Kein schmutziger Deal mit Indonesien – 120 Organisationen fordern Stopp des EU-Freihandelsabkommen
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In ihrer „Agenda 2030“ haben die Vereinten Nationen vielfältige Ziele in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung definiert, denen sich auch die Bundesregierung verschrieben hat. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschäftigt sich mit der Frage, in welcher Weise das Kartellrecht zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen verwendet werden kann.
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Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft