UN-Vorbereitungsausschuss legt Kurs für FfD4 fest
Global Policy Forum
Das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz aus dem Jahr 1967 gibt das „außenwirtschaftliche Gleichgewicht“ als Staatsziel vor, ohne dieses genau zu definieren. 55 Jahre später stellt sich die Frage, wie dieses Ziel angesichts der drohenden Klimakatastrophe und der sicherheitspolitischen Zeitenwende neu zu interpretieren ist. Klar scheint, dass das außenwirtschaftliche Gleichgewicht bisher schon nicht sinnvoll als Ausgleich von Exporten und Importen, sondern der Zahlungsbilanzausgleich eher als Nebenbedingung der Wirtschaftspolitik zu verstehen war. Rein praktisch bestand das Ziel häufig darin, den Außenhandel zu fördern. Dabei wurden umweltökonomische (vor allem klimapolitische) und sicherheitspolitische Externalitäten häufig nicht berücksichtigt, was zu einer überhöhten Handelsoffenheit Deutschlands geführt haben dürfte.
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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