Das Recht auf Entwicklung in, mit und durch Deutschland
OHCHR
Am 3. Juli 1957 wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom Bundestag verabschiedet. Dieser Entscheidung waren jahrelange Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Parteien und Bundeswirtschaftsminister vorausgegangen. In den Beratungen über das Gesetz konnte ein Abgeordneter im Wirtschaftspolitischen Ausschuß sogar die Grundfrage aufwerfen, ob man denn überhaupt so genau wisse, was Wettbewerb sei.
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
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