Allgemein, | 10.04.2024

Neues aus dem Bundestag | 10. April 2024

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Finanzausschuss befasst sich mit Altschulden der Kommunen

Ausstehende EU-Anleihen in Höhe von 286 Milliarden Euro

Unterrichtung zum Nationalen Reformprogramm 2024 liegt vor

Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln im Februar 2024

Bundesregierung erklärt „neue Weltwirtschaftsordnung“

Rüstungsexportbericht für das erste Halbjahr 2023 liegt vor

Klimaprojekte wegen Haushaltskürzungen „zurückgestellt“

Fast zehn Milliarden Euro ERP-Förderung im Jahr 2022

Ein Viertel der Rüstungsexporte 2022 für die Ukraine

Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

Ampel will Geldwäsche-Gremium

Auswertung der Preisbremsen und der Gewinnabschöpfung

Entwicklungsprojekte der Zentralstelle der Kirchen in China

Keine Mittelfehlverwendung beim Amazonienfonds

Tourismus als Teilkomponente in Entwicklungszusammenarbeit

Ökologische Auswirkungen Künstlicher Intelligenz begrenzen

Stabile Finanzen als Voraussetzung für Nachhaltigkeit

Reform der Gemeindefinanzen


Finanzausschuss befasst sich mit Altschulden der Kommunen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich am Mittwochmorgen mit den Schuldenständen der Kommunen befasst. Die Gruppe „Die Linke“ hatte den Punkt auf die Tagesordnung gesetzt. Anlass war ein Medienbericht über Eckpunkte aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) zu einer Altschuldenregelung.

Staatssekretärin Luise Hölscher berichtete, dass der Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen sei. Sie verwies auf Gespräche mit den Bundesländern. Die SPD-Fraktion verwies auf das vom Bundestag bereits beschlossene Gemeindereformgesetz und eine Protokollnotiz, dass zur Frage der Kommunalfinanzen eine Konferenz stattfinden solle.

Aus der CDU/CSU-Fraktion wurde auf die Zuständigkeit des Haushaltsausschusses verwiesen. Bisher gebe es keine offiziellen Gespräche über einen Altschuldenfonds auf Bundesebene, wurde erklärt. Aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hieß es, das Thema Altschulden der Kommunen habe hohe Priorität. Viele Kommunen hätten erhebliche Strukturwandelprozesse hinter sich.

Die FDP-Fraktion betonte die Notwendigkeit einer Änderung des Grundgesetzes. Dafür sei die Zustimmung von CDU und CSU nötig. Es sei nicht leicht, zu einer Lösung zu kommen.

Die AfD-Fraktion verwies darauf, dass einige Länder den Strukturwandel erfolgreich bewältigt hätten, andere nicht. Gefordert wurde ein generelle Neustrukturierung des Länderfinanzausgleichs.

Die Gruppe „Die Linke“ begrüßte Initiativen für eine Teilentschuldung der Länder. Die Situation sei teilweise dramatisch.

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Ausstehende EU-Anleihen in Höhe von 286 Milliarden Euro

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/BAL) Die Europäische Union kann den Mitgliedsländern in den Jahren 2021 bis 2027 im Rahmen des Programms „Next Generation EU“ (NGEU) 812 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag hervor (20/10875). Ursprünglich war ein Volumen von 750 Milliarden vorgesehen worden, allerdings auf Basis des Preisniveaus im Jahr 2018.

Den größten Ausgabenposten von NGEU bildet die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Hierfür flossen 2023 laut der Unterrichtung 103,5 Milliarden Euro an die Mitgliedsstaaten. Bis 2027 sind hier Gesamtausgaben für nicht rückzuzhahlende Zuschüsse in Höhe von 338 Milliarden Euro vorgesehen und Darlehen in Höhe von 391 Milliarden Euro (in Preisen von 2018). Die Mittel mussten bis Ende 2023 gebunden sein. 98 Milliarden Euro seien nicht gebunden worden und daher verfallen, heißt es in dem Bericht.

