Neues aus dem Bundestag | 7. Juni 2024

Eine Zusammenstellung von Nachrichten aus den Bereichen (internationaler) Wirtschafts-, Finanz,- Umwelt- und Entwicklungspolitik „hib – heute im bundestag“ mit Neuigkeiten aus Ausschüssen und aktuellen parlamentarischen Initiativen. Diese sind können beim Bundestag per E-Mail-Newsletter hier bestellt werden: https://www.bundestag.de/newsletter.


Auskunft zu Unterschieden von Handels- und Steuerbilanz

Gesetzentwurf für mehrere Wirtschaftsabkommen

Auskunft zu Rüstungsinvestitionen der EU-Förderbank EIB

Regierung nennt Gründe gegen Bitcoin als Zahlungsmittel

Regierung zur Wirtschaftszusammenarbeit mit Mauretanien

Wirtschaftszusammenarbeit mit Mosambik

Gründe für Enthaltung Deutschlands bei EU-Lieferkettengesetz

Mittelfehlverwendungen bei der Entwicklungszusammenarbeit

Bundesregierung setzt Mikrokreditvergabe in Kambodscha aus

Finanzminister skizziert Aspekte der Kapitalmarktunion

Keine Kommission zu deutsch-chinesischen Handelsbeziehungen

Einstimmiger Beschluss zu internationalem Steuerabkommen

21.934 Euro im Januar auf Schuldentilgungskonto eingezahlt

Stand des Aufbaus der ZfS

Steuermehreinnahmen durch Betriebsprüfungen

Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen


Auskunft zu Unterschieden von Handels- und Steuerbilanz

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf im Verhältnis der rechtlichen Vorgaben für die Handels- und Steuerbilanzen für Unternehmen. Ein Abbau der Abweichungen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben ginge entweder zu Lasten der Informationszwecke der Handelsbilanz oder zu Lasten der Steuergerechtigkeit oder er wäre mit Steuermindereinnahmen verbunden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11573) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11354).

Unter anderem erklärt die Bundesregierung dazu: „Die Handelsbilanz dient insbesondere dem Gläubigerschutz und ist Bemessungsgrundlage für die Ausschüttung von Gewinnanteilen an die Gesellschafter und für das Entnahmepotenzial der Einzelunternehmer. So sind Rückstellungen für künftige Verpflichtungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- oder Kostensteigerungen anzusetzen. Im Unterschied dazu ist die Steuerbilanz das Instrument für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Dieser hat sich vorrangig am steuerlichen Leistungsfähigkeits- und Nettoprinzip zu orientieren.“

Die Steuerbilanz bilde den Gewinn für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ab und sei Grundlage für die jährliche Steuerfestsetzung. Vor diesem Hintergrund würden beispielsweise bei der Rückstellungsbewertung künftige Entwicklungen nicht berücksichtigt, erklärt die Bundesregierung.

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Gesetzentwurf für mehrere Wirtschaftsabkommen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung mehrere Wirtschaftsabkommen vorgelegt (20/11614). Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union“ soll Deutschland die EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika, der Vertragspartei Zentralafrika, mit Ghana und Côte d’Ivoire ratifizieren. Außerdem soll der Bundestag die EU-Investitionsschutzabkommen mit Singapur und Vietnam billigen.

Mit Blick auf die Abkommen mit den afrikanischen Staaten wird im Antrag erläutert: „Durch die Liberalisierung des Handels zwischen beiden Seiten unter vollständiger Berücksichtigung der Unterschiede im Entwicklungsstand zwischen den Vertragsparteien können die Abkommen einen zentralen Beitrag dazu leisten, im Gebiet der Vertragsparteien neue Möglichkeiten zu schaffen, um die Beschäftigung zu erhöhen, Investitionen anzuziehen, Wohlstand zu schaffen und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.“ Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit würden gewahrt.

Die Investitionsschutzabkommen mit Singapur und Vietnam würden Investoren die Möglichkeit geben, „einen modernen und reformierten Weg zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zu beschreiten“.

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Auskunft zu Rüstungsinvestitionen der EU-Förderbank EIB

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Die Europäische Investitionsbank (EIB) will künftig bis zu sechs Milliarden Euro pro Jahr an Finanzierungsmitteln bereitstellen für Investitionen im Bereich der Sicherheit und Verteidigung im Rahmen der Strategischen Europäischen Sicherheitsinitiative. Allerdings gehe es dabei nicht um die direkte Finanzierung von Waffen und Munition, sondern um eine Ausweitung des Dual-Use-Bereichs, also von Produkten, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, erklärte EIB-Vizepräsidentin Nicola Beer am Mittwoch im Finanzausschuss.

