Öffentliche Finanzen, | 25.05.2023

Verpackungssteuer in Tübingen ist zulässig

Städte und Gemeinden dürfen eine eigene kommunale Verpackungssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben, um die Müllflut einzudämmen. Das hat am, 24. Mai 2023 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und die Klage einer Franchise-Nehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald’s abgewiesen. Damit bleibt die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende kommunale Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen in Kraft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Urteil als Durchbruch für Umwelt- und Klimaschutz und ruft alle deutschen Städte und Gemeinden zur Nachahmung des Tübinger Vorzeigemodells auf.

Weiterlesen (extern)

weitere Texte

Kein schmutziger Deal mit Indonesien – 120 Organisationen fordern Stopp des EU-Freihandelsabkommen

Netzwerk Gerechter Welthandel

Die Sonderziehungsrechte des IWF innovativ nutzen

Germanwatch

Klima-Finanzpolitik in den Wahlprogrammen 2025

Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft