Historische Schuldenerlasse als Inspirationsquelle für die Entschuldung der Ukraine
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Am 3. Juli 1957 wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom Bundestag verabschiedet. Dieser Entscheidung waren jahrelange Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Parteien und Bundeswirtschaftsminister vorausgegangen. In den Beratungen über das Gesetz konnte ein Abgeordneter im Wirtschaftspolitischen Ausschuß sogar die Grundfrage aufwerfen, ob man denn überhaupt so genau wisse, was Wettbewerb sei.
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