Bisher gelte die Regel, dass bei Finanzierungen der EU-Förderbank die künftigen erwarteten Einnahmen zu mehr als 50 Prozent aus der zivilen Nutzung stammen müssen. Diese Vorgabe solle entfallen, berichtete Beer. So werde der EIB-Gruppe ermöglicht, Projekte zu finanzieren beispielsweise im Bereich der Grenzkontrolle, Raumfahrt, militärischen Mobilität, Sanierung und Renovierung militärischer Einrichtungen, Technologien gegen elektromagnetische Störungen (Anti-Digital-Jamming-Technologien) sowie Minenräum- und Dekontaminationsanlagen.

Neu sei eine Defence Equitiy Facility mit 175 Millionen Euro zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Startups beispielsweise aus dem Bereich der Cybersicherheit. Befürchtungen, dass mit Blick auf Umwelt- und Sozialaspekte die Refinanzierung der Bank teurer werden könnte, trat Beer entgegen. Das AAA-Rating der EIB werde nicht gefährdet.

Die EIB mit Sitz in Luxemburg und 4.200 Mitarbeitern – darunter neben Finanzexperten auch Ingenieuren sowie Sozial- und Umweltexperten – und weltweit 60 Büros ist nach eigener Darstellung „der Finanzierungsarm der Europäischen Union“. Eigentümer sind die 27 EU-Mitgliedsstaaten.

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Regierung nennt Gründe gegen Bitcoin als Zahlungsmittel

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Das Internet-Geld Bitcoin erfüllt aus Sicht der Bundesregierung nicht die wesentlichen Geldfunktionen. Grundsätzlich könne er zwar als Tauschmittel in Transaktionen genutzt werden, heißt es in einer Antwort (20/11569) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11236). Weiter heißt es dort aber: „Die hohe Volatilität ist jedoch ein Hindernis für eine breite Verwendung als Zahlungsmittel, Wertaufbewahrungsmittel oder Wertmesser.“

Alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in den Ländern der Eurozone seien Euro-Banknoten und Euro-Münzen, betont die Bundesregierung. Die AfD-Fraktion hatte nach „rechtlichen, technischen, ökonomischen oder sonstigen Rahmenbedingungen“ gefragt, „die die Anerkennung des Bitcoin als alternatives bzw. ergänzendes gesetzliches Zahlungsmittel verhindern“. Auch nach einem möglichen Bitcoin-Verbot hatten sich die Fragesteller erkundigt.

Dazu ist in der Antwort zu lesen: „ Die Bundesregierung erarbeitet derzeit weder ein grundsätzliches Verbot des Besitzes oder des Handels von Kryptowerten wie z. B. Bitcoin noch eine Regulierung des Betriebs selbstbetriebener Bitcoin-Netzwerkinfrastrukturen.“

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Regierung zur Wirtschaftszusammenarbeit mit Mauretanien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Insgesamt 46 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der Islamischen Republik Mauretanien hat Deutschland seit 2013 beauftragt, finanziert und gefördert, das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/11553) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11290) hervor. Schwerpunkte des Austauschs auf wissenschaftlicher und technologischer Ebene seien in den letzten zehn Jahren die Bereiche Klima und Umwelt gewesen. Die Projekte hatten laut der Regierungsantwort ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro.

Soweit ermittelbar konnten seit 2013 durch Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die auf die Schaffung von Arbeits- und Arbeitsplätzen zielten, 948 Arbeitsplätze geschaffen werden, schreibt die Bundesregierung.

Die AfD hatte sich in ihrer Anfrage Skepsis bezüglich der Effektivität der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit geäußert und unter anderem nach der Höhe der gezahlten Öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) Deutschlands an das nordwestafrikanische Land gefragt.

Zur Beantwortung der Frage nach den ODA-fähigen Entwicklungsleistungen und der Höhe ihres Anteils an Haushaltsmitteln verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Diese seien die erfragten Daten dort bis 2022 abrufbar. Die ODA-Daten für das Jahr 2023 würden „voraussichtlich Ende 2024“ veröffentlicht, heißt es in der Regierungsantwort. Die Projektdaten zu den beteiligten Bundesministerien ließen auch „Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommene Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu“.

Für detaillierte Informationen über alle seit 2013 durchgeführten Projekte und Programme verweist die Bundesregierung zudem auf das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unter https://www.transparenzportal.bund.de/. Die erfragten Daten und Fakten bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung und der Marktchancen Mauretaniens seien hingegen über das Portal der GTAI, der Außenwirtschaftsagentur des Bundes, abrufbar, so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die deutschen Handelsbeziehungen mit Mauretanien ließen sich aus den Außenhandelsstatistiken des Statistischen Bundesamtes der letzten zehn Jahre entnehmen.

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Wirtschaftszusammenarbeit mit Mosambik

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) 203 Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Mosambik hat Deutschland seit 2013 in Auftrag gegeben, finanziert oder gefördert, das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/11552) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11289) hervor. Schwerpunkte des Austauschs auf wissenschaftlicher und technologischer Ebene lagen der Bundesregierung zufolge im Bereich der Anpassung an den Klimawandel, bei ländlichen und marinen Ökosystemen sowie endemischen Erkrankungen. Dafür seien in den letzten zehn Jahren Projekte mit insgesamt rund 4,5 Millionen Euro unterstützt worden, heißt es in der Anfrage.

Durch Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die darauf zielten, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen, seien seit 2013 insgesamt 1.441 Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Republik Mosambik entstanden, schreibt die Bundesregierung.

Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage die Effektivität der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Mosambik infrage gestellt. So interessieren sich die Abgeordneten unter anderem für die Höhe der Öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands (ODA) für Mosambik und welche „Programme, Vorhaben, Projekte und sonstigen Maßnahmen“ in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen staatlicher und nichtstaatlicher Entwicklungszusammenarbeit finanziert und gefördert wurden.

Zur Beantwortung dieser Frage verweist die Bundesregierung auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die erfragten Daten seien dort bis 2022 abrufbar. Die ODA-Daten für das Jahr 2023 würden „voraussichtlich Ende 2024“ veröffentlicht, heißt es in der Regierungsantwort. Die Projektdaten zu den beteiligten Bundesministerien ließen auch „Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommene Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu“.

Für Informationen über alle seit 2013 durchgeführten Projekte und Programme verweist die Bundesregierung zudem auf das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unter https://www.transparenzportal.bund.de/. Die erfragten Daten und Fakten bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung und der Marktchancen Mosambiks seien hingegen über das Portal der Germany Trade und Invest (GTAI), der Außenwirtschaftsagentur des Bundes, abrufbar, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die deutschen Handelsbeziehungen mit Mosambiks ließen sich aus den Außenhandelsstatistiken des Statistischen Bundesamtes der letzten zehn Jahre entnehmen.

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Gründe für Enthaltung Deutschlands bei EU-Lieferkettengesetz

Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EMU) Als Grund für die Enthaltung der Bundesregierung bei der Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11359) auf eine Kleine Anfrage (20/11056) der Gruppe Die Linke, dass innerhalb der Bundesregierung der zur genannten Richtlinie im Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission erzielte Kompromiss unterschiedlich bewertet wurde. Nach Paragraf 74 Absatz 6 GGO sei die Haltung der Bundesregierung zu Vorhaben der EU in den Gremien der EU jedoch einheitlich darzustellen, daher habe sich die Bundesrepublik bei der Abstimmung enthalten.

Auf die Frage der Abgeordneten, ob die Bundesregierung plant, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an das nun bestehende europäische Recht anzupassen, heißt es in der Antwort, dass in den kommenden zwei Jahren der Umsetzungsbedarf der EU-Richtlinie innerhalb der Bundesregierung zu prüfen und zu adressieren sei.

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Mittelfehlverwendungen bei der Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/NKI) In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) gibt es lediglich punktuell Mittelfehlverwendung, Prävention und Kontrolle sind wirksam. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11363) auf eine Kleine Anfrage (20/10829) der AfD-Fraktion. Nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendete Mittel würden zudem nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben zurückgefordert.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) erfasse inzwischen auch Mittelfehlverwendungen unterhalb der Schwelle von 5.000 Euro, heißt es in der Antwort weiter. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seien 35 seitens der GIZ gemeldete Fälle von Mittelfehlverwendung unter 5.000 Euro seit dem 1. Januar 2023 bekannt.

