Handel
In einer globalisierten Welt hat Handels- und Investitionspolitik Auswirkungen auf fast alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Ob bei Diskussionen innerhalb der Welthandelsorganisation WTO oder der UN-Konferenz über Handel und Entwicklung (UNCTAD), beim Abschluss von bilateralen und plurilateralen Handelsabkommen der EU, oder bei Investitionsschutzabkommen der Bundesrepublik: Immer geht es auch um Fragen von Demokratie, Verbraucherschutz, Produktpreisen, Umwelt- und Sozialstandards oder der Durchsetzung von Konzerninteressen gegenüber Menschenrechten.
Mobbing in der Pandemie
Eine Multistakeholder-Analyse der Beschaffungsverträge für COVID-19-Impfstoffe in Südafrika
Eine Analyse von vier Impfosttverträgen zeigt, dass Südafrika zu einseitigen, imperialen und unmoralischen Covid-19-Impfstoffverträgen gezwungen wurde: Die Bedingungen sind überwiegend einseitig und begünstigen multinationale Konzerne und den Erhalt ihrer Imperien des geistigen Eigentums.
BAFA klammert Finanzsektor aus deutschem Lieferkettengesetz aus
NGOs kritisieren Ausklammerung von Finanzsektor aus dem deutschen Lieferkettengesetz
Das deutsche Lieferkettengesetz ist durch die Veröffentlichung der Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) massiv geschwächt worden. Damit ist die Finanzbranche aus der Verantwortung genommen worden, Menschenrechte berücksichtigen zu müssen. Deutsche Investments können dadurch weiter ungehindert in menschenrechtlich fragwürdige Projekte fließen.
Nach dem EU-Lieferkettengesetz ist vor dem UN-Treaty
Ein EU-Mandat für die Verhandlungen über ein internationales Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten
Die Europäische Union (EU) steht kurz davor, ein EU-Lieferkettengesetz einzuführen. Eine Einigung unter den beteiligten EU-Institutionen soll bis Ende des Jahres 2023 erzielt werden. Damit rückt auch eine aktive Beteiligung der EU an den Verhandlungen auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) über ein international verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten, auch „UN-Treaty“ genannt, immer näher. Schließlich liegt es in ihrem Interesse, dass ähnliche Standards nicht nur für EU-ansässige Unternehmen gelten und gleiche Wettbewerbsbedingungen (sog. level playing field) weltweit geschaffen werden. Welche Rolle hat die EU bislang im UN-Treaty-Prozess gespielt? Wie läuft das Verfahren hin zu einem EU-Verhandlungsmandat ab und wie könnte ein solches Mandat aussehen?
Verfahren zur Exportkontrolle sollen effizienter werden
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kurzfristig Maßnahmen zur Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle einführen. Genehmigungsverfahren für Lieferungen an ausgewählte EU- und NATO-Partner sowie enge Partnerländer sollen künftig beschleunigt werden, indem diese Entscheidungen nicht mehr in Form eine Einzelfallentscheidung ergehen, sondern stärker gebündelt als sogenannte Allgemeinverfügungen. Bei sonstigen Drittländern bleibt es vorrangig bei einer Einzelfallprüfung, um hier eine zielgenaue Kontrolle sicherzustellen.
Klimapolitische Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien
BMWK richtet Außenwirtschaftsförderung stärker am Klimaschutz aus Konsultationsphase mit Stakeholdern startet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24. Juli erstmals Entwürfe für „Sektorleitlinien der Bundesregierung“ (Hermesdeckungen) vorgelegt. Diese sind in der Bundesregierung geeint und gehen jetzt in einem nächsten Schritt in die Konsultation mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und NGOs.
EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten
Auf der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ haben die Mitgliedstaaten der EU den Weg für die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten OAKPS geebnet. Dieses neue Abkommen löst das Cotonou-Abkommen ab.
Rüstungsexportgenehmigungen im ersten Halbjahr 2023
90 % des Gesamtgenehmigungswertes betreffen enge Partnerländer – Hauptempfänger ist die Ukraine
Im ersten Halbjahr des Jahres 2023 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 5,22 Mrd. € erteilt (anteilig: 2,44 Mrd. € Kriegswaffen und 2,78 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). Im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2022 betrug der Wert 4,16 Mrd. €. Die Ukraine ist mit 1,65 Mrd. € das Land mit dem höchsten Genehmigungswert. Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung.
Forfaitierungsgarantie stärkt deutsche Exporteure im internationalen Wettbewerb
Exportförderung und erleichterte Kreditfinanzierung
Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein zentrales Instrument zur Stärkung von deutschen Unternehmen im Auslandsgeschäft. Die sogenannten Hermesdeckungen schützen Unternehmen vor Zahlungsausfällen und erleichtern die Finanzierung von Ausfuhrgeschäften. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Angebot im Small Ticket-Bereich nicht ausreichend ist. Small Tickets sind Geschäfte mit einem Auftragswert von bis zu 10 Mio. Euro. Mit der Einführung der sogenannten Forfaitierungsgarantie zum 1. Juli 2023 soll diese Lücke nun geschlossen werden.
Handelsabkommen der EU mit Kenia spaltet die EAC
Am 19. Juni hat sich die EU mit der Ostafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAC) auf ein Handelsabkommen geeinigt, das zunächst für Kenia gilt. Eine Einschätzung von Brot für die Welt und Boniface Mabanza, Koordinator der kirchlichen Arbeitsstelle südliches Afrika.
Gutachten zum ‘Splitting’ im EU-Mercosur-Abkommen
Die Europäische Kommission prüft derzeit Optionen bezüglich der „Rechtsgrundlage“ des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens. Auf dem Tisch liegt ein verfahrenstechnischer Trick, um den Widerstand einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente zu umgehen: das sogenannte „Splitting“. Da das EU-Mercosur-Abkommen als Assoziierungsabkommen konzipiert ist, kann es derzeit nur angenommen werden, wenn alle EU-Mitgliedstaaten einstimmig zustimmen, oder anders gesagt: Derzeit hat jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht. Darüber hinaus haben auch die nationalen und/oder regionalen Parlamente in der EU das Recht, das Abkommen im Rahmen des nationalen Ratifizierungsprozesses zu billigen oder abzulehnen.