Allgemein, | 5.03.2024

Neues aus dem Bundestag | 5. März 2024

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Hauptgutachten des Beirates Globale Umweltveränderung

Beirat sieht Reformbedarf beim Stabilitätsrat

Entwicklungsprojekte mit Marokko seit 2013

Zuwendungen des Auswärtigen Amtes an private Stiftungen

Wachstumschancengesetz erneut im Bundestag

Globale Verschmutzungskrise „existenzielles Thema“

Schulze: Können uns keine Schneckenhausmentalität leisten

Sachverständige bewerten gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Förderung bezahlbaren klimafreundlichen Bauens vorgestellt

Anhörung zu digitalem Euro

Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen

Zuwendungen an in Deutschland tätige US-Stiftungen

Chinesische Handelsbeschränkungen für Agrarprodukte

Wissenschaftliche Entwicklungsprojekte mit Mali

3,7 Millionen Euro für Vermeidung von Plastikmüll

Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarkts

Ernährungssicherheit in Afghanistan

Industriestrategie und gezielte Förderung komplementär

EU-Plastikabgabe weiter „in Abstimmung“


Hauptgutachten des Beirates Globale Umweltveränderung

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/NKI) Das Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirates Globale Umweltveränderungen (WBGU) liegt nun als Unterrichtung (20/10351) der Bundesregierung vor. Das Papier mit dem Namen „Gesund leben auf einer gesunden Erde“ unterbreitet Vorschläge, wie die Lebensbereiche Ernährung, Bewegung, Wohnen und Gesundheit verändert und angepasst werden könnten, um dem Klimawandel, dem Biodiversitätsverlust und der Umweltverschmutzung entgegenzuwirken. „Es geht um gesunde Lebensstile, die gleichzeitig die Natur schützen. Es geht darum, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und darum, die Gesundheitssysteme auf die vor uns liegenden Herausforderungen vorzubereiten und ihre transformativen Potenziale zu nutzen“, heißt es in dem Bericht, der unter Mitarbeit von zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erstellt wurde.

Alle zwei Jahre legt der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) ein Hauptgutachten vor. Der WBGU wurde 1992 im Vorfeld der Rio-Konferenz von der Bundesregierung als unabhängiges wissenschaftliches Beratergremium eingerichtet und wird gemeinsam vom Bundesforschungsministerium und vom Bundesumweltministerium finanziert.

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Beirat sieht Reformbedarf beim Stabilitätsrat

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der Stabilitätsrat hat eine außerordentliche Stellungnahme des unabhängigen Beirats zur Einhaltung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit als Unterrichtung (20/10352) vorgelegt. Darin nimmt der Beirat unter anderem Stellung zum Verzicht des Stabilitätsrates, die „Einhaltung der Obergrenze für das gesamtstaatliche Defizit in seiner Dezember-Sitzung“ zu überprüfen. Hintergrund war das noch nicht abgeschlossene Verfahren für den Bundeshaushalt 2024.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Beirat, die Arbeitsweise des Stabilitätsrates zu überprüfen. „Zur Erfüllung des bestehenden gesetzlichen Auftrags sollte der Stabilitätsrat aus Sicht des unabhängigen Beirats zukünftig sicherstellen, dass die Überwachung des gesamtstaatlichen Defizits im geforderten Turnus gewährleistet ist“, heißt es in dem Schreiben unter anderem.

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Entwicklungsprojekte mit Marokko seit 2013

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/NKI) Für den Zeitraum von 2013 bis heute gibt es 170 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Königreich Marokko. Das geht aus der Antwort (20/10355) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10141) der AfD-Fraktion hervor.

Detaillierte Daten zu multilateralen öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) für das Jahr 2023 werden voraussichtlich Ende des Jahres 2024 veröffentlicht, heißt es in der Antwort. Die Projektdaten zu den beteiligten Bundesministerien ließen Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommenen Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu.

Einzelheiten bezüglich von Marktchancen würden über die Außenwirtschaftsagentur des Bundes „Germany Trade & Invest“ (GTAI) regelmäßig veröffentlicht und seien auf deren Website abrufbar. Zudem ließen sich die deutschen Handelsbeziehungen mit dem Königreich Marokko der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes der letzten zehn Jahre entnehmen.

