Neues aus dem Bundestag | 13. November 2025

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Wirtschaftsausschuss beschließt Freihandelsgesetze

Ausschuss beschließt Abkommen mit Chile

Haushalt 2026: Bereinigungssitzung steht bevor

Regierung kritisiert Atomkraft-Finanzierung durch Weltbank

Förderung von Frauen im Jemen

Versicherungsleistungen im Entwicklungshilfe-Gesetz

Anpassung der Mindeststeuer mit Änderungen gebilligt

Auswahlverfahren von Demokratie-Projekten

7.000 Jugendliche durch Förderprojekt in Indien erreicht

IOM: Humanitäres System steht am Scheideweg

Anhörung zu globaler Mindeststeuer

Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit

Begriff Nichtregierungsorganisation nicht klar definiert

Folgen des Zoll-Deals zwischen der EU und den USA

Regierung will „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ändern

Stellungnahme der Länder zum Mindeststeuergesetz

Unterstützung für NGOs in Georgien

Unterstützung für NGOs in Moldau

Nachbesserungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung

Menschenrechtsinstitut legt Jahresbericht 2024 vor

Steuerbelastung von Kapitalerträgen

Förderung ziviler Seenotrettung eingestellt

Kooperation mit Usbekistan bei Migration und Rohstoffen

Bundesregierung: Geoengineering ist „keine Option“

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen

Position der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz

Evaluierung der feministischen Entwicklungspolitik geplant

Erläuterung sogenannter Cum/Cum-Gestaltungen

Klimaforscher: Weitere Erderwärmung ist noch zu verhindern


Wirtschaftsausschuss beschließt Freihandelsgesetze

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch für die Gesetze für Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und Vietnam (21/1897) sowie zwischen der EU und Singapur (21/1898) gestimmt.

Für beide Entwürfe stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion. Dagegen votierten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die abschließende Beratung beider Gesetze ist laut Tagesordnung für Donnerstag, den 13. November 2025, vorgesehen.

Die Investitionsabkommen ergänzten die EU-Freihandelsabkommen mit den beiden Staaten, heißt es in den Entwürfen. Südostasien sei eine der wirtschaftlich dynamischsten Regionen der Welt. Die dortigen Staaten nähmen eine wichtige Rolle in den Diversifizierungsplänen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union ein. Offene Märkte und Investitionssicherheit seien zentrale Bausteine für einen erfolgreichen Wiederaufschwung der Wirtschaft, schreibt die Bundesregierung.

Mit dem Investitionsschutzabkommen werde ein sicherer Rahmen geschaffen, der deutschen Unternehmen die nötige Planungssicherheit gebe. Damit das Investitionsschutzabkommen in Kraft treten kann, müssen – neben dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament auf Unionsebene – auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen.

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Ausschuss beschließt Abkommen mit Chile

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/NKI) Die Abgeordneten im Ausschuss für Wirtschaft und Energie haben für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem „Fortgeschrittenen Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie der Republik Chile“ (21/1867) gestimmt.

Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion. Dagegen votierte die Fraktion Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die abschließende Beratung des Vorschlags ist laut Tagesordnung für Donnerstag, den 13. November 2025, vorgesehen.

Mit Inkrafttreten dieses Abkommens würden rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile von Zöllen befreit und Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor sowie für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt, schreibt die Bundesregierung. Das Abkommen bestehe aus einem Handels- und Investitionsschutzteil sowie aus Komponenten der Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Klima, Energie, Bildung, Wissenschaft, Verkehr und Arbeit.

Mit dem Gesetz würden die bestehenden bilateralen Investitionsschutzverträge der EU-Mitgliedstaaten mit Chile einschließlich der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten beendet, verlören ihre Wirksamkeit und würden durch das neue Abkommen ersetzt und abgelöst, schreibt die Bundesregierung. Für Deutschland betreffe dies den Vertrag vom 21. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen.

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Haushalt 2026: Bereinigungssitzung steht bevor

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch den Etat des Bundesministeriums der Finanzen für das kommende Jahr beschlossen. Dem im Ausschuss unveränderten Einzelplan 08 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu, während die Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen den Etatentwurf stimmten.

Vor der Abstimmung hatten sich die Abgeordneten mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) über einzelplanbezogene sowie haushaltspolitische Themen ausgetauscht. Änderungsanträge der AfD-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke zu dem Einzelplan fanden keine Mehrheit.

Am morgigen Donnerstag legen die Mitglieder des Haushaltsausschusses letzte Hand an die Etatplanung. Die sogenannte Bereinigungssitzung dauert für gewöhnlich bis in die frühen Morgenstunden des folgenden Freitags. In der Sitzung wird jeder Einzelplan erneut aufgerufen und in der Regel mit der Ministerin beziehungsweise dem Minister beraten. Koalition und Opposition können zudem noch Änderungen vorschlagen, über die der Ausschuss dann abstimmen wird.

Das Bundesfinanzministerium hat bereits die sogenannte Bereinigungsvorlage vorgelegt, die ebenfalls Hunderte Änderungen am Etatentwurf vorschlägt. Unter anderem sollen die Einzelpläne der Ministerien an die neuen Ressortzuschnitte und Zuständigkeiten nach dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 angepasst werden. Diese waren im Haushalt 2025 sowie im Regierungsentwurf 2026 noch nicht vollständig enthalten.

In den vergangenen Wochen hatte der Haushaltsausschuss alle Einzelpläne des Haushaltsentwurfs 2026 beraten. In fünf Einzelplänen wurden erste Änderungen beschlossen. Sämtliche Änderungsanträge, die die Oppositionsfraktionen gestellt hatten, wurden mehrheitlich abgelehnt.

hib-Meldung zu den beschlossenen Änderungen (21/2014) im Verteidigungsetat: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1121624

hib-Meldung zu den beschlossenen Änderungen (21/2011, 21/2012) im Etat für Arbeit und Soziales und im Verkehrsetat: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1117150

hib-Meldung zu den beschlossenen Änderungen (21/2010) im Etat für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1116544

hib-Meldung zu den im Etat des Deutschen Bundestages beschlossenen Änderungen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1126500

Die abschließende Beratung im Bundestag des Haushaltsentwurfs 2026 in der Ausschussfassung ist für die Woche ab dem 24. November 2025 geplant.

