Öffentliche Finanzen, | 22.01.2026

Das Recht des Stärkeren im Steuerrecht

Die OECD hat sich auf eine Ausnahme für US-Konzerne von der globalen Mindeststeuer geeinigt. Sie gilt ab 1. Januar 2026 und ermöglicht, dass US-Konzerne auf ihre ausländischen Gewinne in den USA weiterhin nur 13 Prozent und in außereuropäischen Steueroasen sogar wieder nur 0 Prozent zahlen. Weil auch die Lizenzschranke abgeschafft wurde, steht Deutschland jetzt ohne Abwehrmaßnahmen gegen US-Willkür (und gegen die 0-Prozent Besteuerung der Cayman Islands) auf dem Schulhof. Das muss allerdings nicht so bleiben: Die EU könnte beide auf die bestehende Steueroasenliste setzen und eine Steuer auf die Übergewinne der großen US-(Digital)konzerne beschließen.

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