DESA Global Policy Dialogue bindet Expert:innen in Vorbereitungen für FfD4 ein
International Institute for Sustainable Development (IISD)
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
Entwicklungszusammenarbeit mit Ägypten
Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien
Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Staatenbericht zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten
Doppelbesteuerung von Renten Thema bei Anhörung
Wirtschaft begrüßt Wachstumschancengesetz
Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen
Mehr Transparenz bei Verwendung für EU-Fördermittel
Verhandlungen für ein internationales Pandemieabkommen
Haushalt 2024: „Hate Aid“ wird weiter gefördert
Änderungen bei Doppelbesteuerungsabkommen
Zuwendungen des Auswärtigen Amtes
Statistik zu Wertschöpfungsketten soll verbindlich werden
Sechs Schwerpunkte der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
Stellungnahme zum Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission
Anhörung zu globaler Mindeststeuer
Union will Steueraufkommen in Entwicklungsländern stärken
Wirtschaftsausschuss debattiert geplante Sektorleitlinien
Neues parlamentarisches Gremium zur Finanzaufsicht
OECD-Zahlen zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Regierung verteidigt europäische Lieferketten-Initiative
Bundesrat: FIU-Reform ist zustimmungsbedürftig
Steuerliche Anpassungen mit Österreich
Umsetzung von internationalen Steuerstandards mit Luxemburg
Maßnahmen gegen „schädlichen Steuerwettbewerb“
Antwort auf Fragen zu Kanzler Scholz und Warburg Bank
Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Ägypten im Zeitraum von 2013 bis heute 257 Maßnahmen und Projekte in Auftrag gegeben beziehungsweise durchgeführt. Das geht aus einer Antwort (20/9021) auf eine Kleine Anfrage (20/8807) der AfD-Fraktion hervor. Für detaillierte Informationen verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal des Bundes. Auch die Frage der Abgeordneten nach dem Umfang der Handelsbeziehungen deutscher Firmen mit der ägyptischen Wirtschaft erwidert sie mit dem Hinweis, dies ließe sich der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien im Zeitraum von 2013 bis heute 518 Maßnahmen und Projekte in Auftrag gegeben beziehungsweise durchgeführt. Das geht aus einer Antwort (20/9015) auf eine Kleine Anfrage (20/8792) der AfD-Fraktion hervor. Für detaillierte Informationen verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal des Bundes. Auch die Frage der Abgeordneten nach dem Umfang der Handelsbeziehungen deutscher Firmen mit der äthiopischen Wirtschaft erwidert sie mit dem Hinweis, dies ließe sich der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
Wirtschaft/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/EMU) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (20/9063) nach der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). So fragen die Abgeordneten, wie hoch die Zahl der bisher eingegangenen Beschwerden und Hinweise über Verstöße gegen das LkSG bislang bekannt sind und was nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand der bisher eingegangenen Beschwerden ist. Außerdem fragt die Fraktion, welche Maßnahmen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als zuständige Behörde im Falle begründeter Beschwerden ergriffen hat.
Arbeit und Soziales/Unterrichtung
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den siebten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach den Artikeln 16 und 17 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 2023 als Unterrichtung (20/9080) vorgelegt. Darin erstattet die Bundesregierung zu Themenbereichen wie Gleichberechtigung, Recht auf Arbeit, Umgang mit Asylsuchenden oder Kinderarmut Bericht über die von ihr geplanten oder bereits umgesetzten Maßnahmen.
Finanzen/Anhörung
Berlin: (hib/BAL) Bei der zweiten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum von der Bundesregierung eingebrachten Wachstumschancengesetz (20/8628) standen am Montagnachmittag die Doppelbesteuerung der Renten und die erhöhten steuerlichen Abschreibungen beim Kauf von Wohnimmobilien im Fokus. Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor. In der zweiten Anhörung sollten jene im Fokus stehen, die nicht primär der steuerlichen Entlastung von Unternehmen dienen.
Die mögliche doppelte Besteuerung von Renten ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 beschlossen hat, die Besteuerung der Renten auf eine nachgelagerte Besteuerung umzustellen. Demnach sollen Renten künftig verstärkt der Einkommensteuer unterliegen. Einzahlungen in die Rentenkasse während des Erwerbslebens hingegen sollen künftig nicht mehr versteuert werden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
„Der Gesetzgeber hat sich für einen langfristigen Übergang entschieden, um auch in der Phase des Wechsels die doppelte Besteuerung zu vermeiden“, erklärte der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladene Sachverständige Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht sowie Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht der Universität Augsburg, in seiner Stellungnahme. Bis 2040 sollen nach geltender Rechtslage die Beiträge der Arbeitnehmer sukzessive vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig werden und die Rentenzahlungen besteuert werden.
Da die getroffenen Regelungen die Doppelbesteuerung aber nicht vollständig vermeidet, hat die Ampel-Koalition mit dem Jahressteuergesetz 2022 bereits nachgebessert, wie Kirchhof schreibt. Darauf baue der Entwurf für das Wachstumschancengesetz auf und verlängere den Übergang zur vollständig nachgelagerten Besteuerung bis ins Jahr 2058.
Der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige Dirk Kiesewetter, Inhaber des Lehrstuhls für BWL und Betriebliche Steuerlehre an der Universität Würzburg, urteilte zu dem Vorhaben der Ampel-Koalition: „Die Maßnahme ist rechtstechnisch einfach umzusetzen und ist geeignet, das bestehende Problem der Doppelbesteuerung zu reduzieren.“ Gleichwohl sei sie nicht ausreichend, um eine Doppelbesteuerung in allen Fällen zu beseitigen. Insbesondere Selbständige und Angestellte mit hohen Einkommen und Beitragszahlungen seien potenziell weiterhin von einer Doppelbesteuerung betroffen. Kiesewetter sprach sich dafür aus, im Gesetzentwurf weitere Maßnahmen vorzunehmen, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, begrüßte, „dass die Bundesregierung die Zweifachbesteuerung bei Renten endlich ausschließen möchte“, kritisierte aber den Ansatz im Wachstumschancengesetz. Stattdessen spricht sich der DGB insbesondere für ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren und einen Gesamtvorschlag zur Lösung des Problems aus.
