Öffentliche Finanzen, | 25.05.2023

Verpackungssteuer in Tübingen ist zulässig

Städte und Gemeinden dürfen eine eigene kommunale Verpackungssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben, um die Müllflut einzudämmen. Das hat am, 24. Mai 2023 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und die Klage einer Franchise-Nehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald’s abgewiesen. Damit bleibt die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende kommunale Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen in Kraft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Urteil als Durchbruch für Umwelt- und Klimaschutz und ruft alle deutschen Städte und Gemeinden zur Nachahmung des Tübinger Vorzeigemodells auf.

Weiterlesen (extern)

weitere Texte

Ungleiche Unterstützung

Urgewald

Krise der Entwicklungsfinanzierung

Eurodad

Zusätzlichkeit muss sich auszahlen

Publish What You Fund