Das Recht auf Entwicklung in, mit und durch Deutschland
OHCHR
Deutlich mehr Unternehmen müssen künftig über ihre Pläne und Bemühungen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit berichten, darunter große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ab 2024, Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder 40 Millionen Umsatz ab 2025 und börsennotierte KMU ab 2026. Eine neue EU-Richtlinie muss innerhalb der nächsten 18 Monate in nationales Recht umgesetzt werden. Spannend werden auch die Anforderungen an die Biodiversitätsberichterstattung sein. Seit dem 15. November liegt der EU-Kommission ein Vorschlag des EFRAG Sustainability Reporting Board vor, der dann voraussichtlich Mitte 2023 Teil der Gesetzgebung werden soll. Der Vorschlag beinhaltet einen Übergangsplan und Aktivitäten für mehr Biodiversitätsschutz.
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
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Weltneuvermessung
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