Handel, | 8.07.2024

Das Gras grün anmalen

Eine Ausnahmeregelung für den Klimawandel in Investitionsvereinbarungen

Auf der achtundzwanzigsten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP-28) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) erkannten die Staaten die dringende Notwendigkeit an, die Anstrengungen zur Eindämmung des Klimawandels zu beschleunigen, und forderten die Vertragsparteien auf, Maßnahmen zur Abkehr von fossilen Brennstoffen in den Energiesystemen zu ergreifen, um bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die Umsetzung einer solchen Umstellung stößt jedoch auf Hindernisse in Form von Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen (ISDS), die die für die Klimapolitik erforderlichen Regulierungsmaßnahmen untergraben können, was zu einem „regulatory chill“ führt. Als Antwort auf diese Herausforderungen hat das Programm der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die Zukunft der Investitionsverträge eine Modellklausel vorgeschlagen, um die Sektoren mit fossilen Brennstoffen vom ISDS-Schutz auszunehmen, wobei verfahrensrechtliche Garantien vorgesehen sind. Eine ganzheitliche Reform von Investitionsabkommen und zusätzliche Maßnahmen, wie der Rückzug aus internationalen Investitionsabkommen, sind notwendig, um den Regulierungsraum zu schützen und nachhaltige Investitionen und einen gerechten Übergang zu fördern.

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