UN-Vorbereitungsausschuss legt Kurs für FfD4 fest
Global Policy Forum
Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.
Bundesregierung bewertet neue EU-Schuldenregeln als Erfolg
Lage indigener Völker im Fokus
Bundesbankpräsident plädiert für digitalen Euro
Keine Deckelung der Zinsen auf Studienkredite
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz passiert Finanzausschuss
Mittel für den Schutz der Wälder in Kamerun
Rüstungsexporte im Wert von mehr als zwölf Milliarden Euro
Rechnungshof legt Ergänzungsband zu Bemerkungen 2023 vor
„Wohnimmobilien in Deutschland waren stark überbewertet“
Empfänger von „Demokratie leben!“ aufgelistet
Regierungs-Stellungnahme zum Bericht der Monopolkommission
Agrarökologie als Beitrag zur Ernährungssicherung
Enquete-Kommission zur Umsetzung von Suffizienz gefordert
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Die Beschlüsse auf EU-Ebene für neue Fiskalregeln bewertet die Ampel-Regierung positiv. In einer Antwort (20/11133) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10830) heißt es: „Die Bundesregierung hat sich erfolgreich für die Verankerung von quantitativen Mindestanforderungen zur Reduzierung von Defiziten und Schuldenstandsquoten eingesetzt, auch um die Gleichbehandlung von Mitgliedstaaten zu gewährleisten.“
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage unter anderem thematisiert, ob die Bundesregierung eine Gefahr sehe, dass sich die Vorschläge der EU-Kommission zur wirtschaftspolitischen Steuerung negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand auswirken. Außerdem ging es ihr um die Kraftfahrzeugsteuer sowie Kosten für Strom und Subventionen für fossile Brennstoffe.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort zunächst auf den Wegfall der EEG-Umlage. Davon profitierten Unternehmen sowie private Haushalte. „Die Kosten durch die CO2-Bepreisung sind seit dem Jahr 2021 ein etablierter und für die Unternehmen speziell in der Einführungsphase aufgrund der bislang gesetzlich festgelegten Preishöhe gut kalkulierbarer Preisbestandteil“, erklärt sie ferner.
Die schrittweise Streichung der Agrardieselvergütung für die land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge werde sich nach den jeweiligen einzelbetrieblichen Produktionsbedingungen auswirken. „Im Kontext betrachtet dürften die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft jedoch begrenzt bleiben“, erwartet die Regierung. Zudem wäre die in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung geplante Tarifglättung als einkommensteuerliche Entlastung für Land- und Forstwirte zu berücksichtigen.
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung stuft nahezu alle Antworten (20/11114) auf eine Kleine Anfrage (20/10890) der Gruppe Die Linke zum Thema „Finanzermittlungen in der Extremen Rechten seit 2022“ als vertraulich ein. Sie verweist lediglich bei einer Frage darauf, dass strafrechtliche Ermittlungen „grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder“ liegen.
Die Linke hatte eine Kleine Anfrage zur Finanzierung von Rechtsterrorismus und Rechtsextremismus durch Rechtsrockkonzerte oder den Handel mit Propaganda, Literatur und Musikträgern mit teils rassistischen und antisemitischen Motiven gestellt. Unter anderem fragten die Abgeordneten nach der Zahl von Fällen mit dem Verdacht auf Geldwäsche.
Menschenrechte/Anhörung
Berlin: (hib/LL) Von Bochum bis Bolivien: In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte zum dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (20/9580) am Mittwoch, 24. April 2024, unterstrichen die Sachverständigen die enorme Bandbreite des Themas – geografisch, begrifflich sowie als innen- und außenpolitisches Handlungsfeld. Dabei erfuhren die Einordnung der Religionsfreiheit als Menschenrecht sowie begriffliche Reibungspunkte und Missverständnisse große Aufmerksamkeit. Gelobt, aber auch kritisiert wurde die Schwerpunktsetzung des dritten Berichts auf die Lage der indigenen Völker: Das sei ein wichtiges und notwendiges Austesten des Anspruchs der Universalität der Freiheitsrechte an einer bislang weniger beachteten Gruppe von Menschen. Andererseits blende diese Fokussierung den weltweiten Antisemitismus und der Brisanz des Nahostkonflikts aus, der leider auch hierzulande ausgetragen werde.
Eine ganzheitliche Strategie der Bundesregierung gegenüber den indigenen Völkern weltweit mahnte die Expertin für indigene Völker, Sandy El Berr von der Organisation Brot für die Welt des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung e.V. an. Mit dem Beitritt zum ILO-Übereinkommen Nr. 169 unterstütze Deutschland die internationalen Bemühungen zum Schutz der Rechte indigener Völker. Dieser Solidaritätsbekundung müssten in allen Politikfeldern nun auch Taten folgen. Es handele sich nicht um ein Rand-, sondern um ein Querschnittsthema. Aus dem Abkommen resultierten zudem völkerrechtliche extraterritoriale Schutzverpflichtungen, denen Deutschland nachkommen müsse. Von der Agrar- über die Rohstoffwirtschaft bis zu Infrastrukturvorhaben: Oft bedrohten wirtschaftliche Großprojekte das angestammte Land der indigenen Völker – und damit grundlegende Rechte. Mit der Vertreibung dieser Menschen schwänden auch deren Kulte. Dabei leisteten beispielsweise die indigenen Stämme Südamerikas wichtige Beiträge zu Gesellschaft und demokratischem Staatsaufbau ihrer Länder.
Auf die „dramatische“ Fülle „höchst unterschiedlicher“ Verletzungen von Religionsfreiheit rund um den Globus machte Heiner Bielefeldt, Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik am Institut für Politische Wissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, aufmerksam. Die Religionsfreiheit zu stärken ergebe nur Sinn, wenn man sie als Menschenrecht begreife. Umgekehrt setze ein volles Verständnis der Menschenrechte den Respekt der Religionsfreiheit voraus. Diese sei sonst „entmenschlicht“. Es wäre fatal, zwischen beiden künstliche Antagonisten zu konstruieren. Die Religionsfreiheit sei auch „kein Sakralrecht“ oder „Recht der Frommen“. „Berechtigte sind alle Menschen“, machte der Wissenschaftler klar. Auch die Freiheit, keine Religion auszuüben gehöre dazu. „Auch bekennende Atheisten können sich auf sie berufen.“ Indem man die Infrastruktur der Menschenrechte stärke, werde der Religionsfreiheit am besten geholfen.
Das spezifische Thema des Berichts der Bundesregierung, der Blick auf die indigenen Völker, ziele, als ein Testfall für die universalen Rechte, „aufs Ganze“. Von diesen universalen Rechten, zu denen die Religionsfreiheit gehöre, sollten ja alle profitieren, sagte Bielefeldt. Es gehe darum, noch „blinde Flecken“ auf der Weltkarte zu beseitigen. Bis dahin handele es sich lediglich um einen „Universalismus auf Bewährung“. Man betrachte jetzt „eine Baustelle, die noch kaum betreten worden ist“, und sende den bisher Vergessenen ein Signal. „Daran hängt die Glaubwürdigkeit des Universalismus.“ Das Thema des Berichts sei also nicht nur spezifisch, sondern ebenso prinzipiell.
Der Sachverständige Christian Machek mahnte, neben der berechtigten Beschäftigung mit den Phänomenen des Antisemitismus oder der Islamophobie die Verfolgung von Christen nicht zu vergessen und kritisierte, die Bundesregierung müsse die richtigen Prioritäten setzen. Die weltweit meist verfolgte Religion sei das Christentum. Dieser Aspekt fehle aber in dem Bericht. Weltweit solle man anderen Religionen und Wertvorstellungen mit Respekt, nicht belehrend, begegnen. „Der Säkularismus kann nicht die alleinige Norm sein. 85 Prozent der Menschen bekennen sich irgendwie.“ Wichtig sei, in einen Dialog zu treten.
Die Wichtigkeit und Besonderheit des Berichts betonte Richard Ottinger, Referent für internationalen Religionsdialog in der Abteilung Gesellschaftlicher Zusammenhalt der Konrad-Adenauer-Stiftung. Ein so breites Datenfundament gebe es selten. Damit liege ein einzigartiges Monitorwerkzeug vor, betrachteten doch viele andere Untersuchungen lediglich einzelne Religionsgemeinschaften oder Regionen. Die Institution des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit solle man als parteipolitisch unabhängige Einrichtung über die Wahlperiode hinaus absichern, forderte Ottinger. Diese müsse den Eigenwert von Religion unterstreichen und „für eine grundsätzliche Akzeptanz der Relevanz von Religion werben“. In der Gesellschaft gebe es immer weniger religiöses Wissen und Ansprechpartner. Debatten würden vielfach ohne Sachverstand und emotional geführt.
Der Bericht entfalte Wirkung nach innen und nach außen. Leider komme dem Thema Religion auch in der deutschen Außenpolitik und in der Entwicklungszusammenarbeit ein viel zu geringer Stellenwert zu, kritisierte der Sachverständige. „Man darf nicht eine ganze Realität ausklammern.“ Das sei ein fatales Signal an die Empfängerländer. „Religion wird offenbar klein gehalten. Das hatten wir schon mal besser.“ Deutschland habe früher eine Führungsrolle im Kampf für Menschenrechte auf dem Gebiet der Religionsfreiheit gehabt. Das außenpolitische Engagement solle zwar säkular, aber nicht entleert sein. Man müsse sein Gegenüber verstehen, um mit ihm ins Gespräch zu kommen und um kompetent handeln zu können, warb Ottinger für mehr religiöse Bildungsangebote. Selbst um Religionskritik zu üben, helfe religiöse Bildung.
Dass Deutschland einen eigenen Bericht zum weltweiten Zustand der Religionsfreiheit vorlege, sei wichtig, sagte Erzbischof Thomas Schirrmacher, Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit, San José, Costa Rica und Ko-Präsident, Religions for Peace, New York. Die darin festgestellten Dinge würden ansonsten nicht öffentlich gemacht. Außenpolitik brauche diese „effektiven Informationen“. Religion und Weltanschauung sind „konstitutiv für das Menschsein“, für unsere innersten Überzeugungen, unsere Identität, so der Kirchenmann. Das gelte für Muslime wie für Humanisten. In Deutschland herrsche zwar eine Trennung von Religion und Staat, aber Religion und Politik ließen sich nicht trennen. Religion sei Teil der Demokratie. Die Religionsfreiheit durchziehe auch sämtliche Menschenrechte. „Ich kann die Thematik nicht herausnehmen.“ Immer müsse man auf die hinter einer individuellen Entscheidung liegende weltanschauliche Motivation eingehen. Kaum ein Menschenrecht werde individuell „so unmittelbar gefühlt“.
In vielen Ländern lebten „hochreligiöse Menschen. Für die spielt es eine Rolle, wie wir darüber reden.“ Um als Gesprächspartner respektiert zu werden sollte man Bescheid wissen, sich denselben Ansprüchen unterwerfen, die man an andere stelle. Man müsse sich klar machen, dass ein Dialog in vielen Ländern nur möglich sei in Verbindung mit religiösem Dialog, erklärte der Bischof und warb für einen Dialog auch zwischen den Religionsgemeinschaften, um Konflikte zu überwinden. Extremistische religiöse Führer, von der islamischen Welt bis zum russisch-orthodoxen Patriarchen seien „das Haupthindernis für den Frieden“. Es gelte parallel mit gemäßigten und friedensbereiten Angehörigen der Religionsgruppen ins Gespräch zu kommen. „Da liegen die Chancen. Religion ist nicht in Stein gemeißelt.“ Religionsführer seien prinzipiell für Frieden. Aufgabe des Staates sei dabei, solche Dialoge im Hintergrund zu moderieren, flankiert „mit einer Realpolitik kleiner Schritte“. Hoffnung bestehe sogar für den Nahen Osten.
Einmal die indigenen Völker, jenseits der großen Weltreligionen, als Schwerpunkt des Berichts zu wählen, sei wichtig, sagte Schirrmacher. Es handele sich um „Menschen, die in völlig anderen kulturellen Zusammenhängen leben. Aber die haben genau denselben Anspruch auf Menschenrechte. Man nimmt ihnen ihr Land und löscht damit auch ihre Spiritualität aus.“ Wer die Religionsfreiheit verletze, indem er Gläubige angreife, handele kriminell, verletze die Menschenrechte. Es sei „unser aller Aufgabe“, die Religionsfreiheit in Deutschland zu verteidigen, sie gehöre zur Identität des Landes. „Hunderttausende“ seien hierher gekommen, weil sie hier ihre Religion frei und offen ausüben dürften.
Auf die aktuelle Lage von Jüdinnen und Juden weltweit und insbesondere in Deutschland, ging Hanna Veiler, Präsidentin der Jüdischen Studierendenunion Deutschlands, ein. Wenn sie an die ständige Bedrohung jüdischen Lebens, etwa an den geplanten Anschlag auf die Synagoge in Bochum, denke oder nur an die alltägliche Ignoranz gegenüber dem jüdischen Kalender, falle es ihr schwer von Religionsfreiheit in Deutschland zu sprechen. Niemand müsste Weihnachten in die Uni. Aber an hohen jüdischen Feiertagen würden Klausuren geschrieben, die jüdische Studierende aus kultischen Gründen nicht wahrnehmen könnten. Gefahr für Leib und Leben und solche Diskriminierungen: Die Herstellung von Religionsfreiheit sei aus deutscher Perspektive vor allem auch erst einmal eine innenpolitische Aufgabe, sagte Veiler.
Es gelte, sich über die Ursachen und Mechanismen des Antisemitismus klar zu werden. Die Menschen trügen zahlreiche Codes, Bilder und Narrative, die sich zu einer Weltanschauung verdichteten, in sich und reproduzierten diese bewusst oder unbewusst. Gerade in schwierigen Zeiten, „wenn Menschen einfache Erklärungen suchen“, würden diese „schnell reaktiviert“. Die jüdische Gemeinschaft würde dann insgesamt an den Pranger gestellt, auch Israel würde zur Projektionsfläche für den Hass. Häufig gehe Antisemitismus einher mit anderen Formen des Rassismus. Um in Deutschland überhaupt über den Nahostkonflikt sprechen zu können, und um nicht in israelbezogenen Antisemitismus abzugleiten, brauche es ein tieferes Verständnis von Kontext und Geschichte des Nahostkonflikt wie auch des Antisemitismus, sagte Veiler.
International müsse sich die deutsche Außenpolitik viel klarer gegen den Iran und die „immense Gefahr“, die von dem Teheraner Regime ausgehe, richten, das über Jahrzehnte für zahlreiche Anschläge auf Juden weltweit verantwortlich sei, was am 7. Oktober vergangenen Jahres in den Raketenanschlägen der Hamas auf Israel kulminiert sei. Iran sei der Geldgeber der Hamas-Ideologie. „Ohne Iran hätte das nicht funktioniert.“ „Der 7. Oktober hätte zu einem stärkerem Überdenken der deutsch-iranischen Beziehungen führen müssen“, so die Expertin. Man sei „zu nett“ zum Iran und brauche stattdessen schärfere Sanktionen bis hin zu einem Abbruch der Beziehungen. Sonst werde Deutschland dem eigenen Anspruch nicht gerecht, wonach der Schutz Israels zur Staatsräson gehöre. „Wir müssen uns ganz entschlossen gemeinsam den Gefahren entgegenstellen, die die Religionsfreiheit gefährden.“
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/BAL) Ein leidenschaftliches Plädoyer für die Einführung eines digitalen Euro hat Bundesbankpräsident Joachim Nagel hat am Mittwoch beim geldpolitischen Dialog des Finanzausschusses gehalten. Er wolle „im Fahrersitz“ sitzen als Notenbanker, wenn es um digitale Zahlungen gehe, sagte Nagel in der gemeinsamen Sitzung mit dem Haushalts- und Europaausschuss des Bundestags. Er verwies auf eine Rede, die er zuvor bei der DZ Bank Capital Markets Conference 2024 gehalten hatte, und die den Mitgliedern der Ausschüsse zur Verfügung gestellt wurde.
Er wiederholte seine dortigen Aussagen, dass „Europa resilienter und unabhängiger“ werden müsse von außereuropäischen Zahlungsanbietern. Zahlungsverkehrsanwendungen seien systemrelevant, erklärte Nagel. Bisher gebe es keine europäische Cloudinfrastruktur für die Zahlungssysteme in Europa.
Zugleich beteuerte er, dass der digitale Euro die Privatsphäre der Bürger schützen würde. Die Systeme würden so gestaltet, dass die Zentralbanken nicht Zahlungen zu Bürgern zuordnen könnten. Die Zentralbanken würden nur ein minimales Set von Daten sehen, die für das Settlement von Zahlungen nötig seien.
Bürger sollen den digitalen Euro entweder über die App ihrer Hausbank oder eine eigene Digitale-Euro-App nutzen können. Eine weitere Möglichkeit würden aber auch physische Karten sein, für Menschen, die für Zahlungen nicht ihr Mobiltelefon nutzen möchten, keines oder kein Bankkonto haben.
Zugleich sagte Nagel, dass „Bargeld weiterhin der Eckpfeiler der Bezahlmöglichkeit“ bleiben werde. Es gehe nicht darum, das Bargeld abzuschaffen. Am Ende könne jeder Bürger selbst entscheiden, wie er bezahlen wolle.
