UN-Vorbereitungsausschuss legt Kurs für FfD4 fest
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Am 27. Februar 1953 wurde in London ein Abkommen unterzeichnet, das den Erlass von 50% der Schulden Deutschlands (vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland) vorsah, d. h. von 15 Mrd. D-Mark. Zu den Schuldnern, die den Erlass unterzeichneten, gehörten die USA, das Vereinigte Königreich und Frankreich sowie aktuelle Schuldnerländer wie Sri Lanka, Pakistan und Privatpersonen und Unternehmen. In den Jahren nach 1953 schlossen sich weitere Länder dem deutschen Schuldenerlass an, darunter Ägypten, Argentinien, Belgisch-Kongo (heute Demokratische Republik Kongo), Kambodscha, Kamerun, Neuguinea und die Föderation von Rhodesien und Njassaland (heute Malawi, Sambia und Simbabwe).
Autor*innen: Tim Jones,
Hrsg.: Debt Justice,
Quelle: https://debtjustice.org.uk/blog/germanys-debt-cancellation-the-london-debt-accords
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