Dem widersprach der Bund der Steuerzahler, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. „Es muss jetzt etwas getan werden“, forderte dessen Vertreter in der Anhörung und thematisierte dabei auch die Bestandsrentner. In seiner schriftlichen Stellungnahme unterbreitet der Bunde der Steuerzahler ein eigenes Konzept zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Ein weiteres zentrales Thema der Anhörung war die im Gesetzentwurf vorgesehene erhöhte Abschreibungsmöglichkeit im Bereich von Wohnimmobilien. Hierzu und zu weiteren Themen äußerten sich die weiteren geladenen Sachverständigen. Auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion waren neben dem Bund der Steuerzahler der Zentrale Immobilien Ausschuss und die Bundessteuerberaterkammer geladen. Die SPD-Fraktion hatte neben Professor Dirk Kiesewetter die Professorin Christine Osterloh-Konrad vorgeschlagen, die an der Universität Tübingen den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie Rechtsphilosophie innehat.
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren die Deutsche Steuer-Gewerkschaft sowie Christoph Spengel, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim, geladen.
Finanzen/Anhörung
Berlin: (hib/HLE) Die führenden Wirtschaftsverbände haben die meisten Maßnahmen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Wachstumschancengesetzes (20/8628) begrüßt. Vertreter von Städten und Gemeinden warnten jedoch in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag zu den unternehmenssteuerrechtlichen Teilen des Entwurfs vor massiven Steuerausfällen der Kommunen. Geleitet wurde die Anhörung vom Finanzausschuss-Vorsitzenden Alois Rainer (CSU).
Mit dem Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden. Dazu soll eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt werden. Unternehmen sollen Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen erhalten. Die steuerliche Forschungsförderung soll verbessert werden.
Außerdem will die Regierung das Steuersystem vereinfachen und modernisieren. Vorgesehen ist unter anderem eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie für Wohngebäude. Verbesserungen sind auch beim steuerlichen Verlustabzug vorgesehen. Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll auf 1.000 Euro erhöht werden.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bat den Finanzausschuss eindringlich, die drohenden massiven Steuerausfälle der Kommunen abzuwenden. Den Kommunen drohten Steuerausfälle in Höhe von 3,3 Milliarden Euro im Jahr. Das sei inakzeptabel. Zusammen mit anderen Maßnahmen seien sogar Steuerausfälle von 5,85 Milliarden Euro im kommenden Jahr zu befürchten. Dadurch werde die kommunale Investitionstätigkeit gebremst. Klimaschutz, Wärmewende, Wohnungsbau und der Ausbau von Schul- und Kitaplätzen könnten zukünftig deutlich langsamer vorankommen. Auch die Kölner Stadtkämmerin, Professorin Dörte Diemert, kritisierte, der Gesetzentwurf gehe mit erheblichen Steuerausfällen für die kommunale Seite einher. Die Ausfälle müssten vom Bund kompensiert werden, forderte sie.
Dagegen begrüßten die Spitzenverbände der Wirtschaft in ihrer gemeinsamen Stellungnahme das Wachstumschancengesetz, das eine Reihe wichtiger und überfälliger Maßnahmen enthalte. Damit könnten die steuerlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes Deutschland verbessert werden. Das sei auch wichtig, weil sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten für 2023 nochmals verschlechtert hätten. Positiv beurteilten die Spitzenverbände die Verbesserungen bei der Verlustverrechnung, die Verbesserung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, die Erhöhung der Grenzen für Sofortabschreibungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie verbesserte Sonderabschreibungen. Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) nannte es grundsätzlich richtig, Maßnahmen für die Stärkung der Investitionstätigkeit zu ergreifen. Durch das Gesetz werde die Investitionstätigkeit der Unternehmen um elf Milliarden Euro angeschoben. Die Verbesserung der Forschungsförderung stärke die Innovationskraft im Land.
Abgelehnt wurde von den Wirtschaftsverbänden hingegen die vorgesehene deutliche Verschärfung der Zinsschranke sowie die Einführung einer Zinshöhenschranke. Dies sei „kontraproduktiv“. Verlangt wurde außerdem eine Senkung der Stromsteuer. Auch der Zentralverband des deutschen Handwerks verlangte eine Senkung der Stromsteuer. Die Strom- und Energiepreise in Deutschland seien nicht wettbewerbsfähig. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer sprach sich für eine Senkung der im internationalen Vergleich viel zu hohen Unternehmenssteuern aus. Das Wachstumsgesetz sei nicht das, was man sich unter einer großen Reform vorstelle.
Wie die Wirtschaftsverbände kritisierte auch die Bundessteuerberaterkammer die Einführung der Zinshöhenschranke. Die Zinshöhenschranke bedeute, dass Unternehmen Kosten nur noch zu einem geringen Teil steuerlich abziehen könnten. „Wie sich eine solche Maßnahme unter den Titel eines Wachstumschancengesetzes fassen lässt, ist nicht ersichtlich“, kritisierte die Bundessteuerberaterkammer. Außerdem enthalte der Entwurf mit der Einführung von Meldepflichten regelrechte „Bürokratiemonster“.
Dagegen sprach sich Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain) für die Zinsschranken-Regelungen aus, weil dadurch Steueroptimierung und Steuervermeidung vermieden werden könnten. Die vorgesehenen Erweiterungen bei der Verlustverrechnung lehnte er ab. Kritisch äußerte sich Jarass auch zu den Anhebungen von Freigrenzen, zum Beispiel für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Hier sind derzeit 600 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Der Betrag soll ab 2024 auf 1.000 Euro erhöht werden. Laut Jarass ermöglicht die Erhöhung der Freigrenze eine verstärkte Steuervermeidung und sei deshalb abzulehnen. Dies gelte auch für die für Vermietungseinnahmen, die bis zu 1.000 Euro steuerfrei bleiben sollen.
Dagegen begrüßte Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm) in seiner Stellungnahme die Einführung der Freigrenzen, die insbesondere bei Gelegenheitsvermietungen über Internetportale eine Kriminalisierung verhindern könnten. Allerdings stelle sich die Frage, warum keine einheitliche Freigrenze für alle Einkunftsarten geschaffen werde. Dadurch könnte die Finanzverwaltung erheblich entlastet werden. Anzinger verwies auf den Fall eines jugendlichen Krypto-Miners mit wenigen hundert Euro Jahreseinnahmen, der nach jetzigem Recht mit den Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts verfolgt werden müsse, weil seine Tätigkeit als gewerbliche Betätigung einzustufen sei.