Die Mitglieder der drei Ausschüsse stellten dem Bundespräsidenten eine Reihe von weiteren Fragen, unter anderem zur Bilanz der Bundesbank und mögliche Folgen für den Bundeshaushalt. Nagel erklärte, ihm sei um die Bilanz der Bundesbank nicht bang. Eine Rekapitalisierung der Bundesbank über den Bundeshaushalt sei nicht nötig, die Bilanz sei „solide“, das Eigenkapital nicht negativ. Derzeit arbeite die Bundesbank mit Verlustvorträgen, erwarte aber in künftigen Jahren wieder Gewinne.
Die Zentralbankpolitik der vergangenen Jahre seit der Finanzkrise hat dazu geführt, dass die Bilanz der Zentralbank deutlich angewachsen ist. Diese Politik begründete Nagel mit dem notwendigen „Kampf gegen die Deflation“. Nun sorgen die höheren Zinsen für Bilanzverluste. Die Bilanz der Zentralbank soll in den nächsten Jahren wieder schrumpfen.
Nagel erneuerte auch die Position der Bundesbank zur Schuldenbremse des Grundgesetzes, dass diese „ein sehr gutes Instrument“ sei. Das Bundesverfassungsgericht habe „ein gutes Urteil“ gefällt, was die Klarheit der rechtlichen Regelungen angehe.
Allerdings kann sich der oberste deutsche Währungshüter Reformen vorstellen. Wenn die Staatsschuldenquote unter 60 Prozent rutschen sollte, seien höhere Defizite vorstellbar, sagte Nagel. Die Maastricht-Kriterien für den Euroraum schreiben eine jährliche Defizitgrenze von maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts vor sowie einen Gesamtschuldenstand eines Staates von 60 Prozent. Derzeit liegt die deutsche Schuldenquote bei etwa 64 Prozent. Die Schuldenbremse des Grundgesetezs erlaubt ein strukturelles Defizit von 0,35 Prozent.
Eine politische Entscheidung sei es, inwiefern reformierte Defizitregeln zwischen Konsum und Investition unterscheiden könnten, sagte Nagel. Die Bundesbank könne hierbei beratend mitwirken.
Der „Geldpolitische Dialog“ wird drei Mal jährlich unter wechselnder Federführung durch den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ausgerichtet und bezieht Abgeordnete dieser Ausschüsse sowie des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz ein.
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss
Berlin: (hib/CHA) Die CDU/CSU-Fraktion ist am Mittwochvormittag im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung mit einem Antrag (20/9254) für niedrigere Zinsen auf KfW-Studienkredite gescheitert. Das Gremium lehnte die Vorlage mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ab. Für den Antrag stimmten lediglich die Antragsteller. Die AfD-Fraktion sowie die Gruppen Die Linke und BSW enthielten sich.
In dem entsprechenden Antrag mit dem Titel „Studierende finanziell entlasten – Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau wieder zu einem geeigneten Instrument der Studienfinanzierung machen“ fordert die CSU/CSU-Fraktion festverzinsliche Kredite und verweist dabei beispielsweise auf Immobilien- und Autokredite.
Katrin Staffler (CSU) verwies im Ausschuss darauf, dass der Zinssatz des Studienkredites derzeit bei 7,5 Prozent liege und somit viel zu hoch sei. Problematisch sei für die Studierenden jedoch nicht nur die Höhe des Zinssatzes, sondern auch die fehlende Planbarkeit. Haben Studierende beispielsweise einen Kredit in den Niedrig-Zins-Phasen abgeschlossen, wurden sie besonders hart von dem Anstieg der Zinsen getroffen, argumentierte Staffler. Aus diesem Grund müsse die Frage gestellt werden, ob der KfW-Studienkredit überhaupt noch ein geeignetes Mittel ist, um Studierende zu unterstützen. Die Abgeordnete forderte für die Zukunft eine feste Zinsbildung.
Carolin Wagner (SPD) nannte es einen „untragbaren Zustand“ für die Studierenden, dass sie mit jeder Zinsanpassung am Ende des Monats bangen müssten, ob ihr Geld noch ausreiche. Kredite dürften immer nur der letzte Weg zur Studienfinanzierung sein, sagte die Abgeordnete. Das wirksamste Mittel zur Studienfinanzierung hingegen sei ein „auskömmliches und modernes BAföG, das wieder mehr jungen Menschen zugutekommt“. Daran arbeite die SPD-Fraktion, versicherte Wagner.
Götz Frömming (AfD) kritisierte, dass die BAföG-Sätze viel zu niedrig seien und teilweise unter denen des Bürgergeldes lägen. Problematisch sei auch die von der Union geforderte feste Zinsbindung, sagte Frömming. Schließlich könnte auch ein festgesetzter Zinssatz zu hoch angelegt sein. Der Abgeordnete plädierte für das Instrument einer festgesetzten Obergrenze. Bei einer solchen Obergrenze sollte dann der Staat einspringen, wenn diese überschritten würde.
Laura Kraft (Grüne) nannte den Zinssatz derzeit für Studierende „nicht tragbar“. Insgesamt seien Studienkredite kein Dauerinstrument zur Finanzierung des gesamten Studiums, sagte die Abgeordnete und warb für ein auskömmliches BAföG. Auch wenn bezüglich der hohen Zinsen des KfW-Studienkredites nun eine Lösung gefunden werden müsste, sei es der Bundesregierung nicht möglich, derart einzugreifen, dass die Zinsen drastisch sinken.
Ria Schröder (FDP) hob hervor, dass die Ampel-Regierung bereits viel getan habe. In dem Zuge nannte die Abgeordnete unter anderem die BAföG-Reformen, die Einmalzahlung für alle Studierende und die Heizkostenzuschüsse. Schröder verwies darauf, dass der Studienkredit nur ein Finanzierungsinstrument des Studiums sei, grundsätzliche gelte die Unterhaltspflicht der Eltern. Weitere Finanzierungsinstrumente seien das BAföG, Nebenjobs oder der Bildungskredit.