Deutschland hat aus dem ARF im Jahr 2021 Vorfinanzierungsmittel in Höhe von 2,25 Milliarden Euro erhalten und Ende 2023 im Rahmen der ersten regulären Tranche 3,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Frankreich erhielt 5,1 Milliarden Euro an Vorfinanzierungsmitteln und 7,4 Milliarden Euro aus der ersten sowie bereits 10,3 Milliarden Euro aus der zweiten Tranche. Insgesamt sieht das NGEU-Programm im Zeitraum 2021 bis 2027 Finanzhilfen von 421,1 Milliarden Euro vor. Dazu kommen Darlehen in Höhe von 391 Milliarden Euro an die Mitgliedsländer der EU.

Zur Finanzierung ihrer Programme nimmt die EU am Kapitalmarkt Finanzmittel auf. Für die Ausgabe von EU-Anleihen wurde im Dezember 2022 die Haushaltsordnung geändert und ein sogenanntes einheitliches Finanzierungskonzept eingeführt. „Diese EU-Anleihen finanzieren zurzeit vor allem NGEU sowie die Makrofinanzhilfe+ für die Ukraine“, erklärt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung.

Seit Beginn dieser diversifizierten Finanzierungsstrategie seien insgesamt 261,7 Milliarden Euro für NGEU ausgezahlt worden, heißt es in der Unterrichtung weiter unter Verweis auf EU-Angaben. Davon seien 260 Milliarden Euro über Anleihen finanziert worden, der Rest aus sonstigen Einnahmen wie dem EU-Handelssystem für CO2-Zertifikate. Insgesamt liege das Anleihevolumen bei 286 Milliarden Euro. Wegen der gestiegenen Zinsen erwartet die EU nun, dass im Zeitraum 2025 bis 2027 höhere Kosten für Zinsen in Höhe von 15,3 Milliarden Euro anfallen dürften.

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Unterrichtung zum Nationalen Reformprogramm 2024 liegt vor

Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EMU) Voraussichtlich zum letzten Mal legt die Bundesregierung das Nationale Reformprogramm als Unterrichtung (20/10825) vor. Das Nationale Reformprogramm (NRP) 2024 sei in einer Phase der Neuausrichtung der europäischen wirtschaftspolitischen Koordinierung verfasst worden, heißt es in der Unterrichtung. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament hätten jedoch am 10. Februar 2024 eine Einigung zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes erzielt, aus dem eine neue Berichtsplicht hervorgeht. Künftig sollen die Mitgliedsstaaten in sogenannten Mittelfristigen Fiskal-Strukturellen Plänen (FSP) sowie jährlichen Fortschrittsberichten (engl. Annual Progress Reports, APR) ihre Finanz-, Wirtschafts- und Reformpolitik darlegen.

Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung und zur Vermeidung oder Korrektur von Ungleichgewichten dazulegen; diese Programme enthalten auch konkrete Pläne zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen (LSE) der EU. Da die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 2024 die Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung darlegt, liegt der Fokus des NRP insbesondere auf der Umsetzung der LSE.

Die Unterrichtung nennt vier LSE der EU, die Deutschland in den Jahren 2023 und 2024 umsetzen soll: So sollen die geltenden Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich zurückgefahren und die dadurch erzielten Einsparungen in den Jahren 2023 und 2024 so früh wie möglich zum Abbau des öffentlichen Defizits genutzt werden; der Aufbau- und Resilienzplan unter anderem durch Gewährleistung ausreichender Ressourcen erheblich beschleunigt werden; ebenso wie die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen auf allen Ebenen sowie sich noch stärker um eine weitere Verringerung seiner Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu bemühen.

