Handel, | 30.09.2024

Das deutsche Lieferkettengesetz: Umsetzung von unten

Wie das deutsche Lieferkettengesetz von denen genutzt werden kann, die es schützen soll

Die menschenrechtlichen und ökologischen Auswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten entlang internationaler Wertschöpfungsketten sind mittlerweile hinreichend bekannt. 2011 wurden deshalb die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese stellen klar, dass nicht nur Staaten zum Schutz von Menschenrechten verpflichtet sind, sondern auch Unternehmen eine Verantwortung zukommt, durch die Ergreifung von Sorgfaltsmaßnahmen mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu vermeiden, zu verringern oder wiedergutzumachen. Nach Jahren zivilgesellschaftlichen Engagements, politischer Lobbyarbeit und Prozessen vor deutschen Gerichten trat am 1. Januar 2023 schließlich auch in Deutschland ein entsprechendes Gesetz in Kraft.

Ziel dieser – nun auch auf Deutsch verfügbaren – Handreichung ist es, Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen entlang transnationaler Wertschöpfungsketten sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in Produktionsländern über das neue Gesetz und die damit einhergehenden Möglichkeiten zu informieren. Die Handreichung soll Betroffene und ihre Interessenvertreter*innen dabei unterstützen, dieses neue Instrument so effektiv wie möglich zu nutzen, um ihre Rechte und Forderungen durchzusetzen. Die Handreichung ist auch auf Französisch, Spanisch und Portugiesisch verfügbar.

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