Unter Mittelfehlverwendung im Sinne der Fragesteller werde die missbräuchliche Verwendung von Mitteln aufgrund von bewussten Verstößen gegen Verträge beziehungsweise Bewilligungsbescheide/Zuwendungsbestimmungen verstanden, welche zu einer Rückforderung führte. Rückforderungen von Bundesmitteln aufgrund nicht zuwendungskonformen oder nicht vertragskonformen Verhaltens ohne strafrechtliche Relevanz im vorgenannten Sinne, wie beispielsweise die Verwendung nicht korrekter Wechselkurse oder Buchungs- und Rechenfehler, würden jedoch nicht unter diese Definition fallen. Diese Fälle würden im Rahmen der Projektbearbeitung und von internen Prüfungen dezentral aufgegriffen und geklärt.

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Bundesregierung setzt Mikrokreditvergabe in Kambodscha aus

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung fördert nicht länger Mikro- und Kleinkredite im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Kambodscha. Das geht aus ihrer Antwort (20/11361) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11045) hervor. Diese hatte darin Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Selbsttötungen durch Überschuldung als mögliche Folge der Vergabe von Mikrokrediten thematisiert und um Stellungnahme der Bundesregierung gebeten.

Mit dem Vergabestopp von neuen Mikro- und Kleinkrediten habe sie auf Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Selbsttötungen durch Überschuldung als mögliche Folge der Vergabe solcher Kredite reagiert, schreibt nun die Bundesregierung. Zwar seien seit 2005 keine bilateralen Mittel für den Finanzsektor in Kambodscha zugesagt worden, es habe aber noch bestehende Portfolios der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) und der KfW-Entwicklungsbank gegeben. Diese seien nun „auslaufend“. „Bis auf Weiteres werden keine neuen Maßnahmen im kambodschanischen Mikrofinanzsektor finanziert“, heißt es weiter in der Antwort.

Im Juli 2023, nach Kenntnis der Anschuldigungen zu einzelnen Suizidfällen, habe sie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angewiesen, sich für einen „sofortigen Stopp einer Herausgabe von zusätzlichen Kreditlinien beziehungsweise für den Verzicht einer Neuanlage von bestehenden Krediten innerhalb des vorhandenen Portfolios“ eingesetzt, so die Bundesregierung. Bereits im Mai 2023 habe sie angeordnet, das „Ausphasieren des verbliebenen Engagements im Mikrofinanzsektor Kambodschas“ vorzubereiten.

Zuvor hatte eine Untersuchung des Instituts für Entwicklung und Frieden (INEF) der Universität Duisburg-Essen im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Kambodscha weitgehend bestätigt. Diese hatten zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen infolge Überschuldung, darunter schuldengetriebene Landverkäufe, Ernährungsunsicherheit und Kinderarbeit, dokumentiert. Geschätzt ein Viertel bis die Hälfte der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer seien überschuldet, heißt es in der INEF-Studie.

Dennoch sieht die Bundesregierung in der Vergabe von Mikrokrediten weiterhin „einen wichtigen Baustein“, um breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zu Finanzprodukten zu ermöglichen. Allerdings sei die Wirksamkeit von Mikrokrediten für die Armutsbekämpfung „stark abhängig von Kontextfaktoren“ wie der Arbeitsmarktintegration, dem Bildungsstand der Kreditnehmer und verschiedenen Produktspezifika wie etwa die Höhe der Zinssätze und Rückzahlungszeiträume, räumt die Regierung ein.

Um künftig schwere Fälle von Überschuldung und schuldengetriebener Suizide zu verhindern, fördere die Bundesregierung seit vielen Jahren örtliche Finanzinstitutionen, die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen und kleiner und mittlerer Unternehmen besser zu verstehen und zu bedienen, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort. Auf die Einhaltung von Regelungen zum Schutz von Kreditnehmern im Kontext von Responsible Finance Standards habe sie gegenüber der KfW und diese in ihrer Rolle als Gesellschaftern von Fonds stets hingewirkt. Die DEG beteilige sich gemeinsam mit anderen europäischen Entwicklungsfinanzierern an einer Initiative zur Verbesserung der Situation von kambodschanischen Kreditnehmern. Konkret setze man sich für die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle in Kambodscha ein.