Die aktuelle Situation für Studierende mit einem Studienkredit der KfW-Bank sei skandalös, befand Nicole Gohlke (Gruppe Die Linke). Sie kritisierte, dass die Ampelregierung weiter am Studienkredit festhalte und „tatenlos“ dabei zusehe, wie dieser weiter eskaliere.
Ali Al-Dailami (Gruppe BSW) kritisierte, dass nicht einmal 15 Prozent der Studierenden noch BAföG erhielten. Er forderte, dass sich Studierende ohne finanzielle Sorgen um ihr Studium kümmern können. Dafür sei das BAföG mit auskömmlichen BAföG-Sätzen und entsprechenden Förderquoten das geeignete Mittel der Wahl.
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/BAL) Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) hat mit einigen Detail-Änderungen am Mittwoch den Finanzausschuss des Bundestags passiert. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie vonseiten der Opposition die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke enthielten sich. Die Gruppe BSW war nicht anwesend. Das Gesetz dient vor allem dazu, EU-Recht national umzusetzen. Unter anderem wird ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KryptomärkteAufsichtsgesetz – KMAG) geschaffen.
Vonseiten der SPD-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass die Regulierung von Kryptowerten dringend nötig sei, zugleich solle das Gesetz dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kapitalmärkte zu stärken. Verwiesen wurde auf die öffentliche Anhörung, die der Finanzausschuss am 20. März durchgeführt habe. Die Koalition habe versucht, daraus möglichst viele Hinweise der Experten mithilfe der Änderungen aufzunehmen.
Die Unionsfraktion hatte zu dem Gesetz einen Entschließungsantrag eingebracht. Darin heißt es, dass die neuen Vorgaben des EU-Rechts für ein digitales Finanzwesen „insgesamt begrüßenswert“ seien. „In der Umsetzung, beziehungsweise der Überführung, der oben genannten Verordnungen in nationales Recht sind allerdings vor allem im Sinne der Rechtsklarheit und Praxistauglichkeit Schwachstellen im Gesetz zu finden“, heißt es in dem Antrag. Die CDU/CSU-Fraktion fordert, die Bundesregierung solle „Rechtsklarheit schaffen, und eine eindeutige, präzise Definition der qualifizierten Kryptoverwaltung sowie des kryptografischen Instruments vorzunehmen“.
Diesen Punkt sowie einen weiteren aus dem Entschließungsantrag habe die Koalition mit ihren Änderungsanträgen bereits übernommen, wurde aus der Unionsfraktion gelobt. Dem Entschließungsantrag stimmten neben der CDU/CSU-Fraktion die AfD-Fraktion zu. Dagegen stimmten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke.
Vonseiten der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hieß es, das Gesetz diene dazu, das Vertrauen in die neue Finanzarchitektur zu stärken und Verbraucher zu schützen. Es würden einheitliche IT-Sicherheitsstandards für den IT-Sektor festgelegt.
Aus der FDP-Fraktion wurde die hohe Fachkompetenz im Bundesfinanzministerium gelobt. Das Gesetz sei gut und notwendig, insbesondere mit Blick darauf, dass Deutschland derzeit noch massiv unter mangelnder Cyberresilienz leide.
Die AfD-Fraktion begrüßte die Umsetzung der Regulierung. Kritisiert wurde aber, dass diese zu kleinteilig sei. Es bestehe die Gefahr, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nicht die fachliche Kompetenz habe, die vorgesehene Regulierung adäquat umzusetzen.
Die Gruppe Die Linke begrüßte, dass es nun erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte gebe. Allerdings gingen die Vorgaben nicht weit genug. Es bestehe noch deutlich weitergehender Regulierungsbedarf.
Link zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/992470-992470
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr 19 Millionen Euro für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Wälder und Schutzgebiete in Kamerun zugesagt. Zudem sei ein Betrag von einer Million Euro für eine geplante Kombifinanzierung mit der Zentralafrikanischen Waldinitiative (CAFI) in Aussicht gestellt worden, wie es in der Antwort (20/11106) auf eine Kleine Anfrage (20/10758) der AfD-Fraktion heißt. Von den 19 Millionen Euro seien neun Millionen Euro für das Projekt zur „Förderung von Wald, Umwelt und Klima“ und zehn Millionen Euro für das Projekt „Nachhaltiges Ressourcenmanagement in Kamerun VI“ zugesagt worden.
Wirtschaft/Antwort
Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr 9.526 Rüstungsexportgenehmigungen im Wert von knapp 12,2 Milliarden Euro erteilt. Das geht aus einer Antwort (20/10993) auf eine Kleine Anfrage (20/10536) der Gruppe BSW hervor. Bei knapp der Hälfte des Wertes (6,4 Milliarden Euro) handelt es sich um Kriegswaffen (431 Genehmigungen).
Auf die Ukraine entfielen 268 Genehmigungen im Wert von rund 4,4 Milliarden Euro, im Bereich der Kriegswaffen waren es 56 Rüstungsexportgenehmigungen im Gesamtwert von knapp 3,2 Milliarden Euro. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Haushalt/Unterrichtung
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof hat den Ergänzungsband zu den „Bemerkungen 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ (20/11000) vorgelegt. Der Ergänzungsband enthält neun weitere Prüfergebnisse zu den bereits 26 im Hauptband vorgelegten.
Finanzen/Unterrichtung
Berlin: (hib/BAL) Niedrigzins-Darlehen aus der Vergangenheit können für deutsche Banken eine Herausforderung werden. Das schreibt der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) in seinem Bericht für den Zeitraum April 2022 bis März 2023, der dem Bundestag als Unterrichtung vorliegt (20/11070).
„Der Einbruch des Geschäfts mit höher verzinsten Neukrediten im Berichtszeitraum dürfte perspektivisch die Ertragslage der Banken belasten“, warnt der AFS, dem das Bundesfinanzministerium, die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angehören. Erschwerend für die Banken seien die hohen Bestände an niedrig verzinsten Hypotheken mit langen Zinsbindungsfristen. Wohnimmobilienkredite seien nach wie vor eine zentrale Einkommensquelle für die Kreditinstitute.
In der zweiten Jahreshälfte 2022 seien die Preise für Häuser und Wohnungen zwar gesunken, konstatiert der AFS, es habe aber keinen substanziellen Preisrückgang gegeben. Der AFS warnt: „Aufgrund der starken Preissteigerungen in den vergangenen Jahren waren Wohnimmobilien in Deutschland weiterhin stark überbewertet.“
Auch angesichts einer robusten Arbeitsmarktentwicklung hätten Kreditnehmer ihre Hypotheken nach wie vor bedienen können. Erhöhte Ausfälle im Wohnimmobilienkredit-Portfolio der Banken seien nicht verzeichnet worden.
Der AFS erklärt dazu: „Zudem war ein Großteil der auslaufenden Zinsbindungen nicht mit einem starken Zinsanstieg bei einer Anschlussfinanzierung verbunden. So stammt der Großteil der Kredite, die im Jahr 2023 refinanziert werden müssen, aus älteren Kreditjahrgängen. Da das damalige Zinsumfeld dem heutigen ähnelt, ist das Risiko aus dem Zinsanstieg für diese Kredite begrenzt.“
Die wirtschaftliche Eintrübung und sinkende Schuldentragfähigkeit bei Unternehmen und Haushalten hätten sich bislang nicht in einer deutlichen Erhöhung der Risikovorsorgebestände und Risikogewichte in den Bilanzen der Banken niedergeschlagen, heißt es in dem Bericht. „Insgesamt besteht die Gefahr, dass die Banken das Risiko adverser Entwicklungen weiterhin unterschätzten“, warnt der AFS.
Der Ausschuss spricht von einer „moderaten Verwundbarkeit des deutschen Finanzsystems gegenüber Risiken, die sich aus dem Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft ergeben“. Er mahnt: „Eine späte und dadurch abrupte Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft kann die Verluste im Finanzsystem erhöhen.“ Der AFS werde sich auch künftig mit den Risiken aus dem Klimawandel befassen und dabei zunehmend physische Risiken in den Blick nehmen.
Die deutschen Banken hält der AFS für stabil. Die regulatorischen Anforderungen an die Höhe des Eigenkapitals würden erfüllt.
Haushalt/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Die Empfänger von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ listet die Bundesregierung in einer umfangreichen Tabelle in ihrer Antwort (20/10952) auf eine Kleine Anfrage (20/10345) der AfD-Fraktion auf. Diese wollte unter anderem Auskunft über die „Durchleitung von Fördermitteln an andere Nichtregierungsorganisationen“ erhalten.
Konkret fragten die Abgeordneten unter anderem nach „Erst-, Zwischen- oder Letztempfängern“ aus dem Bundesprogramm. In der Antwort schreibt die Bundesregierung unter anderem: „Eine zentrale Übersicht über die Durchleitung von Fördermitteln von Nichtregierungsorganisationen an andere Nichtregierungsorganisationen besteht nicht.“ Die Kleine Anfrage war eine Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838.
Klimaschutz und Energie/Unterrichtung
Berlin: (hib/MIS) Die Monopolkommission hat den Auftrag, alle zwei Jahre ein Gutachten über den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas vorzulegen. Am 9. Oktober 2023 ist die Monopolkommission diesem Auftrag mit der Veröffentlichung ihres Sektorgutachtens „Energie 2023: Mit Wettbewerb aus der Energiekrise“ zum neunten Mal nachgekommen (20/8700). Jetzt hat die Bundesregierung zu diesem Gutachten in einer Unterrichtung (20/11050) Stellung genommen.
In Bezug auf die Versorgungssicherheit und den Wettbewerb im Gasmarkt begrüßt die Bundesregierung die Empfehlung zur fortgesetzten Diversifizierung der Flüssigerdgas-Importe (LNG-Importe).
Mit Blick auf das Strommarktdesign und die Versorgungssicherheit mit Strom schreibt die Bundesregierung, dass die Einigung zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner zu den Eckpunkten einer Kraftwerksstrategie beinhaltet, dass die Arbeiten am zukünftig gen Strommarktdesign weiter vorangebracht und insbesondere Konzepte für einen marktlichen, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus erarbeitet werden, die bis spätestens 2028 operativ sein sollen. Eine politische Einigung darüber soll innerhalb der Bundesregierung bis spätestens Sommer 2024 erzielt werden.
In Bezug auf die wettbewerblichen Herausforderungen bei der Schaffung eines Ladenetzes für Elektromobilität führt die Bundesregierung aus, die Einschätzung zu teilen, dass wettbewerbspolitische und kartellrechtliche Aspekte beim Aufbau und insbesondere bei der Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen sind. Der Entstehung lokaler Marktmacht einzelner Anbieter sollte von Anfang an entgegengewirkt werden, damit das Preisniveau nicht ungünstig beeinflusst wird und sich keine lokalen Gebietsmonopole entwickeln.
In puncto Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt heißt es in der Vorlage: Das Ergebnis, dass der Tankrabatt überwiegend an Endverbraucher weitergegeben worden sei, decke sich mit den Erkenntnissen anderer Studien, unter anderem auch des Bundeskartellamts. Schlussfolgerungen zur Wettbewerbslage auf diesen Märkten könnten aus Sicht der Bundesregierung aus dieser Erkenntnis nicht gewonnen werden.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Anhörung
Berlin: (hib/LL) Die Agrarökologie als nachhaltige Form der Landwirtschaft kann einen wichtigen Beitrag zur globalen Ernährungssicherung leisten, so die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Thema „Agrarökologie und Saatgutbanken“ am Mittwochvormittag.