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Zuwendungen des Auswärtigen Amtes an private Stiftungen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Über projektbezogene Zuwendungen des Auswärtigen Amtes an private Stiftungen unterrichtet die Bundesregierung in der Antwort (20/10336) auf eine Kleine Anfrage (20/10210) der AfD-Fraktion. Demnach haben die Körber Stiftung, Schüler helfen Leben, die Stiftung Wings of Hope, taz Panter, filia.die frauenstiftung, Samuel Mahaero Heritage Okahandja Foundation, Arts Foundation of Kavango und Stichting European Foundation seit 2021 solche Zuwendungen erhalten. Wie die Bundesregierung außerdem schreibt, fördert das Auswärtige Amt keine privaten Stiftungen direkt, etwa durch institutionelle Förderung.

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Wachstumschancengesetz erneut im Bundestag

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Der Bundestag soll das Wachstumschancengesetz (20/9341) ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschließen. Das sieht die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vor, die dessen Berichterstatter, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr, dem Parlament am Mittwoch zugeleitet haben (20/10410).

Auch bei der Besteuerung von Renten und weiteren Regelungen im Einkommensteuerrecht sieht die Empfehlung des Vermittlungsausschusses Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestags vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht.

Der Bundestag wird am morgigen Freitag über die neue Fassung abstimmen. Im Bundesrat könnte die Beschlussempfehlung bei Annahme des Bundestags in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehen, die für den 22. März angesetzt ist.

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Globale Verschmutzungskrise „existenzielles Thema“

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Auswirkungen von Schadstoffen und Abfällen auf Mensch und Umwelt sind laut Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), ein existenzielles Thema. „Wir müssen uns diesem Thema dringend widmen, weil damit auch die Lebengrundlagen angesprochen sind“, sagte Tidow am Mittwochabend vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung, den er über die Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung am 27. November 2023 zum Thema „Schadstofffreie Umwelt“ informierte. Es gehe um die Basis für Gesundheit und Wohlstand sowie um nachhaltiges Wirtschaften „für uns und die nachfolgenden Generationen“, sagte der BMUV-Vertreter.

Im Staatssekretärsausschuss sehe man es als großen Fortschritt an, dass inzwischen nicht nur die Klimakrise und die Biodiversitätskrise thematisiert werden, „sondern auch die globale Verschmutzungskrise als dritte große Herausforderung in den öffentlichen Diskurs rückt“. Insofern sei es richtig und wichtig, dass in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie dem Aspekt der Schadstoffeinträge ein eigenes Kapitel zugeordnet worden sei, befand der Umwelt-Staatssekretär. Die Nachhaltigkeitsziele ließen sich schließlich ohne Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Minderung der schädlichen Stoffe für Mensch und Umwelt nicht erreichen.

Viele der Stoffe seien ubiquitär, „sie schaden und nutzen zugleich“. Daher seien ihre Auswirkungen ausgesprochen vielfältig. „Wir können das nicht nur national betrachten, sondern brauchen eine globale Betrachtungsperspektive“, forderte Tidow.

Anders als durch den bisherigen an den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDG) orientierten Ansatz der Nachhaltigkeitsstrategie solle nun in der Weiterentwicklung des Kapitels zur verschmutzungsfreien Umwelt ein breiteres Feld an Handlungsempfehlungen adressiert werden, sagte er. Man könne das Thema nicht nur aus dem Umwelt-, dem Stoff-, dem Abfall- oder dem Produktrecht erfassen. Vielmehr brauche es ein integriertes Denken und müssten die unterschiedlichsten Resorts innerhalb der Bundesregierung in den Blick genommen werden. „Wir versuchen also, einen integrierten und strategischen Blick auf das Problem zu werfen und dabei die Wechselwirkungen und die Synergien zu adressieren“, machte der Staatssekretär deutlich. Zugleich mahnte er eine „sehr konkrete Lösung der sich darauf ergebenden Zielkonflikte“ an.

