Öffentliche Finanzen, | 19.05.2023

Soziale Sicherheit ist nur mit internationaler Finanzierung erreichbar

Die Staaten haben sich mit den Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen (United Nations, UN) verpflichtet, über Sozialversicherungen, Sozialhilfeprogramme oder andere Schutzmaßnahmen alle Menschen in ihrem Staatsgebiet gegen soziale Risiken abzusichern, die im Lebenszyklus auftreten können. Soziale Grundsicherung wird in vielen Ländern je-doch nur unzureichend geboten. Um soziale Sicherheit allumfassend zu erreichen, sollte sich die Bundesregierung für einen internationalen Fonds einsetzen.

Weiterlesen (extern)

weitere Texte

UN-Vorbereitungsausschuss legt Kurs für FfD4 fest

Global Policy Forum

17. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Neues aus dem Bundestag | 10. Dezember 2024

Deutscher Bundestag