Antônio Inácio Andrioli, Vizepräsident der Universidade Federal da Fronteira Sul in Brasilien, sprach sich dafür aus, die Bauern beim Übergang von der konventionellen Landwirtschaft hin zum agrarökologischen Ansatz finanziell zu unterstützen. Ein Weiter-so der industrialisierten Landwirtschaft mit weltweit standardisiertem Saatgut, chemischen Düngemitteln und schwerem technischem Gerät dürfe es nicht geben. Wenn dagegen traditionelles Wissen mit dem modernen agrarökologischen Ansatz kombiniert werde, sei es möglich, einen schonenden Umgang mit der Natur mit Ertragssteigerungen zu verbinden. Kleinbauern trügen durch ihre Produkte in einem regionalen Markt zur Ernährungssicherung bei. Wichtig sei, dass die bäuerliche Landwirtschaft auf Mischkulturen und Artenvielfalt setze und dem Schutz der Böden höchste Bedeutung beimesse. „Beginnen wir damit, den Boden zu schützen, in dem das Leben beginnt.“ Dieser sei entscheidend für die Herstellung gesunder Produkte und somit für die Gesundheit der Menschen.
Dass es auch beim agrarökologischen Ansatz nicht ganz ohne den Einsatz konventioneller Düngemittel gehe, betonte Matin Qaim, Direktor des Zentrums für Entwicklungsforschung der Universität Bonn. Man dürfe Mineraldünger nicht grundsätzlich verdammen. Allerdings könne man heute dank Robotik und KI viel besser dosieren und den Düngemittelverbrauch erheblich reduzieren. Durch eine moderate Düngung, je nach geografischer Lage, lasse sich der Ertrag in einem agrarökonomischen Betrieb erheblich steigern. Bei einem völligen Verzicht im globalen Maßstab hingegen ließen sich statt acht nur vier Milliarden Menschen ernähren. Ein rein ökologischer Landbau führe außerdem zu einem dramatischen Flächenverbrauch – zu Lasten der Biodiversität und des Klimas. Die Entwicklungszusammenarbeit müsse die Bauern im agrarökologischen Sinne ausbilden und ausstatten, sodass diese mit ihren Produkten auf regionalen Märkten Fuß fassen könnten. Dagegen solle man sich sowohl von Subventionen für Düngemittel als auch von dem Ziel einer romantisierenden Subsistenzswirtschaft verabschieden.
Der Ansatz der Agrarökologie gibt die Möglichkeit, Unterernährung und Hunger zu bekämpfen und das Nahrungsmittelsystem so zu gestalten, dass sich alle gesund ernähren können und dabei auch noch die Umwelt geschont wird, sagte Vanessa Black von der Organisation Biowatch South Africa. Die Bauern müssten dazu lediglich ihr traditionelles Wissen mit neuen Erkenntnissen und Produktionsmitteln kombinieren und würden unabhängig vom industriellen Saatgut. Saatgutbanken könnten für eine größere Artenvielfalt sorgen. Künstliche Düngemittel, Pestizide und Herbizide sowie chemisch modifiziertes Saatgut hätten in der Welt der Agrarökologie dagegen keinen Platz. Werde nach den Grundsätzen der Agrarökologie, der Artenvielfalt und vor allem kleinteilig gewirtschaftet, könnten auch bessere Ernten erzielt werden. Die Politik müsse diesen Weg unterstützen und den Landwirten den Übergang erleichtern.
Urs Niggli, Präsident des Instituts für Agrarökologie, berichtete von seinen Erfahrungen mit dem Ökolandbau, der mit geringeren Erträgen und höherem Flächenverbrauch einhergehe. Dagegen sei die Agrarökologie eine Riesenchance. Man nehme das Beste vom traditionellen Ökolandbau und kombiniere es mit den Erkenntnissen der modernen Agrarwissenschaft und Hightech und es eröffneten sich ungeahnte Potenziale für die Zukunft, so der Experte. Wie sehr sich durch Diversifizierung der Pflanzenkulturen die Produktivität erhöhen lasse, sei mittlerweile gut erforscht. Molekulare Züchtungsmethoden sollten sinnvoll in nachhaltige Anbausysteme eingebunden werden. Statt auf mineralischen Dünger müsse man in der Landwirtschaft stärker auf biologischen Pflanzenschutz setzen. Mit Robotik und KI ließen sich auch kleinste Flächen sinnvoll bewirtschaften. Bis zu zehn Milliarden Menschen zu ernähren werde eine Herausforderung. Es werde nur gelingen, wenn man traditionelles und modernes Wissen kombiniere. Der Monopolisierung auf dem Saatgutmarkt sei durch die Förderung kleiner Züchter entgegenzuwirken, die Diskussion um moderne Züchtungen zu entemotionalisieren.
Für die zukünftige Ernährungssicherheit haben Saatgutbanken eine grundlegende Bedeutung, darin waren sich die Experten im zweiten Teil Anhörung einig und identifizierten Saatgut und die Erhaltung einer möglichst breiten biologischen Vielfalt als Schlüsselstelle am Beginn der Nahrungs- und der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Es gehe darum, in der Praxis der industrialisierten Landwirtschaft der Monokulturen verlorengegangene Sorten wieder repatriieren zu können und der Forschung Zugang zu einem Genpool zu verschaffen, mit dem lokal angepasste, schädlings- und klimaresistente sowie ertragreichere Neuzüchtungen möglich werden.
Weltweit gebe es 1.700 größtenteils staatlich finanzierte Saatgutbanken. Ein globales Vertragswerk regele, dass diese, von Unternehmen über Forschungseinrichtungen bis zu den Kleinbauern allen Interessierten Zugang gewähren, erläuterte Stefan Schmitz, Exekutiv Direktor des Global Crop Trust. Ziel sei ein weltweit einheitliches digitales Informationssystem, gleich einer globalen Bibliothek, für Saatgut, das seine Organisation gerade beginne aufzubauen. Man verstehe sich aber keinesfalls als Museum oder Arche, sondern die Saatgutbanken wollten den Sprung zur Nutzung bewährter und neuer Sorten auf dem Feld ermöglichen.
