Historische Schuldenerlasse als Inspirationsquelle für die Entschuldung der Ukraine
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Der Bundestag hat am 6. Juli in zweiter und dritter Lesung die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Am 5.4.2023 hatten Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesjustizminister Buschmann den Entwurf gemeinsam vorgestellt. Die 11. GWB-Novelle ist neben dem GWB-Digitalisierungsgesetz die größte Reform des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte. In Zukunft kann das Bundeskartellamt nach Sektoruntersuchungen etwa Konzentrationstendenzen stoppen, Marktzugänge erleichtern oder in Extremfällen Unternehmen entflechten. Die Eingriffsinstrumente stärken die Chancen von Wettbewerbern, Start-ups und KMU. Mehr Wettbewerb, niedrigere Preise und mehr Innovation sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Gute kommen.
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