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Finanzminister skizziert Aspekte der Kapitalmarktunion

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht als wesentliche Priorität auf EU-Ebene den Aufbau einer Europäischen Kapitalmarktunion. Im Finanzausschuss nannte er am Mittwochnachmittag dazu drei Punkte, die derzeit im Rat der EU-Finanzminister diskutiert würden. Europa sei auf Augenhöhe mit den USA, wenn es um die Bereitstellung öffentlicher Mittel für Investitionen gehe, sagte er. Was fehle, sei ein leistungsfähiger Kapitalmarkt. Der Finanzminister kritisierte, dass Europa noch immer in 27 nationale Kapitalmärkte zersplittert sei.

Lindner nannte drei erreichbare Ziele einer EU-Kapitalmarktunion. Dazu gehöre erstens der Aufbau eines Verbriefungsmarkts. Dieses Instrument sei im Zuge der globalen Finanzkrise vor gut zehn Jahren zum Erliegen kommen, gestand Lindner zu. Es ermögliche aber Banken, Risiken aus ihren Bilanzen am Markt zu diversifizieren. Dies könne die Finanzierungskapazität insgesamt erhöhen.

Als zweiten Punkt nannte Lindner die Diskussion über ein europäisches Sparprodukt. Es gehe dabei um ein „standardisiertes, möglicherweise steuerlich privilegiertes Produkt“. Zu erwägen sei, inwieweit dieses auf Investitionen in Europa beschränkt sein solle. Lindner erinnerte daran, dass es im Sinne der Verbraucher sei, beim Vermögensaufbau oder ihrer Altersvorsorge möglichst weltweit auch in verschiedene Währungsräume zu diversifizieren, um so das Risiko der Anlage zu streuen.

Dritter Punkt der Kapitalmarktunion sei die Aufsicht. Der Minister sprach von einer „stärker zusammenrückenden Aufsicht“. Nötig seien „Regeln, die in vergleichbarer oder sogar einheitlicher Weise angewandt“ würden. Deshalb sei es sinnvoll, hier auf Harmonisierung zu setzen. Unterschiedliche Sichtweisen gebe es auf EU-Ebene zur Frage, ob damit auch eine Zentralisierung der Aufsicht einhergehen solle. Hier habe die Bundesregierung in der Vergangenheit regelmäßig ihre Bedenken dargestellt.

Lindner verwies in diesem Zusammenhang auf die „große Heterogenität“ in Europa. Deutschland beispielsweise habe viele kleine hochspezialisierte Akteure, wobei Lindner als Beispiel die hohe Zahl an Versicherungsunternehmen nannte. Für diese dürfe es zu keinen überproportional hohen Kosten kommen.

Als durchaus wünschenswert nannte Lindner auf Nachfrage der Abgeordneten auch die Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa. Hier sieht der Minister aber große Hürden. Er verwies darauf, dass das Verständnis dazu in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich sei: Lindner erklärte, er halte es für sinnvoll, schrittweise vorzugehen beim Aufbau der Kapitalmarktunion und zunächst die Dinge anzugehen, die perspektivisch umsetzbar seien.

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Keine Kommission zu deutsch-chinesischen Handelsbeziehungen

Wirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EMU) Einen Antrag (20/9323) der Fraktion der CDU/CSU zur Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP lehnten den Antrag, auf dessen Grundlage bereits eine öffentliche Anhörung stattgefunden hatte, ab. Unions- und AfD-Fraktion stimmten für den Vorstoß, die Gruppe Die Linke enthielt sich.

Die Kommission soll nach dem Willen der Unionsfraktion prüfen, „wie angesichts eines sich ändernden handels- und geopolitischen Umfelds und trotz eines globalen Wettbewerbs die Sicherheit und Verlässlichkeit unserer Wertschöpfungsketten, unserer Energie- und Rohstoffimporte im Rahmen der nationalen und europäischen Sicherheit verbessert werden können“. Dafür soll die Kommission unter anderem Wertschöpfungsketten untersuchen, hier insbesondere jene bei Energie- und Rohstoffimporten, und dabei Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten prüfen. Außerdem sollen bestehende Investitionen und Investitionsmöglichkeiten von chinesischen Investoren in die kritische Infrastruktur Deutschlands untersucht werden.

Die hib-Meldung zur Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-997600

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Einstimmiger Beschluss zu internationalem Steuerabkommen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch grünes Licht für den Gesetzentwurf zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) gegeben (20/10820). Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt.

Der Gesetzentwurf steht am späten morgigen Donnerstagabend, 16. Mai 2024, auf der Tagesordnung des Plenums im Bundestag. Für den Gesetzentwurf stimmen alle Fraktionen sowie die Gruppe Die Linke. Die Gruppe BSW war nicht anwesend.