Die Bewahrung einer möglichst großen genetischen Vielfalt in Saatgutbanken sei eine Lebensversicherung für die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung – zumal angesichts des Klimawandels – und eine riesige Chance für die kleinbäuerliche Wirtschaft und eine gesündere Ernährung. So würden zum Beispiel steigende Temperaturen die bisher lediglich zwei kommerziell genutzten Kaffeesorten Arabica und Robusta künftig verdrängen und es sei gut, dass man nun auf über 120 weitere Sorten zurückgreifen könne. Man habe eine Reserve und man werde sie benötigen, so die Einschätzung des Sachverständigen.
Mit im Vergleich zu den bislang fließenden Agrarsubventionen relativ geringen finanziellen Mitteln ließen sich globale Schätze verfügbar machen, betonte Schmitz das Potenzial der Saatgutbanken und warb für deren größere Unterstützung. Man brauche dringend eine Erhöhung des Stiftungsvermögens auch des Coop Trust. Es gebe einen riesigen Nachholbedarf. An vielen Standorten müssten erst einmal Dächer gedeckt und die Kühlung funktionsfähig gemacht werden, bevor man mit der Dokumentation beginnen könne.
Martin Qaim unterstrich, bei der Ernährung einer immer größer werdenden Zahl von Menschen und bei der Bekämpfung des Hungers habe die Pflanzenzüchtung bereits in der Vergangenheit eine große Rolle gespielt. Diese werde in Zukunft noch wichtiger. Um neue, bessere Sorten zu züchten, brauche es eine möglichst große Vielfalt genetischen Materials – konserviert, dokumentiert und zugänglich in Saatgutbanken. Die molekularen Techniken der „Genom-Editierung“ böten ergänzend zur traditionellen Züchtung zusätzliche zeitsparende Möglichkeiten, was angesichts des fortschreitenden Klimawandels sehr willkommen sei. Ob Reis oder Weizen: Es gibt jeweils mehr als 100.000 Sorten, illustrierte Quaim die Dimension. Um die Aufgabe einer für alle zugänglichen universellen Datenbank zu erfüllen, gelte es, den Global Crop Trust ausreichend finanziell zu unterfüttern und auch für die Privatwirtschaft Anreize zu schaffen sich zu engagieren. Vor allem gelte es, ein praxistaugliches, transparentes Regelwerk zu schaffen, um Unsicherheiten bei der Nutzung von Saatgutbanken zu beseitigen.
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss
Berlin: (hib/HAU) Suffizienz muss als ein zentrales Nachhaltigkeitsprinzip im Verbund mit Konsistenz, Permanenz und Effizienz anerkannt werden. Das forderten die zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend geladenen Sachverständigen. Das Ökumenische Netzwerk Klimagerechtigkeit fordere in einem Positionspapier, die Umsetzung von Suffizienz, ihre Chancen und Risiken, intensiv in einer Enquete-Kommission des Bundestages zu erörtern, sagte Jörg Göpfert von der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt.
Astrid Hake, Koordinatorin beim Ökumenischen Netzwerk Klimagerechtigkeit, kritisierte, dass Suffizienz, die vom Sachverständigenrat für Umweltfragen als „Strategie des Genug“ bezeichnet werde, als drittes zentrales Nachhaltigkeitsprinzip kaum Beachtung finde. Obgleich die ökologischen Krisen „weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit voranschreiten“, wie Hake sagte.
Suffizienz, so machte Hake unter Bezugnahme auf eine Definition des Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt und Energie deutlich, sei eine Strategie zur Reduktion von Konsum- und Produktionsniveaus durch die Veränderung von sozialen Praktiken, „mit dem Ziel, die planetaren Grenzen einzuhalten und allen Menschen die Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu ermöglichen“.
Vor allem das Konsumverhalten und Unternehmenspraktiken seien Treiber der Klima- und Ressourcenkrise. Es seien also politische Rahmenbedingungen erforderlich, um den absoluten Energie- und Ressourcenverbrauch zu verringern und damit Klimakrise und Artensterben zu stoppen, betonte Hake. Die Nachhaltigkeitsziele ließen sich nicht allein durch technologische Innovationen erreichen. Der Weltklimarat habe daher Suffizienz als entscheidende Strategie zur Erreichung der Klimaziele anerkannt.
Um eine Suffizienzstrategie mit überprüfbaren Zielen für die Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs als Bestandteil der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, rief Jörg Göpfert dazu auf, einen siebten Transformationsbereich einzuführen, „der diesem Thema explizit gewidmet ist“. Ziel sei eine Rahmensetzung, damit der Rohstoff- und Energieverbrauch in Deutschland insgesamt verringert werde. Wichtig sei auch eine Abstimmung mit den anderen Transformationsbereichen. Außerdem sollte laut Göpfert der Suffizienzeffekt in die Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen einbezogen werden.
Teil einer Suffizienzpolitik müsse die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen sein, verlangte Carina Zell-Ziegler vom Öko-Institut. Damit könne eine Preistransparenz für die ökologischen Schäden geschaffen werden, die mit dem Konsum einhergehen.
Viele CO2-Emmissionen entstünden durch den Konsum von Luxusgütern, sagte Zell-Ziegler. „Man könnte beispielsweise Zweit- oder Drittwohnungen viel stärker besteuern und eine Vielfliegerabgabe einführen“, schlug sie vor. Eine „Anti-Suffizienz Maßnahme“ sei hingegen der Mengenrabatt bei einer höheren Stromabnahme.
Bei jungen Menschen, so sagte Isabel Rutkowski vom Bund der katholischen Jugend, sei Suffizienz „gelebte Alltagsrealität“. Viele würden mit dem Fahrrad fahren und den ÖPNV nutzen, anstatt sich ein eigenes Auto zu kaufen. Auf vegetarische und vegane Ernährung werde umgestellt, „weil uns sowohl Tierwohl als auch das Klima wichtig sind“. Es müssten nun die politischen Weichen dafür gestellt werden, dass ein solches Verhalten noch attraktiver werde und auch für diejenigen möglich ist, „die nicht in Reichtum geboren wurden“, sagte Rutkowski.
Hrsg.: Deutscher Bundestag,
Quelle: https://www.bundestag.de/hib
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