Private Finanzierung, | 28.05.2025

674 Fonds dürfen nach Namensänderung weiter in Fossile investieren

Analyse nach Einführung der ESMA-Leitlinien

Seit dem 21. Mai 2025 gelten neue Anforderungen der EU-Wertpapieraufsicht ESMA: Investmentfonds, die Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „Impact“ im Namen tragen, sind künftig verpflichtet, bestimmte Unternehmen aus den Bereichen Kohle, Öl und Gas auszuschließen. Im Zentrum der gemeinsamen Analyse von Finanzwende, urgewald und Facing Finance stand deshalb die Frage, ob Fonds mit solchen Begriffen im Namen ihre Namen seit der ersten Veröffentlichung der neuen Leitlinien im Mai 2024 beibehalten oder geändert haben. Wenn nachhaltigkeitsbezogene Begriffe entfernt oder ersetzt wurden, liegt es nahe, dass die Fonds die strengen Regeln zum Ausschluss von fossilen Konzernen umgehen wollen.

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