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Regierung kritisiert Atomkraft-Finanzierung durch Weltbank

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht eine Finanzierung von Kernenergievorhaben durch die Weltbank kritisch, da die Nutzung von Kernenergie aus hiesiger Sicht keine wirtschaftlich und sicherheitstechnisch sinnvolle Alternative zum Auf- und Ausbau der Energieversorgung mit erneuerbarer Energie in Weltbank-Partnerländern darstelle. Das schreibt sie einer Antwort (21/2667) auf eine Kleine Anfrage (21/2140) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der die Abgeordneten die Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken thematisieren.

Die Bundesregierung betont, sie vertrete diese Position in den dafür vorgesehenen Gremien und Foren der Weltbank. Außerdem unterstütze sie in keiner der regionalen Entwicklungsbanken die Aufhebung des Finanzierungsausschlusses beziehungsweise Öffnungsbemühungen für Atomkraft. Gleichwohl respektiere sie unterschiedliche Entscheidungen hinsichtlich des Energiemixes und unterschiedlicher Technologien zur Erreichung der Klimaneutralität. „Angesichts der Mehrheitsverhältnisse bedarf es allerdings einer Unterstützung Deutschlands für eine Öffnung zu Nuklear voraussichtlich nicht.“

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, argumentiere sie in ihrer grundsätzlichen Ablehnung der Förderung von Nuklearenergie durch die multilateralen Entwicklungsbanken auf Basis vorliegender Erkenntnisse und Analysen. „Dazu gehören neben dem Risiko der Proliferation radioaktiven Materials, dem Risiko von Unfällen sowie der ungelösten Endlagerfrage insbesondere die hohen Kosten und mögliche Folgen für die Verschuldungslage der Partnerländer.“

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Förderung von Frauen im Jemen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Unterstützung eines Projekts zur ökonomischen Stärkung von Frauen im Jemen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung begründet die Bundesregierung unter anderem mit dem bewaffneten Konflikt, in dem sich das Land seit 2014 befindet. Er habe zu einer der schwersten humanitären Krisen weltweit geführt, von der Frauen unverhältnismäßig stark betroffen seien, da sie am wenigsten Zugang zu Ressourcen und Hilfe hätten, schreibt sie in einer Antwort (21/2570) auf eine Kleine Anfrage (21/2343) der AfD-Fraktion.

Der Projektpartner, das Danish Refugee Council (DRC), sei im Rahmen eines internen Auswahlprozesses als geeignetster Kandidat ausgewählt worden, heißt es darin weiter, weil das DRC über eine langjährige Präsenz und umfassende Expertise in Jemen verfüge. Zudem habe es einen überzeugenden Projektvorschlag eingereicht.

Das Vorhaben arbeite mit einem integrativen Ansatz, der individuelle, kulturelle und gesellschaftliche Faktoren berücksichtige, „um Barrieren abzubauen und die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen zu fördern“. Charakteristisch seien die Einbeziehung von Männern, die Stärkung lokaler Organisationen und die Kombination von kurzfristiger Hilfe mit langfristigen Entwicklungsmaßnahmen, betont die Bundesregierung.

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Versicherungsleistungen im Entwicklungshilfe-Gesetz

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Von der AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/2344) nach der Umsetzung von Projekten zu Leistungen nach dem Entwicklungshilfe-Gesetz (EhfG) im Bereich der Unfall- und Krankenversicherung gefragt, verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2569) darauf, dass dies gesetzlich vorgeschriebene Leistungen für Fachkräfte im Entwicklungsdienst gemäß EhfG seien. Damit handle es sich bei den Fragen um Auskünfte zu individuellen personenbezogenen Daten, die der Bundesregierung nicht vorlägen.

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Anpassung der Mindeststeuer mit Änderungen gebilligt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch Änderungen am Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes (21/1865) gebilligt. So seien die Vorgaben der Industrieländerorganisation OECD für sogenannte Safe Harbours „nunmehr vollständig umgesetzt“, heißt es in einem der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Auch die Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern wurden definiert. Eine neue Anwendungsregelung soll klarstellen, „dass das neu durchzuführende Verfahren des automatischen Informationsaustausches zu Mindeststeuer-Berichten erstmalig ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden ist“.

Eine weitere Änderung soll eine Doppelbesteuerung von Bezügen aus Zwischengesellschaften vermeiden. Ferner ist laut Koalitionsfraktionen nun eine Klarstellung eingefügt, dass die Wegzugssteuer auch dann nicht entfällt, wenn Steuerpflichtige nach erfolgten substanziellen Gewinnausschüttungen oder erfolgter substanzieller Einlagenrückgewähr nach Deutschland zurückkehren.

Insgesamt regelt der Gesetzentwurf die Umsetzung der Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von großen international tätigen Unternehmen. Dafür votierten allein die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Thema in der Ausschusssitzung war unter anderem die Abschaffung der Lizenzschranke. Diese begrenzt bisher die steuerliche Abzugsfähigkeit von grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen innerhalb eines Konzerns. Auch in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf diskutierten die geladenen Sachverständigen über das Thema. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderte in einem Antrag (21/2245) unter anderem den Erhalt der bisherigen Regelungen. Dieser stieß im Finanzausschuss indes auf Ablehnung der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD, dafür stimmte die Fraktion Die Linke.

Die zweite und dritte Lesung ist für Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestags.

Link zur hib-Meldung zur globalen Mindeststeuer: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1119106

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Auswahlverfahren von Demokratie-Projekten

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfolgt die Auswahl zu fördernder Projekte in der Regel zweistufig: Stufe 1 ist ein sogenanntes bundesweites Interessenbekundungsverfahren; Stufe 2 ist das Antragsverfahren. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/2530) auf eine Kleine Anfrage (21/2021) der AfD-Fraktion, in der diese nach der Projektauswahl und den Auswahlgremien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefragt hatte.

