Steckbrief: Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich

Rund 80 Prozent der nationalen Umweltgesetzgebung haben ihren Ursprung in Brüssel. Doch viele EU-Rechtsakte (Richtlinien und Verordnungen) werden von den Mitgliedstaaten nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Bei Verstößen kann die EU-Kommission rechtliche Schritte in Form von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder einleiten. 2020 zählte die EU-Kommission die häufigsten Verstöße im Umweltbereich.

Im neuen Steckbrief der EU-Koordination erfahren Sie, aus welchen Phasen ein solches Vertragsverletzungsverfahren besteht, welche Verfahren aktuell gegen Deutschland im Umweltbereich laufen und wie wir damit im europäischen Vergleich dastehen.

Weiterlesen (extern)

weitere Texte

UN-Vorbereitungsausschuss legt Kurs für FfD4 fest

Global Policy Forum

17. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Neues aus dem Bundestag | 10. Dezember 2024

Deutscher Bundestag