Professor Roland Ismer (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) nannte die in dem Entwurf enthaltene Klimaschutz-Investitionsprämie ein Projekt von „zentraler Bedeutung für die Transformation der Wirtschaft, die jetzt ansteht“. Rechtlich sei die Prämie schwierig, weil es Probleme mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot geben könne. Es müsse ein Regelung gefunden werden, damit es nicht zu Rückforderungen der Prämie kommen könne. Uwe Zimmermann vom Deutschen Städte- und Gemeindebund regte an, die Zahlung der Klimaschutz-Investitionsprämie auch auf Eigenbetriebe der Kommunen auszudehnen. Das wäre ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz auf kommunaler Ebene. Das Handwerk nannte die Klimaschutzprämie grundsätzlich richtig, forderte jedoch Nachbesserungen für kleine Unternehmen. So drohe die Pflicht zur Einschaltung von Energieberatern zu einem „Flaschenhals“ zu werden. Es gebe bundesweit nur 5.000 Energieberater, aber rund eine Million Handwerksbetriebe.
Bestellung eines Sonderbeauftragten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/NKI) Laut dem Entwurf des Bundeshaushalts für 2024 – Stand 16. Oktober 2023 – sollen rund 530 in Deutschland ansässige oder aktive Nichtregierungsorganisationen (NGOs) direkt sowie mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen im kommenden Jahr finanziell unterstützt werden. Das teilt die Bundesregierung unter anderem in ihrer Antwort (20/8838) auf eine Kleine Anfrage (20/8598) der AfD-Fraktion mit.
Die Mittel für die geförderten Projekte werden von folgenden Behörden bereitgestellt: Bundeskanzleramt, Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Bundestag, Bundespresseamt (BPA), Bundesaußenministerium (AA), Bundesministerium für Justiz (BMJ), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Verteidigung (BMVG), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesministerium für Bauen (BMWSB), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Keine Angaben lagen aus den Bundesministerien für Wirtschaft und Klima (BMWK), für Finanzen (BMF), für Familie (BMFSFJ), für Verkehr (BMDV), sowie dem Bundesministerium für Zusammenarbeit (BMZ) vor.
Die Bundesregierung begründet ihre Antwort „mit dem zumutbaren Aufwand“ und „der vorgegebenen Frist“, in der die Informationen beschafft, zusammengestellt und aufgearbeitet werden. Dabei stützt sie sich auf das Bundesverfassungsgericht, das bestätigt habe, „dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249“. Weitergehende Recherchen im Sinne der Fragestellung würden die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da sie eine händische Zählung und Auswertung einer Vielzahl von Datensätzen erforderten.
Hintergrund ist eine vorangegangene Kleine Anfrage (20/7884) der AfD-Fraktion zum Thema „Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund“, deren Beantwortung die AfD als „Ausflüchte“ bezeichnete, weil eine Reihe von Ressorts, wie beispielsweise das BMWK, das BMBF und das BMFSFJ keine Informationen über die Finanzierung von NGOs bereitgestellt hätten.
Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/NKI) Eine Reihe von Neuregelungen für mehr Transparenz, an welche Empfänger und für welche Projekte Geld aus den Töpfen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GEP) der Europäischen Union gezahlt werden, sowie eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes, wonach auf EU-Ebene eine systematische Trennung zwischen Human- und Tierarzneimittelrecht vollzogen werden soll: Zu diesen Änderungen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (20/9002) mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes“ vorgelegt.
Der Entwurf soll am Donnerstag, 9. November 2023, ohne Aussprache vom Bundestag an den zuständigen Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur Beratung überwiesen werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, eine detailliertere Übersicht über die Zahlungen aus GAP und GEP zu veröffentlichen. Danach soll in Zukunft auch angegeben werden, ob der Empfänger einer Unternehmensgruppe angehört, in welchem Fall auch der Mutterkonzern genannt werden soll. Zudem soll genannt werden, für welche Projekte und in welchem Zeitraum das Geld ausgegeben wurde. Bisher veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einmal pro Jahr Empfänger von GAP-Zahlungen. Um fortlaufend einen Überblick zu bekommen, ist nun vorgesehen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für die Veröffentlichung der Informationen im Internet den Aufbau und den Inhalt einer Website zur Verfügung stellt, dabei sollen „die Informationen in einem offenen, maschinenlesbaren Format“ bereitgestellt werden.
Das geltende Tierarzneimittelgesetz (TAMG) „ist an den Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts sowie die systematische Neuordnung des Tierarzneimittelrechts auf europäischer Ebene, insbesondere durch die Verordnung (EU) 2019/6, anzupassen“, heißt es in dem Entwurf. Das Bundesverfassungsgericht hatte erklärt, Teile des TAMG seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Danach sei eine Vorschrift „nichtig“, mit der die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, unter einen Tierarztvorbehalt gestellt wird.
Ferner erfahre § 62 Absatz 2 des TAMG eine „systematische Neustrukturierung“. Demnach werde unter anderem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, für Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte die Entwicklung und Herstellung, die Prüfung, die Lagerung und Verpackung, den Erwerb und die Bevorratung sowie die Bereitstellung auf dem Markt „zu beschränken und die hierfür erforderlichen Maßnahmen vorzuschreiben“, heißt es in dem Entwurf.
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/STO) Über Verhandlungen für ein internationales Pandemieabkommen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8853) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8613). Danach verfolgt die Bundesregierung in diesen Verhandlungen das Ziel, „weltweit Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion sowie erforderliche nationale Kapazitäten hierfür zu verbessern“.
Die Inhalte des Abkommens werden derzeit in einem zwischenstaatlichen Verhandlungsprozess zwischen den Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation ausgehandelt, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhandele die EU-Kommission „in enger Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten“.
Haushalt/Ausschuss
Berlin: (hib/BAL) Ohne Änderungen im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung (20/7800) hat der Etat des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Haushaltsausschuss passiert. Der Einzelplan 23 des Haushaltsentwurfs umfasst Ausgaben in Höhe von 11,5 Milliarden Euro.
Änderungsbedarf meldeten die Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke an, stießen dabei aber auf Ablehnung durch die Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP. Entsprechend stimmten die Oppositionsfraktionen geschlossen gegen den Einzelplan 23, die Ampel-Fraktionen dafür.
Haushalt/Ausschuss
Berlin: (hib/SCR) Die gemeinnützige Organisation „Hate Aid“ soll 2024 weiter aus dem Bundeshaushalt gefördert werden. Der Haushaltsausschuss beschloss am Mittwoch im Rahmen der Beratungen des Einzelplans des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), für das kommende Jahr einen Zuschuss von 600.000 Euro für „Hate Aid“ im Etat einzustellen. Damit soll laut Begründung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das Projekt „Digitale Gewalt in einem volatilen Bereich“ unterstützt werden. Ferner soll die Arbeit der Organisation weiter digitalisiert werden. Im ursprünglichen Entwurf war keine Förderung von „Hate Aid“ vorgesehen. Im laufenden Jahr ist im Haushalt eine Förderung von 497.000 Euro eingestellt. Auch diese Förderung geht auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses zurück.
Den um diverse Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Einzelplanentwurf nahm der Ausschuss nach Aussprache mit Bundesminister Marco Buschmann (FDP) mit Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke an.
Auch den Zuschuss an die Stiftung Datenschutz erhöhte der Ausschuss, und zwar um 110.000 Euro auf 1,11 Millionen Euro. Damit solle die Arbeit der Stiftung als „unabhängige Diskussionsplattform und Informationsplattform zum Thema Datenrecht und Datenpolitik“ gestärkt werden, begründeten die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsantrag. Zur Unterstützung der Arbeit des inzwischen im BMJ angesiedelten Nationalen Normenkontrollrates sollen ferner zusätzliche 210.000 Euro für Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Für die Gegenfinanzierung ihrer Änderungen nahmen die Koalitionsfraktionen zum einen Kürzungen in einem Titel zur Verwaltungskostenerstattung an die Länder vor, zum anderen erhöhten sie die Globale Minderausgabe.
Keinen Erfolg hatten die Oppositionsfraktionen mit ihren Änderungsanträgen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte unter anderem wie im Vorjahr eine weitere Förderung des Instituts für Ostrecht in Höhe von 200.000 Euro gefordert. Zudem sprach sich die Fraktion dafür aus, die Förderung des Anne Frank Zentrums in Höhe von zwei Millionen Euro fortzusetzen. Damit solle Schülerinnen und Schülern weiterhin die Teilnahme am Anne-Frank-Tag ermöglicht werden, führte die Fraktion aus.
Die Fraktion Die Linke hatte gefordert, allgemein die Kürzungen der Zuschüsse für überregionale Fördermaßnahmen zurückzunehmen und den Ansatz von geplanten 264.000 Euro auf 2,5 Millionen Euro zu erhöhen. Im laufenden Jahr werden aus diesem Titel die Zuschüsse unter anderem für „Hate Aid“, das Anne Frank Zentrum und die Amadeu Antonio Stiftung finanziert. Vor allem diese drei Empfänger müssten weiter „auf einem hohen Niveau“ gefördert werden, verlangte die Fraktion.
Die AfD-Fraktion hatte hingegen die Kürzungen von weiteren Zuschüssen an Organisationen aus anderen Titeln gefordert. Unter anderem sprach sie sich dafür aus, auf die Anschubfinanzierung des „International Sustainability Standards Board“ in Höhe von 750.000 Euro zu verzichten. Wie im Vorjahr sprach sie sich zudem dafür aus, den Zuschuss an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Höhe von 706.000 Euro komplett zu streichen. Unter anderem führte die Fraktion zur Begründung an, das „der AfD bis heute das demokratische Mitwirkungsrecht im Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld verwehrt [wurde], was dazu führt, dass die Arbeit der Stiftung zusätzlich delegitimiert wird“.
Im Etat des Bundesministeriums der Justiz des Regierungsentwurfes (Einzelplan 07, 20/7800) sind für 2024 Ausgaben in Höhe von 1,03 Milliarden Euro vorgesehen (2023: 1,01 Milliarden Euro). Größter Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit 435,2 Millionen Euro. Als Planstellen und Stellen sind wie in diesem Jahr 6.312 ausgewiesen.
Weitere Änderungen an dem Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung möglich. Dann werden auch die Stellenpläne aufgerufen.
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss hat sich am Mittwoch für die Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und Luxemburg ausgesprochen. Zur Abstimmung standen Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Protokoll vom 6. Juli 2023 zur Änderung des Abkommens mit dem Großherzogtum Luxemburg (20/8666) sowie zum Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens mit der Republik Österreich.
Beide Gesetzentwürfe wurden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie mit Zustimmung der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion gebilligt. Die Fraktion Die Linke hat sich jeweils enthalten.
Hervorgehoben wurde vonseiten der Ampel-Fraktionen und der Unionsfraktion unter anderem, dass der Gesetzentwurf Verbesserungen für Grenzgänger bewirken werde in Zusammenhang mit Homeoffice-Tätigkeiten. Auch die Umsetzung von Empfehlungen der Industrieländerorganisation OECD und der G20-Staaten zu steuerlichen Mindeststandards wurde betont. Die Fraktion Die Linke bemängelte, dass die diesbezüglichen Änderungen nicht weit genug gingen.
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Über Zuwendungen des Auswärtigen Amtes an im Lobbyregister des Deutschen Bundestages erfasste Organisationen oder Einzelpersonen gibt die Bundesregierung in der Antwort (20/8689) auf eine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8231) Auskunft. Wie es darin heißt, sei bei einer der erfragten Organisationen, dem Global Public Policy Institute, im Rahmen der Projektförderung zum Thema Stabilisierungspolitik insgesamt fünf Workshops im Auftrag des Auswärtigen Amtes durchgeführt worden.
Wirtschaft/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/EMU) Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze (20/8659) soll laut Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Bundesstatistik über globale Wertschöpfungsketten geschaffen werden. Diese Statistik soll Daten von Unternehmen in Deutschland, die beispielsweise Vorprodukte aus dem Ausland einkaufen und in Deutschland zu einem Endprodukt verarbeiten, erheben und verarbeiten.
Mit Artikel 2 des Gesetzes soll eine rechtliche Präzisierung im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz vorgenommen werden, um den dortigen Wortlaut an die EU-Verordnung anzugleichen.
Mit dem Gesetz würden europäische statistikrechtliche Anforderungen in einer bundesgesetzlichen Regelung umgesetzt, erläutert die Bundesregierung im Entwurf. Bisher lägen keine Quellen für international vergleichbaren Daten zur Einbindung von Unternehmen in Deutschland in globale Wertschöpfungsketten vor. Grundlage für die Aufsetzung des Gesetzes ist die im Zuge der europäischen Vereinheitlichung der Unternehmensstatistiken erlassene Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken.
Die Erhebung der Daten soll als Stichprobenerhebung dreijährlich durchgeführt werden; der erste Berichtszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023.
Durch die Einführung einer dauerhaften Statistik wird beim Statistischen Bundesamt mit einem jährlichen Mehraufwand in Höhe von 348.494 Euro zu rechnen sein. Für die Wirtschaft erhöht sich nach Angaben der Bundesregierung der jährliche Erfüllungsaufwand der Bürokratiekosten aus Informationspflichten um rund 85.000 Euro.
Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung
Berlin: (hib/VOM) Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie enthält Anforderungen an alle Politikbereiche. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Halbzeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit dem Titel „Mit Mut gemeinsam Zukunft gestalten – weiter Fahrt aufnehmen“ (20/8719). Schwerpunkte der Arbeit im Rahmen der Strategie liegen dem Bericht zufolge derzeit auf sechs Transformationsbereichen, in denen besonderer Bedarf für weitere Fortschritte für eine nachhaltige Entwicklung und eine integrierte Herangehensweise bestehe.
Den ersten Transformationsbereich überschreibt die Regierung mit „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit“. Dazu kündigt sie unter anderem an, eine Strategie gegen Einsamkeit zu erarbeiten. Mit Hilfe der nationalen Aktionspläne „Kinder und Jugendbeteiligung“ und „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ sollen Kinder und Jugendliche an der gesellschaftlichen Transformation stärker beteiligt werden. Die Länder sollen bei der Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder, der ab 2026 jahrgangsweise eingeführt werden soll, unterstützt werden. Mit dem Lebenschancen-BAföG solle ein Förderinstrument geschaffen werden, das die selbstbestimmte Weiterbildung unterstützt. Zudem will die Regierung nach eigener Darstellung Beschäftigten im Rahmen einer Bildungszeit oder -teilzeit bei der arbeitsmarktbezogenen Weiterbildung finanziell helfen. Um die Transformation auch im Kulturbereich voranzutreiben, solle eine Anlaufstelle „Green Culture“ aufgebaut werden.
Im zweiten Transformationsbereich will die Regierung Energiewende und Klimaschutz voranbringen. Geplant sei, die Voraussetzungen für grüne Leitmärkte zu schaffen, um durch öffentliche Beschaffung und Mindeststandards für klimafreundliche Produkte die Nachfrage nach grünen Produkten zu fördern. Der „Wasserstoffhochlauf“ solle zum Ziel führen, mindestens zehn Gigawatt heimischer Elektrolyseleistung bis 2030 zur Herstellung von grünem Wasserstoff bei wettbewerbsfähigen Preisen zu erreichen. Ebenso werde eine Carbon Management Strategie erarbeitet, die den Rahmen für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid setzt.
„Kreislaufwirtschaft erreichen“ lautet der dritte Transformationsbereich. 2024 solle eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie mit verbindlichen Zielen und Maßnahmen bis 2045 verabschiedet werden. Ihr Ziel werde sein, den Primärrohstoff zu senken und weitgehend abgeschlossene Stoffkreisläufe zu ermöglichen. Die Marktbedingungen für Sekundärrohstoffe sollen laut Regierung verbessert werden, um ihren Anteil am Rohstoffeinsatz zu steigern.
„Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende stärken“ ist der vierte Transformationsbereich überschrieben. Mit Städtebauprogrammen will die Regierung öffentliche Räume schaffen, die Klimaanpassung und Hitzeschutz in den Blick nehmen. Dazu werde an einer Strategie Hitzeschutz gearbeitet. In Innenstädten werde eine „blau-grüne Infrastruktur“ und über die Stadtgrenzen hinaus eine nachhaltige Landschaftsentwicklung angestrebt. Mit innovativen Projekten sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, die Verknüpfung sozialer und ökologischer Transformation voranzubringen. Mit digitalen Lösungen will die Regierung die Mobilität „smart und vernetzt, effizient und klimafreundlich“ organisieren. Darüber hinaus kündigt sie an, die Transformation in den Antriebstechnologien zu gestalten, den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken, das Schienennetz zu sanieren und den Radverkehr zu fördern.
Im fünften Transformationsbereich geht es um den „Wandel zu nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystemen“. Dazu heißt es unter anderem, dass nachhaltige Perspektiven für Entwicklungs- und Schwellenländer gestärkt und resiliente Agrar- und Ernährungssysteme in diesen Ländern gefördert werden sollen. Die Regierung setze sich für ein regelbasiertes und freies Handelssystem ein, etwa dadurch, dass der Konsum von und der Handel mit nachhaltigen Agrarrohstoffen unterstützt wird. Gestärkt werden sollen die soziale Absicherung und die ökonomische Stellung von Frauen in der Landwirtschaft und die Position von Frauen in globalen Lieferketten.
Sechster Transformationsbereich ist dem Bericht zufolge der „Einsatz für eine schadstofffreie Umwelt“. Dabei solle die Tranformation zu sicheren und nachhaltigen Chemikalien, Materialien, Produktionsverfahren und Produkten ebenso gestärkt werden wie die Forschung und der Produktionsstandort Deutschland. International werde die Gründung eines Weltchemikalienrats unterstützt mit dem Ziel, ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte in Einklang zu bringen.
Verkehr/Unterrichtung
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat eine auf das 7. und das 8. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (19/12300) bezogene Stellungnahme vorgelegt (20/8760). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2023 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
Mit Blick auf die Wettbewerbsentwicklung in den Schienenverkehrsmärkten bekräftigt die Bundesregierung die Analyse der Monopolkommission, wonach sich die Verteilung der Marktanteile in den einzelnen Segmenten des Schienenverkehrsmarkts in Deutschland „grundsätzlich positiv, jedoch unterschiedlich“ entwickelt habe. Der Schienengüterverkehr (SGV) habe im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 einen Anstieg der Beförderungsmenge auf 420 Millionen Tonnen Fracht und der Verkehrsleistung um rund 14 Prozent auf 139 Milliarden Tonnenkilometer verzeichnet, heißt es in der Stellungnahme. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) hätten im zweiten Pandemiejahr 2021 ihren in 2020 verlorenen Anteil am Modal Split des Güterverkehrs wieder zurückgewinnen können. Der Eisenbahnanteil aus dem Vor-Pandemie-Jahr 2019 (19 Prozent) sei in 2020 zunächst auf 18,7 Prozent gefallen, dann aber mit 20,2 Prozent in 2021 sogar übertroffen worden. 2021 hätten insbesondere die nicht-bundeseigenen SGV-EVU vom Marktwachstum profitiert und ihren Marktanteil auf 58 Prozent gesteigert.
Im ausschließlich eigenwirtschaftlich zu betreibenden Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) entwickelte sich die Wettbewerbssituation aus Sicht der Bundesregierung „auf noch zu geringem Niveau“. Der Wettbewerb im SPFV sei weiterhin von der deutlichen Marktdominanz der DB AG mit einem Anteil von 96 Prozent im Jahr 2021 geprägt. Begrüßenswert sei indes die Entwicklung des Wettbewerbsgeschehens im Bereich der Nachtzugverkehre, die in Deutschland als eine Form des SPFV von den Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener wirtschaftlicher und organisatorischer Verantwortung erbracht würden.
Was die von der Monopolkommission kritisierte Eigenkapitalerhöhung bei der DB AG angeht, so habe diese laut Regierung vor dem Hintergrund von Corona-Schäden ausschließlich dazu gedient, den bei der Konzernholding durch Verlustübernahmen von Tochtergesellschaften entstandenen Jahresfehlbetrag zu kompensieren. Die Zuschüsse seien hälftig zur Kapazitätserweiterung und Modernisierung von Schienenwegen sowie Bahnhöfen eingesetzt worden und hätten damit zu einem zusätzlichen mengenmäßigen oder qualitativ höherwertigen Angebot von Trassen und Stationshalten geführt, wovon alle Marktteilnehmer profitieren würden.
Bezogen auf die Forderung der Monopolkommission, Infrastruktur und Betrieb zu trennen, bekennt sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur integrierten Konzernstruktur. Integrierte Eisenbahnkonzerne seien nach dem EU-Recht bei Beachtung der europarechtlichen Vorgaben ausdrücklich zugelassen, heißt es. Die Infrastruktureinheiten DB Netz AG und DB Station&Service AG sollen innerhalb des Gesamtkonzerns zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte (InfraGo) zusammengelegt werden, schreibt die Bundesregierung. Mit der Ausrichtung am Gemeinwohl solle die Umsetzung der klima- und verkehrs- sowie umweltpolitischen Ziele mehr Gewicht bekommen als bisher. Nicht mehr nur wirtschaftliche Ziele sollten im Vordergrund stehen, „sondern ein qualitativ hochwertiges und stabiles Netz, das sich an den Kundenbedürfnissen orientiert“.
Mit dem Deutschlandtakt vollziehe der Bund einen Paradigmenwechsel in der Infrastrukturentwicklung, heißt es weiter. Der Ansatz nach Schweizer Vorbild sei „erst der Fahrplan, dann die Infrastruktur“. Insofern bilde der vorliegende langfristig ausgerichtete Zielfahrplan „die Grundlage und das Instrument für die Ableitung von Aus- und Neubauvorhaben“. Hierbei sei der Zielfahrplan keine statische Größe, sondern werde im Rahmen des gesetzlich festgelegten Regelprozesses zur Überprüfung der Bedarfspläne alle fünf Jahre fortgeschrieben. Neue Rahmenbedingungen, wie etwa neue Verkehrsprognosen oder weiterentwickelte Angebotskonzepte der Länder, könnten so systematisch und transparent berücksichtigt werden, schreibt die Bundesregierung.
Finanzen/Anhörung
Berlin: (hib/BAL) Die Industrieländerorganisation OECD rechnet mit deutlich höheren Einnahmen für den Fiskus durch die Einführung der globalen Mindeststeuer in Deutschland als die Bundesregierung. Das erklärte OECD-Vertreter Achim Pross bei der Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (20/8668).
„Wir schätzen, dass 200 Milliarden Euro in die Kassen der Staatengemeinschaft zusätzlich fließen“, sagte Pross, der auf Vorschlag der SPD-Fraktion als Sachverständiger geladen war. Auch auf Deutschland entfalle davon ein merkenswerter Betrag. Skeptischer äußerte sich dazu Christoph Trautvetter vom Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit, der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen geladen war. „Digitale Großunternehmen und Steuervermeidung bleiben auch in Zukunft spannend“, sagte Trautvetter.
Uneinigkeit herrschte unter den geladenen Sachverständigen auch zu der Frage, ob mit der Einführung der Regeln zur globalen Mindeststeuer in Deutschland andere Regeln im Steuerrecht vereinfacht oder abgeschafft werden sollten mit Blick auf die Komplexität des Steuerrechts insgesamt.
Dafür machten sich insbesondere die Sachverständigen Nadia Altenburg von der Rechtsanwalts-, Steuer- und Wirtschaftsprüferkanzlei Flick Gocke Schaumburg, die auf Vorschlag der CDU/CSU/Fraktion geladen war, und Deborah Schanz, Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, die auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war, stark. Das Institut der Wirtschaftsprüfer, vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion, sprach von einer der „kompliziertesten Regelungen“ und mahnte Vereinfachungen an.
Insbesondere stelle sich die Frage, ob die bisherige Hinzurechnungsbesteuerung trotz der globalen Mindeststeuer beibehalten werden solle. Beide haben zum Ziel, die steuerliche Gewinnverlagerung in ausländische Steueroasen zu vermeiden. Ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), vorgeschlagen von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, verwies darauf, dass diese ein „ganz eigenes Instrument“ sei.
„Wir haben in Deutschland einen Mindeststeuersatz von 25 Prozent“, sagte der DGB-Vertreter. Darauf rekurriere das deutsche Außensteuerrecht. „Jetzt soll dieses Niveau für international tätige Konzerne bei den infrage stehenden Sachverhalten nochmal abgesenkt werden“, so der DGB-Vertreter. Eine Bäckerei werde dadurch deutlich höher besteuert als ein internationaler Konzern. „Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um an die 25 Prozent ranzukommen“, lautet die DGB-Argumentation. Die globale Mindeststeuer sieht ein Niveau von 15 Prozent vor.
Dass die neuen Regelungen im Gesetzentwurf insbesondere für Personengesellschaften zu einem hohen Aufwand bei der steuerlichen Erfassung führen würden, machte Dirk Nolte von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst&Young deutlich, als Sachverständiger vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vorgeschlagen von der FDP-Fraktion, forderte ebenfalls Vereinfachungen und hob in diesem Zusammenhang die sogenannte Safe-Harbours-Regelung hervor.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag
Berlin: (hib/JOH) Die CDU/CSU-Fraktion möchte das Steueraufkommen in Entwicklungsländern stärken und fordert die Bundesregierung daher in einem Antrag (20/8731) auf, die Beratung der Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Steuerbereich weiter auszubauen. Ziel müsse es sein, die Finanzverwaltungen zu stärken und die Steuereinnahmequellen zu diversifizieren, um gegen Krisen besser gewappnet zu sein. Auch die Digitalisierung der Steuerverwaltung in Entwicklungsländern sollte Deutschland durch Wissenstransfer unterstützen.
Der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttosozialprodukt (BSP) sei in vielen Entwicklungsländern sehr niedrig, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Würden die fortgeschrittenen Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchschnittlich mehr als 30 Prozent ihres Bruttosozialprodukts als Steuern erheben, erreichten Entwicklungsländer diesen Wert in der Regel bei weitem nicht, sondern lägen häufig im niedrigen zweistelligen Bereich. Doch nur mit entwickelten Steuer- und Zollsystemen könne es dauerhaft gelingen, wichtige staatliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, argumentiert die Fraktion.
Über den Antrag berät der Bundestag morgen in rund 30-minütiger Debatte, bevor dieser zur weiteren Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen wird.
Wirtschaft/Ausschuss
Berlin: (hib/EMU) In seiner Sitzung am Mittwochvormittag hat der Wirtschaftsausschuss die von der Bundesregierung geplanten klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien diskutiert.
In einem Bericht an den Ausschuss hatte die Bundesregierung zuvor ihren Plan bekräftigt, mit begrenzten und klar definierten Ausnahmen, insbesondere für Gas als Übergangstechnologie, aus der internationalen öffentlichen Finanzierung fossiler Energieträger bis Ende des Jahres 2022 außer in limitierten Ausnahmen auszusteigen.
Die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, ihre Außenwirtschafts-Förderinstrumente auf deren Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen zu überprüfen und „auf einen 1,5 Grad-Celsius-kompatiblen Dekarbonisierungspfad“ auszurichten, heißt es in dem Bericht. So ist laut Bundesregierung das Ziel der Klimastrategien, die Emissionen von durch Bundesgarantien gedeckte Geschäften im Ausland bis spätestens 2050 auf Netto-Null zu bringen (2045 für Deckungen in Industrieländern).
In der Ausschusssitzung sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), dass man mit den neuen Sektorleitlinien diejenigen Unternehmen stärken wolle, die mit ihrem Geschäft die Klimatransformation voranbrächten. Die geplante „grüne Kategorie“ betreffe künftig 17 Prozent des Volumens der Exportkreditgarantien. „Fast ein Fünftel der Unternehmen bekommt also bessere Konditionen“, kündigte Brantner an.
Drei Prozent würden demnächst unter die rote Kategorie fallen. „Das sind Kohle- und Öl-Förderprojekte, die wir künftig nicht mehr unterstützen werden“, sagte Brantner im Ausschuss. Die Unternehmen könnten ihre Geschäfte natürlich weiter betreiben, aber sie würden nicht mehr „staatlich mit Steuerzahlergeld gefördert“. Für die restlichen 80 Prozent, die in die sogenannte weiße Kategorie fallen, ändere sich nichts.
Das Inkrafttreten der neuen Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien war für Anfang Oktober angedacht, die Einführung verzögert sich aber, da nach Angaben der Bundesregierung an einigen Kriterien noch gearbeitet werde.
In der Debatte im Ausschuss wurde auf einen Antrag (20/8727) der CDU/CSU-Fraktion hingewiesen, der am Mittwochnachmittag erstmals im Plenum beraten werden soll und der die Aussetzung der neuen Sektorleitlinien fordert. Die AfD-Fraktion kündigte im Wirtschaftsausschuss an, dem Antrag zuzustimmen.
Die hib-Meldung zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-970962
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/BAL) Die Ampel-Koalition will ein parlamentarisches Gremium zur Kontrolle der Finanzaufsichtsbehörde Financial Intelligence Unit (FIU) einrichten. Einen entsprechenden Antrag zur Änderung (20(7)-0392) des Gesetzentwurfes zur Arbeitsweise der FIU (20/8294) hat der Finanzausschuss des Bundestags am Mittwoch angenommen. Das Gremium soll geheim tagen.
Auch die Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke stimmten dem Änderungsantrag zu. Einzig die AfD-Fraktion votierte dagegen. Aus ihrer Sicht sei nicht gesichert, dass alle Fraktionen in dem Gremium vertreten sein könnten, erklärte sie im Ausschuss.
Der Gesetzentwurf mit dem Ziel einer besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung insgesamt wurde mit weiteren Änderungen allein mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP befürwortet, die Fraktion Die Linke enthielt sich, Unions- und AfD-Fraktion stimmten dagegen. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am Donnerstagabend im Plenum des Bundestags angesetzt.
Kern des Gesetzentwurfs ist, dass die FIU künftig rechtssicher nach einem sogenannten risikobasierten Ansatz arbeiten darf unter dem Einsatz von technischen Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI). Der Finanzausschuss hatte dazu eine Anhörung durchgeführt, indem sich unter Sachverständigen der Polizei- und Steuergewerkschaft eine deutlich unterschiedliche Sicht zeigte.
Strittig ist dabei unter anderem, inwieweit die FIU auf den Datenpool der Polizeibehörden der Länder und anderer Aufsichtsbehörden zugreifen kann. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen verlas im Namen der Ampel-Fraktionen eine Protokollnotiz, mit der die Bundesregierung aufgefordert wurde, über das Bundeskriminalamt (BKA) auf die Länder einzuwirken, einen Datenabgleich über den polizeilichen Informationsverbund zu ermöglichen. Die Fraktionen von AfD und Die Linke erklärten, dass dies nicht ausreiche.
Die Unionsfraktion hatte einen Entschließungsantrag in den Ausschuss eingebracht, in dem sie die Bundesregierung unter anderem auffordert, „ihrer Rechtsaufsicht über die FIU unverzüglich und vollumfänglich nachzukommen“. Außerdem verlangen die Abgeordneten, „keine Rechtsgrundlage für den Einsatz des von der Bundesregierung vorgeschlagenen risikobasierten Ansatzes bei der FIU zu schaffen, der der FIU völlige Freiheiten zur Verwendung intransparenter und nachweislich dysfunktionaler Risikobewertungssysteme gewährt und sie der rechtsstaatlichen Kontrolle entzieht“.
Dem Antrag stimmte neben der CDU/CSU-Fraktion die AfD-Fraktion zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Die Regierungsfraktionen lehnten ihn mit ihrer Mehrheit ab.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-967916
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) In welcher Höhe Deutschland Mittel für die staatliche finanzierte Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA) im Jahr 2022 aufgewendet hat, wird voraussichtlich Ende dieses Jahres feststehen und durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht. Das geht aus der Antwort (20/8591) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8172) der AfD-Fraktion hervor. Das Verfahren der ODA-Meldung könne erst nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres begonnen werden. Die deutsche ODA-Meldung für das Haushaltsjahr 2022 sei noch in Vorbereitung und werde anschließend an die OECD übermittelt.