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Schulze: Können uns keine Schneckenhausmentalität leisten

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) „Wir sind viel zu langsam bei der Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele.“ Diese Feststellung traf die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze (SPD), am Mittwochabend während einer Sitzung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung. Nach jetzigem Stand werde kein Land auf der Welt die Ziele bis 2030 erreichen, sagte die Ministerin.

Zurückgeworfen worden sei die Entwicklung durch die Covid-19 Pandemie, durch die Klimakrise und durch Kriege. Dadurch seien erreichte Erfolge, ganz besonders in den ärmsten Ländern der Welt, zunichte gemacht worden. Weitere Probleme seien wachsende Ungleichheiten, fehlende Finanzierungen und viel zu langsam voranschreitende Strukturreformen, sagte Schulze.

Der Politik zu denken geben sollte aus Sicht der Ministerin auch ein Studienbefund, wonach die deutsche Bevölkerung die Zuversicht eingebüßt habe, „dass wir noch an den Zielen arbeiten“. Aber auch im Bundestag, so konstatierte sie, gebe es in Teilen eine skeptische Grundhaltung „zu der Sinnhaftigkeit von Entwicklungszusammenarbeit“. Solche Diskussionen halte sie für „sehr gefährlich und für sehr kurzsichtig“. Die Herausforderungen, die es in der Welt gebe, machten nicht an nationalen Grenzen halt, sagte Schulze.

Bei der Entwicklungszusammenarbeit würden Partnerschaften aufgebaut und werde gemeinsam an Krisen gearbeitet. „Das ist gut investiertes Geld“, betonte sie. Ein Blick in die Wissenschaft zeige: Mit jedem heute investierten Euro, mit dem weltweit Gesellschaften krisenfester gemacht würden, spare man später mindestens vier Euro an humanitärer Nothilfe.

„Unser Wohlstand in Deutschland beruht auf Weltoffenheit und darauf, dass wir eine Exportnation sind“, sagte die Ministerin. Wolle man den Wohlstand erhalten, könne man sich keine Schneckenhausmentalität leisten.

Schulze benannte auch die Wege, die es aus ihrer Sicht möglich machen, doch noch die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen. Ganz zentral sei der Abbau von Ungleichheiten, „in den Gesellschaften und auch zwischen den Gesellschaften“. Es gehe dabei nicht nur um Einkommensungleichheiten, machte die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung deutlich. Es gehe auch um die Veränderung von Strukturen und Ursachen der Ungleichheiten. Ein wichtiger Punkt dazu sei die „feministische Entwicklungspolitik“. Schließlich sei Gleichstellung ein Menschenrecht, „was bisher noch in keinem Land der Welt erreicht ist“.

Die gleichberechtigte soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen sei enorm wichtig. Aus wissenschaftlichen Studien sei bekannt, dass es deutlich weniger Hunger und deutlich weniger Armut, aber dafür mehr Stabilität in der Welt gäbe, „wenn die ganze Gesellschaft beteiligt ist, also auch Frauen gleichberechtigt Verantwortung übernehmen“. Daher verfolge sie das Ziel, dass 93 Prozent der Entwicklungszusammenarbeits-Projekte „auch auf das Thema Gleichstellung einzahlen“.

Als zweiten großen Hebel bezeichnete die Ministerin die internationale Finanzarchitektur. „Wir brauchen auch den privaten Sektor, der in nachhaltige Lösungen investiert“, betonte Schulze. Daher sei eine ehrgeizige Reform der Weltbank geplant. Erste Veränderungen dazu seien schon auf den Weg gebracht worden.

Enorme Auswirkungen auf den globalen Süden habe auch „unser Konsumverhalten“. Deutschland liege hier im Ranking unter dem G7-Durchschnitt. Deswegen müsse noch mehr getan werden, um die negativen Auswirkungen des Konsums in positive zu wandeln. „Dass das geht, zeigt zum Beispiel unsere Einsatz für die Wasserstoffproduktion“, sagte die Ministerin.