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Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln im Februar 2024

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln im Februar dieses Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10870) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10527). Danach lag die Inflationsrate in Deutschland im Februar 2024 laut Statistischem Bundesamt bei plus 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat und damit auf dem niedrigsten Stand seit Juni 2021 (plus 2,4 Prozent). Sie habe sich damit weiter abgeschwächt, vor allem, weil Energie günstiger geworden ist, schreibt die Bundesregierung ferner. Auch der Preisauftrieb für Nahrungsmittel verlangsame sich seit April 2023.

Er lag den Angaben zufolge im Februar dieses Jahres mit plus 0,9 Prozent gegenüber Februar 2023 erstmals seit November 2021 sogar unterhalb der Gesamtteuerung. Vor allem frisches Gemüse (minus 10,6 Prozent) und Molkereiprodukte (minus 5,1 Prozent) seien günstiger geworden.

Bei Obst (plus 5,7 Prozent) sowie Brot und Getreideerzeugnissen (plus 3,5 Prozent) nahmen die Preise dagegen laut Bundesregierung im Februar 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat weiter zu. Die Gründe für den Preisanstieg bei Obst und Gemüse seien vielfältig und von Produkt zu Produkt unterschiedlich. „Zu nennen sind gestiegene Produktions- und Logistikkosten sowie ungünstige Witterungsbedingungen in Teilen Deutschlands, aber auch in Südeuropa, die zu einer Verknappung des heimischen und des Importangebots führten“, heißt es in der Antwort weiter.

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Bundesregierung erklärt „neue Weltwirtschaftsordnung“

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) Wie aus einer Antwort (20/10364) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10264) der AfD-Fraktion hervorgeht, ist die Bundesregierung bestrebt, die deutsche Volkswirtschaft so zu beeinflussen, dass sie auch unter sich veränderten globalen Randbedingungen nachhaltig wettbewerbsfähig bleibt. Die Abgeordneten hatten gefragt, was die Bundesregierung mit dem Begriff einer „neuen Weltwirtschaftsordnung“ meint. Die AfD-Fraktion bezieht sich dabei auf Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grüne) auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos im Januar.

Die Formulierung „new economic world order“ („neue Weltwirtschaftsordnung“) sei vom Veranstalter des Weltwirtschaftsforums im Titel der Veranstaltung gebraucht worden, heißt es in der Antwort weiter. „Nach dem Verständnis der Bundesregierung handelt es sich dabei um eine Formulierung, mit der zum Ausdruck gebracht werden soll, dass sich die internationalen wirtschaftlichen Beziehungen in den letzten Jahren zum Teil deutlich verändert haben.“

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Rüstungsexportbericht für das erste Halbjahr 2023 liegt vor

Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EMU) Wie aus einer Unterrichtung (20/10295) der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2023 hervorgeht, war diese erneut maßgeblich von der Unterstützung für die Ukraine geprägt. Auf diese seien nahezu ein Drittel des Werts aller erteilten Einzelgenehmigungen im Berichtszeitraum entfallen, heißt es in dem Bericht.

Im Berichtszeitraum wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von insgesamt rund 5,225 Milliarden Euro (im Vergleichszeitraum 2022: rund 4,14 Milliarden Euro) erteilt. Davon entfallen rund 1,65 Milliarden Euro und damit 31,6 Prozent des Gesamtwertes auf die Ukraine. Vom Gesamtwert entfielen nach Angaben der Bundesregierung Genehmigungen im Wert von rund 2,89 Milliarden Euro (im Vergleichszeitraum 2022: rund 3,13 Milliarden Euro) und damit 55,3 Prozent an EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Länder.

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Klimaprojekte wegen Haushaltskürzungen „zurückgestellt“

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Nach Kürzungen von Haushaltsmitteln von ursprünglich fünf Milliarden Euro für 2023 bis 2026 auf 3,5 Milliarden Euro für Maßnahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) durch den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind für das Jahr 2024 fünf Vorhaben zurückgestellt worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10784) auf eine Kleine Anfrage (20/10377) der CDU/CSU-Fraktion.

