Öffentliche Finanzen
Der Wandel hin zu nachhaltigen Gesellschaften erfordert Investitionen – nicht zuletzt auch der öffentlichen Hand. Diese Investitionen können auf unterschiedliche Art und Weise finanziert werden: über Schulden, Steuern, oder durch die Abwälzung auf Dritte, bspw. private Akteure. Welche Art man wählt, ist dabei mitnichten neutral. Schulden müssen zurückgezahlt werden, Steuern dienen nicht nur der Einnahmengenerierung, sondern zugleich der Umverteilung, der Verhaltenssteuerung, und der Stärkung demokratischer Repräsentanz; und private Akteure werden nur dort investieren, wo sie eine Rendite erwirtschaften können (auch wenn die nicht immer monetär sein muss). Auch wie das Geld ausgegeben wird – bspw. anhand menschenrechtlicher Kriterien – ist von Bedeutung.
All das gilt sowohl für Deutschland als auch für globale Zusammenhänge. Wer sich mit öffentlichen Finanzen beschäftigt, muss sich also zwangsläufig kümmern um Steuersysteme, Steuervermeidung und -hinterziehung, um Gender- und Human Rights Budgeting, die Transparenz von Finanzflüssen und Unternehmenskonstrukten, um die internationale Zusammenarbeit von Steuerbehörden, um Rechnungsprüfungsinstitutionen, um soziale Sicherungssysteme und umweltschädliche Subventionen und um vieles weitere mehr…
Die wahren Kosten von Strom aus Erdgas
Teure Option für die Versorgungssicherheit
Im Rahmen der Kraftwerksstrategie plant Deutschland den Neubau zahlreicher Erdgaskraftwerke zur Sicherstellung der Stromversorgung. Die vorliegende Kurzstudie analysiert die tatsächlichen Kosten dieser Strategie, indem neben den direkten Stromgestehungskosten auch Preisrisiken beim Erdgas sowie bislang nicht-internalisierte Klimaschadenskosten berücksichtigt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die gesamtgesellschaftlichen Kosten neuer Gaskraftwerke deutlich höher liegen können als häufig angenommen und stark von zukünftigen Gaspreisen abhängen. Zudem vergleicht die Studie diese Kosten mit alternativen Technologien zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit, etwa Batteriespeichern, Bioenergie oder grünem Wasserstoff, und diskutiert die Implikationen für eine kosteneffiziente und klimakompatible Kraftwerksstrategie.
Veröffentlichungsreihe: Internationales Recht im Rahmen der UN-Steuerkonvention
Von 2025 bis 2027 werden die UN-Mitgliedstaaten zwischenstaatliche Verhandlungen über ein Rahmenübereinkommen zur internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich führen. Dieser Prozess könnte einen neuen multilateralen Raum für die Festlegung von Normen schaffen, um strukturelle Asymmetrien in der globalen Steuerpolitik zu beseitigen und die fiskalischen Kapazitäten aller Staaten zu stärken, damit sie ihre Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und der nachhaltigen Entwicklung erfüllen können.
WeiterlesenSoziale Gestaltung von Klimaschutzmaßnahmen im Kontext von Energie-, Mobilitäts- und Ernährungsarmut
Viele Klimaschutzmaßnahmen gehen mit Verteilungswirkungen einher und haben teils direkten Einfluss auf die Kosten zentraler Lebensbereiche. Sie können zunächst das Armutsrisiko in den Bereichen Energie, Mobilität und Ernährung vergrößern. Es bestehen aber auch erhebliche Synergiepotenziale, um ökologische und soziale Ziele gleichzeitig zu verfolgen.
Besteuerung digitaler Dienstleistungen – Eine innerstaatliche zur Überwindung von Hindernissen durch Steuerabkommen
Die steuerliche Behandlung der Quellenbesteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen im Rahmen von Steuerabkommen ist auch fünfzehn Jahre, nachdem sie im Rahmen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) als wichtiges Thema erkannt wurde, weiterhin ungelöst. Während die Inklusivvereinbarung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu Säule 1, Betrag A, offenbar noch nicht endgültig abgeschlossen ist, arbeitet ein zwischenstaatlicher Verhandlungsausschuss (INC) der Vereinten Nationen (UN) an einem UN-Rahmenübereinkommen über internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich, das eine Lösung für dieses Problem bieten soll. Der Erfolg der UN-Initiative wird davon abhängen, wie viele Industrieländer das Rahmenübereinkommen und die entsprechenden Protokolle unterzeichnen.
„Erster Schritt zur Klima-Transparenz“
Gerichtsurteil zu Aktiengeschäften der Bundesregierung
Laut einem am 19. Februar veröffentlichten Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss das Bundesministerium des Innern (BMI) alle Aktien offenlegen, die es zwischen den Jahren 2021 bis 2023 verkauft hat. Der Kläger Dr. Michael Schreinert hatte das BMI aufgefordert, auch die bestehenden Firmenbeteiligungen, insbesondere an Öl- und Gas-Konzernen, sowie die Klimawirkung des gesamten staatlichen Aktiendepots (18,9 Mrd. €) transparent zu machen. Das Gericht urteilte, dass die im Depot verbliebenen Aktien und deren Treibhausgas-Bilanz nicht veröffentlicht werden müssen.
Globale Steuerregeln am Wendepunkt?
Vier Erkenntnisse aus der vierten Runde der UN-Steuerkonventionsverhandlungen
Die vierte Verhandlungsrunde über ein UN-Rahmenübereinkommen zum Thema Steuern fand vom 2. bis 13. Februar 2026 in New York statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Festlegung gemeinsamer internationaler Regeln zur Verbesserung der Besteuerung multinationaler Unternehmen und extremen Reichtums im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung und Menschenrechten. Neben dem Übereinkommenstext selbst wurden zwei Protokolle diskutiert: eines zur Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen und eines zur Vermeidung und Beilegung von Steuerstreitigkeiten.
„Wir wissen, wohin wir gehen, wir wissen, woher wir kommen“
Welche Rolle spielen internationale Finanzzentren in der globalen Steuerpolitik?
Kleine Inselstaaten, von denen viele internationale Finanzzentren (IFCs) sind, werden erneut hart getroffen. Aber die Verhandlungen über das UN-Steuerabkommen bieten eine beispiellose Gelegenheit, eine gleichberechtigte Rolle bei der Festlegung von Regeln zu spielen – und vielleicht den ausgrenzenden Ansatz der OECD ein für alle Mal zu aufzugeben. Die offenen und verdeckten Drohungen der Trump-Regierung gegenüber dem Geschäftsmodell vieler IFCs machen ein Engagement bei den Vereinten Nationen zu einer dringenden Priorität.
UN-Steuerkonvention nähert sich dem ersten Entwurf
Hinter verschlossenen Türen wirft eine OECD-Vereinbarung langen Schatten
Die vierte Verhandlungsrunde zur weltweit ersten UN-Rahmenkonvention über internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen wurde Mitte Februar in New York abgeschlossen und brachte die Länder vor der Verhandlungsrunde im August einem konsolidierten Nullentwurf deutlich näher. In acht Tagen gelangten die Regierungen von der Festlegung der Kernelemente der Konvention zur Prüfung detaillierterer Optionen, darunter möglicher Entwürfe für den Text der Konvention und ihrer beiden Protokolle.
UN-Steuerkonvention: Energiegeladene Diskussionen
Bei frostigen Temperaturen bis minus 14 Grad trafen sich vom 2. bis 13. Februar die Staaten der Welt zur vierten Verhandlungsrunde der UN-Steuerrahmenkonvention in New York. Zwei Wochen lang diskutierten die Verhandler*innen darüber, wie ein gerechtes internationales Steuersystem aussehen kann.
Verhandlungen über UN-Vertrag in Billionenhöhe gewinnen an Dynamik
Vom 2. bis 13. Februar fand im UN-Hauptquartier in New York die vierte Verhandlungsrunde über ein UN-Rahmenübereinkommen zur internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich (UN-Steuerübereinkommen) statt. Die Verhandlungen betrafen das Rahmenübereinkommen und zwei frühe Protokolle und brachten Fortschritte bei den Kernfragen des defizitären internationalen Steuersystems.