Die Gruppe der 77 in den FfD-Verhandlungen
IDOS | German Institute of Development and Sustainability
Hochgefährliche Pestizide, unsicheres Spielzeug, umweltschädliche Einwegkunststoffe und andere Waren, die in der EU nicht auf den Markt gebracht werden dürfen, werden weiterhin in der EU hergestellt, um außerhalb der EU-Grenzen exportiert zu werden. Mehrere EU-Rechtsvorschriften, darunter auch solche, die einige Produkte aufgrund ihrer Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Menschenrechte, Tiere und die Umwelt verbieten, gelten nicht, wenn die in der EU hergestellten Waren in Nicht-EU-Ländern verwendet oder konsumiert werden sollen. Es ist inakzeptabel, dass das EU-Recht es Unternehmen in der EU derzeit erlaubt, vom Verkauf schädlicher Produkte zu profitieren und die Umwelt, die Gesundheit und die Menschenrechte von Menschen außerhalb der EU zu schädigen. Die EU braucht eine horizontale Gesetzgebung, um den Export von Waren wie unsicherem Spielzeug oder giftigen Chemikalien und Pestiziden in Nicht-EU-Länder zu verhindern, deren Verkauf und Verwendung in der EU nicht erlaubt ist.
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