Alle eingereichten Interessenbekundungen würden einer formellen Prüfung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unterzogen, führt die Bundesregierung aus. Anschließend erfolge die sachliche Prüfung, jeweils durch zwei unabhängig voneinander arbeitende Sachverständige nach einem für jeden betroffenen Programmbereich vorgegebenen, standardisierten Verfahren. Die Gutachterinnen und Gutachter erhielten Bewertungsbögen, die für die jeweiligen Interessensbekundungsverfahren erstellt wurden.

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7.000 Jugendliche durch Förderprojekt in Indien erreicht

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstütztes Projekt zur Förderung des sozialen Engagements von Jugendlichen in Indien hat nach Angaben der Bundesregierung 7.000 junge Menschen direkt, zum Beispiel über verschiedene Workshops, Jugendfestivals und Aktivitäten an Schulen und Hochschulen, erreicht. Indirekt seien etwa 15.000 weitere Menschen durch Social Media erreicht worden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/2520) auf eine Kleine Anfrage (21/2017) der AfD-Fraktion. Die Gesamtkosten lägen bei rund 240.757 Euro. 49.265 Euro davon übernehme die lokale Trägerorganisation.

Indien sei ein junges Land mit einem Durchschnittsalter von etwa 28 Jahren, heißt es in der Antwort. Insbesondere junge Menschen seien in ihren Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt, von politischen Entscheidungen weitgehend ausgeschlossen und ihr Potenzial, Führungsaufgaben zu übernehmen und zu Entscheidungen über ihre Zukunft beizutragen, werde häufig nicht ausreichend genutzt. Das Programm biete daher Möglichkeiten, durch praktische Erfahrungen, Hospitationen, Seminare oder Projektarbeit, soziale und ökologische Probleme zu verstehen und lösungsorientiert anzugehen, betont die Bundesregierung. Der lokale Träger leiste dadurch einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung von jungen Menschen in Indien.

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IOM: Humanitäres System steht am Scheideweg

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Angesichts drastischer Kürzungen bei der humanitären Hilfe sieht die Internationale Organisation für Migration (IOM) das humanitäre System am Scheideweg. Diese Einsparungen hätten schwerwiegende Folgen, warnte der Direktor der IOM-Abteilung für humanitäre Hilfe und Wiederaufbau, Federico Soda, am Mittwoch im Ausschuss für humanitäre Hilfe und Menschenrechte.

So sei das Budget der IOM im laufenden Jahr von 3,7 Milliarden US-Dollar auf 2,8 Milliarden US-Dollar gesunken. Für 2026 seien lediglich 1,3 Milliarden US-Dollar gesichert. Das sei jedoch nur ein Bruchteil dessen, was seine Organisation benötige. Die IOM habe als erste UN-Organisation strukturelle Anpassungen zur Kostenreduzierung vorgenommen. In diesem Zuge seien weltweit 7.000 Stellen, etwa ein Viertel aller Stellen, gestrichen worden, so Soda.

Regierungen kämpften mit Inflation und innenpolitischen Sparforderungen, so der IOM-Vertreter auch mit Blick auf die in der kommenden Woche anstehenden Haushaltsberatungen im Bundestag. Weltweit seien die Ausgaben für humanitäre Hilfe gesunken. Vor dem Hintergrund zunehmender Konflikte, Krisen und Naturkatastrophen werde dies bereits an vielen Orten sichtbar.

Im Sudan etwa spiele sich derzeit eine der schlimmsten humanitären Krisen weltweit ab. Mehr als 30 Millionen Menschen seien auf Unterstützung angewiesen, sagte Soda. IOM leiste gemeinsam mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, dem UN-Kinderhilfswerk UNICEF und dem Welternährungsprogramm (WFP) Hilfe und steuere vor allem Unterkünfte und sogenannte Non Food Items bei. Dazu gehören etwa Decken, Plastikplanen, Kochgegenstände und Hygieneartikel. Doch diese Hilfe stehe vor dem Zusammenbruch, wenn es keine weiteren Gelder gebe, betonte der IOM-Mitarbeiter.

Auch im Ostkongo, wo 6,9 Millionen Menschen nach Vertreibung aus 170 Flüchtlingslagern durch die M23-Miliz auf der Flucht seien, verschlechtere sich die humanitäre Lage. Aufgrund der Mittelkürzungen könne IOM nur 1,7 Millionen Vertriebene eingeschränkten Zugang zu Unterkünften und Wasser bieten. Ähnlich schwierig beschrieb Soda auch die Lage in Afghanistan. Hier versorge IOM 6,5 Millionen Binnenvertriebene und 5,7 Millionen Rückkehrer etwa aus Iran und Pakistan. Aber Grenzschutz- und Gesundheitsdienste müsse IOM immer weiter reduzieren, obwohl der Bedarf steige.

Es brauche in dieser Situation „starke und prinzipientreue Partner“ wie Deutschland besonders, warb Soda um Unterstützung unter den Abgeordneten. Humanitäre Hilfe sei „keine Nächstenliebe oder Wohltätigkeit“, sondern eine „Strategie“, den Druck, der zu Konflikten, Vertreibung und irregulärer Migration führe, zu verringern. Die Arbeit seiner Organisation gehe über Nothilfe hinaus, ihre Wiederaufbaumaßnahmen zielten darauf ab, Gemeinschaften zu stabilisieren. Es gehe nicht nur darum Leben zu retten, sondern auch, künftige Krisen zu verhindern, erklärte Soda.

In der Diskussion thematisierten die Abgeordneten unter anderem die Arbeit von IOM in Syrien, um Rückkehr und Wiederaufbau zu unterstützen, die Wirksamkeit von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Kosten von humanitären Aufnahme- und Resettlement-Programmen. Sie fragten auch nach der finanziellen Ausstattung der humanitären Hilfe im Sudan, danach, wie IOM Hilfsleistungen angesichts knapper Ressourcen priorisiere und welche Beschwerdemechanismen IOM Migranten zur Verfügung stelle.

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Anhörung zu globaler Mindeststeuer

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/BAL) Die Implementierung der globalen Mindeststeuer sorgt unter Experten für ein geteiltes Echo. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montagnachmittag. Anlass waren der Gesetzentwurf des Bundesregierung zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (21/1865) und ein Antrag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen mit dem Titel „Steuergestaltung verhindern – Mindeststeuer stärken“ (21/2245).

Dirk Nolte von der Steuerberatungsgesellschaft Ernst &Young Tax GmbH warnte vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Einführung der globalen Mindeststeuer. Der von der CDU/CSU-Fraktion geladene Experte verwies auf das sogenannte „Side-by-Side“-System der USA, das eine Koexistenz der globalen Mindeststeuer mit dem US GILTI-System ermöglichen und US-Konzerne von der Mindeststeuer ausnehmen soll. „Diese Zielsetzung werfe erhebliche Fragen hinsichtlich der Erreichbarkeit eines “Level Playing Field„ in der globalen Steuerlandschaft auf. Es bestehe die Gefahr, “dass durch die Exklusion der USA die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und insbesondere Deutschlands beeinträchtigt wird„, warnt Nolte in seiner schriftlichen Stellungnahme.

Auch Florian Köbler von der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, warnte vor dem Weg der USA. Es sei zu befürchten, dass weitere Staaten ähnliche Wege versuchten zu gehen. “Ich denke hier an China„, sagte er. Es müsse deshalb versucht werden, zumindest auf EU-Ebene zu einheitlichen Regelungen zu kommen.

Insgesamt zieht Köbler in seiner schriftlichen Stellungnahme aber ein positives Fazit zur globalen Mindeststeuer: “Die globale Mindestbesteuerung markiert einen Paradigmenwechsel in der internationalen Steuerpolitik. Nach jahrzehntelangem schädlichem Steuerwettbewerb etabliert Pillar 2 der OECD und G20 erstmals eine wirksame Untergrenze von 15 Prozent für multinationale Konzerne ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz. Dies sichert Steuersubstrat, schafft faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt das Vertrauen in den Steuerstaat. Die DSTG unterstützt diese Entwicklung grundsätzlich, da die Beschäftigten in der Finanzverwaltung täglich erleben, welche Ungleichgewichte durch aggressive Steuerplanungsmodelle entstehen.„

“Die Mindeststeuer funktioniert„, befand auch Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit, geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das zeige das Beispiel des chinesischen Onlinehändlers Temu. Dieser verlagere zwar weiterhin Gewinne nach Irland, müsse dort aber nun eine Ergänzungssteuer von 2,5 Prozent bezahlen. Jedoch löse die Mindeststeuer auch weiterhin nicht umfassend das Problem der Gewinnverlagerung über konzerninterne Lizengebühren. So verlagere das Unternehmen booking.com Gewinne in die Niederlande, wo diese mit weniger als 15 Prozent belastet würden.

“Vor allem die größten und profitabelsten Konzerne aus den USA zahlen in Deutschland wegen dieser Schwächen kaum Steuern auf ihre hier erwirtschafteten Gewinne und reduzieren ihren globalen Steuersatz durch Gewinnverschiebung und Steuervermeidung auf etwa die Hälfte der deutschen Konkurrenz„, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Netzwerks Steuergerechtigkeit und des Tax Justice Networks.

Letzteres war auf Vorschlag der Fraktion Die Linke geladen und wurde von Markus Mainzer vertreten. Dieser warnte davor, die Regeln zur sogenannten Lizenzschranke, die die Verlagerung von Gewinnen über Lizenzgebühren begrenzen soll, abzuschaffen. Es fehle dazu eine Kosten-Nutzen-Abschätzung. Dabei gebe es Institute in Deutschland, die das berechnen könnten, argumentierte Mainzer.

Statt die Lizenzschranke abzuschaffen, sollte die Politik besser “bestehende Lücken gezielt schließen„. Das gelte insbesondere mit Blick auf US-Unternehmen. Für die beiden Nichtregierungsorganisationen ist “die von der G7 im Juni 2025 vereinbarte Ausnahme für US-Konzerne von der Mindeststeuer (Side-by-Side) ein fatales Zeichen der Unterwerfung unter die Trumpsche US-Politik„, wie sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme schreiben.

Dagegen sieht der Sachverständige Dirk Nolte eine mögliche Abschaffung der Lizenzschranke weniger kritisch. Es gebe sehr wenige Fälle, bei denen die Lizenzschranke zur Anwendungen gekommen sei. Nolte sprach von einer kleinen Zahl an Fällen, die “mit sehr viel Aufwand„ nachzuprüfen seien. Deshalb sei deren Abschaffung “vertretbar und begrüßenswert„.

Link zur Anhörungsseite: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/wp21_a07_Anhoerungen/1113284-1113284

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Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2396) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1820). Danach startete die BA 2013 mit dem operativen Geschäft der Fachkräftegewinnung im Ausland, das durch die besondere Dienststelle der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ausgeführt wird.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, betreibt die BA keine Dienststellen oder Niederlassungen im Ausland. Die Projekte und Programme der BA zur aktiven Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden werden laut Vorlage durch die ZAV betreut und operativ umgesetzt. Externe Kooperationspartner, sowohl im In- als auch im Ausland, seien nicht Teil der BA und würden auch nicht durch die BA finanziert.

„Das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) sowie das im November 2022 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0) führten qualitativ und quantitativ zu veränderten Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der ZAV“, heißt es in der Antwort ferner. Danach stieg die Zahl der Beschäftigten in der ZAV von 175,31 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Jahr 2013 auf 263,63 VZÄ Ende vergangenen Jahres.

