Steckbrief: Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich

Rund 80 Prozent der nationalen Umweltgesetzgebung haben ihren Ursprung in Brüssel. Doch viele EU-Rechtsakte (Richtlinien und Verordnungen) werden von den Mitgliedstaaten nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Bei Verstößen kann die EU-Kommission rechtliche Schritte in Form von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder einleiten. 2020 zählte die EU-Kommission die häufigsten Verstöße im Umweltbereich.

Im neuen Steckbrief der EU-Koordination erfahren Sie, aus welchen Phasen ein solches Vertragsverletzungsverfahren besteht, welche Verfahren aktuell gegen Deutschland im Umweltbereich laufen und wie wir damit im europäischen Vergleich dastehen.

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