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Sachverständige bewerten gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EMU) Im Jahresgutachten 2023/24 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das dem Bundestag als Unterrichtung (20/9300) vorliegt, berichten die Fachleute, dass die Corona-Pandemie und die Energiekrise insbesondere in Deutschland „deutliche Spuren“ hinterlassen hat. Die deutsche Wirtschaftsleistung liege derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie vor knapp vier Jahren. „Deutschland verzeichnet damit seit Beginn der Corona-Pandemie das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raums.“

Zwar hätten sich Unternehmen und private Haushalte anpassungsfähig gezeigt und ein noch tieferer Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums habe durch wirtschaftspolitische Maßnahmen abgefedert werden können. Eine im Jahresgutachten präsentierte Mittel- und Langfristprojektion des deutschen Produktionspotenzials weise jedoch, unabhängig von der aktuellen konjunkturellen Schwäche, auf deutliche Wachstumshemmnisse für die kommenden Jahrzehnte hin, heißt es in dem Gutachten.

„Diese Hemmnisse zeichnen sich bereits seit vielen Jahren ab und wurden bisher nicht ausreichend adressiert“, fassen die Sachverständigen zusammen. Dazu gehöre unter anderem die demografische Alterung, aufgrund der das inländische Arbeitsvolumen zurückgehe. Zudem sei das Produktivitätswachstum und das Wachstum des Kapitalstocks und dessen Modernitätsgrad seit Jahrzehnten rückläufig.

Die Fachleute schlagen vor, verbesserte Erwerbsanreize zu schaffen und die Zuwanderungspolitik zu reformieren, um das Wachstumspotenzial zu stärken. Gleichzeitig sollten die Innovations- und Investitionstätigkeit gesteigert werden, um die Wirtschaft zu modernisieren und das Produktivitätswachstum zu steigern.

Der Bericht des Sachverständigenrates wird am Donnerstag zusammen mit einer Regierungserklärung des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) zum Jahreswirtschaftsbericht 2024 im Plenum debattiert.

Die hib-Meldung zum Jahreswirtschaftsbericht 2024: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-990892

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Förderung bezahlbaren klimafreundlichen Bauens vorgestellt

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/VOM) Mit dem Bundeshaushalt 2024 stehen eine Milliarde Euro Programmmittel für ein neues Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten“ bereit. Dieses Programm soll neben den seit dem letzten Jahr bestehenden Programmen zur Neubauförderung (Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentumsförderung für Familien) und der sozialen Wohnraumförderung als dritte Säule zur Förderung des Wohnungsbaus im niedrigen und mittleren Preissegment eine weitere Zinsverbilligungsförderung etablieren, wie die Bundesregierung am Mittwoch im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mitteilte.

Gefördert werden sollen Neubauten, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandard (EH 55) hinaus eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung des Standards EH 40 entsprechen. Das Programm solle am Markt angenommen werden, hob die Regierung hervor. Ob die Haushaltsmittel reichen, werde sich zeigen. An der Förderkonzeption werde gearbeitet, sie sei nicht trivial, hieß es. Durch zusätzliche Kriterien solle dabei auch die Realisierung neuer innovativer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt werden. Besonders in Ballungsgebieten solle mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

Die Unionsfraktion sprach von einem Förderchaos, das Vertrauen zerstört habe. Eine Mietpreisbegrenzung als Förderkriterium stünde dem Ziel der Kurzfristigkeit entgegen. Die Fraktion wollte wissen, wann Anträge gestellt werden können. Die SPD-Fraktion betonte hingegen die Notwendigkeit von Nachsteuerungen zur politischen Problemlösung. Es gehe um Anpassungen an den aktuellen Bedarf. Die Gießkannenförderung habe nicht zu mehr Wohnraum geführt. Die Klimaziele sollten erreicht und zugleich neuer, bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Die AfD-Fraktion fragte nach den Anforderungen, um in das Programm aufgenommen werden zu können, sowie nach der maximalen Förderung.

Bündnis 90/Die Grünen unterstrichen, dass damit deutlich zielgerichteter im Niedrigpreissegment gefördert werden könne. Es fehlten gerade kleine Wohnungen. Die FDP-Fraktion hielt der Union entgegen, dass die Förderprogramme ohne deren Stimmen zustande gekommen seien. Die Programme würden den unterschiedlichen Arten von Wohnungsbau gerecht. Auch müsse mehr auf Emissionseffizienz gesetzt werden. Die Gruppe Die Linke hielt es für richtig, dass es um Bezahlbarkeit geht und dass eine Mietpreisbegrenzung zur Förderbedingung gemacht wird.

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Anhörung zu digitalem Euro

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/BAL) Gegen einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestags bei der Einführung eines digitalen Euro hat sich der Sachverständige Ulrich Hufeld in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montagnachmittag positioniert. Einen entsprechenden Antrag hatte die CDU/CSU-Fraktion eingebracht (20/9133), der zusammen mit einem AfD-Antrag (20/9144) Anlass der Anhörung war. Die AfD-Fraktion wendet sich generell gegen die Einführung eines digitalen Euro.

„Belasten Sie nicht das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union mit einem Zustimmungsvorbehalt“, appellierte Hufeld, Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Helmut Schmidt Universität der Bundeswehr Hamburg, an die Unionsfraktion. Es liege nicht im Interesse Deutschlands, bei Zuständigkeiten, die auf EU-Ebene liegen, die Zustimmung nationaler Parlamente zur Bedingung zu machen.

Vielmehr solle die Bundespolitik die Möglichkeiten des Rechts auf Stellungnahme der nationalen Parlamente nutzen. Die Zustimmung des Bundestags im Bereich des EU-Rechts sei nur notwendig, wenn beispielsweise neue Mitgliedsländer in die Union aufgenommen oder die Europäischen Verträge geändert werden sollen, sagte Hufeld, der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen war.

Als einen Vorteil des digitalen Euro nannte Bundesbank-Vorstandsmitglied Burkhard Balz die Möglichkeit, dass der Staat somit die Möglichkeit erhalte, Geld direkt an Bürger auszuzahlen. Balz war außerhalb der Fraktionskontingente als Sachverständiger geladen. Als Beispiele für Direktzahlungen nannte er das Kindergeld oder andere staatliche Leistungen.

Zugleich verwies Balz darauf, dass es keine Bestrebungen gebe, das Bargeld zu schwächen. Derzeit werde im Gegenteil die dritte Generation der Euro-Noten vorbereitet: „Das sind sehr umfangreiche und aufwendige Verfahren. So etwas würde man nicht machen, wenn man nicht das Vertrauen in das Bargeld hätte.“ Die Bundesbank werde in den nächsten Monaten eine neue Bargeld-Strategie für Deutschland beschließen. „Das zeigt, wie sehr wir zum Bargeld stehen“, sagte Balz.

Volker Wieland, Professor für Monetäre Ökonomie an der Goethe-Universität Frankfurt und als Sachverständiger auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen, erklärte, es gebe letztlich bereits einen digitalen Euro, also „eine staatlich bereitgestellte Währung“. In seiner schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu: „Dieses digitale Zentralbankgeld steht allerdings nur den Banken zur Verfügung, die ein entsprechendes Konto bei der Notenbank besitzen. Der Bevölkerung der Währungsunion steht staatlicherseits nur Bargeld zur Verfügung. Sie hat jedoch Zugang zu privatem Digitalgeld wie etwa Giroeinlagen bei den Banken. Hierbei wird von Buchgeld gesprochen.“

Auf diesen Aspekt ging auch Rainer Böhme ein, Professor für Datensicherheit und -schutz an der Universität Innsbruck und geladen auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Er erklärte, dass derzeit Bargeld die einzige Möglichkeit sei, mit der Menschen eine direkte Forderung gegen die Zentralbank in Händen halten könnten. „Alle anderen Formen sind Versprechen der Privatwirtschaft“, erklärte der Ingenieur.

Mit dem digitalen Euro würden die Menschen ermächtigt, sagte Böhme. Damit unterscheide sich der Ansatz von jenem in China, wo die Digitalwährung als Überwachungsinstrument ausgelegt sei. „Der digitale Euro unterscheidet sich hiervon, indem er sehr ambitionierte Ziele zum Datenschutz haben sollte“, sagte Böhme.

Zum Thema Datenschutz äußerte sich auch die auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladene Digital Euro Association. „Privatsphäre ist eine große Herausforderung. Das Schöne ist, dass es einige Technologien gibt, die das ermöglichen“, erklärte deren Vertreter. Zu unterscheiden sei hier zwischen Hardware- und Softwarelösungen. Mit Blick auf Softwarelösungen appellierte die Vereinigung dafür, Teile der Codes offenzulegen, auf die ein digitaler Euro basiert.

Aus Sicht von Philipp Bagus, Professor an der Universidad Rey Juan Carlos in Madrid und auf Vorschlag der AfD-Fraktion geladen, ist ein digitaler Euro überflüssig, „weil die Bürger ja schon digital zahlen können mit Überweisungen und Kreditkarten“. Er wähnt einen digitalen Vorwand, das Bargeld abzuschaffen. „Auf Versprechungen von Politikern und Bürokraten kann man nicht vertrauen“, sagte er. Die Frage sei, ob der Staat überhaupt die Macht über das Geld haben solle. „Ist es nicht besser, ein privates Geld zu haben, ein freies Geld“, fragte der Volkswirt.

Zur Seite mit der Aufzeichnung der Anhörung sowie den schriftlichen Stellungnahmen der (weiteren) Sachverständigen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/988892-988892

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Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen

Klimaschutz und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIS) In ihrem Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen 2023 (20/10320) zieht die Bundesregierung ein positives Fazit. Die Unterstützung des Strukturwandels durch den Bund in den Braun- und Steinkohleregionen sei gut angelaufen. Dabei geht es zum einen um Finanzhilfen des Bundes für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden und Gemeindeverbände in den Braunkohlerevieren. Zum anderen um Maßnahmen in eigener Zuständigkeit des Bundes zur Unterstützung der Braunkohleregionen.

Bis zum 31. August 2023 sind dem Bericht zufolge insgesamt 111 Maßnahmen durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) mit einem Gesamtvolumen von 19,8 Milliarden Euro beschlossen worden. Zudem seien im Rahmen der Finanzhilfen 335 Projekte mit einem Volumen von 6,786 Milliarden Euro vorgelegt und bestätigt worden. An bestehenden und neuen Standorten von Behörden und Einrichtungen des Bundes in den Kohleregionen wurden demnach auch 3.575 neue Stellen besetzt.

Für das Jahr 2023 seien insgesamt Ausgaben in Höhe von 2,52 Milliarden Euro veranschlagt, das BLKG habe bereits eine Reihe von weiteren Maßnahmen beschlossen, die zeitnah starten sollen. „Der Grundstein für eine erfolgreiche Fortführung ist daher gelegt. Ein enges Monitoring ist notwendig und wird von Bund und Ländern sichergestellt“, heißt es in der Unterrichtung der Bundesregierung.

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Zuwendungen an in Deutschland tätige US-Stiftungen

Auswärtiges/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Über Zuwendungen des Auswärtigen Amtes an in Deutschland tätige US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen gibt die Bundesregierung in der Antwort (20/10173) auf eine Kleine Anfrage (20/9906) der AfD-Fraktion Auskunft. Wie es darin unter anderem heißt, hat es seit 2022 Zuwendungen für die Organisationen Atlantic Council, Carnegie Endowment for International Peace, Aspen Institute, Germanic American Institute, German American Heritage Foundation of the USA, The Henry L. Stimson Center, Center for Strategic and International Studies und American Institute for Contemporary German Studies (AICGS) gegeben.

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Chinesische Handelsbeschränkungen für Agrarprodukte

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Für bestimmte Agrarprodukte aus Deutschland bestehen der Bundesregierung zufolge derzeit „verschiedene tiergesundheitsrechtliche Sperren durch die Volksrepublik China“. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/10261) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9994) hervorgeht, beziehen sich die Sperren auf Rindfleisch und Rindfleischprodukte seit dem Auftreten von Boviner spongiformer Enzephalopathie (BSE) in Deutschland, auf Lamm- und Ziegenfleisch seit dem Auftreten von Scrapie, auf Schweinefleisch und auf sämtliche Produkte vom Schwein seit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest, und auf Geflügelfleisch sowie Geflügelprodukte seit dem Auftreten der Hochpathogenen Aviären Influenza in Deutschland.