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Begriff Nichtregierungsorganisation nicht klar definiert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Nichtregierungsorganisation insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig sei, gebe es keine eindeutige Definition dieses Begriffes, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/2434) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2172). Dementsprechend würden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt. Die AfD-Fraktion hatte sich nach der Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz erkundigt. Außerdem verweist die Regierung auf die Antwort (21/1295) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1133).

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Folgen des Zoll-Deals zwischen der EU und den USA

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die politische Einigung zwischen der Europäischen Union und den USA über die künftige Ausrichtung der Handelsbeziehungen vom 27. Juli 2025 (Zoll-Deal) wurde durch die öffentlich abrufbare Gemeinsame Erklärung vom 21. August 2025 – dem „Joint Statement on a United States-European Union framework on an agreement on reciprocal, fair and balanced trade“ – konkretisiert. Weitere schriftliche Abreden dazu existieren nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2429) auf eine Kleine Anfrage (21/2148) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundesregierung bewerte diese gemeinsame Erklärung als einen „ausdrücklich ersten Schritt in einem Prozess zur perspektivischen Erweiterung, Verbesserung des gegenseitigen Marktzugangs und Vertiefung der Handels- und Investitionsbeziehungen“.

Eine Energieabhängigkeit der EU von den USA entstehe nach Einschätzung der Bundesregierung nicht. Vielmehr werde man die Ziele für eine „sichere, bezahlbare und diversifizierte Energieversorgung mit dem Deal weiterverfolgen“, heißt es in der Antwort. Auch werde die Dekarbonisierung und der Ausbau der erneuerbaren Energien fortgesetzt, wodurch „perspektivisch“ Abhängigkeiten von Importen fossiler Energieträger verringert würden.

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Regierung will „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ändern

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung will mit einer Änderung des „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ (LkSG) für eine Entlastung der Unternehmen durch eine „anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ sorgen. Dazu soll die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfallen, wie aus dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/2474) hervorgeht, Die im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten selbst sollen danach fortgelten, allerdings nur schwere Verstöße gegen diese Pflichten sanktioniert werden.

Mit dem Anfang 2023 in Kraft getretenen LkSG („Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“) wurde erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten geregelt, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Zudem sei die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) 2024 in Kraft getreten und die Frist zur Umsetzung in nationales Recht bis 2027 verlängert worden. Die CSDDD enthalte sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten und lehne sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche LkSG an.

„Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wird die Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzen und das LkSG durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die CSDDD in nationales Recht überführt, nahtlos ersetzen“, heißt es in der Vorlage weiter. In der Übergangszeit werde das LkSG angepasst, „um administrative Lasten für Unternehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen“.

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Stellungnahme der Länder zum Mindeststeuergesetz

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (21/1865) als Unterrichtung (21/2467) vorgelegt. Darin fordern die Länder unter anderem Änderungen beim Abzug von Sonderbetriebsausgaben in bestimmten Fällen. Die Bundesregierung sichert in ihren Gegenäußerung zu, den Vorschlag der Länder zu prüfen.

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Unterstützung für NGOs in Georgien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen im Rahmen von Projekten der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Georgien im laufenden Jahr mit 150.580 Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/2433) auf eine Kleine Anfrage (21/2177) der AfD-Fraktion hervor. 2024 lag die Förderung demnach bei 831.914 Euro, 2023 bei 517.937 Millionen Euro.

Welche Nichtregierungsorganisationen gefördert werden, gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht an. Die öffentliche Nennung der Partnerorganisationen sei aufgrund eines „zunehmend repressiven Klimas“ gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen in Georgien mit „nicht unerheblichen Risiken“ für den Bestand der Organisationen sowie für die in den Organisationen tätigen Personen verbunden, schreibt die Bundesregierung.

Für Informationen zu den GIZ-Projekten verweist sie auf die Webseite der GIZ. Der Antwort zufolge wurden Medien in den vergangenen fünf Jahren nicht über die GIZ gefördert.

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Unterstützung für NGOs in Moldau

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/2432) auf eine Kleine Anfrage (21/2178) der AfD-Fraktion hervorgeht, unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen im Rahmen von Projekten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Moldau im laufenden Jahr mit 458.667 Euro. Im Jahr 2024 lag die Unterstützung bei rund einer Million Euro und im Jahr 2023 bei 1,1 Millionen Euro.

Welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs)gefördert werden, gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht an. Die Nennung der lokalen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen sei „aufgrund der hybriden Bedrohungslage inklusive massiver russischer Desinformationskampagnen in der Republik Moldau nicht möglich“, heißt es in der Antwort. Für Informationen zu den GIZ-Projekten verweist die Bundesregierung auf die Webseite der GIZ.

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Nachbesserungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ (21/1857) Stellung genommen. Mit dem Entwurf sollen die entsprechenden EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie hätte laut Entwurf bis zum 6. Juli 2024 umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung soll laut Bundesregierung eins zu eins erfolgen und den bestehenden Rechtsrahmen anpassen. Vorgesehen sind Änderungen in 32 Einzelgesetzen, darunter Handelsgesetzbuch, Wertpapierhandelsgesetz und Wirtschaftsprüferordnung.

In ihrer Stellungnahme (21/2465) fordert die Länderkammer unter anderem Änderungen in mehreren Bereichen des Entwurfs, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und eine flexiblere Umsetzung der EU-Vorgaben zu erreichen. Ein zentraler Punkt ist die Forderung, dass bei der freiwilligen Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung von Genossenschaften auch deren Tochterunternehmen von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Berichts befreit werden können. Zudem spricht sich der Bundesrat dafür aus, die „Offenlegungslösung“ statt der „Aufstellungslösung“ zu ermöglichen, um Unternehmen organisatorische Erleichterungen zu verschaffen.

