Private Finanzierung, | 11.04.2023

EU-Konsultation zur Definition nachhaltiger Tätigkeiten

Die Kommission hat eine vierwöchige Konsultation zur EU-Taxonomie eingeleitet. Dabei geht es um die Definition neuer EU-Taxonomie-Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die Umweltzielen dienen. Außerdem werden Meinungen zu vorgeschlagenen Änderungen des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie abgefragt. Konkret geht es um Tätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden Umweltziele leisten: nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die Kriterien stützen sich weitgehend auf die Empfehlungen der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen, die im März und November 2022 veröffentlicht wurden.

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