Trumps Angriff auf die Entwicklungszusammenarbeit
IDOS | German Institute of Development and Sustainability
Im Dezember 2016 beschloss die Bundesregierung einen ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland. Terminiert war der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) bis 2020, nun hat die Bundesregierung ihren Statusbericht zur Umsetzung veröffentlicht. Zeitgleich stellen das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, das Forum Menschenrechte und VENRO in ihrem Schattenbericht „Vier Jahre Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)“ dar, welche Lücken im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte weiterhin bestehen.
Denn viele Vorhaben aus dem NAP sind nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden. Zudem enthielt der Aktionsplan von 2016 noch längst nicht alle Maßnahmen, die aus Sicht der Zivilgesellschaft notwendig wären, um die UN-Leitprinzipien in Deutschland angemessen umzusetzen. Aus diesem Grund folgen im Anschluss an die Bewertung zum Umsetzungsstand in den einzelnen Themenfeldern konkrete Vorschläge für die Fortführung des bisherigen NAP. Diese Vorhaben sollten zügig in einen Folge-NAP münden und außerdem im nächsten Koalitionsvertrag aufgegriffen werden.
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Der erste Entwurf des FFD4-Ergebnisdokuments wurde am Montag, dem 10. März 2025, veröffentlicht. Der erste Entwurf baut auf den Kommentaren auf, die Delegationen und Interessengruppen im Januar, Februar und März zum sog. Zero-Draft („Null-Entwurf“) des Ergebnisdokuments abgegeben haben, und bekräftigt die Verpflichtung, eine Einigung über ein ehrgeiziges und handlungsorientiertes Ergebnisdokument zu erleichtern.
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