UN-Vorbereitungsausschuss legt Kurs für FfD4 fest
Global Policy Forum
2014 erteilte der UN-Menschenrechtsrat zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe den Auftrag, ein internationales Abkommen zum Schutz von Menschenrechten im globalen Wirtschaftsverkehr (auch „UN-Treaty“ genannt) zu formulieren. Seitdem verhandelt die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen von Regierungen jährlich über den aktuellen Stand des Entwurfs. Im Juli 2023 legte Cristian Espinosa Cañizares, ecuadorianischen Vorsitzender der Arbeitsgruppe eine Aktualisierung des dritten überarbeiteten Abkommensentwurfs von August 2021 vor.
In Ermangelung eines Verhandlungsmandats nahmen die Vertretung der Europäischen Union (EU) und die EU-Mitgliedsstaaten, einschließlich der Bundesregierung, bislang nur beobachtend an den Tagungen der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe teil und brachten sich ausschließlich mit allgemeinen Stellungnahmen ein. Nun steht die EU kurz davor, ein europaweites Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) einzuführen. Diese Stellungnahme bietet eine Analyse des aktualisierten Vertragsentwurfs und bewertet die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum letzten Entwurf von 2021.
Hrsg.: Treaty Alliance Germany,
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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