Bei den einzelnen Vorhaben handelt es sich um die Maßnahmen „Neue Wertschöpfungsketten für Paludikultur und Produktvermarktung“, „Leitbilder für regionalen naturnahen Wasserhaushalt entwickeln“, „Biodiversitätsfördernde Mehrung der Waldfläche“, „Leitbild der wassersensiblen Stadt weiterentwickeln“ sowie die „Förderung von Solargründächern“.

„Die begonnenen Vorhaben werden fortgesetzt und ausfinanziert; die Entwicklung der noch nicht begonnenen Vorhaben wird ohne Einschränkung fortgesetzt“, schreibt die Bundesregierung. Allerdings habe die unterjährige Sperre Ende des Haushaltsjahres 2023 wie auch die vorläufige Haushaltsführung 2024 zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Maßnahmen geführt.

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Fast zehn Milliarden Euro ERP-Förderung im Jahr 2022

Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EMU) Das Fördervolumen des ERP-Sondervermögens hat im Jahr 2022 9,8 Milliarden Euro (2021: rund acht Milliarden Euro) betragen. Das geht aus dem Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2022 hervor, der dem Bundestag als Unterrichtung (20/10029) vorliegt.

Das Sondervermögen aus dem ERP (European Recovery Program) gehört mit zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen zum wichtigsten Instrument der deutschen Wirtschaftsförderung.

Aus dem Bericht geht hervor, dass der neue ERP-Förderkredit-KMU, der zum 1. Januar 2022 eingeführt worden war und der Gründungsvorhaben mit höherem Fremdfinanzierungsbedarf sowie Unternehmensnachfolgen fördert, mit einem Volumen von insgesamt 2,6 Milliarden Euro gefördert wurde. „Der ERP-Förderkredit KMU ist neben dem ERP-Gründerkredit – StartGeld das Flaggschiff der Gründungsfinanzierung und stellt gleichzeitig aber eine erfolgreiche Breitenfinanzierung für KMU, Gründungen und junge Unternehmen dar“, heißt es dazu in dem Bericht der Bundesregierung.

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Ein Viertel der Rüstungsexporte 2022 für die Ukraine

Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EMU) Im Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2022 (Rüstungsexportbericht 2022), der dem Bundestag als Unterrichtung (20/10010) vorliegt, schreibt die Bundesregierung, dass sich für das Jahr 2022 „klare Linien“ zeichnen ließen: Deutschland stehe fest an der Seite der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg – „gerade auch durch die Lieferung von Rüstungsgütern“. Mit über einem Viertel (26,9 Prozent) des Wertes aller Rüstungsexportgenehmigungen an erster Stelle der Empfängerländer.

Deutschland sei, so heißt es im Bericht weiter, ein verlässlicher Bündnispartner, der zur Verteidigungsfähigkeit enger Partnerländer (wie insbesondere EU-, Nato- und Nato-gleichgestellter Länder) beitrage. Dies zeige sich an dem hohen Anteil von circa 92 Prozent der Genehmigungswerte für diese Länder im Berichtsjahr 2022. Eine restriktive Behandlung komme hingegen im Einklang mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung den sonstigen Drittländern zu; entsprechend gering sei der Anteil der Genehmigungswerte (7,8 Prozent) für diese Länder.

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung nach eigenen Angaben im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen: „Eine zahlenbasierte Pauschalbetrachtung allein auf Basis der Genehmigungswerte eines Berichtszeitraumes ist kein tauglicher Gradmesser für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik.“ Der Begriff der Rüstungsgüter umfasse eine ganze Spannbreite von Gütern, die über die öffentliche Diskussion zu Rüstungsexporten beherrschenden Begriffe wie zum Beispiel „Waffen“ oder „Panzer“ weit hinausgehen, heißt es in dem Bericht. Der Güterkreis der Ausfuhrliste für Rüstungsgüter beinhaltet beispielsweise auch Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzausrüstung sowie Sicherheitsglas oder sondergeschützte Fahrzeuge.

Der Rüstungsexportbericht weist für das Jahr 2022 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 8,362 Milliarden Euro aus(2021: 9,352 Milliarden Euro). Bei den Sammelausfuhrgenehmigungen wurden 87 mit einem Gesamtwert von 701,7 Millionen Euro erteilt. Bei den Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen belief sich der Gesamtwert der Genehmigungen im Jahr 2022 auf 87,1 Millionen Euro (2021: 43,9 Millionen Euro). Davon entfielen 86,04 Millionen Euro und damit rund 99 Prozent des Genehmigungswertes auf EU-/Nato- und Nato-gleichgestellte Länder. Der restliche Genehmigungswert entfällt auf die Republik Korea, Singapur und die Ukraine.

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Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) vorgelegt (20/10820). Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt. Außerdem soll das Finanzverwaltungsgesetz dahingehend geändert werden, dass dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auch für das BEPS-MLI die Aufgabe der zuständigen Behörde obliegt.

Der Bundesrat erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwände, wie aus dem Schreiben des Bundeskanzlers an die Bundestagspräsidentin vom 25. März hervorgeht.

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Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/BAL) Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: „Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie.“ Gleichwohl könne die Angleichung an europäisches Recht in Teilen „flüssiger und einfacher ablaufen“, sagte der Verbandsvertreter, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion als Sachverständiger geladen war.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets) thematisierte der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladene Sachverständige Philipp Maume, Professor für Kapitalmarktrecht an der TU München, zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den derzeit für Schlagzeilen sorgenden Fall Wirecard sowie Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen.

Vor einem „Auslegungs-Ping-Pong“ zwischen deutschen und europäischen Gerichten warnte Florian Möslein, Professor für Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg und geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Möslein mahnte gerechte Wettbewerbsbedingungen in Europa an.

Anne Riechert vom Verein Institut für Finanzdienstleistungen und auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen, erklärte, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) „qua Gesetz zu einer Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen“ werde.

Das komplette Video der Anhörung, die Liste mit den (weiteren) Sachverständigen sowie die schriftlichen Stellungnahmen finden sich auf der Internetseite des Finanzausschusses: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/992470-992470

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Ampel will Geldwäsche-Gremium

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/BAL) Die Ampel-Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP wollen ein parlamentarisches Gremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes einsetzen. Das Gremium solle aus elf Mitgliedern bestehen, heißt es in einem Antrag der drei Regierungsfraktionen (20/10723). Über den Antrag soll am morgigen Donnerstag unter Top 12 ohne Debatte entschieden werden. Anschließend sollen die Mitglieder gewählt werden.

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Auswertung der Preisbremsen und der Gewinnabschöpfung

Klimaschutz und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/10597) auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke ( 20/10349) zur Auswertung der Preisbremsen und Abschöpfung auf dem Energiemarkt hervor.

Mittlerweile habe sich die Situation an den Energiemärkten beruhigt und das Preisniveau bewege sich deutlich unter den Spitzen der Jahre 2022 und 2023. Vor diesem Hintergrund habe die Bundesregierung die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 auslaufen lassen, heißt es weiter in der Antwort.

Auf die Frage nach der Höhe der monatlichen Einnahmen bei der Abschöpfung von Zufallsgewinnen auf dem Strommarkt sowie die Abschöpfung im Zuge des EU-Energiekrisenbeitrags teilt die Regierung mit, für den ersten Abrechnungszeitraum (Dezember 2022 bis März 2023) betrugen die Einnahmen bei der Abschöpfung von Überschusserlösen circa 509 Millionen Euro , für den zweiten Abrechnungszeitraum (April 2023 bis Juni 2023) betrugen die Einnahmen bei der Abschöpfung zwölf Millionen Euro .Hieraus resultiere ein Gesamtbetrag über beide Abrechnungszeiträume von etwa 521 Millionen Euro. Hierbei handele es sich um die Angaben, die die vier Übertragungsnetzbetreiber auf Basis der Zahlungseingänge über die Verteilnetzbetreiber oder über die direkt angeschlossenen Anlagenbetreiber erhalten haben. Die Einnahmen durch den EU-Energiekrisenbeitrag seien im Gesetzgebungsverfahren auf einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag geschätzt worden. Bis dato seien noch keine Anmeldungen eingegangen, die zu Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag geführt hätten. Zu Zufallsgewinnen außerhalb des Abschöpfungszeitraums seien keine abschließenden Aussagen möglich, so die Bundesregierung.

