Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik Teil 2

Verbesserungsbedarf bei Arbeitsbedingungen und Nichtdiskriminierung

Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) hat die Umsetzung und Wirksamkeit des Menschenrechtsansatzes des Entwicklungsministeriums (BMZ) untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass einzelne menschenrechtliche Anforderungen gut umgesetzt sind, es in einigen Bereichen aber Verbesserungsbedarf gibt: Vorhaben zur Stärkung des lokalen Privatsektors und lokaler Finanzsysteme in Partnerländern stärken menschenwürdige Arbeitsbedingungen nur selten gezielt und umfassend. Auch benachteiligte Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, werden nicht genügend berücksichtigt. Zudem sollten Partizipationsmöglichkeiten und Beschwerdemechanismen besser verankert werden.

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