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21.934 Euro im Januar auf Schuldentilgungskonto eingezahlt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) Knapp 30.000 Euro haben Bürger in diesem Jahr freiwillig auf das Schuldentilgungskonto des Bundes eingezahlt. Im Januar waren es 21.933,95 Euro, wie aus einer tabellarischen Aufstellung hervorgeht, die Teil einer Antwort der Bundesregierung (20/11276) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/11088) ist, und die bis Januar 2022 zurückreicht.

Das Schuldentilgungskonto war im Jahr 2006 eingerichtet worden, um Zuwendungen zur Tilgung der Staatsschulden von Bürgern getrennt zu erfassen und im Bundeshaushalt zu verbuchen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort und ergänzt: „Das Konto hat sich bewährt und soll in seiner derzeitigen Form beibehalten werden.“

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Stand des Aufbaus der ZfS

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) 42 von 91 geplanten Stellen bei der neuen Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums sind derzeit besetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11258) auf eine Kleine Anfrage (20/11063) der Gruppe Die Linke.

40 Beschäftigte seien in Vollzeit, zwei in Teilzeit beschäftigt, heißt es in der Antwort weiter. 24 Personen seien als Finanzermittler beschäftigt. Etwa drei Viertel der ZfS-Mitarbeiter kämen aus der Zollverwaltung, 17 Beschäftigte stammten aus den Ermittlungseinheiten, insbesondere dem Zollfahndungsdienst, der Finanzbehörde Financial Intelligence Unit (FIU) und den Sachgebieten Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Insgesamt sind laut Antwortschreiben der Bundesregierung bei der ZfS von Januar 2023 bis März 2024 96 Hinweise zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen Sanktionsvorschriften eingegangen. Diese hätten „überwiegend von natürlichen Personen“ gestammt. Weiter heißt es, die ZfS arbeite derzeit an 111 offenen Ermittlungsverfahren.

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Steuermehreinnahmen durch Betriebsprüfungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BAL) 97.349,93 Vollzeit-Stellen waren 2023 bei den Finanzämtern der Länder besetzt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/11267) auf eine Kleine Anfrage (20/11084) der Gruppe Die Linke hervor. Für die Jahre 2021 und 2022 verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort (20/7292) auf eine Kleine Anfrage (20/7109) der damaligen Fraktion Die Linke.

Die Zahl der nicht besetzten Planstellen (in Vollzeitäquivalenten, VZÄ) habe 2023 bei den Finanzämtern 6.828,38 betragen. Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seien 2008,2 Stellen besetzt und 225,3 nicht besetzt gewesen. Das BZSt beschäftige derzeit 12.393,93 Betriebsprüfer (in VZÄ), das BZSt 402,02. Die Zahl der Fahndungsprüfer beziffert die Bundesregierung auf bundesweit 2.534 (in VZÄ).

Betriebsprüfungen bei Großunternehmen haben den Angaben zufolge 2023 zu Steuermehreinnahmen in Höhe von 10,2 Milliarden Euro geführt. Bei Mittelbetrieben kamen so Mehrsteuern in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zustande, bei Klein- und Kleinstbetrieben jeweils etwas weniger.

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Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der „Sechste Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“ liegt nunmehr als Unterrichtung (20/11235) vor. In dem bereits am 20. März 2024 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Bericht wird vor allem auf die Folgen der demographischen Entwicklung auf die öffentlichen Finanzen eingegangen. „Im Fokus des Berichts stehen wissenschaftlich fundierte gesamtstaatliche Projektionen der demografieabhängigen Ausgaben in den Bereichen Alterssicherung, Gesundheit und Pflege, Arbeitslosigkeit sowie Bildung und Familie für den Zeitraum bis 2070“, heißt es in der Vorlage.

Demnach drohe bis 2070 im ungünstigen Fall eine Anstieg der Schuldenstandsquote auf 365 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, im günstigen Szenario von 140 Prozent. Allerdings verhinderten de facto „Beitragssatzanpassungen in den Sozialversicherungen und die Schuldenbremse den projizierten Anstieg der Schuldenstandsquote“, heißt es weiter. Der Bericht stellt dennoch erhebliche Handlungsbedarfe fest, um die Schuldenstandsquote bis 2070 auf 60 Prozent zu begrenzen.

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