Private Finanzierung, | 14.11.2022

EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Deutlich mehr Unternehmen müssen künftig über ihre Pläne und Bemühungen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit berichten, darunter große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ab 2024, Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder 40 Millionen Umsatz ab 2025 und börsennotierte KMU ab 2026. Eine neue EU-Richtlinie muss innerhalb der nächsten 18 Monate in nationales Recht umgesetzt werden. Spannend werden auch die Anforderungen an die Biodiversitätsberichterstattung sein. Seit dem 15. November liegt der EU-Kommission ein Vorschlag des EFRAG Sustainability Reporting Board vor, der dann voraussichtlich Mitte 2023 Teil der Gesetzgebung werden soll. Der Vorschlag beinhaltet einen Übergangsplan und Aktivitäten für mehr Biodiversitätsschutz.

Weiterlesen (extern)

weitere Texte

UN-Vorbereitungsausschuss legt Kurs für FfD4 fest

Global Policy Forum

17. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Neues aus dem Bundestag | 10. Dezember 2024

Deutscher Bundestag