OECD-Bilanz: Deutschland bleibt 2024 unter dem UN-Finanzierungsziel Entwicklungszusammenarbeit
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Große Unternehmen sind schon heute nach deutschem Recht dazu verpflichtet, ihre Geschäftsmodelle am 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Von großen Teilen der Wirtschaft bisher unbeachtet, existieren schon jetzt handfeste klimabezogene Pflichten, die Unternehmen zum Handeln zwingen. Zu diesem Schluss kommt ein am 6. Juli veröffentlichtes Rechtsgutachten der Hamburger Kanzlei Günther, das die Sick-Umweltstiftung gemeinsam mit den Umweltorganisationen Germanwatch und Protect the Planet in Auftrag gegeben hat.
Autor*innen: John Peters, Roda Verheyen,
Hrsg.: Germanwatch, Protect the Planet, Sick-Umweltstiftung,
Quelle: https://www.protect-the-planet.de/2023_07_06-rechtsgutachten-csddd/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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