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Entwicklungsprojekte der Zentralstelle der Kirchen in China

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Seit 2010 gibt es keine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und China. Das geht aus der Antwort (20/10605) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10483) der AfD-Fraktion hervor, die sich nach einem Entwicklungsprojekt der Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. in China erkundigt hatte.

Wie die Bundesregierung schreibt, konzentriere sich die noch bestehende Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit China darauf, dass beide Länder gemeinsam sogenannte globale öffentliche Güter bereitstellen und schützen wollen, wie etwa Klimaschutz und Gesundheit, und beinhalte vereinzelt auch Kooperationen zugunsten von Drittländern.

Außerdem würden in China Projekte der kirchlichen Zentralstellen durchgeführt. Diese Projekte gehörten zu dem Teil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die von nichtstaatlichen Organisationen eigenständig initiiert und umgesetzt werden – zum Beispiel von den Kirchen, von politischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen (NROs). Die Verantwortung für die Durchführung der Projekte trügen die nichtstaatlichen Trägerorganisationen. Sie behielten trotz der staatlichen Zuschüsse ihre volle Eigenständigkeit und entschieden auch selbst über die Verwendung der BMZ-Mittel hinsichtlich Partnerinnen und Partnern, Themen und Projektauswahl.

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Keine Mittelfehlverwendung beim Amazonienfonds

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf Mittelfehlverwendung beim Amazonienfonds vor. Der Fonds werde regelmäßig von unabhängigen externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft, schreibt sie in der Antwort (20/10602) auf eine Kleine Anfrage (20/10485) der AfD-Fraktion. Die Prüfberichte seien unter https://www.fundoamazonia.gov.br/en/transparency/audit/ einsehbar.

Wie es in der Antwort weiter heißt, sei der Amazonienfonds ein nationaler REDD+ Mechanismus (Reducing Emissions for Deforestation and Forest Degradation), „das heißt, es werden Zahlungen für nachgewiesene Ergebnisse bei der Reduzierung von Entwaldung geleistet“. Es handle sich um einen Multi-Geber-Fonds, an dem neben Deutschland, Norwegen, Großbritannien, die USA, die Europäische Union, Dänemark, die Schweiz und Japan beteiligt seien oder eine künftige Beteiligung signalisiert hätten. Deutschland habe bisher 20 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die KfW Entwicklungsbank (KfW) für den Amazonienfonds bereitgestellt.

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Tourismus als Teilkomponente in Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert in seiner bilateralen Entwicklungszusammenarbeit keine ausschließlich touristischen Projekte. Wie die Bundesregierung in der Antwort (20/10596) auf eine Kleine Anfrage (20/10293) der AfD-Fraktion ausführt, sei Tourismus vielmehr ein Mittel, um nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 zu fördern.

Für den Zeitraum von 2014 bis heute gebe es mindestens 338 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, bei denen Tourismus als Teilkomponente adressiert worden sei oder werde. Für Informationen über alle seit 2014 durchgeführten Projekte und Programme, die auch eine touristische Komponente enthalten, verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal: https://www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche?date_min=2014-01-01&q=Touris

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Ökologische Auswirkungen Künstlicher Intelligenz begrenzen

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH, am Mittwochabend während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung. Darin sei ein standardisiertes Dokumentationsverfahren für Energie- und Ressourcennutzung von Hochrisiko-KI-Systemen vorgesehen. Zudem sollen generative AI Modelle (GPAI) ihren Energieverbrauch messen und dokumentieren. Noch immer, so Vieth-Ditlmann, würden der Energie- und Wasserverbrauch der KI-Systeme verharmlost. „Wir brauchen aber zügig konkrete Maßnahmen, um die ökologischen Auswirkungen von KI zu begrenzen“, sagte er.

Eine Suche mit ChatGPT, so erläuterte der Experte, brauche vier- bis fünfmal mehr Energie als eine konventionelle Websuche. Große KI-Systeme könnten in wenigen Jahren so viel Energie benötigen „wie ganze Länder“. Dieses Problem dürfe nicht ignoriert werden. „Wir können angesichts dieser Energieproblematik nicht auf Freiwilligkeit setzen“, machte Vieth-Ditlmann deutlich.

Während die KI-Verordnung stark auf den Energieverbrauch fokussiere, plädiere er für einen Lebenszyklus-Ansatz. Alle Phasen der KI-Produktion müssten betrachten werden – ebenso wie alle relevanten Kriterien beim Thema ökologische Nachhaltigkeit, wie auch der Wasserverbrauch, der Einsatz von Mineralien, von seltenen Erden und Edelmetallen.

Eine nachhaltige Gestaltung aller KI-Systeme entlang des Lebenszyklus forderte auch die Soziologin Friederike Rohde vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung. Es brauche Nachhaltigkeitskriterien für alle KI-Systeme, auch im Finanzsektor, beim Marketing, im Handel und der Industrie, zur Minimierung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Risiken, die mit Technikentwicklung und Technikeinsatz verbunden sind, sagte sie.

Soziale und ökologische Nachhaltigkeit seien gleichermaßen wichtig, betonte Rohde. Die Maxime aller KI-Entwicklung müsse also die Verantwortung für die Gesellschaft und auch für die Einhaltung der planetaren Grenzen sein. Wie Vieth-Ditlmann verwies auch Rohde auf den immensen Energie- und Wasserverbrauch durch KI-Systeme. Nur wenige von ihnen seien Anwendungen in Bereichen, die die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) unterstützen könnten.

Mit Blick auf die KI-Verordnung forderte sie, über das Messen des Energieverbrauches hinauszugehen. Wichtig sei es, Verbesserungspotenziale abzuleiten. Die Daten würden benötigt, sagte sie. Am Ende gehe es aber darum, wie der Energieverbrauch reduziert werden kann. „Ich denke, dass es ein Leichtes wäre, diesen Aspekt noch hineinzubringen“, befand Rohde.

Aus ihrer Sicht muss sich im Bereich KI die Art und Weise, wie sich Technik entwickelt, verändern. Systeme in die Welt zu schicken, „ohne das klar ist, welche Gruppen damit diskriminiert werden können“, und erst später zu reagieren, sei falsch. „Wir müssen am Anfang der Entwicklung ansetzen“, forderte sie. Es brauche eine partizipative Entwicklung, bei der verschiedene Stakeholder eingebunden werden müssten. Das sei ein stückweit ein Paradigmenwechsel in der Entwicklung dieser Modelle, der ihrer Ansicht nach aber „durchaus vereinbar mit dem Verständnis von Technikentwicklung ist“.

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Stabile Finanzen als Voraussetzung für Nachhaltigkeit

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Über die Ausgabenpriorisierung angesichts beschränkter finanzieller Ressourcen wurde laut Wolf Heinrich Reuter, seit Anfang des Jahres Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (BMF), bei der Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung am 27. November 2023 zum Thema „Finanzen (Hebel)“ diskutiert. Thematisiert worden sei auch die Frage, wie es gelingen kann, die dringend notwendigen privaten Investitionen zu mobilisieren und was im öffentlichen Bereich zu beachten sei, machte Reuter während der Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend deutlich.

