit sich rechtliche Bedenken gegen Verweise auf internationale Abkommen bezüglich Sorgfaltspflichten in der sog. EU-Lieferkettenrichtlinie (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) daraus ergeben, dass diese zum Teil nicht von allen EU-Mitgliedstaaten, der EU und nicht von allen „Gaststaaten“ ratifiziert worden sind. Nach dem Gutachten ist die Richtlinie gemessen am Unionsverfassungsrecht mit dem EU-Primärrecht sowie die verwendete Verweisungstechnik mit dem unionsverfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vereinbar. Zudem besteht für die EU ein ausreichender Anknüpfungspunkt zur Rechtfertigung der extraterritorialen Wirkungen der CSDDD. Auch die in der Richtlinie verwendete Verweisungstechnik verstößt nicht gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot.