Handel, | 5.10.2022

CETA-Gutachten: Konzernklagen gegen Energiewende weiter möglich

Interpretationserkärung ist zahnlos und lückenhaft

In ihrer handelspolitischen Agenda hat sich die Bundesregierung Ende Juni darauf geeinigt, das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) schnellstmöglich zu ratifizieren – unter einer Bedingung: Eine Interpretationserklärung soll vorher sicherstellen, dass der Investitionsschutz eingegrenzt und seine „missbräuchliche Anwendung“, verhindert wird. Klagen gegen Klimaschutz sollen dadurch nach Auffassung der Bundesregierung nicht mehr möglich sein.

Doch ein aktuelles Gutachten, das die Rechtswissenschaftlerinnen Alessandra Arcuri und Federica Violi von der Universität Rotterdam im Auftrag von PowerShift angefertigt haben, zeigt: Das Vorhaben der Bundesregierung ist zum Scheitern verurteilt. Die CETA Interpretationserklärung würde Klagefälle gegen Klimaschutzmaßnahmen oder gegen andere Maßnahmen, die für die Bewältigung der ökologischen Krise nötig sind, nicht verhindern.

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