Mit einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik trage man zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und zur fiskalischen Resilienz bei, sagte der Staatssekretär. Dadurch wiederum werde Erwartungssicherheit für private Akteure geschaffen. Dies sei die Voraussetzung für nachhaltig hohe Investitionen, „die produktivitätssteigernd sind und die wir zur Bewältigung der Herausforderungen wie beispielsweise den Übergang zur Klimaneutralität brauchen“.

Eine tragfähige Finanzpolitik sei auch ein wichtiger Faktor zur Bereitstellung von Mitteln für die Entwicklungs- und Schwellenländer zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Hier setze sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für die Verankerung von klimarelevanten Aspekten ein. Diskutiert worden sei im Staatssekretärsausschusses auch darüber, wie man klimaschädliche, unwirksame Subventionen abbauen kann.

Bei der Ausgestaltung des Hebels Finanzen in der Nachhaltigkeitsstrategie sei es wichtig, auf die Rolle von Zielkonflikten hinzuweisen, sagte Reuter. Neben dem Klimaschutz müssten schließlich auch soziale, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Themen im Blick behalten werden. „Diese Zielkonflikte müssen aufgezeigt und abgewogen werden.“ Das gelte erst recht angesichts der beschränkten Ressourcen. Wichtig sei dabei eine transparente Kommunikation über die mehrjährigen Auswirkungen, Maßnahmenplanungen und Umsetzungen.

Reuter benannte die CO2-Bepreisung als „das zentrale Klimaschutzinstrument in Europa und in Deutschland“. Mit der CO2-Bepreisung als Lenkungsinstrument, „nicht als Einnahmeinstrument“, wolle man klimaschädliche Aktivitäten teurer machen und so möglichst effizient die Klimaziele erreichen.

Stabile Finanzen, so der BMF-Vertreter, seien die Voraussetzung für Nachhaltigkeit. „Wir brauchen fiskalische Nachhaltigkeit, um überhaupt ökologische Nachhaltigkeit herstellen zu können“, sagte er. Die Schuldenbremse sieht er als Mittel, um eine übermäßige Staatsverschuldung zu verhindern. Er halte Schulden ökonomisch gesehen nicht per se für schlecht. In der Politik gebe es aber eine gewisse Neigung dazu, zu hohe Defizite zu machen. Auch international habe sich als Mittel dagegen die Schuldenbremse durchgesetzt.

Keineswegs schließe aber die Schuldenbremse aus, dass man in Mittel für den Klimaschutz investiert, betonte der Staatssekretär. Das zeige auch der Haushalt 2024. In außergewöhnlichen Notsituationen erlaube es die Schuldenbremse zudem sehr wohl, „kraftvoll fiskalisch gegenzusteuern“. Da könne die Schuldenquote auch mal um zehn Prozentpunkte nach oben springen, sagte Reuter.

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Reform der Gemeindefinanzen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD für die von der Bundesregierung eingebrachte Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (20/9872) ausgesprochen. Dagegen stimmte die Gruppe Die Linke, die eine Öffnungsklausel für länderspezifische Regelungen verlangte und dabei auf Forderungen der Regierung und Kommunen des Landes Brandenburg verwies.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Höchstgrenzen bei der Verteilung von Mitteln aus der Einkommensteuer auf die Kommunen von 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammenveranlagte Steuerpflichtige auf 40.000 und 80.000 Euro steigen. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen sei geboten, damit das Steuereinkommen weiterhin „auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner“ erfolge, wie es Artikel 106 Absatz 5 GG vorschreibe, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Im Finanzausschuss gaben die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP darüber hinaus eine Erklärung ab. Es müsse über die Grundlagen der Kommunalfinanzierung gesprochen werden, hieß es darin. Dem stimmte auch die Unionsfraktion zu. Die AfD-Fraktion gab den Kosten der Migration die Schuld an der Finanzlage der Kommunen. Die Gruppe Die Linke wollte von den Ampel-Fraktionen wissen, wann der im Koalitionsvertrag vorgesehene Gesetzentwurf zur Teilentschuldung der Kommunen komme.

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