Darüber hinaus bestehen laut Vorlage chinesische Handelsbeschränkungen für die Einfuhr von Äpfeln und Konsumgetreide (Gerste und Weizen), da die China für diese Warenarten noch keine phytosanitären Einfuhranforderungen festgelegt habe. Allerdings seien „zur Durchführung einer Schädlingsrisikoanalyse und Erstellung der phytosanitären Einfuhranforderungen seit dem Jahr 2015 (Äpfel) beziehungsweise seit dem Jahr 2017 (Konsumgetreide) umfangreiche Informationen an die Volksrepublik China übermittelt worden“, heißt es in der Antwort.

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Wissenschaftliche Entwicklungsprojekte mit Mali

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/NKI) In den vergangenen zehn Jahren hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung laut Bundesregierung den Austausch auf wissenschaftlicher und technologischer Ebene zwischen Deutschland und der Republik Mali im Rahmen von multilateralen Forschungsprojekten mit Beteiligung malischer Partnerinstitutionen in Höhe von rund 12,9 Millionen Euro unterstützt. Der Großteil der Mittel sei für Projekte in den Bereichen Energieforschung und Energietechnologien, Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit, Gesundheitsforschung und Gesundheitswirtschaft sowie Bioökonomie geflossen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10259) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10142).

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3,7 Millionen Euro für Vermeidung von Plastikmüll

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Für ein Pilotprojekt der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zur Vermeidung von Plastikmüll in Mittelamerika und der Karibik ist seit dem Projektstart im Juli 2020 bis zum Dezember 2023 in fünf Ländern ein Budget von rund 3,7 Millionen Euro ausgegeben worden. Davon entfallen etwa 1,4 Millionen Euro auf Personal, etwa1,9 Millionen Euro auf weitere Durchführungskosten sowie rund 419 000 Euro auf Verwaltungskosten. Das geht aus der Antwort (20/10214) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10051) der AfD-Fraktion hervor.

„Entgegen des Titels dieser Kleinen Anfrage wird das genannte Projekt nicht im Mittelmeerraum sondern in Mittelamerika (und der Karibik) umgesetzt“, schreibt die Bundesregierung.

Bei den Akteuren, die mit den Projekten betraut sind, handele es sich um private Akteure wie Recyclingunternehmen, Stiftungen privater Großunternehmen, regionale Nachhaltigkeitsnetzwerke, Industrieverbände oder private Initiativen und Plattformen, in denen sich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Verbände organisierten.

Zur Bewertung der Projekte würden dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) jährliche interne Fortschrittsberichte in deutscher Sprache vorgelegt. Das Projekt sei auf der Webseite der GIZ mit weiterführenden Materialien einsehbar, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

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Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarkts

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) vorgelegt (20/10280). Damit will sie europäisches Recht national umsetzen. Mit dem Gesetz soll unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KryptomärkteAufsichtsgesetz – KMAG) geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen wird geändert.

Mit der Anpassung deutschen Rechts infolge der EU-Verordnung 2023/1114 „wird der europäische Markt für deutsche Anbieter geöffnet und die Standortvorteile Deutschlands durch ausgeprägte Erfahrung im Bereich der Kryptoregulierung hinsichtlich Marktneuzugänge realisiert“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies betreffe Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Ahndung von Verstößen gegen die EU-Verordnung.

Infolge der Verordnung 2023/1113 würden die bisherigen europäischen Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet, erklärt die Bundesregierung weiter und schreibt: „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen werden damit – ähnlich wie bei Banküberweisungen – verpflichtet, Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben, zu übermitteln und zugänglich zu machen, um so die Rückverfolgung von Finanzströmen bei KryptowerteTransfers zu erleichtern.“

Die bisherige nationale Kryptowertetransferordnung werde durch unmittelbar geltendes europäische Recht der neuen EU-Geldtransferverordnung abgelöst. Die umsetzungsbedürftigen Teile der Neufassung dieser Verordnung würden nun mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz in nationales Recht umgesetzt.

Das gelte auch für die Verordnung 2022/2554, die „einen einheitlichen Rahmen für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor“ schaffe. Wesentliche Inhalte dabei seien Vorgaben an die IT-Sicherheit bei beaufsichtigten Unternehmen, Meldepflichten von Sicherheitsvorfällen, Vorgaben für einen verbesserten Informationsaustausch und Vorgaben zur Durchführung simulierter Angriffe auf die IKT-Systeme, sogenannte Penetrationstests.

Aus Sicht der Bundesregierung kommt es mit dem Gesetz „zu einer Rechts- und Verwaltungsvereinfachung durch Bündelung der nationalen Regelungen zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte in einem Aufsichtsgesetz“.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist. So soll beispielsweise für Insolvenzgerichte die Pflicht entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören.

Der Gesetzentwurf steht für Donnerstag, 22. Februar, in erster Lesung auf der Tagesordnung des Plenums.

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Ernährungssicherheit in Afghanistan

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das von der Bundesregierung beauftragte Projekt der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) „Wiederherstellung von Waldlandschaften für Ernährungssicherung“ in Afghanistan wurde in „Ernährungssicherheit über intakte Ökosysteme“ (Food Security in Intact Ecosystems (FinE)) umbenannt. „Die neue Bezeichnung spiegelt das zentrale Anliegen des Vorhabens, zur Verbesserung der Ernährungssituation beizutragen, besser wider“, erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (20/10240) auf eine Kleine Anfrage (20/10096) der AfD-Fraktion.

Die Maßnahmen umfassen demnach die Unterstützung resilienter Landnutzungsformen für die Ernährungssicherung der Bevölkerung. Praktiken wie Agroforstwirtschaft und der Bau von Wasserspeichern sowie deren nachhaltige Nutzung verbesserten die Ernährungssituation der ländlichen Bevölkerung. Der Erhalt und Aufbau intakter Ökosysteme sei zudem langfristig für die Ernährungssicherheit bedeutsam. Die Arbeit werde regierungsfern mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen durchgeführt, heißt es in der Antwort.

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Industriestrategie und gezielte Förderung komplementär

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) Unter einer „transformativen Angebotspolitik“, wie sie in der Industriestrategie erwähnt wird, sieht die Bundesregierung „eine zielgerichtete Angebotspolitik unter Berücksichtigung der transformativen Herausforderungen insbesondere im Hinblick auf die Klimaschutzziele sowie unter Berücksichtigung des demografischen Wandels verfolgt“. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (20/9965) auf eine Kleine Anfrage (20/9680) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Diese Definition sei bereits im Jahreswirtschaftsbericht 2023 sowie im Stabilitätsprogramm 2023 dargelegt worden.

Die transformative Angebotspolitik und eine gezielte Förderung sind laut der Industriestrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) komplementäre Element der Industriepolitik des BMWK.

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EU-Plastikabgabe weiter „in Abstimmung“

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft. Insofern sei über den genauen Mechanismus und die Adressaten der Regelung sowie die einbezogenen Produkte und die Höhe der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe noch zu entscheiden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10201) auf eine Kleine Anfrage (20/10045) der CDU/CSU-Fraktion.

Hintergrund ist die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Plastikabgabe ab 2025 und die Diskussion um eine mögliche Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher. Die sogenannte EU-Plastikabgabe ist einer von mehreren Teilbeträgen, aus denen sich der Beitrag eines jeden Mitgliedstaates zum EU-Haushalt zusammensetzt. Die jährlich zu entrichtende EU-Plastikabgabe bemisst sich nach dem nationalen Aufkommen an nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen und soll in den Mitgliedstaaten einen Anreiz zur Verringerung des Verbrauchs von Einwegkunststoffen, zur Förderung des Recyclings und zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft schaffen. Die EU-Plastikabgabe wird aus den nationalen Haushalten entrichtet. Es steht aber im Ermessen der Mitgliedstaaten, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die jeweilige Summe der EU-Plastikabgabe umgelegt werden soll. Eine nationale Umlegung der EU-Plastikabgabe, die bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen wird, auf die Hersteller und Inverkehrbringer gemäß Koalitionsvertrag trage dem Verursacherprinzip Rechnung und fördere eine ökologische Lenkungswirkung im vorgenannten Sinne, heißt es in der Antwort.

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