Weiterhin fordert der Bundesrat eine Klärung, dass der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung dem der finanziellen Berichterstattung entspricht. Dies solle dazu beitragen, den bürokratische Aufwand zu verringern. Zudem setzt sich der Bundesrat für die Öffnung des Marktes für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ein, um den Wettbewerb zu stärken und die Kosten für Unternehmen zu senken. Konkret soll der Prüferkreis für den Nachhaltigkeitsbericht im Gesetzgebungsverfahren um unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen erweitert werden, „wenn und soweit diese gleichwertigen fachlichen und rechtlichen Anforderungen wie Wirtschaftsprüfer unterliegen“, schreibt der Bundesrat.

Die Bundesregierung lehnt die Vorschläge des Bundesrates überwiegend ab. Insbesondere wird auf die bereits im Entwurf enthaltenen Regelungen zur Befreiung von Tochterunternehmen bei der Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung hingewiesen. Aus Sicht der Bundesregierung ist zudem die vom Bundesrat geforderte „Offenlegungslösung“ unionsrechtlich nicht umsetzbar, da die aktuellen EU-Vorgaben die „Aufstellungslösung“ verlangten. Die Bundesregierung kündigt zudem an, die Ergebnisse der laufenden Verhandlungen zur Reform der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Darum geht es in dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112542

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Dem Bundesrat und dem Bundestag wurde die Vorlage als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. Der Bundestag hat den Entwurf am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beraten. Der Bundesrat beschloss die Stellungnahme in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025.

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Menschenrechtsinstitut legt Jahresbericht 2024 vor

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Unterrichtung

Berlin: (hib/SAS) Der Jahresbericht 2024 des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) liegt als Unterrichtung vor (21/2400). Darin warnt das Institut, dass „Kriege, Krisen, das Erstarken autoritärer Kräfte und das zunehmende Erodieren der multilateralen Ordnung“ Menschenrechte und ihre Kontrollgremien bedrohten. Umso wichtiger sei es, dass europäische Staaten und insbesondere Deutschland diese verteidigten.

Das DIMR, das als Deutschlands unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution die Politik bei der Umsetzung der Menschenrechte berät, betonte 2024 anlässlich der Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) besonderen Handlungsbedarf in den Bereichen Rassismus, geschlechtsspezifische Gewalt, inklusive Bildung, Armut und Rechte von Geflüchteten.

So bemängelte das Institut laut Bericht unter anderem das Fehlen von rund 15.000 Familienplätzen in Frauenhäusern und Defizite bei der Umsetzung der VN-Kinderrechtskommission in der strafgerichtlichen Praxis. Daneben empfahlen die Menschenrechtsexperten eine Reform des Gleichbehandlungsgesetzes und eine umfassende Entschädigung für die Überlebenden des NS-Völkermords an Sinti und Roma. In der Asyldebatte mahnte das Menschenrechtsinstitut laut Unterrichtung außerdem zu Besonnenheit.

In seinem im Dezember 2024 dem Bundestag vorgelegten Menschenrechtsbericht bewertete es unter anderem „Verschärfungen im Migrationsrecht, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern“.

Der Jahresbericht enthält zudem eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben des DIMR: Danach hatte das Institut im Jahr 2024 Einnahmen von rund 10,8 Millionen Euro. Rund 5,4 Millionen Euro davon waren Zuwendungen des Bundes, rund 3,14 Millionen Euro stammten aus Drittmittelprojekten des Bundes und rund 1,91 Millionen Euro waren vermischte Einnahmen. Rund 279.880 Euro stammten aus Drittmittelprojekten der Länder.

Zu den größten Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ mit rund 1,1 Millionen Euro, „Menschenrechtspolitik Inland/Europa mit 957.709 Euro, “Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Berichterstattungsstelle Menschenhandel„ mit 798.941 Euro und Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.

Für die Monitoring-Stelle zur VN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von rund 518.430 Euro getätigt und für “Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention„ rund 783.755 Euro. Die Ausgaben für die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention beliefen sich auf 441.897 Euro, die Ausgaben für “Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention„ auf 89.568 Euro.

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Steuerbelastung von Kapitalerträgen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In der Diskussion über die Besteuerung von Kapitalerträgen ist neben der Abgeltungsteuer auch die Besteuerung der Unternehmen zu sehen. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (21/2368) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2080) heißt, müsse für eine vollständige Betrachtung des gesamten Belastungsniveaus von im Privatvermögen erzielten Kapitalerträgen wie Dividenden oder Veräußerungsgewinnen auch die Besteuerung auf Unternehmensebene (Körperschaftsteuer zuzüglich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag) betrachtet werden. Dabei ergebe sich aus der Besteuerung auf Anteilseignerebene (Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) und auf Unternehmensebene eine maximale Gesamtbelastung von 48,5 Prozent. Die nominale steuerliche Gesamtbelastung von Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit liege in der Spitze bei 47,5 Prozent (Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Auch beim Vergleich von effektiven Steuerraten zeige eine Studie der OECD eine sehr ähnliche Gesamtbelastung von Erwerbs- und Kapitaleinkünften in Deutschland, schreibt die Bundesregierung.

Durch die 2009 eingeführte und 25 Prozent betragende Abgeltungsteuer ist nach Ansicht der Regierung ein wichtiger Beitrag zur Vereinfachung und Bürokratieentlastung geleistet worden. Für viele Steuerzahler sei dadurch die Aufnahme ihrer Kapitaleinkünfte in die Steuererklärung entfallen. Dies entlaste Bürger und Verwaltung gleichermaßen. Da die im Inland erzielten Kapitaleinkünfte auf Ebene der inländischen Kreditinstitute besteuert würden, benötige die Finanzverwaltung in der Regel keine Informationen über die Höhe der im Inland erzielten Kapitaleinkünfte.

Auf die Frage nach den Auswirkungen einer Abschaffung der Abgeltungsteuer und der Integration der Kapitaleinkünfte in die progressive Einkommensteuer heißt es, eine Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne von Wertpapieren und die Integration der Ertragsbesteuerung in die allgemeine Einkommensteuer setze umfangreiche Entscheidungen über Detailregelungen voraus. So müsste beispielsweise bei Dividenden die steuerliche Vorbelastung der Unternehmenserträge mit Körperschaft- und Gewerbesteuer berücksichtigt werden. Um eine übermäßige Besteuerung zu vermeiden, müssten daher Dividenden mit einem Teileinkünfteverfahren besteuert werden. Zudem wären die bei der Abgeltungsteuer geltenden Verbote des Abzugs von Werbungskosten und die Beschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten anzupassen. Im Ergebnis würde es zu keiner wesentlichen Veränderung der Gesamteinnahmen kommen. Je nach Ausgestaltung des Teileinkünfteverfahrens und der Verlustberücksichtigungsmodalitäten wären sogar Steuermindereinnahmen möglich, so die Erwartung der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag seien keine Maßnahmen zur Abschaffung der Abgeltungsteuer vorgesehen.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt, Spitzenverdiener mit hohen Kapitaleinkünften profitierten nach derzeitiger Rechtslage von der Deckelung der Sozialbeiträge und der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sodass ihre tatsächliche Abgabenquote deutlich unter der nominellen Spitzenbelastung liege. Durchschnittsverdiener hätten dagegen häufig eine höhere effektive Steuer- und Abgabenlast zu tragen.

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Förderung ziviler Seenotrettung eingestellt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Bis zur Einstellung der Förderung der zivilen Seenotrettung zum 31. März 2025 hat das Auswärtige Amt im ersten Quartal fünf Seenotrettungsorganisationen mit dem Schwerpunkt Mittelmeer mit knapp 900.000 Euro gefördert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/2381) auf eine Kleine Anfrage (21/1923) der AfD-Fraktion hervor.

„Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Förderung und Unterhaltung eines angemessenen und wirksamen Such- und Rettungsdienstes nach internationalem Recht in der Verantwortung der Anrainerstaaten (Search and Rescue Zone) liegt und eine Pflicht zur konkreten seenotrechtlichen Hilfeleistung der jeweiligen Schiffsführung besteht.“ Nach den seevölkerrechtlichen Vorgaben seien die aus Seenot geretteten Personen an einen „sicheren Ort“ („place of safety“) zu verbringen. Leitbild sei die Beendigung der jeweiligen Gefahrenlage, wobei die Umstände jedes Einzelfalles berücksichtigt werden müssten.

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Kooperation mit Usbekistan bei Migration und Rohstoffen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Mit Blick auf die Versorgungssicherheit der deutschen und europäischen Wirtschaft unterstützt die Bundesregierung den Aufbau einer langfristigen Kooperation mit Usbekistan im Bereich kritischer Rohstoffe wie unter anderem Kupfer und seltene Metalle sowie im Bereich erneuerbarer Energien. Das geht aus der Antwort (21/2374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1795) hervor. Darüber hinaus setze sich die Bundesregierung für die Entwicklung alternativer Handels- und Transportkorridore zur Stärkung resilienter Lieferketten sowie eine gesteuerte Fachkräftezuwanderung und die Ausweitung dualer Berufsbildung im Rahmen der im September 2024 unterzeichneten Migrations- und Mobilitätspartnerschaft mit Usbekistan ein. Mit Migrationspartnerschaften wie dieser gehe die Bundesregierung langfristige Kooperationen ein, „um irreguläre Migration zu reduzieren und reguläre Migration zu stärken“.

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Bundesregierung: Geoengineering ist „keine Option“

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung sieht in Geoengineering, wie etwa Ansätzen zur Beeinflussung des Strahlungshaushalts der Erde, keine „klimapolitische Option“. Dies geht aus einer Antwort (21/2338) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2079) hervor. In der Anfrage hatten die Abgeordneten Auskunft zu den Risiken, der geostrategischen Nutzung und den staatlichen Kontrollpflichten von Geoengineering verlangt.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf „Unsicherheiten, Implikationen und Risiken“ im Zusammenhang mit Ansätzen zur Klimamodifikation, die meist zu großräumigen technischen Eingriffen in die Umwelt führen. Ihr sei weder ein geostrategischer und militärischer Einsatz von Solar Radiation Modification (SRM) durch Staaten oder einzelne Akteure bekannt, noch plane sie, Geoenineering, wie etwa auch einzelne US-Bundesstaaten, zu verbieten. Mit Blick auf die internationale Regulierung bekennt sich die Bundesregierung, so heißt es in der Antwort weiter, zum „De-facto-Geoengineering-Moratorium“, das sich aus der Entscheidung X/33 vom 29. Oktober 2010 unter der Biodiversitätskonvention CBD ergibt.

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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Um die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der G7 geht es in einer Antwort (21/2327) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/1736) der AfD-Fraktion. Danach erhält etwa die Global Solutions Initiative (GSL) zur Unterstützung ihrer allgemeinen Aktivitäten im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 Haushaltsmittel des Bundes in Höhe von insgesamt 2,25 Millionen Euro. Weitere Förderungen würden durch das Bundesministerium für Finanzen erfolgen.

Seit seiner Gründung im Jahr 1964 werde außerdem das German Institute of Development and Sustainability (IDOS, damals noch Deutsches Institut für Entwicklungszusammenarbeit/DIE) durch die Bundesregierung gefördert. Im Jahr 2024 habe die Fördersumme insgesamt 17,389 Millionen Euro betragen. Darunter waren laut Bundesregierung Mittel für das Afrikanisch-Europäische Netzwerk zu Entwicklung und Nachhaltigkeit („Shaping Futures“) sowie Beiträge zur Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika und im Nahen Osten.

Darüber hinaus führt die Bundesregierung weitere geförderte Organisationen auf.

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Position der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die unmittelbare Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wurde am 3. September 2025 im Bundeskabinett beschlossen und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2236) auf eine Kleine Anfrage (21/1024) der Fraktion Die Linke. Außerdem sei die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) nach Verlängerung durch die sogenannte „Stop-the-Clock-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2025/794) um ein Jahr bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht zu überführen. Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages werde die Richtlinie „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umgesetzt, heißt es in der Antwort.

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Evaluierung der feministischen Entwicklungspolitik geplant

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung ist eine strategische Evaluierung der feministischen Entwicklungspolitik durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) in Planung. Das geht aus einer Antwort (21/2239) auf eine Kleine Anfrage (21/1945) der AfD-Fraktion hervor, in der sie sich nach Aufgaben und Funktion des Referats G11 (Feministische Entwicklungspolitik) der Abteilung Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erkundigt.

Gefragt nach den Gesamtkosten des Referats, konkreten Posten und Mitarbeitern verweist die Bundesregierung auf eine Antwort (21/1214) auf eine bereits zuvor zu dem Therma gestellte Kleine Anfrage (21/1042) der Fraktion. Zu der Frage nach konkret ergriffenen Maßnahmen des Referats seit der Veröffentlichung des Factsheets zur feministischen Klimapolitik im Oktober 2024 schreibt die Bundesregieurng, da der Haushalt 2025 erst im September 2025 beschlossen worden sei, seien von Referat G11 seither keine neuen Projekte initiiert oder bestehende Projekte weiterentwickelt worden. Die laufenden Vorhaben könnten im Transparenzportal (www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-transparenzportal) eingesehen werden.

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Erläuterung sogenannter Cum/Cum-Gestaltungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (21/2125) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1799) umfassend zu sogenannten Cum/Cum-Steuergestaltungen Stellung genommen. Charakteristisch für Cum/Cum-Gestaltungen ist danach die Übertragung von Aktien von Steuerausländern auf Steuerinländer, um die Möglichkeit der Anrechnung der Kapitalertragsteuer bei der Dividendenbesteuerung für Steuerinländer zu nutzen. Der dadurch entstehende Steuervorteil werde im Rahmen der Cum/Cum-Gestaltung zwischen dem Steuerausländer und dem Steuerinländer aufgeteilt, der die Kapitalertragsteuer auf seine Steuerschuld angerechnet habe. Dies habe zur Folge, dass der Anknüpfungspunkt für den Fallaufgriff bei Cum/Cum-Gestaltungen typischerweise das Besteuerungsverfahren des Steuerinländers sei, erläutert die Bundesregierung.

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Klimaforscher: Weitere Erderwärmung ist noch zu verhindern

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Deutsche Meteorologische Gesellschaft und die Deutsche Physikalische Gesellschaft fordern dazu auf, unverzüglich ein sehr viel wirksameres Programm zur Eindämmung von menschengemachten Klimaänderungen voranzutreiben und die hierfür notwendigen Maßnahmen nicht weiter in die Zukunft zu verschieben. Vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltigen Entwicklung und Zukunftsfragen sagte Professor Gunther Seckmeyer vom Institut für Meteorologie und Klimatologie an der Leibnitz Universität Hannover, mit Blick auf die vorliegenden Daten könne es sein, „dass wir bereits 2032 die Zwei-Grad-Erderwärmung überschreiten“. Nicht auszuschließen sei auch, dass 2050 die drei Grad überschritten werden.

Dass die Entwicklung so schnell gehe, habe auch die Forschung überrascht, sagte Seckmeyer, der Mitglied der beiden Gesellschaften ist. Zugleich machte er deutlich, dass dies jedoch nicht als eine Vorhersage zu verstehen sei. „Wir haben es in der Hand, das zu verhindern“, sagte er. Mut mache ihm während der „dramatischen Entwicklung des Klimas“ die aktuelle „globale Energierevolution“. Es werde immer mehr Solar- und Windenergie weltweit aufgestellt. „Nicht in erster Linie, um das Klima zu schützen, sondern weil es billiger ist“, sagte er.

Die Konzentration in der Atmosphäre nehme zu, sagte Frank Kaspar, Leiter der Abteilung Hydrometeorologie beim Deutschen Wetterdienst (DWD), und ebenfalls Mitglied der beiden Gesellschaften. Das basiere darauf, „dass in jedem Jahr neues CO2 insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe in die Atmosphäre eingetragen wird“. Dabei sei im vergangenen Jahr ein Rekordwert erreicht worden, der weit über dem liege, was es zuvor gegeben habe. Das sei der Grund, weshalb in der Forschung die Sorge zunimmt, dass das Problem nicht angemessen behandelt wird. „Wir müssen uns auf jeden Fall auf weitere Extremwerte bei vielen meteorologischen Parametern einstellen“, sagte er.

Seckmeyer und Kaspar stellten den Zehn-Punkte-Katalog aus einem im Sommer 2025 durch die Deutsche Meteorologische Gesellschaft und die Deutsche Physikalische Gesellschaft beschlossenen Aufruf vor. Erster Punkt dabei ist die Aufforderung, sich der realen Gefährdungslage „durch die fortschreitende menschengemachte globale Erwärmung“ und der Dringlichkeit des Handelns bewusst zu werden. Auf der Basis des bisher Erreichten müssten zudem Entscheidungen für eine weitere und drastische Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen getroffen werden. Insbesondere gelte das für die Energieerzeugung, die Mobilität, die industrielle Produktion, das Bauen und die Landwirtschaft. Da Klimaschutz nur international gedacht erfolgreich sein könne, müsse die Bundesregierung in internationalen Verhandlungen konsequent für eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen unter Einhaltung der Vorgaben des Pariser Klimaabkommens eintreten.

Auch ein Rückzug aus tiefer liegenden Küstenregionen an Nord- und Ostsee müsse diskutiert werden, sagte Seckmeyer. „Es könnte notwendig werden, wenn die drei Grad erreicht werden.“ Dann könne man eventuell die Küste nicht mehr verteidigen, „auch nicht mit Deichbau“. Letzter Punkt des Kataloges war die Forderung an die Politik, sicherzustellen, „das wissenschaftsbasierte Meinungsäußerungen weiterhin möglich sind“. In vielen Teilen der Welt, so Seckmeyer, kämen derzeit die Wissenschaftler unter Druck.

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