UN-Vorbereitungsausschuss legt Kurs für FfD4 fest
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Die Deutsche Umwelthilfe arumentiert mit einem Rechtsgutachten, dass die Aufnahme von Atom und fossilem Gas in die EU-Taxonomie rechtswidrig wäre. Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht gäben der Bundesregierung einen umfassenden Handlungsrahmen vor, der auch für die Mitgestaltung von Unionsrecht gälte und Ablehnung der beabsichtigten Regelungen gebietet. Die Regelungen für Erdgas enthielten große Schlupflöcher, die einen dauerhaften Betrieb von Gas-Kraftwerken ermöglichten und europarechtlichen Vorgaben widersprächen. Entsprechend fordert die DUH die Bundesregierung unter Olaf Scholz auf, gegen die Aufnahme von Atom und Gas zu stimmen und im Zweifel vor dem EuGH dagegen zu klagen.
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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