Neue GCEL-Datenbank offenbart gefährliche Kohlechemie-Expansion
Urgewald
Städte und Gemeinden dürfen eine eigene kommunale Verpackungssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben, um die Müllflut einzudämmen. Das hat am, 24. Mai 2023 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und die Klage einer Franchise-Nehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald’s abgewiesen. Damit bleibt die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende kommunale Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen in Kraft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Urteil als Durchbruch für Umwelt- und Klimaschutz und ruft alle deutschen Städte und Gemeinden zur Nachahmung des Tübinger Vorzeigemodells auf.
Bürgerbewegung Finanzwende
Brot für die Welt, Deutsche Umwelthilfe, FIAN Deutschland, Forum Umwelt & Entwicklung, INKOTA Netzwerk, MISEREOR, PAN Germany, Slow Food, World Vision Deutschland, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, ADRA, Agrarkoordination, Christliche Initiative Romero, Die Freien Bäcker, Ernährungsrat Berlin, Fairtrade Deutschland, Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika, GLS Treuhand, MAIZ, treemedia, Naturfreunde Deutschlands, SAN Germany, Weltfriedensdienst
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