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich eine europäische Regelung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence, CSDD). Die Beratungen innerhalb der Regierung über eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Kommission seien aber derzeit noch nicht abgeschlossen, heißt es in einer Antwort (20/8510) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8111) der CDU/CSU-Fraktion. „Ziel der Bundesregierung ist es, gemäß Koalitionsvertrag und basierend auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), die Menschenrechte und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette wirksam zu schützen und dabei auch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht zu überfordern“, schreibt die Regierung.
Sie betont weiter, dass das Konzept des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG), das deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette verpflichtet, nicht mit jenem der CSDD vergleichbar sei. So stelle ersteres allein auf die Mitarbeiterzahl ab, während die europäische Vorlage auf eine Kombination von Mitarbeiterzahl und Umsatz abziele. Die Sorge der Unionsfraktion, dass künftig pauschal auch alle Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern stärker verpflichtet werden sollen, sei also unbegründet. Denn zwar sei auf europäischer Ebene von Unternehmen ab 250 Mitarbeitern die Rede, dies aber nur, wenn diese einen Mindestumsatz von 40 Millionen Euro vorweisen und die Hälfte davon in Risikosektoren erwirtschaftet wird, erläutert die Regierung.
Finanzen/Unterrichtung
Berlin: (hib/BAL) Der Bundesrat beurteilt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung grundsätzlich positiv, verlangt aber in seiner Stellungnahme eine Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. Das geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrats (20/8652) zu ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (20/8294) hervor. Die Unterrichtung enthält auch die Antwort der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats.
Aus Sicht der Länderkammer ist das Gesetz zustimmungspflichtig, da Länderkompetenzen bei der Finanzaufsicht über den Nichtfinanzsektor berührt würden. Verwiesen wird auf Paragraf 43 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes (GwG). Die Bundesregierung weist diese Sicht zurück und verneint die Zustimmungsbedürftigkeit ihres Gesetzentwurfs. Sie begründet dies unter anderem mit Abweichungsmöglichkeiten der Länder.
Inhaltliche Uneinigkeit herrscht in der Frage der Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (FIU). Zwar gesteht der Bundesrat zu, dass der im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene sogenannte risikobasierte Ansatz „ein geeigneter Weg zur Bewältigung des steigenden Meldeaufkommens bei der FIU sein“ könne. Allerdings müssten die gesetzlichen Vorgaben an bestehende Vorgaben der Abgabenordnung angepasst werden, fordern die Länder.
Dies gelte vor allem im Hinblick auf die Gewährleistung, dass durch Zufallsauswahl eine hinreichende Anzahl von Fällen zur umfassenden Prüfung durch Amtsträger ausgewählt wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung eröffne hierfür „zu großen Spielraum“.
Die Bundesregierung lehnt das ab. Regelungen der Abgabenordnung könnten nicht eins zu eins auf die FIU übertragen werden. Das Risikomanagementsystem der Finanzbehörden habe den Auftrag, die prüfungsbedürftigen Steuererklärungen herauszufiltern und den Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Steuerfestsetzung umzusetzen. Hingegen ziele der geplante risikobasierte Ansatz der FIU „auf die risikogerechte Identifikation relevanter Meldungen und Informationen innerhalb des Analyseprozesses der Zentralstelle“.
Auf der Tagesordnung des Bundestags steht die Gesetzgebung zur FIU in zweiter und dritter Lesung am Donnerstag, 12. Oktober.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Steuerliche Anpassungen zum mobilen Arbeiten für Grenzgänger sind Teil des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Republik Österreich (20/8665). Änderungen in dem DBA beziehen sich aber vor allem darauf, internationale Standards umzusetzen, die den Missbrauch von Abkommen vermeiden sollen.
Der Bundesrat hat laut Entwurf keine Änderungen an dem Gesetzentwurf verlangt.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Luxemburg vorgelegt (20/8666). Mit dem Vertragsgesetz soll das Protokoll vom 6. Juli 2023 ratifiziert werden, mit dem beide Staaten Empfehlungen der Industrieländerorganisation OECD und der G20-Staaten zu steuerlichen Mindeststandards umsetzen wollen. Dabei geht es insbesondere darum, den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen zu vermeiden.
Der Bundesrat hat laut Entwurf keine Einwände erhoben.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zur globalen Mindestbesteuerung vorgelegt (20/8668). Ziel sei es, zentrale Elemente internationaler Vereinbarungen umzusetzen, die „schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen“, erklärt die Bundesregierung.
Der Deutsche Bundestag behandelt den Gesetzentwurf laut Tagesordnung erstmals am Mittwoch, 11. Oktober, um 18 Uhr.
Begrüßt wird der Gesetzentwurf vom Bundesrat. „Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen kommt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Verpflichtung nach“, schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme, die die Bundesregierung dem Bundestag mit dem Gesetzentwurf zugeleitet hat.
Allerdings sprechen sich die Länder dafür aus, weitere Vereinfachungsmaßnahmen zu prüfen. Beispielsweise sollten die Regelungen zur sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung auf internationaler Ebene auf den Prüfstand. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Erwiderung, dass sie Vereinfachungsmaßnahmen „nachdrücklich“ unterstütze.
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (20/8549) auf eine Kleine Anfrage (20/8310) der Fraktion Die Linke „die in den Fragen enthaltenen Behauptungen“ zurück. In der Anfrage hatten sich die Abgeordneten über Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit Vertretern der Warburg Bank erkundigt.
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung will Unternehmen um jährlich sieben Milliarden Euro steuerlich entlasten. Das geht aus dem ihrem Entwurf für das Wachstumschancengesetz (20/8628) hervor. Voll wirksam soll die Entlastung demnach 2025 werden, für 2024 rechnet die Regierung noch mit einer etwas geringeren Jahreswirkung.
Das Paket setzt sich aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen zusammen, mit denen die Bundesregierung „die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen“ will, „damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können“, wie in dem Entwurf zu lesen ist. Es sei wichtig, die Transformation der deutschen Wirtschaft zu begleiten „sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken“.
Quelle: https://www.bundestag.de/hib
International Institute for Sustainable Development (IISD)
Stiftung Wissenschaft und Politik