Die Agenda 2030, Geberprioritäten und ein neuer Funding Compact der UN

GPF-Briefing: Einige Lehren aus den Erfahrungen der WHO

Die Vereinten Nationen (UN) und viele ihrer Sonderorganisationen befinden sich seit Jahren in einer strukturellen Finanzierungskrise. Es besteht eine zunehmende Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Mitgliedstaaten an die UN und den ihr zur Verfügung gestellten Mitteln. In den letzten Jahren konnte ein Trend weg von Pflichtund flexibel einsetzbaren Beiträgen (sog. assessed contributions und core- oder flexible funding) der UN-Mitgliedstaaten hin zu freiwilligen und zweckgebundenen Mitteln (sog. voluntary contributions und earmarked oder non-core funding) einer Vielzahl von Gebern, einschließlich privater Stiftungen und Unternehmen, beobachtet werden. Im Zuge dieses Trends verfügen die einzelnen Geber, ob öffentlich oder privat, über einen wachsenden Spielraum zur Einflussnahme auf die Arbeit der UN-Organisationen. Besonders deutlich ist dies im Fall der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Als Reaktion auf die Finanzierungsprobleme schlug UN-Generalsekretär António Guterres im Juni 2017 im Rahmen des Reformprozesses zur Neustrukturierung des UN-Entwicklungssystems die Schaffung eines sogenannten Funding Compact vor, eines Finanzierungspaktes zwischen den Mitgliedstaaten und dem UN-Entwicklungssystem. Denn um die zentrale Rolle der UN als Koordinatorin der multilateralen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer ambitionierten Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zu gewährleisten, ist es unerlässlich, sie mit den erforderlichen finanziellen Ressourcen auszustatten, oder mit den Worten des UN-Generalsekretärs: „(…) we must make sure the system has the funding it needs to do its job.“

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